Ulrike
Gansäuer
Heilpraktikerin
Schreinerstr.
3, 51570 Windeck-Kocherscheid
Fon:
(02686) 988 310 - Fax: 988 309
Verwaltungsgericht
Frankfurt
Adalbertstr. 44
- 48
60486 Frankfurt
a.M.
Windeck,
23.06.2003
Betr.: 12 E
591-03
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf das obige Verfahren beantrage ich, als
Nebenklägerin zugelassen zu werden.
Die Behandlung von Krankheiten beschränkt sich in der
offiziell anerkannten Schulmedizin
auf das Abstellen der Symptome. Um diese verschwinden zu lassen, ist fast
jedes Mittel recht: ungehemmt werden Medikamente wie Antibiotika, Cortison
oder Psychopharmaka eingesetzt oder die entsprechenden Erfolgsorgane
werden verstrahlt und verstümmelt - völlig in Unkenntnis der
biologischen Zusammenhänge von Krankheit und Heilung.
Die Entdeckung der Naturgesetze, die jeder Erkrankung
und jeder Heilung bei Mensch und Tier zugrunde liegen, kommt der
Entdeckung gleich, dass die Erde eine Kugel und keine Scheibe ist und wird
genau wie diese vehement bekämpft und unterdrückt.
Dr. Ryke Geerd Hamer,
der die fünf
biologischen Naturgesetze fand und als Neue
Medizin formulierte, wurde 1986 die Approbation
entzogen. Seitdem ist es für unzählige unschuldige Patienten
verunmöglicht, sich nach der Neuen
Medizin behandeln zu lassen und eigenverantwortlich gesund zu
werden.
Obwohl Dr. Hamer
bereits 1981 seine Habilitationsschrift bezüglich der Neuen
Medizin bei der Universität
Tübingen einreichte und laut zweier Gerichtsbeschlüsse die
Universität zur Prüfung derselben aufgefordert wurde, ist das Habilitationsverfahren
bis heute nicht abgeschlossen worden.
- 2 -
Die Verifikation der Neuen
Medizin erfolgte 1998 an der Universität
Trnava. Damit ist die Neue
Medizin Stand der Wissenschaft.
Im Interesse meiner Patienten, die ein Recht darauf
haben, naturgesetzlich - das heisst nach den Regeln der Neuen
Medizin - behandelt zu werden, beantrage ich, die Prüfung der Neuen
Medizin im Zuge dieses Verfahrens gerichtlich anzuordnen.
(Ulrike Gansäuer)