Vorbemerkung und Inhalt:
Bereits nach kurzer Lektüre der Texte von und über
Herrn Hamer wird deutlich, dass es sich bei dem Konstrukt der „GNM“ um ein
unhaltbares, abstruses, un- und pseudowissenschaftliches Gedankengebäude
handelt. Dennoch ist es aufgrund der gefährlich ausgedehnten Verbreitung der
Theorien über das Internet und leider mehrerer gut dokumentierter Todesfälle
von Patienten, die ihm vertrauten, wichtig, sich damit auseinanderzusetzen.
Zunächst wird eine Darstellung des Gegenstandes
erfolgen, dann eine Bewertung des Grundgedankens, eine Übersicht über die
bisher erfolgten Rechtsauseinandersetzungen, eine kurze Ausführung über
antisemitische Zusammenhänge und eine abschliessende Bewertung.
Schilderung des Gegenstands und der Historie der „Germanischen Neuen
Medizin“ von R. G. Hamer
Nach mit Dr. med. Ryke Geerd Hamer namentlich
gekennzeichneten Textbeiträgen im Internet wurde Herr Hamer 1935 geboren. Er
studierte Theologie und Medizin und erhielt mit 26 Jahren die Approbation
als Arzt und den Dr.-Grad, danach folgten Zeiten als Assistenzarzt an den
Universitätskliniken von Tübingen und Heidelberg bis zur Anerkennung als
Facharzt für Innere Medizin 1972. Später war Herr Hamer zeitweilig in einer
Gemeinschaftspraxis mit seiner Frau, Frau Dr. Sigrid Hamer, tätig. Herr
Hamer hatte vier Kinder, der älteste Sohn Dirk wurde am 18. August 1978
durch eine Schussverletzung schwer verletzt und verstarb 4 Monate später am
07.12.1978 an den Folgen der Verletzung. Wenige Monate später erkrankte der
Vater Ryke Geerd Hamer an Hodenkrebs, weshalb er operiert wurde.
In den folgenden Monaten entwickelte Herr Hamer,
inspiriert durch Träume von seinem Sohn Dirk, eine Theorie über die
Entstehung von Krebserkrankungen, die er als „Eiserne Regel des Krebses“
zusammenfasste und als – abgelehnte - Habilitationsschrift bei der
Medizinischen Fakultät Tübingen einreichte. Kernbestandteil dieser Theorie
ist, dass der Auslöser jeder Krebserkrankung ein hochdramatisches
Schockerlebnis ist, von Herrn Hamer DHS („Dirk-Hamer-Syndrom“) genannt - wie
eben in seinem Falle der Verlust seines Sohnes. Dieses Schockerlebnis
hinterlässt nach Hamers Theorie Spuren im Gehirn, die mittels einer
CT-Untersuchung detektiert werden können. Nach einer konfliktaktiven Phase
folgt nach der Theorie, falls eine Lösung des zugrundeliegenden
„biologischen Konfliktes“ gelingt, die Heilungsphase. Gelingt keine
Konfliktlösung, bleibt der Patient in einer „Dauerstressphase mit Verbrauch
seiner Lebensenergien“, dann ist der Tod des Patienten „in der
Kachexie“ möglich.
Im weiteren erfolgte eine Verallgemeinerung dieses
Prinzips durch Herrn Hamer auf andere Erkrankungen, ja die gesamte Medizin.
Er formulierte fünf biologische Naturgesetze („1. Die Eiserne Regel des
Krebses, 2. Das Gesetzt der Zweiphasigkeit aller Erkrankungen, 3. Das
ontogenetische System der Tumoren, 4. Das ontogenetisch bedingte System der
Mikroben, 5. Das Gesetz vom Verständnis einer jeden sogenannten Krankheit“).
Als Schlussfolgerung aus der geschilderten Theorie zur
Krebs- bzw. allgemeinen Krankheitsentstehung aus Konflikten wird die
Therapie von Erkrankungen und insbesondere von Krebserkrankungen in der
Lösung des zugrundeliegenden Konfliktes gesehen. Die Konfliktlösung führt
zur Ausheilung der Tumorerkrankung, eine schulmedizinische Behandlung wird
nicht nur als unnötig, sondern in der Regel als schädlich angesehen.
Die Lehre der „GNM“ wird intensiv im Internet auf
verschiedenen Homepages und Diskussionsforen verbreitet, allein in
Baden-Württemberg existieren 16 sog. Stammtische zur „GNM“ mit regelmäßigen
Treffen.
Bundesweite Bekanntheit erlangte Herr Hamer 1995, als
die an einem Wilms-Tumor erkrankte 6jährige Olivia Pilhar von ihren Eltern
der schuldmedizinischen Behandlung durch Flucht ins Ausland entzogen wurde.
Erst nach dem Entzug des Sorgerechts war eine erfolgreiche schulmedizinische
Behandlung möglich.
