Jürgen Behm
Am Damm 27
22175 Hamburg
E-Mail:
juergen.behm@gmx.de
30. Juli 2005
An die Redaktionen der Fernseh- und Rundfunksender,
den Zeitungen und Wochenmagazinen in Deutschland:
Betr.
Pressemitteilung der
Deutschen
Krebsgesellschaft vom 05. Juli 2005
Bezug:
„Gutachterliche Stellungnahme“
der Deutschen Krebsgesellschaft zur “Germanischen Neuem Medizin® (GNM)“
Hier:
Anmerkungen
Anhang: Zur
Wissenschaftlichkeit von Schulmedizin und Germanischer Neue Medizin
Sehr geehrter Damen und Herren,
die angeblich gut dokumentierten Todesfälle von
Patienten (insbesondere des S.W.) in Deutschland und in Frankreich, die
in „Gutachterlichen
Stellungnahme zur „Germanischen Neuem Medizin®“ (GNM) genannt
werden, sind bei keinem Gericht unter einen entsprechenden Aktenzeichen
zu finden. Die Redaktionen werden hiermit aufgefordert, dieses
Behauptung dieser „Gutachterlichen
Stellungnahme“ zu überprüfen.
Für eine gutachterliche Stellungnahme derartiger
Tragweite fehlen u.a. folgende Quellenangaben:
1.
Habilitationsschrift des Dr. Hamer zur Neuen Medizin,
eingereicht bei der Universität Tübingen in 1981,
2. diesbezügliche „Kurzfassung
der Neuen Medizin“ (Stand 2000) von Dr. Ryke Geerd Hamer,
Alhaurin el Grande August 2000 AMICI DI DIRK- Ediciones de la Nueva
Medicna S.L., E-Fuengirola ISBN 84-930091-8-0*,
3. diesbezügliche „Celler
Dokumentation“ eine Dokumentation von acht vorwiegend
urologischen und nephrologischen Krankengeschichten zur Vorlage als
Komplement im Habilitationsverfahren von 1981 an der Universität
Tübingen Juli 1994 von Dr. Geerd Ryke Hamer, Verlag AMICI DI DIRK
Köln 1994, ISBN 3-926755-07-5,
4. „Krebs
und alle sog. Krankheiten" Kurze Einführung in die
Germanische Neue Medizin® von Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer. 2004
Alhaurin el Grande , España Amici di Dirk, Ediciones de la Nueva
Medicna S.L., ISBN 84-96127-12-5,
5. „Gutachten
zur Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich
Niemitz vom
18.08.2003, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
6.
Stellungnahme em. Prof. Dr. med. G. Rassner,
Universitäts-Hautklinik der Universität Tübingen vom 30.10.2003 zum
„Gutachten zur Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich
Niemitz vom
18.08.2003,
7.
Stellungnahme Prof. Dr. Herbert Keuth, Fakultät für Philosophie
und Geschichte der Universität Tübingen vom 15.09.2003 zum Gutachten
zur Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich
Niemitz vom 18.08.2003,
8. „Stellungnahme
zur Stellungnahme der Universität Tübingen – vertreten durch die
Prof. Keuth und Rassner – zu meinem Gutachten (vom 18.08.2003) zur
germanischen Neuen Medizin“ von Prof. Dr. Hans-Ulrich
Niemitz vom
18.03.2004
9. Diese Liste ist bei weiten nicht abschließend,
die weiteren Quellen würden aber den Rahmen dieser Mitteilung bei
weitem sprengen.
Des Weiteren fehlen bei dieser „gutachterlichen
Stellungnahme“ die Hinweise darauf, dass die Neue Medizin bislang
über 25-mal von Ärzten und Ärztegremien bestätigt (verifiziert) worden
ist,
so z.B. am
06. Sept. 1984 während
einer Ärztekonferenz der Kardiologischen Universitätsklinik Wien
unter der Leitung von Frau Prof. Dr. E. Mannheimer,
so z.B. am
4./5. März 1989 bei
einer Ärztekonferenz in München, bestehend aus 15 Ärzten,
so z.B. am
24.06.1992 bei einer
Ärztekonferenz unter der Leitung von Prof. Dr. E. A. Stemmann im
Auftrag der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf, und
so z.B. an der Universität Trnava in der Slowakei
vom 11. Sept. 1998.
