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Korrespondenz 2003 Neue Medizin

 

Ulrike Gansäuer

Heilpraktikerin

Schreinerstr. 3, 51570 Windeck-Kocherscheid

Fon: (02686) 988 310 - Fax: 988 309

Verwaltungsgericht Frankfurt

Adalbertstr. 44 - 48

60486 Frankfurt a.M. 

Windeck, 23.06.2003

Betr.: 12 E 591-03

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf das obige Verfahren beantrage ich, als Nebenklägerin zugelassen zu werden.

Die Behandlung von Krankheiten beschränkt sich in der offiziell anerkannten Schulmedizin auf das Abstellen der Symptome. Um diese verschwinden zu lassen, ist fast jedes Mittel recht: ungehemmt werden Medikamente wie Antibiotika, Cortison oder Psychopharmaka eingesetzt oder die entsprechenden Erfolgsorgane werden verstrahlt und verstümmelt - völlig in Unkenntnis der biologischen Zusammenhänge von Krankheit und Heilung.

Die Entdeckung der Naturgesetze, die jeder Erkrankung und jeder Heilung bei Mensch und Tier zugrunde liegen, kommt der Entdeckung gleich, dass die Erde eine Kugel und keine Scheibe ist und wird genau wie diese vehement bekämpft und unterdrückt.

Dr. Ryke Geerd Hamer, der die fünf biologischen Naturgesetze fand und als Neue Medizin formulierte, wurde 1986 die Approbation entzogen. Seitdem ist es für unzählige unschuldige Patienten verunmöglicht, sich nach der Neuen Medizin behandeln zu lassen und eigenverantwortlich gesund zu werden.

Obwohl Dr. Hamer bereits 1981 seine Habilitationsschrift bezüglich der Neuen Medizin bei der Universität Tübingen einreichte und laut zweier Gerichtsbeschlüsse die Universität zur Prüfung derselben aufgefordert wurde, ist das Habilitationsverfahren bis heute nicht abgeschlossen worden.

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Die Verifikation der Neuen Medizin erfolgte 1998 an der Universität Trnava. Damit ist die Neue Medizin Stand der Wissenschaft.

Im Interesse meiner Patienten, die ein Recht darauf haben, naturgesetzlich - das heisst nach den Regeln der Neuen Medizin - behandelt zu werden, beantrage ich, die Prüfung der Neuen Medizin im Zuge dieses Verfahrens gerichtlich anzuordnen.

 

(Ulrike Gansäuer)

 

siehe auch:

Häufige Fragen zu Hamer - betreffend Berufsverbot (Approbationsentzug)

Häufige Fragen zu Hamer - betreffend Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen

 

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