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Korrespondenz 2007 Germanische Neue Medizin®

Anwaltskanzlei Koch

Herrn
Dr. med. Ryke Geerd Hamer

Joachim I. Koch
Rechtsanwalt

03.08.2007

Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,

ich kann Ihnen wunschgemäß bestätigen, daß Sie sich 1986, als Ihnen die Approbation entzogen wurde, nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Die entziehende Behörde hat die Entziehung damit begründet, daß Sie der Neuen Medizin nicht "abzuschwören" gewillt seien.

Eine irgendwie geartete Überprüfung der Inhalte der Neuen Medizin hat man dabei nicht unternommen.

Es kann weiter bestätigt werden, daß es zuletzt durch zwei Instanzen um die Wiedererteilung der Approbation gegangen ist.

Mit freundlichem Gruß
Koch
Rechtsanwalt

 

 

siehe auch:

Bezirksregierung Koblenz, 08.04.1986 - Berufsverbot

 

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