Dr. med. Mag. theol.
Ryke Geerd HAMER
Apartado
de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
21. Mai
2007
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn RegDir Diefenbach
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
Tel: 069 15 36 – 462
Fax: 069 1535 – 315
Sehr geehrter Herr Diefenbach,
wie schon vorher, bestätige ich Ihnen wieder unser heutiges Gespräch -
das vor 10 Minuten, um 17.00 Uhr, beendet wurde. Wir sprachen über 7
Punkte:
1. Entzug
der Approbation
1986:
Sie hatten mir ja
schon des Öfteren zugegeben, daß der Entzug der
Approbation
wegen „Nichtabschwörens der Eisernen Regel des Krebs“ und
„mich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“ Unrecht gewesen
sei, da man mir die Unrichtigkeit der Neuen Medizin (jetzt:
Germanische Neue Medizin) hätte
nachweisen müssen, was man nicht konnte.
Dem widersprachen Sie
auch heute nicht.
Sie hätten ja alle
Dokumente auf dem Tisch liegen, sagten Sie - konnten sich also von
der Richtigkeit meiner Ausführungen überzeugen. Sie konnten sich auch
davon überzeugen, daß ich mir medizinisch nichts hatte zu Schulden
kommen lassen, worin wir uns ebenfalls einig waren. Aber, das sagte ich
Ihnen ja auch: eine Sache, die durch Behördenbetrug entzogen worden ist,
gehört sofort zurückgegeben - samt Wiedergutmachung.
2.
Die allgemeine Akzeptanz der
Germanischen Neuen Medizin:
Die
Germanische Neue Medizin ist
30-mal amtlich
verifiziert worden, jeweils mit Stempel und Unterschrift, zuletzt -
nach der
Universität Wien und der
Univ.
Düsseldorf - auch durch die
Universität
Trnava (Tyrnau). Denn im Gegensatz zur
Schulmedizin ist die
Germanische Neue Medizin nur
verifizierbar, weil sie keine Hypothese hat. Eine einzige solcher
Verifikationen gilt in der Naturwissenschaft als „Ende der
Fahnenstange“, d.h. als absoluter naturwissenschaftlicher Beweis.
Nun aber hat vor 2 Jahren Prof. Joav
Merrick in einer
Arbeit über die Neue Medizin attestiert, daß die beiden ersten „Biologischen
Naturgesetze“ (die restlichen waren bei Aberkennung meiner
Approbation
noch nicht erforscht) „allgemeine Akzeptanz“ hätten. Schon 1984 hat
Weltoberrabbiner Schneerson aus New York, nachdem er mein
Buch „Krebs – Krankheit der
Seele“ gelesen hatte, meine Erkenntnisse mit einem Medizinerstab
überprüft und für richtig befunden und (für Juden verbindlich) als
Kommentar in den Talmud geschrieben.
Nun, so besprachen wir,
müsse die Germanische Neue Medizin
(wie sie ja heute heißt), nachdem sie seit 23 Jahren für Juden weltweit
als richtig gilt, auch für Nichtjuden als richtig gelten dürfen und
müssen! Dagegen haben Sie auch nichts eingewendet.
3. Dr. med.
Högenauer,
Neurologe und Psychiater, oberster med. Beamter Hessens
Herr Dr. med.
Högenauer
(Ober-Reg.-Medizinaldirektor) war auf der Konferenz 1992 in Ihrem Hause
unter Ihrem Vorgänger
Ganse, zusammen
mit mehreren Professoren, Notaren und Juristen anwesend. Auf die
eindringliche, mehrfach wiederholte Frage, „ob er denn der Entzug der
Approbation
Unrecht gewesen sei“, sagte Dr.
Högenauer
(der ja über die Hintergründe genau Bescheid wusste) schließlich: „Ja,
es war Unrecht“. Siehe dazu die
Eidesstattliche
Erklärung von Prof. Beck.
Sie können sich nicht mehr darauf herausreden, Sie seien ja kein
Mediziner oder Sie verstünden nichts von Medizin. Denn Herr Dr.
Högenauer,
quasi Ihr Vorgesetzter, hatte alles sehr gut verstanden und hat als
Mediziner bereits zugegeben, daß es Unrecht war.