Nur in dem Absatz „Stellungnahme zum Grundgedanken
des Krankheits- und insbesondere Krebsentstehung durch Schockerlebnisse
und Konflikte“ wird sich in der
gutachterlichen Stellungnahme in 12 Zeilen scheinbar
wissenschaftlich mit der Germanischen
Neuen Medizin® beschäftigt.
Dazu wird auf eine epidemiologische Studie aus Dänemark hingewiesen,
nach der keine erhöhte Krebshäufigkeit bei Menschen mit Depressionen
festgestellt worden wäre. Eine Befassung mit der einschlägigen Literatur
zur Germanischen Neuen Medizin®
hätte leicht zu der Erkenntnis verholfen, dass es sich bei dem gemäß den
Erkenntnissen der Germanischen Neuen
Medizin® definierten
Konfliktschock, der
zu Krebs und krebsäquivalenten Krankheiten führt, mitnichten um eine
Depression handelt. Diese hier formulierte Aussage ist daher
hinsichtlich der von Dr. Hamer
formulierten 5
biologischen Gesetze der
Germanischen Neuen Medizin® irrelevant, sie geht gezielt am
Thema vorbei und stellt eine versuchte Täuschung von Laien und
Journalisten dar.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass am
14./15. Mai 2005 der 1. Internationalen Kongress über komplementär- und
alternativmedizinische Behandlung des Krebs mit ca. 2.000 Teilnehmern in
Madrid stattgefunden hat. Dr. Hamer,
der Entdecker der Germanischen Neuen
Medizin®, sollte dort die Präsidentschaft übernehmen und den
Eröffnungsvortrag halten. Weil er aber in Frankreich aufgrund absurder
Vorwürfe mit Hilfe des inzwischen in Deutschland für nichtig erklärten
EU-Haftbefehls eingekerkert worden ist, musste sein Vortrag dort in
seiner Abwesenheit verlesen werden. Ob unter diesen hier genannten
Fakten und den vielfältigen Verifikationen gemäß dieser „gutachterlichen
Stellungnahme“ der
Deutschen
Krebshilfe die Germanische Neue
Medizin® als ein unhaltbares, abstruses und
pseudowissenschaftliches Gedankengebäude zu bewerten ist, mag jeder
selbst für sich beurteilen.
Was in der „gutachterlichen
Stellungnahme“ als erfolgreiche schulmedizinische Behandlung des
Kindes Olivia bewertet
wird, sind folgende Fakten:
Entfernung einer Niere,
klinischer Exitus
nach der ersten Chemotherapie mit folgender Reanimation, damit verbunden
das Herausschlagen einiger Zähne und das Einspießen von Rippen in die
Lunge mit der Folge deren Kollabierung des einen Lungenflügels,
langfristig eine schwere Schädigung des Herzmuskels und möglicherweise
eine dauerhafte Unfruchtbarkeit des Mädchens.
Der Schwerpunkt dieser „gutachterlichen
Stellungnahme“ ist abgesehen von den o.g. irrelevanten medizinischen
Argumenten nicht die Auseinandersetzung in medizinische
wissenschaftlicher Weise, sondern sind die Gerichtsverfahren zur
Aberkennung der
Approbation des Dr. Hamer und
die Urteile gegen Dr. Hamer in den
Strafverfahren in Köln und Frankreich. Es ist im Zusammenhang
deutlich darauf hinzuweisen, dass die Urteile immer unter maßgeblicher
Beteilung der Vertreter der herrschenden Schulmedizin zustanden gekommen
sind, die von den Gerichten als Gutachter herangezogen worden sind, und
damit in diesem Wissenschaftsstreit Gutachter in eigener Sache waren.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Urteile auf der Grundlage
verfassungswidrige Gesetze gefällt wurden, die der herrschenden
Schulmedizin ein Heilungsmonopol einräumen.
Gemeint sind in Deutschland das
Heilpraktikergesetz vom 17. Feb. 1939,
unterschrieben von einem gewissen Führer Adolf Hitler und seinen
Stellvertreter Heß mit dem vorgeblich zum Schutz der
Volksgesundheit der
herrschenden Schulmedizin
ein Monopol auf Heilung zugeschanzt wurde und die Bundesärzteordnung.
Bislang hat aber von den mit diesen Verfahren befassten Richtern noch
niemand Anlass gesehen, die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetze zu
überprüfen, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Es ist die Behauptung falsch, nach der Dr.
