Dr.
med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
8. April 2007
An das
Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Adickesallee 36
60322 Frankfurt am Main
Betreff: Widerspruch
gegen den Bescheid vom
15.03.2007 - samt Kostenbescheid - eingegangen am 17.03.2007
Bezug: 21
Jahre Berufsverbot
als Internist; zuerst wegen wörtl. „Nicht Abschwörens der Eisernen Regel
des Krebs“ und „Mich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“
Gegen obigen Bescheid erhebe ich Widerspruch.
Begründung:
Problemstellung
Am 8. April wurde mir von Herrn stellv. Regierungspräsidenten
Robbi Schon die
Approbation entzogen, wegen (wörtl.) „Nicht-Abschwörens der
Eisernen Regel des Krebs“ und „mich Nicht-Bekehrens zur
Schulmedizin“.
Die 21jährige Rufmordkampagne an der sich der Staat, zumal auch das
Landesprüfungsamt Frankfurt (Ganse) eifrig beteiligt hat, durfte
immer davon ausgehen, daß durch die Erkenntnisunterdrückung die
Richtigkeit der Germanischen Neuen
Medizin nicht erweisen sei. Das war falsch.
Es ist schon ein Megaskandal, daß, wenn der oberste Medizinalbeamte
Hessens, Herr Dr. med.
Högenauer,
schon vor 15 Jahren amtlich festgestellt hat, daß man mir Unrecht
getan hat, sich blutige Laien-Funktionäre darüber skrupellos
hinwegsetzen.
Seit Rabbi Prof. Joav
Merrick aus Israel 2005 veröffentlicht hat, daß
die beiden ersten Biologischen Naturgesetze allgemeine Akzeptanz hätten,
hat er damit auch automatisch die richtige
Therapie der
Germanischen Neuen Medizin
bestätigt!
Denn die Germanische Neue Medizin ist von Anfang an –
DHS (=
Konfliktschock) bis zum Ende des
Sinnvollen Biologischen Sonderprogramms
– sogar die einzige ursächliche
Therapie bei allen unseren sog.
Krankheiten – nicht nur Krebs. Doch parallel mit diesen optimal
funktionierenden Sonderprogrammen schulmedizinisch mit
Chemo vergiften
bzw. „therapieren“ zu wollen, ist eine unverzeihliche Dummheit der
Schulmedizin.
Professor
Niemitz aus Leipzig, Professor für Technik- und
Geschichte der Naturwissenschaften, schreibt in seinem
Gutachten am
18.08.2003 (beigefügt):
Ergebnis zum Kommentar
Der Anspruch der Schulmedizin aus ihrer „Zunft“ heraus – also
unwissenschaftlich - einen Therapie-Entscheidungs-Alleinanspruch
durchsetzen zu wollen bzw. bei der Therapie von Kindern schon
durchgesetzt zu haben, ist verfassungswidrig.
Fazit
Nach naturwissenschaftlichen Kriterien muß die
Neue Medizin nach
derzeitigem Wissenschaftsstand und nach derzeit bestem Wissen für
richtig erklärt werden.
Die Schulmedizin ist dagegen, naturwissenschaftlich gesehen, ein
amorpher Brei, der wegen grundlegend falsch verstandener (angeblicher)
Fakten nicht einmal falsifizierbar ist, von verifizierbar ganz zu
schweigen. Sie muß deshalb nach naturwissenschaftlichen Kriterien als
Hypothesensammelsurium und damit als unwissenschaftlich und nach bestem
menschlichem Ermessen als falsch bezeichnet werden.
Im gleichen Gutachten, bei der Beantwortung der 3 ihm gestellten
Fragen, antwortet er auf die 1. Frage:
1. Kann und darf es sein, daß eine Medizin (Schulmedizin), die
nur auf Hypothesen
basiert, sich hochtrabend „wissenschaftlich“ nennt, obwohl noch niemals
eine einzige Verifikation stattgefunden hat?
Ergebnis zu Frage 1
Die Schulmedizin darf sich nicht naturwissenschaftlich nennen,
weil sie entweder nur Aussagen anzubieten hat, die nicht die Möglichkeit
bieten, sie zu falsifizieren, oder sie verwickelt sich schon vorher in
unlösbare Widersprüche.
