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Korrespondenz 2002 Germanische Neue Medizin®

BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT

Bonn, den 11.7.02

317-4711-0-H 8/4

 

Herrn

Jürgen Gemünd

82 Rue Principale

67510 Obersteinbach

Sehr geehrter Herr Gemünd,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.06.02 an Frau Ministerin Schmidt, das mit zur Beantwortung übertragen wurde.

Die von Dr. Hamer vorgebrachten Thesen zur Krebsentstehung sind dem Bundesgesundheitsministerium in der Tat seit Jahren bekannt.

Wie Herr Martens im Schreiben vom 30.04.02 bereits dargelegt hat, fehlt aber bis heute der anerkannte wissenschaftliche Nachweis der Richtigkeit der Thesen von Dr. Hamer. Es liegen nur einzelne Stellungnahmen vor, die einen wissenschaftlichen Nachweis nicht ersetzen können. Im übrigen liegt es nicht in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, eine solche Überprüfung vorzunehmen bzw. zu veranlassen.

Auch hinsichtlich den von Ihnen angesprochenen Fragen des Approbationsentzuges und des Habilitationsverfahrens von Dr. Hamer liegt eine Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministerium nicht vor.

Desweiteren möchte ich im Hinblick auf den Tenor der von Ihnen gestellten Fragen sagen, dass es ein Missverständnis ist zu glauben, dass die Thesen der „Neuen Medizin“ aus irgendwelchen unsachlichen Gründen von der wissenschaftlichen Gemeinschaft nicht anerkannt werden. Sie sind deshalb nicht anerkannt, weil ein Nachweis, der sich an den Maßstäben der medizinischen Wissenschaft orientiert, nicht vorgelegt wurde.

Ich betrachte unseren Briefwechsel damit als beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Janßen

 

Anmerkung:

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Es existiert keine Instanz, die das Prädikat "wissenschaftlich anerkannt" verleihen würde. Es gilt das als "wissenschaftlich anerkannt", was Usus an den Universitäten ist.

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Einen Nachweis einer Richtigkeit hat die Schulmedizin selbst bis heute nicht führen können - auf alle Fälle was Krebs betrifft und auch für weite Bereiche anderer sog. Krankheiten (von Vergiftungen, Verletzungen usw. abgesehen).

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Von einer Universität kann man verlangen, dass sie eine Entdeckung auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Vor allem dann, wenn diese Entdeckung verspricht, das Rätsel Krebs zu lösen. Diese Sache abzutun, so wie es die Universität Tübingen abtut, nämlich mit Nichtprüfung und Diffamierung des Entdeckers Hamer, darf mehr als nur 'unsachlich' genannt werden. Es ist und bleibt das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte!

 

siehe auch:

Herr Gemünd an Gerhard Schröder, 22.07.2002 - Meine Frage- Warum wird Anerkennung verhindert?

 

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