An die
Cour de Cassation
Chambre criminelle
- Affaire Dr. Ryke Geerd HAMER -
4 Boulevard de Palais
75001 Paris
Hohes Gericht
Ein Brief von
mir an die Cour de Cassation liegt fertig vor mir zum Abschicken. Aber er
ist durch meine neuesten Informationen überholt. Ich hatte in dem Brief
anfragen wollen, wann mit der Entscheidung der Cour de Cassation zur
Aufhebung meiner Haft zu rechnen sei (nach dem Gesetz bis 1.3.2005).
Gestern bekam
ich erfreuliche Informationen meiner Anwältin Maitre Martine Luc-Thaler, die
ich sehr schätze und die ein hervorragendes Memoire Ampliativ verfasst hat,
durch eine Freundin unserer Familie übermittelt:
1.
Nach Ansicht der
Richter der Cour de Cassation sei Dr. Hamer wirklich in allen Anklage- und
Verurteilungspunkten unschuldig
!
2.
Eigentlich hätte der Dr. Hamer gar
nicht in Spanien verhaftet werden dürfen, hätte nicht nach
Frankreich
ausgeliefert werden dürfen, hätte auf jeden Fall nach dem
Euro-Order-Statuten sofort freigelassen werden müssen und das Verfahren,
wenn überhaupt, wieder in die 1. Instanz zurückversetzt werden müssen.
3.
Und: Er müsste jetzt spätestens am
1. März, 3 Monate nach der Begründungsfrist, aus der Haft entlassen werden –
wegen erwiesener Unschuld! – und zwar mit allen Regresskonsequenzen an den
französischen Staat. Aber da ja (siehe weiter unten) noch ein Prozesstermin
vor der Cour de Cassation (in Frankreich normalerweise sehr selten!) über
die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin® stattfinden soll, kann das
Urteil aus prozessualen Gründen jetzt noch nicht gesprochen werden (sondern
erst nach dem Prozesstermin) und Dr. Hamer offiziell noch nicht aus der Haft
entlassen werden.
4.
Es habe geheißen, eine jetzige
offizielle Entlassung aus der Haft sei auch aus dem Grunde zum jetzigen
Zeitpunkt unmöglich, weil das Ansehen des franz. Staates und der franz.
Justiz in diesem Mega-Skandalfall eine unerträgliche Schmach und
unermesslichen Schaden erleiden würden, weil man einen 70jährien Menschen
mit einem riesigen staatlichen Engagement und Prestige-Investition 6 Monate
unschuldig ! ins
schlimmste Zuchthaus Frankreichs eingesperrt habe. Das sei eine
unverzeihliche Schmach und Mega-Blamage! Man versuche jetzt nach einer
Möglichkeit, das Gesicht des franz. Staates und der franz. Justiz wahren zu
können.
Es gäbe 2 Möglichkeiten, das Gesicht des franz. Staates und
der franz. Justiz noch wahren zu können:
1.
Möglichkeit:
Der Dr. Hamer
würde noch dazu zu bringen sein, daß er eine „Liberations-Vereinbarung“
unterschreibt, obwohl er unschuldig
ist.
Daran würden
allerdings auch die Richter der Cour de Cassation nicht glauben, daß er eine
solche große Dummheit begeht. Die „Liberations-Vereinbarung“ würde nämlich
bedeuten, daß er, obwohl unschuldig
anerkennt, doch schuldig zu sein und 6 Monate Haft im schlimmsten
Zuchthaus Frankreichs rechtens verbüßt zu haben. Aber die Richter der Cour
de Cassation könnten gut verstehen, daß ein Unschuldiger so etwas nicht
unterschreibt, ganz abgesehen von den weiteren Bedingungen:
2.
Möglichkeit:
Diese hat die
Cour de Cassation jetzt ins Auge gefasst oder schon beschlossen: Zur
Behandlung des Beweisantrages für die Richtigkeit der Germanischen Neuen
Medizin® wird ein Prozesstermin zur mündlichen Verhandlung vor der Cour de
Cassation angesetzt. Damit ist die Bedeutung dieses Beweisantrages
dokumentiert und unterstrichen, denn solche mündlichen Verhandlungen vor der
Cour de Cassation sind äußerst selten. Dr. Hamer hätte dann Gelegenheit, in
einem persönlichen Plädoyer den Beweis für die Richtigkeit der Germanischen
Neuen Medizin® zu demonstrieren.
Problem:
Aus
prozessualen Gründen müsste ich noch 1 oder 2 Monate länger - obwohl
unschuldig
- offiziell im Gefängnis sitzen, bis zu dieser mündlichen Verhandlung
vor der Cour de Cassation, bei der es allerdings einzig nur um den
Beweisantrag geht. Unschuldig bin ich allerdings mit und ohne diesen
Beweisantrag.
