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Korrespondenz 2002 Germanische Neue Medizin®

BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT

Geschäftszeichen (Bei allen Antworten bitte angeben)

317-4711-0-H-8/4

Bonn, den 11.7.02

Frau

Susanne Haubrich

Frauenlob 69

55118 Mainz

Sehr geehrte Frau Haubrich,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.6.2002.

Sie zitieren in diesem Schreiben Teile der Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 17.6.2002 (Pet 2-14-15-2211-042162).

Ihre in diesem Zusammenhang getroffene Behauptung, Herr Dr. Hamer habe „100% stichhaltige und wissenschaftlich nachvollziehbare Unterlagen beigebracht, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Unterlagen dieser Art, also Belege, an die ein entsprechend den Standards der wissenschaftlichen Forschung strenger Maßstab der Nachvollziehbarkeit, Reproduzierbarkeit und Validität anzulegen ist, hat Herr Dr. Hamer meines Wissens bisher nicht vorgelegt. Was vorliegt sind einzelne Stellungnahmen, die in keiner Weise einen wissenschaftlichen Nachweis ersetzen.

Eine solche Überprüfung erfolgt auch nicht durch das Bundesgesundheitsministerium, das insofern grundsätzlich in solchen Angelegenheiten nicht in der Pflicht ist. Vielmehr muß sich der Vertreter neuer Ansätze selbst in der medizinischen Fachwelt durchsetzen, was mit entsprechenden Unterlagen in der Regel auch der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Janßen

 

siehe auch:

Frau Haubrich an BMfG (Janßen), 25.07.2002 - Wenn Sie nicht zuständig sind, wer dann?

 

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