Eckhard Fisseler
Am Mühlenberg 2
34587 Felsberg
Herrn
Minister Professor Dr. Frankenberg
Ministerium für
Wirtschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Postfach 103453
70029 Stuttgart
Felsberg, 16.08.2006
AZ: 33-780.9/113, Name: Dr.Buhlmann
Sehr geehrter Herr Minister,
in einem weiter zurückliegenden
Schriftwechsel ließen Sie durch Ihren sehr geehrten Herrn Hartmut
Schrade Herrn Werner Hanne, einem Mitglied unseres
Freundeskreises, mitteilen, dass Sie nach § 124 Abs.1 Universitätsgesetz
die Rechtsaufsicht über die Universitäten ausüben.
Die Universität
Tübingen wurde von einem ordentlichen Gericht dazu verurteilt, das
Habilitationsverfahren
des Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer
durchzuführen. Dabei geht es nicht um die inhaltliche
Beurteilung, sondern um das Verfahren an sich.
Als ein ehemals langjähriger Handelsrichter interessiert es mich sehr,
wie Sie die Aussage Ihres Herrn Schrade, die Haltung der
Universität Tübingen
sei rechtlich nicht zu beanstanden, mit der gesetzlichen Vorgabe einer
Rechtsaufsicht in Einklang bringen, wenn ein Gerichtsurteil ignoriert
wurde.
Wir Handelsrichter empfinden ein derartiges Verhalten als Rechtsbeugung,
aber auch als Beleidigung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit. Wenn ein
klares Urteil, das ein Deutsches Gericht in freier Entscheidung
getroffen hat, von einer öffentlichen Institution, wie es die
Universität ist, einfach nicht beachtet wird und die zuständige
Rechtsaufsicht untätig bleibt, nähern wir uns der Anarchie.
Für Ihre Bemühungen um Beantwortung dieser Frage danke ich Ihnen im
Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
(E. Fisseler)