Andreas Schydlo
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78183 Hüfingen
Telefon: 0771 - 64963
Email: andreas.schydlo@t-online.de
Datum: 04.12.2005
Titel des Artikels (Anlage):
Falsche Versprechen – die tödliche Gefahr der „Germanischen Neuen
Medizin“
Name und Seite des Publikationsorgans: Internetseite des Rundfunk
Berlin-Brandenburg (RBB)
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_3362703.html
Erscheinungsdatum: 10.11.2005
Ziffern des Pressekodex, auf die ich Bezug nehme: 1, 2, 3 und 9
An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn
Beschwerdebegründung
Zunächst möchte ich einige falsche, diffamierende und ehrverletzende
Äußerungen zitieren und gleich richtig stellen, die im
online-Text der
Kontraste-Sendung vom 10.11.2005 vorkamen. So wird am Besten der „Tenor“
deutlich, mit dem die Leser desinformiert werden (Wörtliche Zitate aus
dem Text sind fettgedruckt und unterstrichen).
1. Falsch ist, wenn von den Autoren des Textes behauptet wird, „Er
(Dr. Hamer) macht sie (seine „Anhänger“) glauben,
dass Krebs ohne Chemotherapie und Bestrahlung heilbar ist.“
Richtig dagegen ist, dass Dr. Geerd Ryke
Hamer niemanden „glauben
macht“, denn die von Ihm gefundenen
5 biologischen Naturgesetze der
GNM
sind bereits mehrfach von verschiedenen, auch internationalen, zum Teil
auch universitären Ärztegremien wissenschaftlich reproduzierbar
geprüft
worden und sind auf jede Erkrankung bei Mensch und Säugetier anwendbar.
Mehrere dieser Bestätigungen sind notariell beglaubigt, wie
beispielsweise die Verifikation der Universität von Trnava in der
Slowakei von 1998.
Fotokopien der wichtigsten Bestätigungen und weitere Artikel und
Berichte dazu sind auf der Internetseite www.pilhar.com für Menschen mit
Internetanschluss einsehbar. Zusätzlich sind sie in verschiedenen
medizinischen Publikationen Dr. Hamers abgebildet.
Entsprechend diesen
5 biologischen Naturgesetzen sind nachweisbar
bereits mehrere tausend Patienten von zum Teil schwerwiegenden
mehrfachen Krebserkrankungen geheilt worden, die teilweise von der
Schulmedizin bereits als „austherapiert“ aufgegeben wurden.
Richtig ist außerdem, dass es eine nicht unbedeutende Zahl von
„Wunderheilungen“ bei Krebskranken gibt, die wissenschaftlich bestens
dokumentiert ohne
Bestrahlung und
Chemotherapie und ohne eine Therapie
durch Dr. Hamer oder die
GNM vollständig von schwersten
Krebserkrankungen zum Teil im finalen Stadium genesen sind. Für diese
Heilungen gibt es keine wissenschaftlichen Erklärungen durch die
Schulmedizin. Sie sind aber durch das naturwissenschaftlich am nächst
besten Patienten eindeutig naturwissenschaftlich reproduzierbare Modell
der GNM erklärbar.
2. Falsch ist, dass „Er (Dr. Hamer) behauptet,
dass die Juden Schuld seien an den vielen Krebstoten in aller Welt.“
Richtig ist, dass Dr. Hamer das so weder geschrieben noch gesagt hat.
Dr. Hamer hat als Entdecker und erster und bester
Therapeut der
Germanischen Neuen Medizin® bis zum Herbst 2004 nach eigenen Angaben ca.
40.000 Patienten betreut und hunderte von Ärzten ausgebildet. Sowohl
unter den Patienten als auch unter den Ärzten gab es viele Juden.
Außerdem finden sich an vielen Stellen seiner Bücher und Briefe
deutliche Hinweise, dass Dr. Hamer jeglicher Rassismus und
Antisemitismus fern liegt.