Die Neue Medizin ist naturwissenschaftlich, weil sie ein
psycho-biologisches Modell bietet, aus dem heraus Aussagen abzuleiten
sind, die die Möglichkeit bieten, sie zu falsifizieren. Da bisher keine
Aussage der Neuen Medizin falsifiziert werden konnte, muß die
Neue Medizin zumindest für wissenschaftlicher erklärt werden als die
Schulmedizin, die eben höchstens statistisch arbeiten kann (d.h. keine
wissenschaftlichen Aussagen für den Einzelfall machen kann!), und es muß
festgestellt werden: Die Schulmedizin ist keine Naturwissenschaft –
weder inhaltlich noch methodisch.
Im gleichen Gutachten schreibt er als Ergebnis zu Frage 2:
2. Kann und muß man dagegen nicht die
Germanische Neue Medizin, die
keine einzige Hypothese hat, allein auf Grund der vorgelegten
30
Verifikationsurkunden als wissenschaftlich und nach bestem Wissen
richtig bezeichnen?
Antwort zu Frage 2:
Die Antwort lautet: Ja, die Neue Medizin ist richtig. Wichtig ist zu
bemerken – und das wird in der Beantwortung der Frage 3 weiter
ausgeführt -, sie „nach bestem Wissen“ als richtig zu bezeichnen (was
eine ethische Frage ist).
Also: Die Aussagen der Neuen Medizin stehen in einem
Begründungszusammenhang, der intersubjektiv kommunizierbar und am
Einzelfall nachprüfbar ist, d.h. naturwissenschaftlichen Kriterien
genügt (z.B. Allgemeingültigkeit, Systematisierbarkeit,
Vorhersagemöglichkeit, begründend erklärende Beschreibung vergangenen
Geschehens, Falsifizierbarkeit).
Ergebnis zu Frage 2:
Ja, die Neue Medizin ist richtig.
Frage 3:
3. Ist es nicht in den Naturwissenschaften üblich und ausreichend,
schon eine einzige Verifikation zu bestehen, um die Richtigkeit (hier:
der Neuen Medizin) zu beweisen?
Ergebnis zu Frage 3:
Die Schulmedizin unterstellt, daß ihre Hypothesen „Fakten“ sind. Es
ist aber zu zeigen, daß das „Faktensystem“ der
Schulmedizin
widersprüchlich ist bzw. in weiten Teilen so aufgebaut, daß es nicht
einmal potentiell falsifizierbar (und damit unwissenschaftlich) ist. Das
System der Neuen Medizin dagegen ist stimmig und potentiell
falsifizierbar. Daher ist es unwissenschaftlich, unethisch und damit
letztlich verfassungswidrig, der Neuen Medizin keinen Raum zu geben.
Im abschließenden Kommentar zu Frage 3 steht:
Die „Schulmedizin“ befindet sich in einer besonderen Situation. Sie
erhebt den Anspruch, wissenschaftlich zu sein und müßte damit – so weit
wie möglich – unpolitischen und nur wissenschaftlichen Prinzipien
verpflichtet sein. Sie erhebt aber zugleich den Anspruch, den
politisch-herrschaftlichen und damit „unwissenschaftlichen“ Schutz einer
(dienst-leistenden) Zunft genießen zu dürfen. Das Zunftprivileg
ermöglicht den Vertretern der Schulmedizin, wissenschaftliche
Auseinandersetzungen ungestraft mit nichtwissenschaftlichen, nämlich
politischen bzw. machtpolitischen Mitteln zu entscheiden.
