BUNDESMINISTERIUM
FÜR GESUNDHEIT
Bonn,
den 11.7.02
317-4711-0-H
8/4
Herrn
Jürgen Gemünd
82 Rue
Principale
67510
Obersteinbach
Sehr geehrter Herr Gemünd,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.06.02 an Frau
Ministerin Schmidt, das mit zur Beantwortung übertragen wurde.
Die von Dr. Hamer vorgebrachten Thesen zur
Krebsentstehung sind dem Bundesgesundheitsministerium in der Tat seit
Jahren bekannt.
Wie Herr Martens im Schreiben vom 30.04.02 bereits
dargelegt hat, fehlt aber bis heute der anerkannte wissenschaftliche
Nachweis der Richtigkeit der Thesen von Dr.
Hamer. Es liegen nur einzelne
Stellungnahmen vor, die einen wissenschaftlichen Nachweis nicht ersetzen können.
Im übrigen liegt es nicht in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, eine solche Überprüfung vorzunehmen bzw.
zu veranlassen.
Auch hinsichtlich den von Ihnen angesprochenen Fragen
des Approbationsentzuges und des
Habilitationsverfahrens von Dr.
Hamer liegt eine Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministerium nicht vor.
Desweiteren möchte ich im Hinblick auf den Tenor der
von Ihnen gestellten Fragen sagen, dass es ein Missverständnis ist zu
glauben, dass die Thesen der „Neuen Medizin“ aus irgendwelchen
unsachlichen Gründen von der wissenschaftlichen Gemeinschaft nicht
anerkannt werden. Sie sind deshalb nicht anerkannt, weil ein Nachweis, der
sich an den Maßstäben der medizinischen Wissenschaft orientiert, nicht
vorgelegt wurde.
Ich betrachte unseren Briefwechsel damit als beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Janßen