Richtig ist auch, dass die „vielen Millionen Krebstoten auf dieser
Welt“ nicht von Dr. Hamer behandelt wurden, sondern in vielen Fällen als
Opfer der, vom Deutschen Bundesgerichtshof als „experimentell“
eingestuften Therapien der Schulmedizin anzusehen sind, weil, so
wörtlich aus diesem höchstrichterlichen Urteil, „auch die von der
überwiegenden Zahl der Ärzte und Krankenanstalten geübte Behandlung nach
den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht als wissenschaftlich
allgemein anerkannt bezeichnet werden könne, weil die Ursache dieser
Krankheit noch immer nicht erforscht sei und jede Art der Behandlung
deshalb zwangsläufig experimentellen Charakter habe, ohne daß der
Nachweis medizinischer Richtigkeit geführt werden könne (Urteil vom 2.
Dezember 1981 - IVa ZR 206/80.“ An diesem Umstand hat sich bis heute
nichts geändert.
3. Falsch ist die Aussage „Er (Dr.
Hamer) darf
schon lange nicht mehr als Arzt arbeiten.“
Richtig ist, dass Dr. Hamer zwar 1986 in Deutschland unter äußerst
fragwürdigen Umständen seine
Approbation entzogen wurde, er aber im
Jahre 2002 in Spanien eine Zulassung als Arzt der Naturheilkunde
erhalten hat und demnach bis zu seiner Verhaftung im Herbst 2004 legal
praktiziert hat. Eine
Fotokopie dieser Urkunde ist unter www.pilhar.com
einsehbar.
Richtig ist auch, dass Dr. Hamer auf dem 1. Internationalen Kongress
über komplementär- und alternativmedizinische Behandlung bei Krebs am
14./15. Mai 2005 in Madrid, der vom größten Internet-Gesundheitsportal
Spaniens mitorganisiert wurde, sowohl die Eröffnungsansprache halten als
auch den Preis von Asturien für Medizin erhalten sollte. Er wurde daran
durch die widerrechtliche Inhaftierung in Spanien und die
widerrechtliche Auslieferung an Frankreich, wo er derzeit noch in Haft
ist, gehindert.
4. Falsch ist die Behauptung, „Er (Dr.
Hamer)
sitzt in Frankreich im Gefängnis, weil er dort illegal praktiziert hat.“
Richtig ist vielmehr, dass Dr. Hamer nicht in Frankreich verurteilt
worden ist, weil er dort praktiziert hat. Er war in dem für das Urteil
maßgebenden Zeitraum gar nicht in Frankreich, was auch das Gericht von Chambery festgestellt hat.
Laut
Urteil dieses Gerichts vom Juli 2004 wurde Dr.
Hamer verurteilt
wegen Mittäterschaft an illegalen medizinischen Handlungen, die von Frau
Sixt (Krankenschwester) an Krebskranken durchgeführt wurden. Sie hatte
vor Gericht zugegeben, „dass sie mit ihm (Dr.
Hamer) in Kontakt
geblieben ist, dass sie miteinander telefonierten, dass sie ihn um Rat
bei der Anwendung seiner Theorie und insbesondere bei der Deutung der
Röntgenbilder gefragt hat“.
Er wurde auch verurteilt wegen Betrugs. Dieser Betrug bestand nach
Ansicht des Gerichts darin, dass Dr. Hamer, ohne in Deutschland oder
Frankreich über eine Approbation als Arzt zu verfügen, „sich
nichtsdestotrotz weiterhin auf seine Qualifikation als Arzt berufen
habe, um seine Theorie zu verbreiten und die Kranken davon zu
überzeugen, diese anzuwenden.“
Das heisst, Dr. Hamer wurde verurteilt wegen Werbung für die
Germanische Neue Medizin® durch die Veröffentlichung seiner
Bücher in
französischer Sprache.
