Ein betroffener Ehemann einer an
Brustkrebs erkrankten Frau
(Abschrift liegt vor)
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Fax 0049.(0)7571104661
13.07.06
In der Sache
Dr. Hamer ./.
Universität Tübingen
- zuletzt 4 K 1802/01, davor 4 K 884/06, ursprünglich 3 K 1180/86-
Hohes Gericht,
in den letzten Jahren sind aus meinem Bekanntenkreis 3 Frauen an
derselben Krebserkrankung gestorben, unter der auch meine Frau leidet.
Zwei dieser Frauen sind mit Ärzten verheiratet gewesen, und ich kann
deshalb annehmen, daß schulmedizinisch alles versucht wurde, sie zu
heilen. Das ist leider nicht geglückt.
Meiner Frau konnte trotz
Chemotherapie keine konkrete Heilungsaussicht zugesichert werden.
Wir haben inzwischen Doktor Hamer
kennen gelernt und sein Lebenswerk, die
Germanische Neue Medizin® studiert,
die mit ihren 5
biologischen Gesetzen ein nachprüfbares Zusammenwirken von Psyche,
Gehirn und Organ postulieren. Wir kennen zahlreiche Fälle, wo auf dieser
Grundlage schulmedizinisch bereits austherapierte Patienten wieder
gesund werden konnten. Und dies nicht durch die Wunderwirksamkeit eines
Mittels, sondern durch das Verständnis der den Körper regulierenden
biologischen Gesetze, die Mobilisierung der körpereigenen
Selbstheilungskräfte, einer gegebenenfalls sinnvollen begleitenden
Medikamentierung und in bestimmten Fällen auch eine nach bestimmten
Kriterien eingesetzte Chirurgie.
Doktor Hamer
hat uns glaubwürdig klar gemacht, dass auch meine Frau, allerdings durch
eine klinische Behandlung, nach den Kriterien der
5 biologischen
Gesetze geheilt werden könnte. Aber leider sind ihm seit Jahren die
Hände gebunden, weil er nicht mehr im Besitz einer
Approbation ist und
deshalb keine Klinik eröffnen kann. Diese wurde ihm entzogen, weil er
nicht von seiner Lehre “abschwören” und sich nicht zur
Schulmedizin “bekennen”
wollte.
Es geht uns nicht darum zu diskutieren, ob die
Schulmedizin selber
wissenschaftlich oder unwissenschaftlich handelt. Wir konnten nur
feststellen, dass in unserem Fall schulmedizinisch keine Heilungschance
besteht. Deshalb wollen wir nun wissen, ob die von
Hamer entdeckten
5 biologischen
Gesetze wirklich nach naturwissenschaftlichen Kriterien
verifizierbar sind, wie wir glauben. Denn nur wenn das bewiesen werden
kann, wird Doktor Hamer seine
Approbation
zurückerhalten und kann klinisch tätig werden und so auch meine Frau
behandeln. Aber die Zeit drängt.
Wir haben in dieser Situation zwar die theoretische Freiheit einer
Therapiewahl, können aber diese Freiheit nicht wahrnehmen, weil nicht
offiziell festgestellt wurde, ob die
Hamersche Medizin als wissenschaftlich bezeichnet werden kann.
Unser verfassungsmässiges Recht wird also eingeschränkt, weil in diesem
Fall das für eine solche Feststellung zuständige Organ, die medizinische
Fakultät der
Universität Tübingen, sich weigert, diese Verifikation
durchzuführen, obwohl dieses Gericht sie bereits dazu verurteilt hat.
Seit 25 Jahren wird uns also ein Grundrecht eingeschränkt, weil einige
zuständige Professoren aus welchen Gründen auch immer, sich weigern, die
von Doktor Hamer entdeckten
5 biologischen
Gesetze nach naturwissenschaftlichen Kriterien, also der
Reproduzierbarkeit an erstbesten beliebigen Fällen, zu prüfen. Was
anderes kann man denn von einem Forscher verlangen, als dass er sich der
wissenschaftlichen Überprüfung stellt? Wie schon bei der Verhandlung vor
25 Jahren festgestellt wurde, könnte das innerhalb von 3 Tagen
geschehen. Es ist uns unverständlich, warum diese Überprüfung verweigert
wird, es sei denn, dass die damit befassten Professoren aus persönlichem
Interesse einen positiven Ausgang befürchten. Aber wir können nicht
akzeptieren, dass unser eigenes Leben von den Standesinteressen der
offiziellen medizinischen Autoritäten abhängt.
Uns Patienten geht es um unser Leben. Die
Hamerschen
Entdeckungen sind schon einmal von einer europäischen Universität,
nämlich am 8. und 9. September 1998 (amtliche
Bestätigung am 11. September 1998) an der staatlichen slowakischen
Universität Trnava
(Tyrnau) und bei vielen
anderen öffentlichen Gelegenheiten überprüft worden. Aber dennoch
wird Doktor Hamer daran gehindert,
für seine Patienten klinisch tätig zu werden, wegen der angeblichen
Unwissenschaftlichkeit seiner Medizin. Das Überprüfungsverfahren an der
Universität
Tübingen könnte ein für allemal klären, wie es um die
Wissenschaftlichkeit seiner Theorie bestellt ist. Mir ist kein anderer
medizinischer Ansatz bekannt, der sich so mutig einer
naturwissenschaftlichen Überprüfung stellt, und damit auch das Risiko
eingeht, falsifiziert zu werden.
Für mich und meine Frau ist jeder Tag wertvoll. Wir wollen von Doktor
Hamer behandelt werden, weil wir
von der Richtigkeit seines Ansatzes überzeugt sind. Sollte er
naturwissenschaftlich widerlegt werden, hätten wir die Möglichkeit
andere Therapien zu suchen. Solange dies nicht der Fall ist, halten wir
seine Erkenntnisse für den fortgeschrittensten Stand medizinischer
Wissenschaft und hoffen, dass uns dadurch geholfen werden kann.
Ich bitte deshalb das Gericht, alle rechtlichen Massnahmen
auszunützen, um im Interesse meiner Frau und sehr vieler anderer
Kranken, die medizinische Fakultät so schnell wie möglich zu einer
Überprüfung zu zwingen.
Hochachtungsvoll
PS.
Gleichlautendes Schreiben per Post abgeschickt