Die Schulmedizin kann sich bis heute in dieser eigentlich
„unmöglichen“ Situation halten, weil die Nichtmediziner (als Patienten
oder Politiker) die ihnen verfassungsrechtlich zugestandene
Therapiefreiheit nicht nutzen wollen bzw. können, weil sie voller Angst
sind vor dem Tod und dem Verlust der Gesundheit, die ihnen bzw. der
ganzen Gesellschaft angedroht werden, falls die schulmedizinische
Therapie abgelehnt wird. Und Angst ist ein schlechter Ratgeber. Der
Widerspruch zwischen „Wissenschaft“ und „Zunft“ wird im Fall der
Therapienotwendigkeit von Kindern und Unmündigen heute so gelöst, daß
diese – der Ansicht der Zunft und damit nicht wissenschaftlichen
Kriterien entsprechend – schulmedizinisch zwangstherapiert werden
müssen. Eltern oder Vormünder, die wissenschaftlich begründet diese
Therapie für die ihnen Anvertrauten ablehnen und versuchen, diese dem zu
entziehen, werden strafrechtlich verfolgt. Dies ist ethisch gesehen eine
„unmögliche Situation“, d.h. unethisch, d.h. in diesem Fall
verfassungswidrig.
In dem Gutachten vom 18.03.2004 an die
Universität Tübingen schreibt der
gleiche Prof. Niemitz (Gutachten liegt bei) unter Fazit:
…. Wären wir in einem Fußballspiel mit aufrechten Schiedsrichtern –
und hier müssten das die aufrechten Wissenschaftler und Richter sein -,
würde die Universität Tübingen die rote Karte gezeigt bekommen. Wir sind
aber in keinem Fußballspiel. Wir sind im richtigen Leben. Und hier geht
es um Leben und Tod. Seit über zwanzig Jahren, dabei alle Regeln von
Wissenschaft, Moral und Ethik verletzend, hält die
Universität Tübingen
den wissenschaftlichen und insbesondere den medizinischen Fortschritt
auf. Und die Konsequenzen sind erschreckend: Jahr für Jahr sind
Hunderttausenden von Kranken die Möglichkeiten, sich gemäß der
Neuen Medizin therapieren zu lassen, durch das illegale de facto und de jure
Verbot der Neuen Medizin vorenthalten worden. Und das führte Jahr für
Jahr zu hunderttausendfachem Tod - und es hört auch nicht auf. Man kann
es eigentlich nur in der Dimension "Massenmord" oder "Massentötung"
richtig beschreiben.
Man darf es formaljuristisch so nicht benennen, denn -
formaljuristisch - muß man es als etwas anderes und schlimmeres
bezeichnen: formal - und so den strafrechtlichen Kategorien von Mord
oder Tötung feinsinnig entzogen - ein permanenter Verfassungsbruch mit
Todesfolge in hunderttausenden von Fällen.
Letztlich wird sich über die
Universität Tübingen hinaus unsere ganze
Gesellschaft und damit jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder
Politiker, jede Behörde, jeder Professor, jeder Standesvertreter oder
Lobbyist und jeder einzelne fragen lassen müssen, warum und wie er so
etwas zulassen konnte.
Leipzig, 18.03.2004
Prof. Dr. Hans-Ulrich
Niemitz
In einer Konferenz am 29.09.1992 (siehe
eidesstattliche Erklärung von
Prof. Hanno Beck, Bonn) im
Hessischen Landesprüfungsamt für
Heilberufe in Frankfurt/Main, unter Vorsitz Herrn Oberamtsrat
Ganse, dem
Leiter des Amtes habe ich Herrn Obermedizinaldirektor Dr. med.
Högenauer,
Psychiater und Neurologe, oberster Medizinalbeamter des Landes Hessen,
mit der Tatsache konfrontiert, daß sich in meinem Besitz zahlreicher
Briefe mit vertraulichem Hintergrund von höchsten Behörden, Richtern,
Staatsanwälte, Rektoren, Dekanen, Professoren, Ärztekammerpräsidenten,
Zeitungs- und Fernsehjournalisten befinden, mit dem Inhalt: „man müsse
um jeden Preis eine öffentliche Überprüfung der
Neuen Medizin
verhindern, wegen der sonst zu erwartenden
wissenschaftlich-medizinischen Folgen.“ Vielleicht sollte man noch
„politischen Folgen“ ergänzen.
Auf meine eindringliche Frage, ob der offensichtliche und vorsätzlich
gezielte Boykott der Erkenntnisse der
Neuen Medizin (damals schon 11
Jahre) rechtens gewesen sei oder vorsätzliches Unrecht – antwortete
schließlich Dr.
Högenauer: „Ja, es war Unrecht!“
In dieser Konferenz waren außer Prof. Dr. phil Hanno Beck auch
Prof. Dr. Stemmann (damals
Städt. Kinderklinik Gelsenkirchen, der
bereits 1992 im Auftrag der Univ. Düsseldorf eine Überprüfung
durchgeführt hat) anwesend, der ausdrücklich bestätigt hat, daß man die
Neue Medizin selbstverständlich schon 11 Jahre vorher hätte überprüfen
können.
Ebenfalls 1992 prüfte Dr. Willibald
Stangl, Amtsarzt und
Obmann der wissenschaftlichen Gesellschaft der Amtsärzte
Niederösterreichs, in deren Auftrag 130 Fälle nach, und untersuchte
später auch persönlich noch 120 Fälle. Auch er mußte feststellen, daß
die Neue Medizin in jedem Fall gestimmt hat.
Er schrieb am 08.02.1993 einen Brief an den Dekan der Univ. Tübingen
(beigefügt):
"...Bei all meiner kritischen Einstellung gegenüber dieser
Neuen Medizin erstaunte mich die exakte Regelmäßigkeit in jedem der Fälle.
Noch bemerkenswerter war für mich, daß die Patienten, die mit infauster
Prognose dorthin gekommen waren, gesundeten...
Als Vorsitzender unserer wissenschaftlichen Gesellschaft ersuche
ich Sie, sehr geehrter Herr Dekan, der Sache von der Universität aus
nachzugehen und die „Eiserne Regel des Krebs“ überprüfen zu lassen."
Am 11.09.1998 fand eine Verifikation der
Neuen Medizin an der
Universität Trnava (Tyrnau) in Anwesenheit von 10 Dozenten und
Professoren statt, deren Richtigkeit geprüft und in einem Dokument von 3
Professoren mit Unterschrift bestätigt wurden (beigefügt).
Auszug: … Es sollte festgestellt werden, ob nach
naturwissenschaftlichen Regeln der Reproduzierbarkeitsprüfung die
Verifikation seines Systems festgestellt werden konnte. Dies war der
Fall…
Nach Berücksichtigung aller Faktoren, haben wir den Eindruck
gewonnen, daß die Frage der möglichst baldigen Anwendung der „Neuen Medizin“ dringend weiterverfolgt werden sollte.
Bei der Lektüre des Schreibens der
Herren Diefenbach und Schäfer, beide med. Laien, habe ich gedacht, ich
sei in einen falschen Film geraten.
Jetzt brauchte ich also nicht mehr den
5
Biologischen Naturgesetzen der
Germanischen Neuen Medizin abschwören, seit Rabbi Prof. Joav
Merrick sie für allgemein akzeptiert erklärt hat.
Jetzt soll ich aber der Konsequenz aus
diesen 5 Biologischen Naturgesetzen folgernden
Therapie abschwören und
der Schulmedizin zuschwören, die Prof.
Niemitz für verbrecherisch
erklärt und als Massenmord bezeichnet hat, darüber hinaus als
permanenten Verfassungsbruch.
Was bilden sich eigentlich die Herren
med. Laien-Funktionäre in Frankfurt ein?
Was soll ich eigentlich noch alles
beweisen?
Wenn Prof.
Niemitz gutachtet,
daß die Schulmedizin nur ein amorpher Brei und ein Sammelsurium von
Hypothesen und völlig unwissenschaftlich und nicht naturwissenschaftlich
ist - welche von den schwachsinnigen Hypothesen aus diesem amorphen
Brei soll ich denn zur Therapie heranziehen?
Und wenn Prof.
Mathe – der mit
Hilfe der „Germanischen“ durch mich von seinem sog. Bronchial-Ca (in
Wirklichkeit Atelektase) geheilt wurde (in der
Schulmedizin 100ig mortal)
und dann nach seiner Heilung, nachdem er wieder gesund war, mit seinen
beiden jüd. Kollegen Prof. Israel und Prof. Schwarzenberg im nationalen
franz. Krebszentrum weiterhin die sog. Krebspatienten mit
Chemo
„therapiert“ und „umgebracht“ hat – nach seiner Pensionierung sagt, …er
selbst würde niemals, wenn er Krebs habe, in eine solche Klinik gehen…,
ja welche Sorte Schulmedizin-Therapie bei Krebs meinen denn die Herren
Funktionäre?
