Dr. med. Mag. theol Ryke Geerd Hamer
Maison d`Arrêt de Fleury Mérogis13. Oktober 2005
Gedächtnisprotokoll
vom Haftprüfungstermin am 13. Oktober 2005
15.00 Uhr vor dem Gefängnisgericht
(juge d` application des pcines, Liberation conditionelle)
Der Beginn sollte am 13.30 Uhr sein. Es waren noch 2 Gefangene vor
mir dran.
Meine Anwältin, Maitre Anne Bremaud kam kurz vor 15.00 Uhr. Sie
berichtet mir vor der Verhandlung, in Gegenwart einer freundlichen
holländischen Dolmetscherin, daß sie Informationen habe:
Das Wort Medizin dürfe gar nicht fallen. Man würde mich fragen,
was ich in Spanien machen wolle, falls ich vorzeitig entlassen würde.
Das Gericht wolle, daß ich mich auf gar keinen Fall weiter mit Neuer
Medizin beschäftige, auch nicht mit Verlag. Ich müsse unterschreiben,
daß ich mich verpflichte, keine Neue Medizin mehr zu machen, keine
Bücher mehr zu schreiben oder zu verlegen, also mich auch nicht mehr mit
dem Verlag zu beschäftigen. Ich dürfe mich nur noch mit meiner Freundin
und mit meinen Tieren beschäftigen.
Ich sagte: „Das werde ich niemals unterschreiben!“
Frau Bremaud sagte: „Entweder können Sie hier am 25. August 2006 mit
hoch erhobenem Haupt herausgehen oder sie müssen „Zugeständnisse“
machen."
Ich sagte: „Das wäre quasi ein nachträgliches Eingeständnis einer
Schuld, die ich nicht habe. Ich würde damit quasi ein Delikt anerkennen,
das ich nun in Zukunft europaweit nicht mehr begehen dürfe.“
Anne Bremaud: „Ja, so ist es leider. Herr Hamer, Sie sind Deutscher.
Sie wollen unterscheiden zwischen Recht und Unrecht, zwischen Wahrheit
und Lüge. Das gibt es in Frankreich nicht. Alles liegt dazwischen und
alles ist Verhandlungssache.“
Ich sagte: „Jetzt ahne ich, was die Franzosen wirklich wollen. Aber
ein Zugeständnis einer Schuld ist von mir nicht zu kriegen. Ich ziehe es
dann vor, erst am 25. August 2006 entlassen zu werden – nach doppelt so
langer Haft, wie sie bei 99% der Strafgefangenen hier üblich ist. Ich
bitte Sie, in der Verhandlung vorzubringen, daß der Richter Bessy Ihnen
vor 4 Wochen offen gesagt hat: Ja, einen Betrug habe der Dr. Hamer
natürlich nicht begangen. Das Delikt habe man frei erfunden und in den
Euro-Haftbefehl geschrieben, weil es das einzige Delikt sei, mit dem man
den Dr. Hamer habe extrahieren lassen können. Außerdem bitte ich Sie
vorzubringen, daß Frankreich sich gesetzwidrig nicht an die Statuten des
Euro-Order gehalten habe.“
Beides bestätigte Frau A. Bremaud noch mal vor der Dolmetscherin und
sagte beides ausdrücklich zu. Daran hat sie sich in der Verhandlung auch
gehalten.
Bei der anschließenden Verhandlung vor dem Gericht, bestehend aus
Monsieur Chalamet, einer Richterin und einem Staatsanwalt waren meine
Anwältin A. Bremaud, die holländische Dolmetscherin und ich zugegen.
Der erste Satz, den die Richterin, die die Verhandlung führte, sagte,
war: „Herr Hamer, Herr Gefängnisdirektor Katz hat eine schlechte Meinung
von Ihnen, obwohl Sie sich hier tadellos benommen haben. Er glaubt, daß
Sie in Spanien so weiter machen werden. Das Gericht hat ebenfalls eine
schlechte Meinung von Ihnen.“
Damit hatte sie „den Katz aus dem Sack gelassen!“ im wahrsten Sinne
des Wortes.
Ich sagte: „Ich habe nichts verbrochen. Man hat ein Delikt
konstruiert von vor 10 Jahren. Aber ich war seit 13 Jahren nicht mehr in
Frankreich und kenne seither keinen Patienten in Frankreich. Die Anklage
und die Verurteilung waren fingiert. Was heißt da „weitermachen“ und was
hat Frankreich mit Spanien zu tun?!“
Richterin: Ich sei rechtskräftig verurteilt wegen Anstiftung zur
Neuen Medizin und das sei jetzt europaweit strafbar. Ich müsse mich
verpflichten, mich überhaupt nicht mehr mit Neuer Medizin zu
beschäftigen, keine Bücher mehr zu schreiben, mich völlig vom Verlag
zurück zu ziehen. Sonst könne man mich nicht entlassen.
