Dr. med. Mag. theol.
Ryke Geerd HAMERApartado de Correos
209
E-29120 Alhaurin el Grande
31. Juni 2007
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn RegDir Christof
Diefenbach
Adickesallee 36
60322 Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr RegDir
Diefenbach,
für unser heutiges Gespräch danke ich.
Ich fasse es kurz zusammen:
Sie kündigten mir an, daß Sie meinen Antrag auf
Rückerteilung der
Approbation ablehnen würden. Ihr Amt würde sich auf den Standpunkt
stellen, daß es sich nicht um eine Rückerteilung handle, sondern um eine
neue Ersterteilung der
Approbation.
Daß Ihr Amt Monate dazu gebraucht hat um
sich zu einer solchen aberwitzigen Winkeladvokat-Entscheidung
durchzuringen, spricht Bände! Jetzt hat man jahrelang Zeit, bis sich die
Angelegenheit (evtl. durch meinen Tod) von selbst erledigt.
Aber davon abgesehen sprechen folgende
Gründe dagegen:
1.
In der
Menschenrechtscharta der UNO ist es verboten, einem Menschen aus
ideologischen Gründen (z.B. wegen „Nicht Abschwörens“ der Neuen
Medizin und „Mich nicht Bekehrens“ zur Schulmedizin) seinen
Beruf auf Lebenszeit zu verbieten.
2.
Sie haben mir mehrmals zugegeben, daß die Behörde (Robbi Schon)
mir vorsätzlich Unrecht getan habe, mit dem Entzug der
Approbation,
desgleichen das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Richter
Hehn.
Und ich sagte Ihnen nochmals, eine vorsätzliche Rechtsbeugung bei
Behörde und Gericht nenne man einen Behörden- und Gerichtsbetrug.
Das konnten sie auch nicht abstreiten.
Nun wollen sie mir weismachen, daß der zugegebene Behörden- und
Gerichtsbetrug durch höchstinstanzliches Urteil der zugegebenermaßen
korrupten und evtl. fremdbestimmten Richter nunmehr für den Rest meines
Lebens „rechtskräftig“ seien – gegen die ausdrücklichen Bestimmungen
über die Menschenrechte
in der Charta der UNO.
Sie gaben zu, daß es einen solchen Fall - wie meinen - noch nie gegeben
habe, und es sich bisher stets immer um Rückgabe der
Approbation
gehandelt habe.
3.
Ein Fall - der aus ideologischen Gründen seit über 21 Jahren
nicht nur Berufsverbot hat, aber weiter Arzt ist, sondern auch angeblich
die Approbation
quasi wie „nie gewesen“ verloren hat - ist bisher nicht bekannt, wurde
also offenbar speziell für mich als „lex Hamer“ konstruiert.
4.
Eine von Ihnen zugegebene
behörden-betrügerische, lebenslange Aufhebung der
Approbation (aus
ideologischen Gründen) verstößt
a) gegen das
Grundgesetz
b) gegen die
UNO-Menschenrechte
c) gegen das dafür nicht mehr Vorhandensein der sog. Bundesrepublik.
Ein Betrug, das sagte
ich Ihnen, kann nicht durch Gerichtsinstanzen legalisiert werden.
5.
Ich sagte Ihnen auch, daß - zugegeben von
Rabbi Prof. Merrick
und indirekt auch zugegeben von (Rabbi?) Prof.
Mathe, die
(Germanische) Neue Medizin ja bei
den Juden weltweite Akzeptanz hat, der Behörden- und Gerichtsbetrug
kontinuierlich seit 21 Jahren bestehe. Denn wenn seit 1984 alle Juden
die (Germanische) Neue Medizin
praktizieren (mit 98%iger Überlebenschance) dann wussten auch (Rabbi?)
Robbi-Schon und (Rabbi?) Richter Hehn 1986 (Approbationsentzug)
bereits seit 2 Jahren, was Rabbi
Merrick allerdings
erst kürzlich zugegeben hat: daß die
(Germanische) Neue Medizin schon damals allgemeine Akzeptanz
hatte.
6.
Man sieht: Bei dem ganzen
Approbationsentzug
– im Hinblick auf die Millionen (nicht-jüd.) Opfer, die inzwischen mit
Chemo
und
Morphium umgekommen sind - handelt es sich um Beihilfe zum
Massenmord.
Ich sagte Ihnen ja, daß auch Sie sich mitschuldig gemacht haben, bei
diesem Massenmord - auch, wenn, wie ich Ihnen sagte, Sie wahrscheinlich
mindestens Mitglied einer Loge sein müssten, um Regierungsdirektor
geworden zu sein (was Sie nicht abstritten) und Ihre Weisung von Ihrem
Logenmeister bekommen haben – was man Fremdbestimmung nennt -
im Prinzip Rechtsbeugung in einer religions-ideologischen Diktatur.
Wenn ich, was ich nicht getan habe – eine Neu-Approbation beantragen
wollte / oder sollte, dann wäre das hessische Gesundheitsministerium
in Wiesbaden zuständig, nicht Ihr Amt. Aber das hat es noch nirgendwo in
der Welt gegeben, daß eine
Approbation (durch
Behördenbetrug entzogen) als nicht mehr existent bezeichnet wurde. Es
geht immer nur darum, ob jemandem vorübergehend die Ausübung durch
Berufsverbot untersagt ist. Am liebsten hätten Sie wohl, ich würde noch
ein Prüfung in Schulmedizin-Onkologie machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ryke Geerd Hamer