Dr. med. Mag.
theol. Ryke Geerd HAMER
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29120 – ALHAURIN
EL GRANDE
Alhaurin el Grande, 21. April 2005
News aus Frankreich
Es ist
bisher noch nicht bekannt, ob Dr. Hamer am Kongress in Madrid teilnehmen
darf.
Die
Entscheidung hierüber dürfte der franz. Justiz einiges Kopfzerbrechen
bereitet haben, denn man hat sich wieder etwas Neues einfallen lassen.
Offenbar will das Gericht in Chambery sein Gesicht wahren. Man hat Dr. Hamer
ein Gnadengesuch vorgeschlagen: sog. Haftentlassung auf dem Wege
der Gnade – ohne Konditionen, aber mit Unterschrift.
Ein
unseriöses Ansinnen für einen Unschuldigen. Deshalb hat Dr. Hamer dieses
Angebot auch abgelehnt, denn das hätte ja bedeutet, daß er sich selbst für
schuldig erklärt hätte.
Gesetzt den
Fall er wäre darauf eingegangen, dann hätte sich evtl. auch die Cour de
Cassation mit ihrer Entscheidung noch lange Zeit lassen können.
Und so ganz
nebenbei wären der franz. Justiz alle weiteren Peinlichkeiten – so auch die
Entscheidung darüber, ob Dr. Hamer (für 3 Tage) nach Madrid zum Kongress
fahren darf oder nicht - erspart geblieben.
Aber wie
dem auch sei: Inzwischen hat die Cour de Cassation einen Haftprüfungstermin
genannt, der am 18. Mai – einen Tag nach Dr. Hamers 70. Geburtstag –
stattfinden soll.
Daraufhin hat Dr. Hamer nachfolgenden Brief an die Cour de
Cassation geschrieben:
***
Avocat General
18. April 2005
Monsieur,
heute habe
ich vom Procureur General der Cour de Cassation die Nachricht vom 12.04.05
bekommen, daß sie nunmehr aktuell in meinem Fall – nach fast 8 Monaten der
Haft als
Unschuldiger – endlich eine Haftprüfung machen wollen.
Gleichzeitig hat mir meine Anwältin Mme Luc-Thaler mitteilen lassen, daß sie
zum 18. Mai einen Besprechungstermin bei Ihnen erhalten hat
(Haftprüfungstermin).
Es ist
Ihnen bekannt, daß ich am 17. Mai meinen 70. Geburtstag im schlimmsten
Gefängnis Frankreichs erleben soll – wie ein Staatsfeind Nr.1.
Es ist
Ihnen auch bekannt, daß am 14. u. 15. Mai in Madrid ein Kongress über
Krebstherapie mit ca. 2000 Ärzten stattfinden soll, für den ich die
Präsidentschaft übernehmen sollte.
Es ist
Ihnen sicher auch bekannt, daß der Kongress, der 2000 Ärzte für den franz.
Häftling Dr. HAMER (Ecrou 334750) den Nobelpreis für Medizin fordern will,
für die gleiche Neue Medizin, für die ich seit 8 Monaten in Frankreich
unschuldig eingesperrt bin.
Ich bin angeklagt, und in
Abwesenheit verurteilt worden in 1. und 2. Instanz, wegen
„Anstiftung zur Neuen Medizin mit
dem Ziel der Ausübung“
Ausgeliefert von Spanien an
Frankreich wurde ich mit einem eigens dafür neu definierten Delikt des
„Betruges“, den ich an mir gänzlich unbekannten 3 oder 4 Patienten in
Frankreich vor 10 Jahren (durch meine Bücher) begangen haben soll, obwohl
ich seit mehr als 12 Jahren nicht mehr in Frankreich war und gar keinen
Patienten aus Frankreich kenne.
Bei den 3
oder 4 Patienten soll es sich um sog. „Austherapierte“ und zum Sterben aus
der Klinik nach Hause geschickte Patienten gehandelt haben, die vorher
etliche Chemos bekommen hatten und von denen ich, wie gesagt, nie gehört
habe.
Ich habe
noch nie in meinem 70jährigen Leben jemanden wissentlich betrogen.
Die
überaus klugen Richter des Hasstribunals in Chambery nahmen sich die
Freiheit, die gleiche Neue Medizin, für die der Ärzte-Kongress jetzt den
Nobelpreis fordern will, schon vor der 1. Verhandlung nicht nur als falsch
zu deklarieren, sondern sogar als Sekte, und einen staatlichen
Sektenbeauftragten zum Prozess zuzuziehen, genau wie bei der Inquisition im
Mittelalter!
Die franz.