Hamer wegen illegaler Ausübung
medizinischer Tätigkeit in Frankreich zu 3 Jahren Gefängnis verteilt
wurde. Allein die Übersetzung einer seiner Schriften ins Französische
und deren Verbreitung in Frankreich war der französischen Justiz Grund
genug, Dr. Hamer in einen
Revisionsprozess in Abwesenheit wegen Betruges zu drei Jahren
Gefängnis so zu verknacken, dass mit Hilfe des neu eingeführten
EU-Haftbefehls seine Auslieferung aus Spanien und seine Einkerkerung in
Frankreich durchgezogen werden konnte. Die ursprüngliche Strafe der
ersten Instanz von 18 Monaten, davon 9 Monate auf Bewährung, hätte für
eine Auslieferung gemäß EU-Haftbefehl nicht ausgereicht. Mit diesem
Instrument des Europäischen Haftbefehls hat der französische Staat als
erster Staat in der EU begonnen, die Abschaffung der Menschenrechte auf
Informationsfreiheit und auf Meinungsfreiheit im Geltungsbereich der EU
zu exekutieren. Diese Abschaffung dieser beiden elementaren
Bürgerfreiheiten dürfte den Vertretern der
Deutschen
Krebsgesellschaft wahrscheinlich sehr recht sein, weil sie und die
herrschende Schulmedizin
damit weiter ungestört mit Unterstützung der
Pharmaindustrie und der
Absegnung der herrschenden Medizinwissenschaft ihre für die
Krebspatienten fatalen millionenfach gescheiterten Therapien weiter
anwenden können. Siehe hierzu:
a. Veröffentlichung des Medizinstatistiker Prof.
Ulrich Abel, derzeit am Universitätsklinikum Heidelberg,
Abteilung Medizinische Biometrie tätig, „Chemotherapie
fortgeschrittener Karzinome: eine kritische Bestandsaufnahme“, 2.
aktualisierte Auflage Stuttgart: Hippokrates-Verlag, 1995 ISBN
3-7773-1167-7.
b. Artikels in DER SPIEGEL, Nr. 41/2004 mit dem
Titel „Giftkur ohne Nutzen“ (bezug wurde dort auf die
epidemiologischen Studien des Dr. Hölzel vom Klinikum
Großhadern der Universität München genommen)
In der Veröffentlichung von Prof. Abel wird
nachgewiesen, dass keine der von ihm untersuchten weltweit publizierten
Krebsstudien, die eine Lebensverlängerung von Chemotherapierten
behaupteten, den an solche Studien zu erfüllenden wissenschaftlichen
Ansprüchen genügte und die Mortalität (Sterbewahrscheinlichkeit) der
Krebspatienten zwischen 90 und 95% lag. An diesem Faktum hat sich nichts
geändert. Seitdem (1989) und obwohl diese wissenschaftliche
Veröffentlichung als Fachbuch vorliegt, hat die herrschende
Schulmedizin gemäß eines
allein in Deutschland in den letzten 15 Jahren mit der
Chemotherapie und begleitenden
Morphiumgaben mindestens eine Millionen krebskranke Menschen zu Tode
gebracht.
Die hier zitierte zusammenfassende Stellungnahme der
„gutachterlichen Stellungnahme“
lautet:
Deshalb ist die „Germanische Neue Medizin®“ mit
allem Nachdruck als einerseits absurd, andererseits aber bewiesenermaßen
gefährlich zurückzuweisen. Ihrer Verbreitung muss mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln – juristisch und auf dem Wege der Aufklärung
– Einhalt geboten werden. Eine Plattform zur Selbstdarstellung darf ihm
und seinen Anhängern nicht geboten werden.
Welche Plattform hier gemeint ist, dürfte jedem klar
sein. Es ist die Plattform der Informations- und Meinungsfreiheit,
die hier abgeschafft werden soll. Alle Bürger in der Deutschland
sollten sind darauf einstellen.
Jürgen Behm (ein Wissenschaftskritiker)
Falls Bedarf besteht, können Kopien oder Abschriften
von den Originalen der eingangs genannten Verifikationen per E-Mail
zugesendet werden.
Anhang:
Zum Thema Wissenschaftlichkeit:
„Über die Wissenschaftlichkeit der herrschenden
Medizinwissenschaft am Beispiel deren grundlegender Krebstheorien und
ihres Krankheitsbildes in einer Gegenüberstellung zur
Germanischen Neuen Medizin® ©“.