Von: "Trautner, Jörg" <Joerg.Trautner@spd.de>
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Datum: 10/09/02 11:54:12
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD
tritt dafür ein, dass zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen evidenzbasierte
Anforderungskriterien eingeführt werden, an den alte und neu Medizin sich
messen lassen sollen. Hierzu werden wir ein Nationales Institut für Qualität
in der Medizin einrichten, welches evidenzbasierte Leitlinien und Kosten-Nutzen-Analysen neuer Arzneimittel und Verfahren, erstellt soll.
Das deutsche Gesundheitssystem ist durch gravierende und anhaltende Qualitätsprobleme
geprägt. Diese gehen zu einem großen Teil auf Strukturprobleme zurück, deren Lösung Ziel jeder qualitätsorientierten
Reform sein muss. Die Probleme sind so ausgeprägt, dass auch eine allein auf
Kostenstabilisierung ausgelegte Reform wahrscheinlich nicht ohne die Lösung
dieser Probleme auskommen könnte.
Für fast alle chronischen und akuten Erkrankungen fehlt es an auf
Evidenz basierten Leitlinien, durch die sich ein Arzt oder ein Patient darüber
informieren kann, welche Behandlungsverfahren für eine Diagnose überhaupt
durch Studien gesichert werden konnten. Die von den Fachgesellschaften
entwickelten Leitlinien entsprechen in fast allen untersuchten Fällen nicht
dem methodischen Standard, der den Einsatz einer solchen Leitlinie in der Behandlung von Patienten
rechtfertigen könnte.
Eine notwendige Voraussetzung für jede Qualitätsorientierung von Gesundheitsreformschritten und deren Umsetzung ist die Entwicklung
von methodisch einwandfreien, in ihrer Erstellung von Industrieinteressen völlig
unabhängigen und auf Evidenz basierten Leitlinien. Nur durch solche Leitlinien kann ein Arzt die eigene Qualität kontrollieren, kann ein Patient
die ihm angebotene Behandlung bewerten und kann die Selbstverwaltung die Richtigkeit der von ihr unternommenen einzelnen Strukturveränderungen
prüfen. Durch Leitlinien erst kann die Frage beantwortet werden, welche Reformschritte in die Richtung einer besseren Prozess- und
Ergebnisqualität führen.
Es sollte ein Nationales Institut für Qualität in der Medizin geschaffen
werden, welches die wichtigsten Instrumente der Qualitätssicherung, Mindestmengenanalysen, evidenzbasierte Leitlinien und
Kosten-Nutzen-Analysen neuer Arzneimittel und Verfahren, erstellt. Damit das Institut nicht zu
einer großen Behörde auswächst, sollten die entsprechenden Analysen für
Experten aus der klinischen Praxis ausgeschrieben werden, so dass diese mit
der methodischen Unterstützung der im Institut tätigen Wissenschaftler entsprechende Gutachten erstellen können. Dabei müssen alle
Verbindungen der Experten zur pharmazeutischen Industrie und zur Medizinproduktindustrie
offengelegt werden. Repräsentanten von Fachgesellschaften oder ähnlichen
Interessensgruppen sind vom Verfahren auszuschließen. Die Bundesausschüsse
der Selbstverwaltung, welche diese Instrumente einzusetzen haben, müssen auf
eine rechtlich robuste Grundlage gestellt werden und um eine direkte Vertretung der Patienten erweitert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Trautner
SPD-PV
Referat Sozial- und Gesundheitspolitik