Leider sind auch eine Reihe von Fällen mit tödlichem
Ausgang in Deutschland und Frankreich gut dokumentiert. Insbesondere im Fall
des 25jährigen S. W. der an Hodenkrebs erkrankt über ein Jahr Hamers Thesen vertraute, sind die tödlichen Folgen der Hamer´schen Theorie
und des damit verbundenen Verzichts auf eine schulmedizinische Betreuung gut
dokumentiert (http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/02118/04/ und
Schreiben von Prof. em. Dr. med. hab. Jürgen Dietrich, Leipzig, vom
26.07.2004).
Stellungnahme zum Grundgedanken der Krankheits- und insbesondere
Krebsentstehung durch Schockerlebnisse und Konflikte:
Die Vorstellung, dass psychische Faktoren einen
Einfluss auf die Entstehung von Krebserkrankungen haben, hat eine lange
Tradition. Von Galen, dem Leibarzt des römischen Kaisers Marc Aurel, wurden
Krebserkrankungen mit der Melancholie in Verbindung gebracht. Bisweilen wird
bis heute von einer Krebspersönlichkeit gesprochen, die gekennzeichnet sei
durch Depression, vermindertem Ausdruck von Ärger und Wut sowie
Selbstaufopferungstendenzen. Ein Konzept, dass mittlerweile wissenschaftlich
als widerlegt gilt (Schwarz et al 2001).
Neuere epidemiologische bevölkerungsbasierte Studien
aus Dänemark zeigen eindeutig, dass es keine erhöhte Krebshäufigkeit bei
Menschen mit Depressionen gibt und auch schwerwiegende psychische
Stressfaktoren wie die ernsthafte Erkrankung eines Kindes zu keiner Erhöhung
der Krebsinzidenz führen (Dalton et al, British Journal of Cancer 2004, 90,
1364 – 1366 und Dalton et al, American Journal of Epidemiology 2002,
155:1088 – 1095).
Juristische Verfahren in Sachen Hamer
Mit Bescheid vom 08. April 1986 wurde Herrn Hamer durch
die Bezirksregierung Koblenz die vom Land Hessen erteilte Approbation
widerrufen. Eine von Herrn Hamer hiergegen erhobene Klage wurde vom
Verwaltungsgericht Koblenz am 03.07.1989 abgewiesen, ebenso wurde die gegen
dieses Urteil eingelegte Berufung am 21.12.1990 durch Beschluß des
Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zurückgewiesen. Dabei wurde
ausgeführt, dass der Widerruf der Approbation zu Recht erfolgte, da eine
hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Kläger aufgrund seiner
geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage sei, sein praktisches
ärztlichen Handeln an der Einsicht in die ärztlichen Gegebenheiten
auszurichten. Der Kläger sei durch eine wahnähnliche Gewissheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seinen unantastbar, geprägt.
Auch ein Antrag vom 30.06.1992 des Klägers auf
Wiedererteilung der Approbation wurde durch das Hessische Landesprüfungsamt
mit Bescheid vom 12.01.1993 abgelehnt. Es wurde ausgeführt, dass nach dem
rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom
21.12.1990 davon auszugehen sei, dass der Kläger in der Diagnostik und
Therapie insbesondere krebskranker Patienten einer von ihm begründeten
Lehre, der sog. Neuen Medizin den absoluten Vorrang einräume und dabei
zugleich Möglichkeiten, die sich mit ihren Methoden nicht vereinbaren
ließen, von der Anwendung ausschließe. Er sei folglich nicht bereit,
Patienten in Kenntnis der ärztlichen Gegebenheiten der nach dem derzeit
anerkannten Wissenstand gebotenen Behandlung zuzuführen. Es bestehe deshalb
die Gefahr, dass der Kläger Krebskranke zu ihrem Nachteil von einer
möglicherweise erfolgsversprechenden Behandlung auf anerkannter Grundlage
abhalte.
Auch der am 15.01.1993 eingelegte Widerspruch wurde vom
Hessischen Landesprüfungsamt mit Widerspruchsbescheid vom 13.06.1996
zurückgewiesen. Exemplarisch wird in diesem Bescheid auf das Verhalten des
Klägers im Falle der an Krebs erkrankten Olivia Pilhar verwiesen. Der Kläger
habe diese Patientin längerfristig nach seinen medizinischen Vorstellungen
behandelt und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln eine
erfolgsversprechende ärztliche Behandlung nach den anerkannten Regeln der
Medizin solange verhindert, bis schließlich das Leben des Kindes in höchstem
Masse konkret gefährdet gewesen sei und das Kind nur durch staatliche
Maßnahmen österreichischer und spanischer Behörden und Gerichte einer
lebensrettenden Behandlung der anerkannten medizinischen Wissenschaft habe
zugeführt und gerettet werden können. Gegen diesen Bescheid erhob Herr Hamer
am 16.06.1996 erneut Klage, die nach vorübergehender Aussetzung wegen
erfolgender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen schließlich aufgrund einer
mündlichen Verhandlung vom 22. Oktober 2003 abgewiesen wurde. Die Abweisung
der Klage wird damit begründet, dass Herr Hamer unverändert in der
Diagnostik und Therapie krebskranker Menschen der von ihm begründeten Lehre
der sog. „Neuen Medizin“ den absoluten Vorrang einräume und andere Ansätze
und Methoden bei der Behandlung von vorne herein ausschließt. Damit stehe
ernsthaft zu befürchten, dass Patienten einer umfassenden Behandlung nicht
zugeführt würden.
