Susanne
Haubrich, M.R.
Frauenlob
69
55118
Mainz
Tel:
06131 638594
Fax:
06131 604693
Email:
haubrich@rhein-zeitung.de
Bundesministerium
für Gesundheit
z.H.
Herrn Janßen
Am
Propsthof 78a
53121
Bonn
Geschäftszeichen:
317-4711-0-H-8/4
Mainz,
25.07.2002
Sehr geehrter Herr Janßen,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom
11.07.2002.
Sie haben vollkommen Recht, daß es nicht die Pflicht des Bundesministeriums
für Gesundheit ist, medizinische Theorien zu überprüfen. Jedoch
ist es die Pflicht von Universitäten,
in diesem Fall die der Universität
Tübingen. Die Universität
Tübingen wurde bereits im Jahre 1986 durch ein Gerichtsurteil
verpflichtet, das Habilitationsverfahren
von Dr. med. Ryke Geerd Hamer fortzusetzen. Dennoch ist bis zum heutigen
Tag nichts dergleichen geschehen.
Im September 1998
erfolgte die Verifikation der
Neuen Medizin durch die Universität
Trnava (Tyrnau). In Deutschland hat sich dahingehend bis zum
heutigen Tag immer noch nichts getan. Jedoch steht auf der Internetseite
des Bundesministeriums
für Gesundheit
( http://www.bmgesundheit.de/bmg-frames/index.htm
): „Gesundheit – das ist ein Thema, das selbstverständlich nicht
an Ländergrenzen Halt macht. Ein zentraler Aufgabenbereich des
Ministeriums ist deshalb auch die internationale Zusammenarbeit auf allen
gesundheitspolitisch relevanten Gebieten.“
Wie Ihnen sicherlich
bekannt ist, bin ich nicht die erste, die sich in dieser Angelegenheit an
zuständige Behörden wendet. Die Verantwortung für meine Gesundheit
liegt bei mir. Die Verantwortungen des Bundesministeriums
für Gesundheit sind wesentlich weitreichender. Meine Frage an
Sie: An wen kann ich mich in dieser Angelegenheit als betroffene Bürgerin
wenden, wenn sich das Bundesministerium
für Gesundheit als nicht zuständig erklärt?
Für eine Antwort
auf diese Frage bin ich Ihnen dankbar.
Susanne Haubrich