Dr.
med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Camino
Urique 69
Apdo. de Correos 209
29 120 Alhaurin el Grande
Fax: 0034-952 491697
Tel: 0034-952 595910
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn Oberamtsrat Ganse
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
05.01.07
Antrag auf
Rückgabe meiner
Approbation als Arzt
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Sehr geehrter Herr Ganse,
das
Oberverwaltungsgericht Kassel hat mir die
Approbation
vorenthalten weil nicht sichergestellt sei, daß ich alle Möglichkeiten
der schulmedizinischen Behandlung in meine Therapieerwägungen
einbeziehen würde.
Das war eine
Gerichtslüge und Unterstellung, die aus der Luft gegriffen war.
Jetzt ergeben sich
2 neue Gesichtspunkte, die die bisherigen Gerichtsentscheidungen ab
absurdum führen:
1. Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BVR 347/98 betr. Therapiefreiheit;
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html
)
2. Die
Arbeit von Rabbi Prof. Dr. Joav Merrick von der
Ben Gurion
Universität Beer-Sheva in Israel, der darin bestätigt, daß
mindestens die beiden ersten
Biologischen
Naturgesetze „Allgemeine Akzeptanz“ haben, gemeint: bei allen Juden
und seit 1984, seit Weltoberrabbiner Dr. Menachem Mendel
Schneerson
mit einem qualifizierten Medizinerstab die
Neue Medizin überprüft und für
richtig erklärt und in den Talmud geschrieben hat. Seither
praktizieren alle Juden dieser Welt die
(Germanische) Neue Medizin und die
GNM hat für alle Juden dieser
Welt „allgemeine Akzeptanz“. Die Richter z.B. Hehn (OVG
Koblenz) und Hilgert (AG Köln) waren allesamt jüdischen
Glaubens oder Logenmitglieder,
die einen jüdischen
Logenmeister haben. Sie sind allesamt fremdbestimmt gewesen, denn
Weltoberrabbiner Schneerson hat auch gleichzeitig 1984 verfügt
(siehe Brief), daß diese Neue Medizin
(jetzt Germanische Neue Medizin)
nicht an Gojim verraten werden darf. Deshalb wurde ich von der jüdischen
Presse 25 Jahre als
Wunderheiler und Scharlatan verfolgt und deshalb haben alle Hunderte von
Richtern geurteilt, die Germanische
Neue Medizin brauche nicht geprüft zu werden (für Nichtjuden).
3. Das Urteil des
VG Kassel ist zwar „rechtskräftig“, aber völlig unsinnig. (11.
Senat. 11 KZ 3399/03) Seite 3: „Entscheidend ist somit nicht die vom
Kläger behauptete inhaltliche Richtigkeit der von ihm vertretenen
Thesen der „Neuen Medizin“, sondern der Ausschluß der anderen
Behandlungsformen in den Fällen, in denen aus der Sicht des Klägers nur
die von ihm begründete Lehre der „Neuen Medizin“ angewendet werden
dürfe.“
Das Urteil ist
deshalb so unsinnig, weil die Richter in ihrer medizinischen Ignoranz
offenbar nicht zu unterscheiden vermögen zwischen Diagnostik und
Therapie (Behandlung).
„Vor die
Therapie haben die Götter die Diagnose gesetzt.“ Ist ein alter
Spruch in der Medizin.
Die reine Diagnose
des vorliegenden Faktums einer Symptomatik müßte eigentlich in der sog.
Schulmedizin und der
Germanischen Neuen Medizin noch gleich sein.
Also z.B.: da und
da ist eine Zellvermehrung.....
Leider befrachtet
die sog. Schulmedizin sofort jede Diagnose mit dogmatisch ausgerichteten
Prognosen und Therapiekonsequenzen. Für viele Symptome gibt es
inzwischen aus Unkenntnis der wahren Zusammenhänge „Programme“, auf
deren Anwendung strikt geachtet wird.
Folgender Fall
soll das beweisen.
Bei einer
Abiturientin, die eine rasche Erblindung des rechten Auges bemerkte,
wurde ein Hirntumor vermutet. Man wollte das Schädeldach abheben und den
vermuteten Tumor operieren.
Die Patientin fuhr
mit ihrer Mutter mit den NMR-Bildern für 1 Tag nach Spanien zu mir. Ich
diagnostizierte ein subdurales
rezidiviertes Hämatom durch 2 Reitunfälle und Einblutung in die rechte
Orbitahöhle. Ich schickte sie mit beiliegendem Brief postwendend zurück
an die Universitäts-Augenklinik
Freiburg. Dort wurde aber 5 - 6 Tage herumgetrödelt, in die
Neurochirurgie, Neurologie etc. überwiesen. Nach 5 - 6 Tagen wurde zwar
endlich meine Diagnose bestätigt, aber nun sagte man, es sei jetzt zu
spät zum Ausräumen des Blutergusses hinter dem Auge, was eigentlich ein
winzig kleiner Routineeingriff gewesen wäre. So hat die Abiturientin
jetzt ihre Sehkraft des rechten Auges verloren. Aber der Fall zeigt, wie
streng die Diagnostik in der „Germanischen“ ist und daß natürlich dann
die therapeutischen Konsequenzen ganz verschiedene sind.
2. Fall:
Wenn wie hier bei
einem jüngsten Fall aus der tschechischen Republik nach der
Germanischen
Neuen Medizin eindeutig ist, daß es sich nicht um ein
Leber-Ca, sondern
um eine alte Leberkaverne und nicht um ein
Colon-Ca, sondern um die
tuberkulöse Verkäsung (mit Nachtschweiß) eines
Colon-Ca und eines
Jejunum-Ca handelt, sind die Konsequenzen doch grundverschieden.
Das Thema Chemo,
sogar auch das Thema Operation stellt sich dann einfach nicht mehr.
Deshalb ist es so
völlig unsinnig, wenn die Medizin-ignoranten Richter schreiben, man
müsse „Behandlungen“ auch dann berücksichtigen, wenn sie auf völlig
falschen Diagnosen basierten.
Für jeden
vernünftigen Arzt ergibt sich die Therapie oder Behandlung folgezwingend
aus der richtigen Diagnose. Es müßte für jedes Gericht in 1. Linie darum
gehen, ob die Diagnosen naturwissenschaftlich richtig gestellt werden.
Das ist in der Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen nicht der Fall.
Deshalb wären wir wieder am Anfang der Diskussion: ob die
Germanische Neue Medizin, die
keine Hypothese hat, nach naturwissenschaftlichen Regeln der
Reproduzierbarkeit am nächstbesten Fall zu überprüfen und als
zweifelsfrei richtig festzustellen ist.
Auf dieser Basis
beantrage ich den Wiedererhalt meiner
Approbation.
Dr. med. Mag.
theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für
Innere Medizin mit Berufsverbot wegen Nichtabschwörens der
GNM und sich
nicht Bekehrens zur Schulmedizin