Justiz hat sich ausdrücklich geweigert, sich an die Euro-Order-Statuten zu
halten, die bestimmen, daß bei einem in Abwesenheit Verurteilten und
Extradierten unverzüglich eine Wiedereinsetzung in die 1. Instanz zu
erfolgen hat und der Angeklagte auf freien Fuß zu setzen ist. Procureur
Bensoussan: „Daran wird sich Frankreich mit Sicherheit nicht halten. Wir
sind viel zu froh, daß wir Sie endlich haben“ (bei meiner Ankunft in Paris,
20.10.2004).
Natürlich
hat die franz. Justiz die Haft auf fast 8 Monate (im Mai 9 Monate)
hinausgezogen, um mich zu zwingen, eine Liberation conditionelle oder jetzt
letztens mindestens eine Liberation de grace (Gnadengesuch) zu
unterschreiben, in dem ich mich bekennen und die Haft als rechtens
anerkennen soll.
Weil ich
die Liberation im Dez. nicht unterschreiben wollte, musste ich, wie in der
Inquisition im Mittelalter, 5 Monate länger (zur Strafe für meine
„Verstocktheit“) die Haft erdulden, um weich geklopft zu werden – in der
Hoffnung, daß ich den Mut verliere und am Ende doch noch unterschreibe.
Jetzt
setzt die franz. Unjustiz dem ganzen absichtlich an mir begangenen Unrecht
noch die Krone der Schikane auf: Es sieht sich wirklich an wie eine zynisch
ausgemachte Bosheit, einen unschuldigen 70jährigen, nach 8 Monaten
Terrorhaft im schlimmsten Gefängnis von Frankreich, seinen 70. Geburtstag
(17. Mai) gerade noch im Gefängnis „feiern“ zu lassen und ihn frühestens 3
Tage nach dem Kongress in Madrid (14. u. 15. Mai) zu entlassen, nachdem die
Richter der Cour de Cassation schon vor 5 Monaten meiner Anwältin, Maitre
Luc-Thaler davon Kenntnis gegeben hatten, daß kein einziger Punkt der
Anklage und kein einziger Punkt der Verurteilung haltbar sei, ich also
unschuldig bin.
Trotzdem
musste ich zur Folter 5 weitere Monate in diesem grässlichen Gefängnis
eingesperrt bleiben, weil ich mich weigerte die Liberation conditionelle –
als Unschuldiger – zu unterschreiben und mich – wie der Ketzer im
Mittelalter vor dem Inquisitions-Tribunal – schuldig zu bekennen.
Diese
unnötige Folterhaft ist kein Versehen, sondern war boshafte Absicht, mich zu
brechen.
Und jetzt mutet es, wie gesagt, wie eine besondere Bosheit an, den
Besprechungstermin einen Tag nach meinem Geburtstag zu legen!
Ich
fordere (als Unschuldiger) und beantrage deshalb, daß Sie den
Besprechungstermin noch im Monat April abhalten. Um sich von meiner
unschuldig abgesessenen 8-monatigen Haft zu überzeugen, dafür genügen 30
Minuten Lektüre des hervorragenden Memoir ampliativ meiner Anwältin
Luc-Thaler.
Mit
vorzüglicher Hochachtung
Dr. Hamer
P.S.:
Sollte die
franz. Justiz auch jetzt noch darauf hoffen, daß ich doch noch eine
Liberation de grace unterschreibe, damit Frankreich das Problem der Schande
erspart bleibt, einen 70jährigen Unschuldigen 8 Monate vorsätzlich und
wissentlich mit allen Psychofoltern der modernen Inquisition eingesperrt zu
haben, dann kann ich Ihnen sagen, das mache ich nicht.
Ich werde
kein Gnadengesuch unterschreiben und mich damit selbst für schuldig
erklären.
Darauf
braucht niemand zu hoffen, bzw. mich mit der Teilnahme am Kongress in Madrid
erpressen zu können.
Die ewige
Schande für Frankreich wird angesichts des unmittelbar bevorstehenden
Durchbruchs der Germanischen Neuen Medizin® nur noch umso größer, wenn ich
dann auf dem Kongress in Madrid nicht erscheinen darf und meinen 70.
Geburtstag als Spezial-Psycho-Folter in meiner Zelle verbringen muß!
***
Man darf
gespannt sein, welche Entscheidung die Cour de Cassation jetzt fällt.
Es gibt
zuvor 2 Möglichkeiten:
a) das
Gericht entscheidet ohne Möglichkeit der Verteidigung,
b) die
Verteidigung darf ein Plädoyer halten, und erst danach trifft das Gericht
seine Entscheidung.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir
Euch berichten.
Euer
Amici-Team