Die Herren Funktionäre aus Frankfurt
schreiben:
… „Anders ist es jedenfalls nicht zu
werten, wenn Sie in Ihrem Fax vom 5.2.07 Herrn Prof. Charles Mathe,
einen französischen Onkologen, vorwerfen, daß er nach seiner Genesung
wieder „Millionen (nichtjüdische) Patienten umbrachte, weil er
schulmedizinische Therapieformen anwendet. Dadurch wird erneut deutlich,
daß Sie für die von Ihnen propagierte „Germanische Neue Medizin“ einen
Alleinvertretungsanspruch geltend machen.“
Die Funktionäre meinen also offenbar mit
der schulmedizinischen Therapie, die ich anwenden soll – obwohl sie
Prof. Charles Mathe und seine beiden jüd. Kollegen an Glaubensfreunden
und gerade bei sich selbst nicht anwenden.
Sie schreiben weiter:
“Auch der Vortrag, daß Rabbi Prof.
Dr. Joav Merrick zumindest Teile der von Ihnen vertretenen Lehre von der
Germanischen Neuen Medizin für
allgemein akzeptabel bewertet, führt zu keinem anderen Ergebnis. Denn es
kommt nicht darauf an, wie einzelne Mediziner die von Ihnen begründete
Medizin einstufen, vielmehr ist entscheidend, dass Sie nach den Regeln
der ärztlichen Kunst den Beruf des Arztes ausüben. Hierzu gehört auch,
dass Sie bereit sind, Ihre Patienten nach den schulmedizinischen
Erkenntnissen zu behandeln und diese Therapieformen nicht von
vorneherein völlig auszuschließen.
Nach den neuerlichen Einlassungen
Ihrerseits ist hiervon jedoch nicht auszugehen.“
Sie schreiben von „Teilen der von
Ihnen vertretenen Lehre von der
Germanischen Neuen Medizin.“
Darf ich darauf hinweisen, daß
1. zum
Zeitpunkt meines
Approbationsentzuges nur diese beiden ersten
Biologischen
Naturgesetze bekannt waren, die Rabbi Prof. Joav
Merrick inzwischen als
allgemein akzeptiert bezeichnet (und die seit 1984 im Talmud stehen und
seither von jedem gläubigen Juden praktiziert werden müssen). Die drei
weiteren biologischen Naturgesetze folgern ohnehin zwingend aus den
beiden ersten Biologischen Naturgesetzen.
2. daß
ja schon 1984, also 2 Jahre vor dem
Entzug meiner
Approbation die Richtigkeit der beiden ersten
Biologischen
Naturgesetze bei allen jüd. Ärzten und Professoren bestens bekannt war,
denn alle jüd. Professoren kennen und kannten diese bezüglich des
Talmud. Der Entzug der
Approbation war ein 300%iger Behördenbetrug. Vermutlich hat Herr Dr.
Högenauer
das gewußt.
3. daß
seit 1984 die Erkenntnisunterdrückung der
Germanischen Neuen Medizin für
alle Nichtjuden – vielleicht sogar ein vorsätzliches,
religiös-motiviertes Verbrechen war – denn ein Großteil (wenn nicht
sogar die Mehrheit der Medizin-Univ. Professoren) hat ja die Richtigkeit
der beiden ersten Biologischen Naturgesetze (laut Talmud) gewusst und
bei ihren Glaubensbrüdern mit bestem Erfolg (98% Überlebensrate)
praktiziert. Es ist davon auszugehen, daß man es auch im Hessischen
Landesprüfungsamt in Frankfurt gewusst und dieses Verbrechen an den
Patienten mitgetragen hat.
Das gleiche gilt für Robbi Schon und sämtliche jüd. Richter und
Medienvertreter, die an diesem Massenmord (Niemitz) in irgendeiner Art
und Weise beteiligt waren.
Können die Herren Funktionäre sich
wirklich nicht vorstellen, daß es im Rahmen der Naturwissenschaft nicht
nur erlaubt, sondern sogar Pflicht ist, eine "durch Reproduzierung am nächstbesten Fall" nach den naturwissenschaftlichen Regeln bewiesene
Methode als richtig und das Gegenteil nicht weiter als auch noch möglich
oder richtig anzusehen?