4. Justitiar
Schwarzkopf,
Univ. Tübingen
1986:
Die ganze Sache hat
auch eine strafrechtliche Seite, denn 1986 sagte mir Justitiar
Schwarzkopf
von der Universität
Tübingen: “Unsere Professoren haben die Neue Medizin schon
100-mal hinter verschlossenen Türen nachgeprüft und sie immer für
richtig befunden. Sie ist richtig.“
5.
Universität Tübingen:
Das beweist: die Medizin-Professoren der
Universität Tübingen
haben schon 1981/82, also seit dem Beginn des
Habilitationsverfahrens
– das heute noch (nach 26 Jahren) nicht zu Ende geführt ist - genau
gewußt, daß die Neue Medizin (jetzt
Germanische Neue Medizin) richtig
ist. Sie haben vorgetäuscht, es nicht zu wissen und nicht geprüft zu
haben.
Das ist Betrug!
Und seit Dr. med. Menachem Mendel Schneerson die
Germanische Neue Medizin geprüft,
als richtig befunden und als Kommentar (für alle Juden verbindlich) in
den Talmud geschrieben hat, wußten es auch alle jüd. Onkologen (und das
sind die Mehrzahl der Professoren.), daß die Patienten mit der
Germanischen Neue Medizin zu 98%
überleben können bei Krebs, während alle anderen mit
Chemo
und
Morphium zu 98% sterben (laut Dtsch. Krebsforschungszentrum
Heidelberg).
6. Der Betrug:
Daß mir die
Approbation 1986 entzogen wurde – und 21 Jahre lang immer weiter
entzogen blieb – war also ein dreifacher Betrug. Als einziger scheint
Dr. Högenauer
ein Gewissen gehabt zu haben, er wurde aber offenbar von den
Bestimmenden ausgebremst.
Seit nunmehr 26 Jahren haben also Behörden, Medizinprofessoren und
Gerichte wissentlichen und vorsätzlichen Betrug gemacht, d.h.
vorsätzliche Erkenntnisunterdrückung betrieben mit der Folge, daß
unnötigerweise Millionen Menschen - allein in Deutschland - vorsätzlich
mit
Chemo und
Morphium „umgebracht“ worden sind, und täglich kommen weitere 1500
Opfer dazu.
7. Neue Lesart:
Zu dem Bisherigen konnten Sie ja nichts einwenden. Außerdem können Sie
das alles in den Akten nachlesen und wissen, daß jedes Detail stimmt.
Aber nun kommt wieder eine neue Lesart ins Spiel:
Während Sie vorher gesagt und geschrieben haben (1. Bescheid), ich müsse
mich nur zur Schulmedizin-Therapie (Chemo
und
Morphium?) bekennen, daran hänge meine
Approbation …
sagten Sie heute:
„Ob
der Entzug der
Approbation Unrecht gewesen sei oder sogar Betrug, darauf komme
es nicht an, sondern darauf, ob ich sie (die
Approbation)
heute wiederbekommen könne.“
Solche juristischen Winkel-Spitzfindigkeiten, mit denen man Betrug
begründen kann, die verblüffen mich zugegebenermaßen. Ich sagte Ihnen
ja, wie Sie sich erinnern werden: „Ob die
Schulmedizin zur Gänze oder
weitgehend falsch sei – im Falle der Rückerteilung meiner
Approbation -
das zu entscheiden, sei nicht Ihre Aufgabe. Ihre Aufgabe sei es als
RegDir und Jurist, den Behördenbetrug nicht länger mitzutragen, sondern
so viel als möglich wieder gutzumachen. Und ich sei mal sehr gespannt,
ob Sie es denn fertig brächten, diesen dreifachen Betrug fortzuführen
und sich damit strafrechtlich schuldig zu machen. Denn Sie wüssten ja
sehr wohl, welches Strafmaß auf Beihilfe zum Massenmord (Niemitz)
stünde. Deshalb wünschte ich mir einen
Rechtsstaat, in dem
Recht auch Recht bleibt und Betrug auch Betrug bleibt und nicht durch
juristische Winkelzüge zu Recht erklärt werden kann.
Herr Diefenbach,
ob Sie allerdings solche schlichte unverbogene Rechtsauffassung
nachempfinden können, weiß ich nicht.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr.
Hamer