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siehe auch: Patient S.A. an VG Sigmaringen, 13.06.2003 - Äußerung
Anmerkung: "Das Gericht wird nicht – auch nicht als Vorfrage – zu klären haben, ob die "Neue Medizin" richtig oder falsch ist." Wenn die vom Staat eingerichtete Institution, die Universität, die zur Klärung wissenschaftlicher Fragen beauftragt ist, sich seit Jahrzehnten weigert ihrer Verpflichtung nachzukommen, wer dann wenn nicht der Staat selbst sollte diese Frage zu klären haben? Und die Rechtssprechung erfolgt zynischerweise "im Namen des Volkes"! Im Namen derer, die aufgrund dieser konzertierten Erkenntnisunterdrückung täglich zu Hunderten sterben.
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