Dr. med. Mag. theol.
Ryke Geerd HAMER
Apartado
de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
10. Juli 2007
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn ORR Schäfer
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Schäfer,
für unser heutiges
sehr offenes Gespräch danke ich Ihnen.
Es gab, wie Sie richtig bemerkten,
eigentlich keine wesentlich neuen Gesichtspunkte – bis auf einen:
Sie sagten, es bestünde ja ein
Haftbefehl gegen mich (StA Robbineck in Cottbus) – wegen
Volksverhetzung, aber der habe ja bisher nicht ausgeführt werden können,
weil, wie Sie meinten, ich mich wohl in Spanien versteckt gehalten
hätte.
Ich vermute nun sehr stark, daß es ein
konzertiertes, abgekartetes Spiel war: Tenor: „Wir verhaften den Dr.
Hamer, dann braucht Ihr in
Frankfurt ihm (in Sachen
Approbation) nicht
mehr zu antworten. Wir halten ihn dann 5 Jahre im Gefängnis und
für Euch ist die peinliche Sache erledigt.“
Offenbar hatte man immer noch darauf
gewartet, daß man mich doch noch verhaften und für mehrere Jahre
wegsperren könnte. Nachdem ich Ihnen aber berichtete, ich sei in einem
anderen Land, sagten Sie spontan, daß ich nunmehr übernächste Woche
den Bescheid bekommen würde.
Wir sprachen auch
noch darüber, daß mir die
Approbation ja
endgültig erst 1991/92 entzogen worden sei, als es de jure gar keine
Bundesrepublik Deutschland mehr gegeben habe, und daß es jetzt nach
dem Völkerrecht seit 2005 auch kein Besatzungsrecht oder -statut mehr
gibt, denn das ist nach dem Völkerrecht maximal nur 60 Jahre möglich.
Also seien alle gegen mich getroffenen Maßnahmen des zugegebenen
Behörden- und Gerichtsbetruges gänzlich illegal. Außerdem, im Jahre
1986, als man mir die
Approbation entzogen habe, wußten die jüd. Glaubensbrüder
(Behördenfunktionäre und Richter) ganz genau, daß die
(Germanische) Neue Medizin richtig
ist und schon damals (seit 1984) „allgemeine Akzeptanz“ hatte (Prof.
Merrick).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer