Josef Winkler
Tannberg 33
A-5221 Lochen
Tel: 07745/8579
e-mail: josefwinkler62@gmx.at
An das
Verwaltungsgericht
Frankfurt am Main
Adalbertstr. 44-48
D-60486 Frankfurt am Main
Fax: 0049 69 13678521
Lochen, am 12.
Juni 2003
Betr. 12 E 591-03
Antragsteller: Dr. Ryke Geerd Hamer
Antragsgegner: Land Hessen
Beteiligter: Josef Winkler
- unvertreten
Hohes Gericht,
im anhängigen Verfahren geht es - zumindest als
entscheidungswesentliche Vorfrage - darum, ob und inwieweit die vom
Antragsteller entdeckte/entwickelte "Neue
Medizin" im Hinblick auf die Heilung der damit therapierten
Patienten mit einem höheren Risiko verbunden ist, oder effektiver und
erfolgreicher ist als eine herkömmliche "schulmedizinische"
Behandlung.
Derzeit ist es - zumindest für einen Großteil der EU-Bevölkerung
nicht möglich, sich legal sowie mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen/Krankenversicherungen
nach der "Neuen Medizin"
behandeln und therapieren zu lassen; sowohl durch die Krankenhäuser als
auch durch die niedergelassenen Ärzte erfolgt ausschließlich eine
"schulmedizinische" Diagnose und Therapie.
Das Leben und die körperliche Unversehrtheit/Gesundheit sind die höchsten
und geschütztesten Rechtsgüter jeder zivilisierten - und damit auch der
EU-Rechtsordnung.
Ich habe somit als EU-Bürger ein unmittelbares eigenes rechtliches
Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Dies insbesondere auch deshalb, weil mir das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen in GZ:
210.821/1-VIII/D14/00 vom 5.1.2001 schreibt: Befürworter der "Neuen
Medizin" die die Auffassung vertreten, dass es sich bei der
"Neuen Medizin" nicht
um eine medizinische Außenseitermethode handelt, haben die Verpflichtung,
für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung auf allen Ebenen zu sorgen.
Doch obwohl Volksanwalt Dr. Kostelka,
am 14.5.2002, feststellt, dass es sich "beim Themenkreis Neue
Medizin um einen Meinungsstreit innerhalb der medizinischen
Wissenschaft", einen sogenannten "Schulenstreit"
handelt, was auch Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, 20.3.2000,
und 2.11.2000, und Fürstin Dr. Therese von Schwarzenberg
im Buch "KREBS HEILENDE KRANKHEIT?" feststellen, musste ich bei
meinen Bemühungen dem Auftrag des Ministeriums gerecht zu werden leider
zur Kenntnis nehmen, dass weder von Seiten der medizinischen Wissenschaft,
noch von Seiten der Ärztevertreter, der Patientenvertretungen und dem
Gesundheitsministerium ein Interesse an einer Klärung des Schulenstreites
besteht, obwohl schon einmal ein wehrloses Kind auf dessen Rücken dieser Schulenstreit
ausgetragen wurde beinahe gestorben wäre und enorme gesundheitliche
Langzeitschäden erleiden musste, weil staatliche Institutionen den Eltern
des Kindes, die die Neuen Medizin
anwenden wollten, das Sorgerecht entzogen und gesundheitsschädigende
Zwangstherapien verordneten, weshalb, nach Dr. Dahlke
18.12.2001 Uni Wien "immer wieder österreichische Eltern mit ihren
todkranken Kindern das Land verlassen, aus Angst entmündigt zu werden und
Ihr Kind zwangstherapiert zu bekommen".
Ich musste bei meinen Bemühungen dem Auftrag des Ministeriums gerecht
zu werden leider auch feststellen, dass in Österreich auch die Krankenkassen
und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger keinerlei Interesse an
einer Klärung des Schulenstreites
zeigen, obwohl nach Expertenmeinung bei zahlreichen Erkrankungen (z.B.
Asthma, Migräne, Magersucht, Rheuma, Hirntumor, Psychosen, Krebs,
Neurodermitis, Zuckerkrankheit, Osteoporose, Lähmungen, u.v.a.) die
Kosten für notwendige medizinische Behandlungen nach der Neuen
Medizin nur rund 20 % "schulmedizinischer"
Behandlungskosten betragen würden, und dass bei deutlich besseren
Heilerfolgen. (http://www.pilhar.com/Hamer/NeuMed/Zertif/970820.htm
und:" Krebs heilende Krankheit?" von Dr. Therese von Schwarzenberg
Seite 253/254.
Da ich die Verantwortung für die Gesundheit
meiner Familie trage und gegebenenfalls entscheiden muss, ob ich meine
Kinder nur nach "schulmedizinischen Methoden" behandeln lassen
soll, oder auch nach der erfolgversprechenden Neuen
Medizin behandeln lassen soll, aber "das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen vom Bundesministerium
für Justiz darüber in Kenntnis gesetzt ist, dass die von Dr. Hamer
empfohlenen medizinischen Methoden jedenfalls von österreichischen
Gerichten als kindeswohlwidrig angesehen wurden" (Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen Wien, 13.12.2001
GZ:210.821/3-VIII/D/14/01) und "eine Anwendung dieser umstrittenen
Behandlungsmethode strafrechtlich zu verfolgen ist. Die §§ 83 ff. StGB
(Strafgesetzbuch) sehen die Bestrafung einer Körperverletzung oder einer
Misshandlung vor. Auch fahrlässige Körperverletzungen, sowie §§ 89
(Gefährdung der körperlichen Sicherheit), bzw. §§ 92 (Quälen oder
Vernachlässigen Unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen) können
im Falle einer Behandlung mittels der "Neuen
Medizin" genauso angeklagt werden, wie eventuelles "im
Stich lassen eines Verletzten" oder "Unterlassung der
Hilfeleistung", falls eine derartige Behandlung körperliche
Konsequenzen nach sich zieht"( Kabinett der Vizekanzlerin der
Republik Österreich 2002 05 08 GZ: 2543-RP/RW/dg) habe ich ein eigenes
rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da mir der Präsident der Österreichischen
Ärztekammer Dr. Otto Pjeta im Schreiben der OÖ. Ärztekammer
vom 10.7.2002 empfiehlt "mit der Erstellung von medizinischen
Expertisen Fachärzte aus dem entsprechenden Fachgebiet im gegenständlichen
Fall Onkologie- bzw. mit der Erstellung von Rechtsgutachten entsprechende
Rechtsexperten zu beauftragen", habe ich ein eigenes rechtliches
Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da bei Vorliegen mehrerer zielführender
Methoden die für den Patienten mit dem geringst möglichen Risiko
verbundene Behandlungsmethode zu wählen ist (Bundesminister
für Gesundheit Dr. Michael Ausserwinkler
1992 05-11 GZ:114.140/29-I/D/14/a/92) habe ich ein eigenes rechtliches
Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da mir das Bundesministerium
für Gesundheit, trotz mehrmaliger Aufforderung, bis heute keine
wissenschaftliche Arbeit vorlegen konnte, die die Erkenntnisse der "Neuen
Medizin" ausdrücklich und ernsthaft bestreitet, habe ich ein
eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da mir das Bundesministerium
für Gesundheit, trotz mehrmaliger Aufforderung, bis heute keine
wissenschaftliche Arbeit vorlegen konnte, die grundsätzliche
sozialethische Bedenken gegen diesen neuen ganzheitlichen Ansatz in der
Krankenbehandlung vorbringt, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an
der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da auch die zuständige Ministerin trotz Antrag nicht dafür sorgt, dass
die Germanische Neue Medizin® nach Dr.
R.G. Hamer entsprechend der
Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs, 16.3.1989, 8 Ob 825, 826/88 / Nrsp
1989/154: ("..... Solange ein "Schulenstreit",
ein Meinungsstreit innerhalb der medizinischen Wissenschaft währt, sind
beide Behandlungsmethoden als "gleichwertig" heranzuziehen.
"Obsiegt" aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrung
eine der beiden "Schulen", so ist die Behandlungsmethode der
"obsiegenden" Schule als Maßstab heranzuziehen") behandelt
wird, und auch deren Anwendung durch Bereitstellen der notwendigen Mittel
bisher nicht ermöglicht, wie es die Verpflichtung aus der Vereinbarung
zur Sicherung der Patientenrechte (Patientencharta) Artikel 4 verlangt,
habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob
die "Neue Medizin"
richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.
Da die zuständige Ministerin meinen
"Antrag auf ein Fachgutachten des Obersten
Sanitätsrates über die
Germanische Neue Medizin® nach Dr. R.G. Hamer
unter Berücksichtigung aller vorliegenden Beweismittel (Studien,
Meinungen anerkannter Experten, Berichte von Expertenkomitees,
Einzelfallberichte von Patienten, Ärzten, Therapeuten....") vom
5.3.2003, trotz mehrfacher Erinnerung, bis heute nicht einmal beantwortet
hat, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage,
ob die "Neue Medizin"
richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.
Da auch der Ärztekammerpräsident Dr. Otto Pjeta beim
Auftauchen von Gerüchten über angebliche Missstände eine rasche
sachliche Klärung fordert (Kurier 16.11.2001), habe ich ein eigenes
rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da es im Schreiben des Präsidenten der Ö.
Krebshilfe Univ. Prof. Dr. Wolfgang Wayand vom 13.5.1998
heißt: " laufend werden neue Erkenntnisse gewonnen, die so rasch als
möglich in der Behandlung von Patienten umgesetzt werden... Selbstverständlich
würde kein Arzt neue Behandlungen, die wissenschaftlich erwiesen Erfolg
bringen, ablehnen", habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der
Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen in
GZ:210.821/0-VI/D/14/02 vom 17.4.2002 meinen "Antrag auf Zulassung
der Behandlung meiner Kinder nach Kriterien der Neuen
Medizin" als unzulässig zurückgewiesen hat, habe ich ein
eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen in GZ
21.100/95-VI/C/15/02 vom 18.9.2002 ausführt "Hinsichtlich der Frage,
ob es sich bei der von Ihnen angesprochenen Methode um eine dem Bereich
der medizinischen Wissenschaft zuzurechnende Methode handelt, sind dem
Ministerium keine Umstände bekannt...", habe ich ein eigenes
rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Da das im Schreiben des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen vom 6.3.2001 GZ
20.030/11-VIII/1/01 angeführte Expertengutachten über die
Germanische Neue Medizin® noch immer geheim gehalten wird, habe ich ein eigenes
rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue
Medizin" richtig und damit zielführend und
erfolgversprechend ist oder nicht.
Ich stelle daher zunächst den
ANTRAG
auf meine Hinzuziehung als Beteiligter im anhängigen Verfahren (§ 13
Abs 2 VwVfG).
In eventu erkläre ich hiemit meinen
Beitritt als Nebenintervenient
Auf Seiten des Antragstellers (§ 66 ZPO iVm § 173 VwGO) und ersuche
um Verständigung von allen Verfahrensschritten.
Hochachtungsvoll
Josef Winkler