BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Geschäftszeichen
(Bei allen Antworten bitte angeben)
317-4711-0-H-8/4
Bonn,
den 11.7.02
Frau
Susanne
Haubrich
Frauenlob
69
55118
Mainz
Sehr geehrte Frau
Haubrich,
vielen Dank für Ihr
Schreiben vom 25.6.2002.
Sie zitieren in
diesem Schreiben Teile der Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages vom 17.6.2002 (Pet 2-14-15-2211-042162).
Ihre in diesem
Zusammenhang getroffene Behauptung, Herr Dr. Hamer habe „100%
stichhaltige und wissenschaftlich nachvollziehbare Unterlagen beigebracht,
ist für mich nicht nachvollziehbar.
Unterlagen dieser
Art, also Belege, an die ein entsprechend den Standards der
wissenschaftlichen Forschung strenger Maßstab der Nachvollziehbarkeit,
Reproduzierbarkeit und Validität anzulegen ist, hat Herr Dr. Hamer meines
Wissens bisher nicht vorgelegt. Was vorliegt sind einzelne Stellungnahmen,
die in keiner Weise einen wissenschaftlichen Nachweis ersetzen.
Eine solche Überprüfung
erfolgt auch nicht durch das Bundesgesundheitsministerium, das insofern
grundsätzlich in solchen Angelegenheiten nicht in der Pflicht ist.
Vielmehr muß sich der Vertreter neuer Ansätze selbst in der
medizinischen Fachwelt durchsetzen, was mit entsprechenden Unterlagen in
der Regel auch der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Janßen