Anwaltskanzlei Koch
Herrn
Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Joachim I. Koch
Rechtsanwalt
03.08.2007
Sehr geehrter Herr Dr.
Hamer,
ich kann Ihnen wunschgemäß bestätigen, daß Sie sich
1986, als Ihnen die
Approbation entzogen wurde, nichts haben zu Schulden kommen lassen.
Die entziehende Behörde hat die Entziehung damit
begründet, daß Sie der Neuen Medizin
nicht "abzuschwören" gewillt seien.
Eine irgendwie geartete Überprüfung der Inhalte der
Neuen Medizin hat man dabei nicht
unternommen.
Es kann weiter bestätigt werden, daß es zuletzt durch
zwei Instanzen um die Wiedererteilung der
Approbation
gegangen ist.
Mit freundlichem Gruß
Koch
Rechtsanwalt