5. Falsch ist die Behauptung, „Ryke Geerd Hamer und seine
„Germanische Neue Medizin®“ werden trotzdem immer populärer. Mit
tödlichen Folgen.“
Richtig ist zwar, dass Dr. Ryke Geerd Hamer und seine „Germanische
Neue Medizin®“ immer populärer werden. Falsch ist es dagegen, zu
behaupten, dass die Folgen davon zwangsläufig tödlich sind. Denn: die
Wiener Staatsanwaltschaft beschlagnahmte nach der Schließung des
„Zentrums für Neue Medizin“ Dr.
Hamer in Burgau/Österreich die
Patientenakten von ca. 6.500 Patienten, die zu einem überwiegenden Teil
bereits von der Schulmedizin aufgegeben und „austherapiert“ waren. Nach
der Auswertung dieser Akten mussten die Staatsanwälte feststellen, dass
nach 4-5 Jahren noch über 6.000 Patienten am Leben waren und keiner
dieser Patienten bereit war, an einer Anzeige gegen Dr.
Hamer
mitzuwirken. Dieses Faktum steht in extrem krassen Gegensatz zu den
„Heilerfolgen“ der Schulmedizin, nach deren
experimentellen
Heilversuchen, wissenschaftlich durch unzählige Statistiken nachweisbar,
mindestens 90 % der Patienten nach 5 Jahren tot sind.
Richtig wäre also der oben zitierte Satz mit Bezug auf die
Chemotherapie.
6. Falsch ist die Behauptung, „Medien dürfen da nicht rein.“
Gemeint sind hier die
Vorträge von Helmut
Pilhar, der weder die
„rechte Hand von Dr. Hamer“ noch „sein Stellvertreter“, sondern ein
durch die Krebserkrankung seiner Tochter betroffener Vater ist, und der
seine Vorträge nur auf Einladungen von Privatpersonen oder Vereinen hin
abhält.
Es ist zwar Helmut Pilhars Verdienst, die
GNM bekannter gemacht zu
haben. Dies wäre aber mit Sicherheit nicht gelungen, wenn es sich bei
der GNM um eine, wie von den Autoren der Sendung behauptet wird,
„menschenverachtende und höchst gefährliche „Heilslehre“ handelte, die
jeder naturwissenschaftlich überprüfbaren Grundlage entbehrte.
Richtig ist vielmehr, dass
Medien sehr wohl über die
Vorträge Helmut Pilhars berichten dürften, wenn sie es nur entsprechend den im
Pressekodex festgestellten Richtlinien täten.
Die Vergangenheit hat vielfach gezeigt, dass dies nicht oder nur
extrem selten der Fall war. Dies wird auch an den im Text zur Sendung
dargestellten, aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen deutlich.
So auch an dem von den Autoren der Sendung erwähnten Beispiel des
Bruders von Wolfgang Adelhelm.
Es erscheint zwar möglich, dass der Bruder von Wolfgang Adelhelm, der
„vor wenigen Wochen an Leukämie starb“, von Dr.
Hamer persönlich betreut
wurde. Diese Betreuung kann jedoch nur bis spätestens zum 09.September
2004 erfolgt sein, der Tag, an dem Dr. Hamer widerrechtlich in Spanien
verhaftet wurde, um dann ebenso widerrechtlich an Frankreich
ausgeliefert zu werden.
Das bedeutet logischerweise, dass der Bruder von Wolfgang Adelhelm über
1 Jahr nicht von Dr. Hamer betreut werden konnte und das in der an
möglichen Komplikationen reichen Heilungsphase, wie Dr.
Hamer in seinen
Schriften immer wieder eindrücklich betont. Es erscheint mehr als
zweifelhaft, dass Dr. Hamer dem Hrn. Adelhelm den Rat erteilt haben
soll, eine solche Heilungsphase ohne ärztlichen Beistand durchstehen zu
wollen.
Diese Beispiele ließen sich weiter fortsetzen. Alle von mir
geschilderten Richtigstellungen sind auch urkundlich nachweisbar. Wenige
Tage nach dem Erscheinen des Textes auf der Internetseite des RBB
schrieb ich einen Brief an die Verantwortlichen per Einschreiben mit
Rückschein, der bis heute nicht beantwortet wurde. Er enthielt auch die
Forderung nach einer Gegendarstellung (Anlage).