Da gibt es keine „versöhnliche Haltung.“
Muß ich denn mit den Herren Funktionären
in Frankfurt, was Naturwissenschaft betrifft, auf dem „Niveau 1.
Volksschulklasse“ diskutieren?
ja, was soll ich denn den
nicht-zur-Kenntnis-nehmen-wollenden oder -könnenden oder -dürfenden
Herren Funktionären in Frankfurt noch beweisen??
Und mir als erfahrenem Internisten mit
Jahrzehntelanger Universitäts- und Praxiserfahrung hypothetisch
unterstellen zu wollen, ich würde keine schulmedizinischen
Behandlungsmethoden berücksichtigen, wenn ich die
Approbation wieder
hätte, ist einfach nur eine willkürlich konstruierte, aus der Luft
gegriffene hypothetische Lüge.
Dieser „amorpher Brei“ (Niemitz) namens
Schulmedizin ist gar nicht definiert.
Offiziell gibt es die Definition
„Schulmedizin“ gar nicht. Es gibt diesen Begriff in keiner
Ärztekammerverordnung und nicht in der Approbationsverordnung.
Und „Stand der Wissenschaft“ kann man ja
nun mit dem besten Willen einen „amorphen Brei“ und ein
Hypothesensammelsurium - namens Schulmedizin - wirklich nicht nennen.
Ich habe als Arzt schon immer –
zugegeben in den ersten 20 Jahren im Schulmedizinsystem befangen – meine
Patienten nach bestem Wissen betreut, so, als wären sie Mitglieder
meiner Familie.
Jeder vernünftige Arzt macht notwendige
und vernünftige Dinge, wie z.B. gelegentliche Bluttransfusionen bei
Anämie, Pleurapunktionen bei Pleuraerguß oder wirklich notwendige
Operationen. Darüber braucht man doch gar nicht diskutieren. Das hat
doch auch gar nichts mit Germanischer Neuer Medizin zu tun.
Aber daß ich genötigt werde, meinen
Patienten krimineller weise
Chemo und
Morphium zu geben, um meine
Approbation
wiederzuerlangen - die Prof. Charles Mathe und Rabbi Prof. Joav
Merrick
ihren Glaubensbrüder-Patienten und sich selbst nicht geben - das ist
permanenter Verfassungsbruch, wie Prof.
Niemitz feststellt.
Für solches Verbrechen, (Massenmord [Niemitz])
und Beihilfe zum Massenmord, ist mir die
Approbation auch
noch heute nach 21 Jahren nicht feil.
Für mich ist das, was die Funktionäre in
Frankfurt machen – der
längste Approbationsentzug der deutschen Medizingeschichte – ein
einziges Verbrechen.
Dabei wissen die Funktionäre aus den
Akten genau:
1. daß ich mir noch nie als Arzt
medizinisch etwas zuschulden kommen lassen habe, auch später nicht, als
alle ehemaligen Kollegen mich stets mit Argusaugen beobachtet haben,
2. daß Herr Obermedizinaldirektor Dr.
Högenauer,
oberster Medizinalbeamter Hessens, am 29.09.1992, also vor knapp 15
Jahren schon amtlich erklärt hat, es sei Unrecht gewesen, was man
mit mir gemacht habe (gemeint war: die
Approbation
vorzuenthalten).
Das hat aber die Frankfurter Funktionäre
trotzdem nicht daran gehindert, mir weitere 15 Jahre Unrecht anzutun.
Dr. Ryke Geerd
Hamer
Anlagen:
- Gutachten - Prof. Ulrich
Niemitz vom 18.03.2004
- Eidesstattliche Erklärung - Prof. Hanno Beck vom 29.09.1992
- Brief – Dr. Stangl an die Univ. Tübingen vom 08.02.1993
- Dokument – Univ. Trnava vom 11.09.1998
- Urteilsschelte eines verfassungswidrigen Urteils, (Geschäftsnummer
12 E 591/03 (2) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main) von Prof.
Ulrich
Niemitz vom 31.01.2004
Dazu erübrigt sich jeglicher Kommentar.