Fakultät für Philosophie und Geschichte
EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN
Philosphisches Seminar
Bursagasse 1
72070 Tübingen
Prof. Dr. Herbert Keuth
Stellungnahme zum "Gutachten zur Neuen Medizin" des Prof. Dr.
Hans-Ulrich Niemitz
Am "Gutachten zur Neuen Medizin" des Prof. Dr. Hans-Ulrich
Niemitz fällt zunächst auf, daß der Gutachter nicht Mediziner ist,
sondern an der "Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur
Leipzig" im Bereich des Studium Generale tätig ist und dort für das
Gebiet "Geschichte und Ethik von Technik und
Naturwissenschaften" berufen wurde [sofern die Angaben in dem
"Gutachten", das mir nur als Kopie vorliegt, stimmen]. Nun
beansprucht er auch nicht, "Schulmedizin" und "Neue
Medizin" mit den Mitteln der Medizin zu beurteilen, sondern er
beabsichtigt offenbar eine wissenschaftstheoretische Beurteilung.
Die unhaltbare Argumentation des Autors und sein groteskes
"Fazit" lassen sich nur mit seiner Unkenntnis sowohl der
Wissenschaftstheorie als auch wichtiger Teile der Wissenschaftsgeschichte
erklären. Als Quellen nennt er nur die Stichwortartikel
"Wissenschaft" und "Hypothese" (beide S 3f.) aus der
Brockhaus-Enzyklopädie. Ich beschränke mich auf einige Punkte der
Kritik:
(1) Der Autor schreibt (S. 2): "Die Schulmedizin
bedient sich zwar
wissenschaftlicher Methoden (z.B. Beobachtung,
Statistik), ist aber wegen
ihrer vielen Hypothesen, d.h. (nicht bewiesenen) Unterstellungen weder
eine Wissenschaft [...] geschweige denn eine Naturwissenschaft. Sie hat
keine hypothesenfreie Theorie des biologischen Geschehens beim einzelnen
"kranken Menschen"" (m.H.). – Dazu ist folgendes zu
bemerken: (a) Beweise sind nur in den Formalwissenschaften Logik und
Mathematik möglich. (b) Ausnahmslos alle Aussagesätze in Alltag und
empirischer Wissenschaft haben den Charakter von Hypothesen (sind also
nicht beweisbar, sondern können nur widerlegt werden oder sich bewähren,
beides nicht einmal endgültig). (c) Deshalb kann es eine hypothesenfreie
Theorie in einer empirischen Wissenschaft gar nicht geben.
(2) Auf S. 3 überschreibt der Autor einen Absatz: "Hypothesen
sind noch nicht überprüfte oder gar unüberprüfbare Aussagen" und
erklärt dann: "Wenn man nur Aussagen machen kann, die (noch) nicht
die Möglichkeit bieten, sie zu falsifizieren, spricht man von
Hypothesen" (H.i.O). – Hier zeigt sich, daß er mit dem Gebrauch
des Wortes "Hypothese in der Wissenschaftstheorie" (S. 3) nicht
vertraut ist. Auch (a) falsifizierbare, (b) bereits überprüfte und
selbst (c) bestens bewährte Aussagen sind Hypothesen.
Anschließend übernimmt er teils wörtlich einen Satz aus dem
Stichwortartikel "Hypothese" des Brockhaus-Enzyklopädie,
ignoriert aber die darauf folgenden Sätze, die seinen Irrtum
richtigstellen könnten. Einer von ihnen lautet: "Für die
Erfahrungswissenschaften wird [neben der Widerspruchsfreiheit] verlangt,
daß H. einen empirischen Gehalt haben sollen; aus ihnen ableitbare
Vorhersagen müssen durch Erfahrung überprüfbar sein", und die
Überprüfung kann, wegen des Induktionsproblems, nie in einer
Verifikation, sondern stets nur in einer Falsifikation oder in einer
Bewährung resultieren. Vor allem der Satz "Gesetze sind bes.
bewährte H. allgemeinen Inhaltes" (m.H.) hätte ihn warnen können.
(3) Er schreibt (S. 4): "Die Hypothese der Schulmedizin
zum
Beispiel, es gäbe ein Immunsystem, ist eine nicht falsifizierbare
Aussage" (m.H.). Warum meint er das? Er fährt fort: "Das
Immunsystem
hat bisher noch niemand unmittelbar beobachten können".
– Das ist richtig, denn ein System ist ein Abstraktum. So hat auch noch
niemand ein Rechtssystem unmittelbar beobachten können, doch daraus folgt
offenbar nicht, das es keines gäbe. Der Stichwortartikel
"Immunsystem" der Brockhaus-Enzyklopädie hätte ihn lehren
können, daß es jedenfalls beobachtbare Bestandteile des
Immunsystems
gibt, so z.B. bestimmte Organe, wie Thymus, Milz, Lymphknoten, aber auch
Antikörper und Lymphozyten.
Immerhin sieht er die Möglichkeit einer Prüfung der Hypothese des
Immunsystems anhand von Voraussagen, die mit ihrer Hilfe abgeleitet
werden. Aber er wendet ein, daß die zur Prüfung herangezogenen "beobachtbare(n)
Fakten" "auch zur Bestätigung anderer Aussagen dienen könnten
(S. 4 m.H.) – Wo das der Fall ist, kann man natürlich anhand dieser
Fakten keine Wahl zwischen der geprüften Hypothese des
Immunsystems und
den "anderen Aussagen" treffen. Aber der Autor suggeriert, daß
es keinerlei beobachtbare Sachverhalte gibt, anhand deren man eine solche
Wahl treffen könnte.
Ich kann es einem Mediziner überlassen, darzulegen, daß sich manche
Hypothesen über das Immunsystem
bewährt haben, während andere widerlegt
wurden. Auf weitere Mängel und Absonderlichkeiten dieses
"Gutachtens" muß ich dagegen nicht mehr eingehen.
15.09.2003
Dr. Keuth