Ich glaubte in den falschen Film geraten zu sein.
Auch die Einlassung von Maitre Anne Bremaud, der Richter Bessy in
Chambery habe ihr vor 4 Wochen unumwunden zugegeben, „natürlich habe der
Dr. Hamer keinen Betrug begangen. Das Delikt habe man frei erfunden von
Seiten der Justiz, weil es das einzige gewesen sei, mit dem man den Dr.
Hamer habe extrahieren lassen können. Auch die willkürliche Verletzung
der Euro-Order-Statuten habe er offen zugegeben.“
Richterin: „Das ist jetzt alles unwichtig, ob es unrechtmäßigerweise
zur Verhaftung gekommen ist. Einzig wichtig ist, daß Dr. Hamer
rechtskräftig verurteilt ist, nicht mehr zur Neuen Medizin anstiften zu
dürfen und zwar europaweit! “
Daraufhin forderten mich die beiden Richter und der Staatsanwalt
immer abwechselnd mindestens 20-mal auf, ich solle mich dazu
verpflichten, mich, falls ich vorzeitig aus der Haft entlassen würde,
nicht mehr mit Neuer Medizin zu beschäftigen, auch keine Bücher mehr zu
schreiben, auch mich nicht mehr mit dem Verlag zu beschäftigen. Das sei
alles „Anstiftung zur Neuen Medizin“ und sei jetzt europaweit strafbar.
Ich sagte: „Frau Richterin, wie Sie soeben gehört haben, habe nicht
ich jemanden betrogen, sondern die franz. Justiz gibt offen zu, mich
betrogen zu haben. Die Verurteilung war Betrug, die Verhaftung wie Sie
eben gehört haben, und die Haft ist auch Betrug. Ich fühle mich hier wie
in einem KZ. Aber Sie haben heute zum 1. Mal „den Katz aus dem Sack
gelassen“. Jetzt weiß jeder, was die französische Justiz und der franz.
Staat seit 13 Jahren wollen: Die Germanische Neue Medizin® für meine
nichtjüdischen Freunde und Patienten vernichten. Rabbi
Sabbah, und seine
Komplizen dürfen sie benutzen. Wenn ich bisher noch den leisesten
Zweifel gehabt hätte, dann ab heute nicht mehr: Die Germanische Neue
Medizin® soll Rabbi Sabbah
und seinen Komplizen (Glaubensbrüdern)
exklusiv gehören.“
Mit der von mir gewünschten Unterschrift unter ein solches Versailler
Diktat hätte ich indirekt eine Schuld unterschreiben sollen, hätte auch
auf alle Copyrights und Patentrechte verzichten sollen und hätte mich
mit meinen eigenen Büchern und meinem Verlag nicht mehr beschäftigen
dürfen. Alles fällt unter „Anstiftung zur Neuen Medizin“.
Ich sagte: „Das ist wie Inquisition. Das werde ich niemals
unterschreiben. “
Richterin: Sie konterte immer nur: ich sei rechtskräftig verurteilt
worden, wie, sei egal, und deshalb sei Anstiftung zur Neuen Medizin in
jeder Form und europaweit strafbar.
Die Richterin fragte noch, wie ich es hier finde.
Ich sagte: „Furchtbar! Das ist kein Gefängnis sondern ein KZ.“
Die Richterin schluckte.
Ich weiter: „Ich finde es außerdem brutal, einen 70jährigen Menschen,
der nichts getan hat, sondern dem man mit Gerichtsbetrug ein Delikt
konstruiert hat, um seine Germanische Neue Medizin® für Rabbi
Sabbah und
Glaubensbrüder-Komplizen zu stehlen und zu beschlagnahmen, wie einen
gemeinen Verbrecher seit über einem Jahr im schlimmsten KZ Frankreichs
eingesperrt zu halten.
Das Gericht ließ keinen Zweifel, daß eine vorzeitige Haftentlassung
nicht in Frage käme. Kurze Zeit vor der Verhandlung wurde ich in die
Krankenstation beordert, um „eine kleine Vuccination“ zu erhalten,
sprich einen Chip eingepflanzt zu bekommen, was man heute gewöhnlich mit
einer dazu speziell präparierten Injektion macht. Ich hatte abgelehnt.
Meine Anwältin Maitre Anne Bremaud gab mir zu verstehen, daß ich
wahrscheinlich - doppelt so lange wie üblicherweise jeder andere
Kriminelle – bis Ende August 2006 im Gefängnis bleiben müsse.
13. Okt. 2005
17.00 Uhr Dr. Hamer