Es wäre
natürlich in dem riesigen Skandalfall noch das i-Tüpfelchen an Absurdität,
daß ein 70jähriger wegen Unschuld,
um das Gesicht des franz. Staates zu wahren, noch weitere Monate in dem
grässlichen Zuchthaus Frankreichs weggesperrt bleiben müsste.
Ein weiteres
Problem ist auch, daß ich alter misstrauischer Fuchs angesichts eines so
unerwarteten Geschenkes meiner Feinde natürlich zunächst skeptisch bin und
in leichter Abwandlung aus der Aenaeis mit Kassandra im Anblick des
Trojanischen Pferdes spreche: „Quidquid it est, timeo Gallios, et dona
ferentes“ (heißt: was es auch sei (das Trojanische Pferd) ich fürchte
die Gallier, auch wenn sie Geschenke bringen.
Es wäre also
notwendig, in einem Vorgespräch ein Minimum an Vertrauen zu pflanzen, damit
ich weiß, daß das Trojanische Holzpferd keine Bewaffneten enthält, sprich:
keine Falle ist, sondern nur redliche Sache, um herauszufinden, daß und ob
die Germanische Neue Medizin® wirklich richtig ist. Die Cour de Cassation
möge mir zugute halten, daß ich ja mit den
Haß-Richtern von Chambery und den
nicht minder hasserfüllten Ministerialen des franz. Justizministeriums (als
Unschuldiger aus Haß mit 3 Jahren Gefängnis zum Schwerverbrecher gestempelt)
traurige Erfahrungen gemacht habe. Umso erfreulicher ist die offensichtliche
Unbestechlichkeit der Richter der Cour de Cassation.
Allerdings
bin ich der Meinung, daß die allermeisten Richter der Cour de Cassation
ohnehin schon längst gewusst haben, daß die Germanische Neue Medizin® richtig
ist.
20 Jahre
schon?
Hohes Gericht
Die offenbar
erfreulicherweise beschlossene mündliche Verhandlung vor der Cour de
Cassation zwecks Behandlung des Beweisantrages für die Richtigkeit der
Germanischen Neuen Medizin® – auf dessen Durchführung warte ich schon 24
Jahre ! – findet grundsätzlich meine volle Zustimmung.
Über die
Modalitäten müsste man noch sprechen.
Es ist mir
klar, daß der Prozesstermin noch innerhalb des Gesamtverfahrens der Cour de
Cassation stattfinden muß und aus diesen prozessualen Gründen meine Haft –
obwohl unschuldig – offiziell
noch bis dahin dauern müsste.
Jedenfalls
biete ich jedmögliche Form der Mit- und Zusammenarbeit für diesen
Prozesstermin an. Ich wünsche diese mündliche Verhandlung ausdrücklich, und
zwar, wie gesagt, seit 24 Jahren bisher vergeblich. Und ich begrüße deshalb
die Entscheidung der Cour de Cassation geradezu begeistert.
Ich bitte die
Cour de Cassation
1. Möglichst
umgehend den Termin zu dieser mündlichen Verhandlung zu bestimmen.
2. Mir
mitzuteilen – über meine Anwältin Maitre Martine Luc-Thaler oder direkt – ab
wann ich zu der notwendigen Vorbereitung dieser mündlichen Verhandlung das
Zuchthaus mit „Urlaub auf Ehrenwort“ verlassen darf. Ich benötige 3-4 Wochen
Vorbereitungszeit und zwar nicht in der Zelle.
3. Ich biete
– als Unschuldiger – eine Kaution
in Höhe von 20.000 € an und biete weiter an, daß ich mich 1 bis 3 Tage vor
der Verhandlung wieder im Gefängnis einfinden könnte.
Man kann
sicher die Skandalprozesse von Chambery nicht mehr rückgängig machen,
genauso wenig wie den Skandalprozess im Nov. 1991 in Paris gegen oder für
den Mörder meines Sohnes Dirk.
Aber wenn ich
– unschuldig ! – ½ Jahr im
schlimmsten Zuchthaus Frankreichs war mit dem Ergebnis, daß dadurch dann
quasi ab sofort alle unsere Patienten nicht mehr an Chemo und Morphium zu
sterben brauchen, dann war ich für meine Patienten gerne unschuldig im
Gefängnis, bzw. dann hat meine grässliche menschenunwürdige Haft einen Sinn
gehabt.
Aus diesem
Grunde bitte ich darum, den Termin auf Ende März zu bestimmen und mich zur
Vorbereitung der Verhandlung mit „Urlaub auf Ehrenwort“ als
Unschuldigen bald aus dem
Zuchthaus vorläufig zu beurlauben.
Mit
vorzüglicher Hochachtung
Dr. HAMER
P.S.
Ich hoffe,
alle Informationen richtig wiedergegeben zu haben. Sollte etwas nicht
korrekt sein, bitte korrigieren Sie mich.