Der Text ist, wie auch die Sendung, deutlich sichtbar von vielen Un-
sowie Halbwahrheiten und Weglassen entscheidender Fakten geprägt. Viele
Aussagen sind also nicht vom Auftrag nach klarer Information des Lesers
(und Zuschauers der Sendung) beseelt, sondern erwecken offen den
Eindruck einer plumpen Manipulation zugunsten der
Schulmedizin,
insbesondere der im Text zitierten Vertreter Dr.
Sökler (Deutsche
Krebsgesellschaft) und Prof. Dr.
Henze, der mit der Aussage zitiert
wird, „Das bedeutet, dass dieses Kind unvermeidlich stirbt. Dem ist
eigentlich nichts hinzuzufügen, denn die bösartigen Knochenkrebse, die
sind eben tödlich wenn sie nicht behandelt werden. Für mich ist so ein
Rat, ein Kind der wirksamen und nachweislich wirksamen Behandlung zu
entziehen, eigentlich kriminell.“ Diese Aussage Prof.
Henzes ist
wissenschaftlich zumindest fragwürdig, denn es ist vielmehr richtig,
dass Knochenkrebse nur eine statistisch nachgewiesene Mortalität haben,
die keine Aussagen im Einzelfall erlauben. Zudem dürfte es dem Prof.
Henze schwer fallen, Statistiken über Vergleiche von schulmedizinisch
therapiertem und unbehandeltem
Knochenkrebs vorzulegen, die es nämlich
gar nicht gibt. Außerdem stellt es eine fragwürdige Pauschalisierung
Prof. Henzes dar, wenn er von einer „nachweislich wirksamen Behandlung“
spricht, ohne dabei die Heilungsquote, die sich außerdem ja in der
Schulmedizin nur auf 5 Jahre bezieht, zu benennen. Auch Dr.
Sökler wird
zitiert: “Nicht nur dass die Erkrankung mittels einer
Knochenmarktransplantation heilbar ist, auch ohne Transplantation kann
man diese Erkrankung, mit einem speziell für diese Leukämieform
entwickelten Medikament, sehr, sehr gut behandeln.“ Hier wird ganz klar
die Tatsache unterschlagen, das die Knochenmarktransplantation eine
Heilungsquote von nur 30 bis 80% hat.
Auch im geschilderten Fall der Tochter von Roselor Huber werden
entscheidende Fakten einfach weggelassen. Sogar das Deutsche Ärzteblatt,
„Das Organ der Ärzteschaft“, berichtet in einem Artikel der Ausgabe vom
7. Oktober 2005 davon, dass es bei metastasiertem
Brustkrebs seit 20
Jahren keine Fortschritte in der Therapie geben habe.
Schon allein aus diesen wenigen Zitaten wird deutlich, dass der RBB
also seine publizistische Aufgabe keinesfalls „nach bestem Wissen und
Gewissen und unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden
Beweggründen“ wahrnahm. Dem besonderen Ansehen des
öffentlich-rechtlichen Pressebereichs ist durch die Verletzung der
Berufsethik der Journalisten ein schwerer Schaden entstanden. Es ist
nicht nur bei mir, sondern auch in weiten Teilen der Öffentlichkeit der
dringende Verdacht entstanden, dass mit diesem Text und dieser Sendung
die Interessen bestimmter Vertreter der
Schulmedizin wahrgenommen wurden
und Dr. Hamer und der
Germanischen Neuen Medizin® vernichtender Schaden
zugefügt werden sollte.
Ich bitte Sie deshalb, die von ihrer Organisation für Fälle dieser
Art, die zweifellos schwerwiegende Verstöße gegen die im
Pressekodex
festgelegten Richtlinien darstellen, die vorgesehenen Schritte
einzuleiten.
Mit freundlichem Gruß