Weiterhin wird zur Begründung der Abweisung der Klage
angeführt, dass Herr Hamer wiederholt gegen Strafvorschriften verstoßen
habe, weswegen er rechtskräftig verurteilt wurde. Trotz Entzugs der
ärztlichen Approbation behandelte Herr Hamer mehrfach Patienten. Deshalb
erfolgte im Februar 1993 eine rechtskräftige Verurteilung des Landgerichts
Köln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung. Mit
rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 09.09.1997 wurde der Kläger
zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten verurteilt. Die
Tatvorwürfe in Sachen Olivia Pilhar konnten hingegen bislang nicht
strafrechtlich geklärt werden, da sich Herr Hamer der Durchführung dieses
Strafverfahrens durch einen Wohnsitzwechsel nach Spanien entzog.
Im Juni 2004 wurde Herr Hamer in Abwesenheit in
Chambery, Frankreich wegen Betrugs und Komplizenschaft bei der illegalen
Ausübung medizinischer Tätigkeit zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach
Überzeugung der Staatsanwaltschaft starben mehrere Patienten, nachdem sie
dem Rat zweier Anhängerinnen Hamers gefolgt waren. Am 09. September 2004
wurde Herr Hamer in Spanien aufgrund eines europäischen Haftbefehls
verhaftet und in der Folge nach Frankreich ausgeliefert.
Hamer und Antisemitismus:
In den Schriften von Hamer tritt eine eindeutige
antisemitische Haltung zutage. Ursprünglich wurde die Theorie von Herrn
Hamer unter dem Begriff „Neue Medizin“ verbreitet. Neuerdings wurde eine
begriffliche Veränderung in „Germanische Neue Medizin®“ vorgenommen. Zur
Begründung verweist Hamer in im Internet zugänglichen E-Mails auf die stolze
Tradition des germanischen Volkes der Dichter und Denker, der Musiker und
Entdecker, aus dem Dr. Hamer stamme. Auch wolle er seinen Gegnern
zuvorkommen, die „stehlen wie die Raben“, so dass am Ende „dieses wunderbare
Göttergeschenk [die GNM] dann vielleicht jüdische Neue Medizin“ hieße.
Weiter führt Hamer aus: „ Es ist doch so: Die jüdische
Religion teilt bekanntlich alles ein in gutartig u. bösartig, so auch in der
jüdischen sog. Schulmedizin. Wir Nichtjuden werden gezwungen, weiterhin die
jüdische Schulmedizin zu praktizieren mit Chemo, Morphium....- die die Juden
selbst aber seit 20 Jahren nicht mehr praktizieren.“ (www.AGPF.de/Hamer.htm).
An anderer Stelle wird die absurde Behauptung aufgestellt, dass Juden sich
nach der „Germanischen Neuen Medizin“ behandeln ließen und deshalb Krebs zu
98% überlebten, während 95 % der schulmedizinisch Betreuten daran stürben.
Diese Sätze entlarven sich selbst als klarer, dumpf-dümmlicher
Antisemitismus.
Abschließende zusammenfassende Stellungnahme:
Bei der sog. „Germanischen Neuen Medizin“ von Herrn
Hamer handelt es sich um ein in der Biographie und Träumen von Herrn Hamer
begründetes Theorem ohne jede wissenschaftliche oder empirische Begründung.
Im Gegenteil, nach heutigem Erkenntnisstand ist die zugrundliegende
Grundhypothese widerlegt. Es sind mehrere Todesfälle von Menschen, die
seiner Theorie vertrauten, gut belegt, die unter schulmedizinischer
Behandlung eine realistische Heilungschance besessen hätten. Deshalb ist die
„Germanische Neue Medizin®“ mit allem Nachdruck als einerseits absurd,
andererseits aber bewiesenermaßen gefährlich zurückzuweisen. Ihrer
Verbreitung muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – juristisch und
auf dem Wege der Aufklärung – Einhalt geboten werden. Eine Plattform zur
Selbstdarstellung darf ihm und seinen Anhängern nicht geboten werden.
Zitierte Literatur:
Dalton SO, Laursen TM, Mortensen PB, Johansen C. Major
life event – diagnosis of schizophrenia in offspring and risk for cancer.
British Journal of cancer 2004; 90: 1364-1366
Dalton SO, Mellemkjaer L, Olsen JH, Mortensen PB,
Johansen C. Depression and cancer risk: a register-based study of patients
hospitalized with affective disorders, Denmark 1969-1993. Am J Epidem 2002;
155:1088-1095
Schwarz R. Psyche und Krebsentstehung. Onkologe 2001;
7: 124-132
Dr. med. M.
Sökler
Internist/Hämatologe
Oberarzt