Dr. med. Mag. theol.
Ryke Geerd HAMER
Apartado
de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
7. Mai 2007
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn Oberamtsrat Christof Diefenbach
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
Tel: 069 15 36 – 462
Fax: 069 1535 – 315
Sehr geehrter Herr Diefenbach !
Der Ordnung halber
bestätige ich Ihnen unser heutiges Telefonat und mein vorausgegangenes
Telefonat mit Herrn Schäfer. Ich habe gedacht – und Ihnen auch gesagt –
daß ich das Gefühl hatte, in den falschen Firm geraten zu sein.
Mehrmals hatten Sie mir in den letzten Wochen bestätigt, daß mir einzig
wegen „Nichtabschwörens der Eisernen Regel des Krebs“ und mich „Nicht
Bekehrens zur Schulmedizin“ die
Approbation entzogen worden sei. Nie
hatte ich mir etwas auf dem medizinischen Gebiet meines Faches zu
Schulden kommen lassen. Deshalb haben Sie mir zum wiederholten Male
bestätigt, man habe mir die
Approbation überhaupt gar nicht entziehen
dürfen, sondern mir die Unrichtigkeit der (Germanischen) Neuen
Medizin beweisen müssen.
Ich traute meinen Ohren nicht, als mir Herr
Schäfer sagte, er glaube
nicht, daß Sie das so gemeint hätten, sicher hätten Sie das anders
gemeint.
Entscheidend sei auch nicht, ob man mir zu Unrecht die
Approbation
entzogen habe – wie Dr.
Högenauer bestätigt hatte – sondern,
wenn er
(Schäfer) mir die
Approbation wiedergebe, dann würde das bedeuten, daß
die
Schulmedizin falsch sei. Deshalb werde er das niemals tun. Das sei
doch schließlich auch ein Grund, der berücksichtigt werden müsse, daß
man doch nicht die
Schulmedizin als falsch erklären dürfe.
Ich erklärte ihm und später auch Ihnen, die Konsequenzen stünden
einstweilen noch nicht zur Debatte. Da man mir zugegebenermaßen durch
Behördenbetrug die Approbation entzogen habe (Dr.
Högenauer, oberster
Medizinalbeamter Hessens: „Ja, es war Unrecht“ (1992)) – habe ich
das Recht, daß dieser Betrug rückgängig gemacht werde. Sie sagten mir
dann, wenn mit der Wiedererteilung meiner
Approbation praktisch
verbunden sei, daß die Schulmedizin falsch sei, dann würden Sie (trotz
des erfolgten Betruges) niemals einer Rückerteilung der
Approbation
zustimmen können (dürfen?).
Ich war, trotz des Martyriums seit 21 Jahren, sprich
Berufsverbot, so
erschüttert, ob dieser Ungeheuerlichkeit aus dem Munde eines Juristen
und sagte Ihnen ja auch:
Das sei nun der Offenbarungseid dieses Staates, der sich immer als
Rechtsstaat geriere, in Wirklichkeit aber die einfachsten Menschenrechte
missachte - von dem Massenmord (Niemitz), allein in Deutschland täglich
1500 Patienten - ganz zu schweigen.
Jeder Arzt, der einen Kunstfehler oder gar Verbrechen begangen habe,
bekomme selten mehr als 5 Jahre
Berufsverbot. Ich aber hätte für NICHTS
! seit nunmehr 21 Jahren - durch Behördenbetrug -
Berufsverbot.
Wir sprachen auch nochmals darüber, daß Rabbi Prof.
Merrick für die Neue
Medizin auf dem Stande von 1984 (für Juden verbindlich im Talmud)
allgemeine Akzeptanz bestätigt habe. Und ich nannte es eine bodenlose
Frechheit, daß alle Juden dieser Welt seit 23 Jahren meine
Germanische Neue Medizin praktizieren dürfen, und ich selbst und meine
nicht-jüdischen Landsleute davon ausgeschlossen bleiben sollen.
Ich sagte Ihnen auch, wenn ich Jurist wäre und an Ihrer Stelle, und
solches Unrecht (besonders an den täglich 1500 Patienten in Deutschland)
tun würde (oder müßte), dann würde ich mich nur noch schämen.
Und ich sagte Ihnen, wenn es bei uns mal einen
Rechtsstaat gäbe, denn
müsse ich Sie und Herrn Schäfer anklagen, wegen Rechtsbeugung und
Beihilfe zu diesem Massenmord (Niemitz).
Wir haben heute die sog. Rechtsstaatlichkeit dieser sog. Bundesrepublik
zu Grabe getragen. Was noch folgt, sind Nekrologe. Eine Leiche kann sich
nicht mehr schämen. Niemand schämt sich mehr in unserer sog.
Bundesrepublik noch für irgendein Behörden- oder Gerichtsverbrechen,
offenbar die Juristen am allerwenigsten, weil sie total fremdbestimmt
sind. Das ist das Ende eines fiktiven Rechtsstaates: Der Offenbarungseid
!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Hamer