Urteil Habilitation
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Korrespondenz 2008 Germanische Neue Medizin®

 

Tenor

Verwaltungsgericht
Sigmaringen

Urteil

vom 12.03.2008
(3 K 1180/86)

Im Namen des Volkes!

"Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des VG Sigmaringen vom 17.12.1986 (3 K 1180/86) wird für unzulässig erklärt, die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte/Widerkläger trägt die Kosten des Verfahrens."

 

Anmerkung:

Die Universität Tübingen muß also - im Namen des (?) Volkes - nicht prüfen! Das VG Sigmaringen hebt ihr eigenes Urteil gegen diese Uni auf und hilft mit bei dieser menschenverachtenden Erkenntnisunterdrückung.

 

Haben Sie gewußt, dass die Universität Tübingen bereits Johannes Kepler (1571-1630) eine Anstellung verweigert hat? Er wollte nicht die Konkordienformel (1577) unterschreiben.

 

Diese Universität Tübingen wird mit Sicherheit in die Geschichte eingehen, als Unseriosität Tübingen!

 

 

siehe auch:

Häufige Fragen zu Hamer - betreffend Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen

Häufige Fragen zu Uni-Kliniken - Universität Tübingen

RA Koch an VG Mannheim, 14.07.2008 - Anträge Habilitation und Überprüfung

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