Wie
kam es zur Verurteilung und zur Verhaftung von Dr. Hamer?
Dr. Hamer ist wegen „Aufhetzen gegen Schulmedizin und Anstiftung zur
Neuen Medizin, mit dem Ziel der Ausübung“ in Frankreich beim
„Tribunal de Grande Instance“ in Chambery angeklagt
(Ermittlungshaftbefehl seit 1993).
Er soll aus dem Ausland durch Verfassen eines französischen Buches über
die Neue Medizin in Frankreich eine Straftat begangen haben.
Die Straftat soll er u.a. dadurch verübt haben, dass er sich in einem
Telefongespräch mit der Präsidentin der ASAC (Verein: „Stoppt den
Krebs“) in Frankreich bejahend dazu geäußert hat, dass man ein CT
einer Patientin schicken könne.
In Wirklichkeit nahm sein Sohn, Dr. Bernd Hamer, dieses Gespräch
entgegen, dessen Stimme übrigens ähnlich klingt.
Dies wurde vom deutschen oder französischen Geheimdienst illegal abgehört.
Daraufhin hat die französische Justiz – unter ausdrücklicher Berufung
auf die Staatsanwaltschaft Chambery, 7 Jahre später – und das noch vor
dem eigentlichen Prozeß – einen internationalen Haftbefehl
ausgefertigt, so dass Herr Dr. Hamer den Prozeß nur in Handschellen bzw.
vom Gefängnis aus hätte erleben können, wenn er dort erschienen wäre.
Doch das Gericht hat ihn 2 Tage zu spät geladen, so dass er diesen
Termin überhaupt nicht wahrnehmen konnte. Nebenbei sei noch erwähnt,
dass sein Anwalt 10 Tage vorher überhaupt noch keine Akteneinsicht hatte.
Auch hatte das Gericht schon vor dem Prozeß eine In-Zweifelziehung der
Verifikationen von den Universitäten Wien (1986), Düsseldorf (1992) und
Trnava/Bratislava (1998) zugelassen und sich geweigert, überhaupt darauf
zu antworten. Es ging sogar soweit, dass es die I`UNADFI, das staatliche
Antisekten-Dezernat, als Nebenkläger in dem Prozeß installiert hatte.
Später hat dann das französische Gericht an die spanische Behörden
geschrieben, dass eine Auslieferung geplant sei, wenn Dr. Hamer nicht zur
Verhandlung (2. Instanz) erscheinen würde. Diesmal war er aber dem Rat
seines Anwalts gefolgt und nicht zu dem Termin erschienen, da er
gesundheitlich nicht auf der Höhe war.
Daraufhin wurde das 1. Urteil (2000) – in Abwesenheit – aufgehoben
und er wurde erneut zu 18 Monaten Gefängnis – davon 9 mit und 9 Monate
ohne Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.
Ende Mai 2004 hat sich dann etwas ereignet, das in der Justiz einmalig
ist und das es wahrscheinlich noch niemals gegeben hat: das
französische
Gericht (Cour D´Appel de Chambery) hat das Berufungsverfahren gegen Dr. Hamer – ohne Ladung bzw. Kenntnis seines Anwalts oder seiner Person –
einfach durchgeführt.
Wie aus heiterem Himmel hat Herr Dr. Hamer am 27. Mai 2004 – durch ein
Fax eines Zeitungsartikels aus Frankreich, mit der Überschrift: Hamer
aux abonnés absents, zu deutsch: Hamer auf Tauchstation –
von diesem Prozeß überhaupt erst erfahren.
Man hatte ihn des Betrugs und der Komplitzenschaft bei der illegalen Ausübung
medizinischer Tätigkeit für schuldig befunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lange Haftstrafe gefordert, um einen
europäischen Haftbefehl erwirken zu können. Dafür reichte aber das
Strafausmaß aus der vorherigen Instanz nicht aus, weil von den 18 Monaten
ja 9 Monate zur Bewährung ausgesetzt waren.
Für den europäischen Haftbefehl ist aber eine Gefängnisstrafe von
mindestens 12 Monaten – ohne Bewährung – erforderlich.
Darüber hinaus hat man ihn auch zu etwa 200.000 Euro Wiedergutmachung
verurteilt, die er an völlig wildfremde Leute bezahlen soll, die
behaupten, durch die Germanische Neue Medizin® (bzw. seine Bücher)
Nachteile erlitten zu haben, die er aber persönlich überhaupt nicht
kennt. Vermutlich auch ein einmaliger Fall in der Justiz.
Voraussetzung dafür ist natürlich die Annahme, dass die Germanische Neue
Medizin® falsch ist, was sie aber nachweislich nicht ist. Doch das
Gericht verweigert schon zum 10. Mal einen Beweisbeschluß für die
Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin® auf Urkundenbasis.
Stattdessen hat die Anwältin des staatlichen Sektendezernats Joelle V.
bedauert, „dass die Germanische Neue Medizin® immer weiter durch das
Internet verbreitet wird“, und stellte die Frage: „Was kann man tun,
um Hamer zu stoppen – im wahrsten Sinne des Wortes?“
Und Frau Oberstaatsanwältin Jakobine D. hat vom Gericht verlangt, „ihn
zu einer ausreichenden Strafe zu verurteilen, um einen europäischen
Haftbefehl anfordern zu können“, wörtlich: „wenigstens 1 Jahr Gefängnisstrafe
(ohne Bewährung)“.
Sie hat sogar schon vorweggenommener Weise an den europäischen Justizhof
appelliert, die Strafe von über 1 Jahr zu bestätigen, wenn es soweit
ist.
Nun ist es soweit!
Im Juli 2004 ist das Urteil sogar noch verschärft und Dr. Hamer wegen
„Betrugs und illegaler Ausübung der Medizin“ zu 3 Jahren haft –
ohne Bewährung – verurteilt worden. Der wahre Sinn aber, weshalb man
Herrn Dr. Hamer habhaft werden will, sind nicht die idiotischen
Anschuldigungen, sondern einzig die Vernichtung der Germanischen Neuen
Medizin®. Dazu ist jedes Mittel recht. Man hofft, mit der Inhaftierung und
möglicherweise psychiatrischen Zwangshospitalisierung von Dr. Hamer,
diesen seit 23 Jahren bestehenden Wissenschaftsstreit zwischen
Schulmedizin und der Germanischen Neuen Medizin® – der inzwischen zu
einem Politikum geworden ist – damit endgültig beenden zu können.
Wir werden Sie weiter informieren
PS
Dr. Hamer darf im Gefängnis Post aus der ganzen Welt bekommen. Auch wenn
er die Briefe nicht beantworten kann, er würde sich aber bestimmt darüber
freuen. Wer ihm also schreiben möchte, hier die Adresse:
Dr.
med. Ryke Geerd Hamer
Centro Penitenciario Madrid V
Apartado de Correos 200
Colmenar Viejo
E-28770 Madrid
Espana