Dr. med. Ryke Geerd
HAMER
Sandkollveien 11
N-3239 Sandefjord
31. Juli
2008
Herrn
Staatsanwalt
John Henry Woodcock
Potenza (Basilicata)
(Süditalien)
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Woodcock
In der Zeitschrift
„Das Große Adelsmagazin“ – N. 31, vom 21. Juli 2008 – list man auf
Seite 18: „Der Fall Dirk HAMER“: Staatsanwalt Woodcock will auch
noch einmal den Tod Dirk Hamers 1978 auf Korsika untersuchen …
Das kommt mir sehr merkwürdig vor, da doch der
Fall DIRK in gut 2 Wochen (18. Aug.) verjährt ist.
Die Familie Hamer
– jedenfalls ich für meine Person – vermute dahinter (sorry) ein
abgekartetes Spiel. Ich vermute, daß die ganze Verhaftung und das
„Ausplaudern aus Versehen“ ein gezinktes Kasperle-Theater war. Ziel war
oder ist es, den ungesühnten Tod von Dirk, der von vielen
Menschen auf der ganzen Welt inzwischen wie ein „Heiliger“ verehrt wird,
mit Geld zu kaufen, nach dem Motto: „So, jetzt ist der Tod von Dirk
bezahlt, basta.“
Der „Mörder“ von Dirk, der ja eigens zum
Zwecke des Tötens den schlimmsten Kriegskarabiner K2 aus seiner
Waffensammlung geholt hatte, hat nun angeblich 2006 im Gefängnis einem
seiner zahlreichen Leibdiener erzählt,
er habe 1991 das
Gericht bestochen.
Es ist lächerlich, daß ein jüd. Prinz ein
Rabbinergericht aus
3 Rabbinern bestechen müßte oder könnte, denn die 3 Rabbiner – Colomb
(= Taube), Jordan und David, wussten sowieso, was ihnen
der Talmud vorschrieb: daß nämlich der Mord an einem Goj, und wenn es
der wunderbarste Mensch der Welt ist, für einen jüd. Prinzen überhaupt
kein Verbrechen ist. Mit der Rabbinerbesetzung des Gerichts (= nach
Israel Shahak:
Rabbinergericht) war der Freispruch für den jüd. Prinzen schon
gebongt.
Der Großmeister der Großen Orient-Loge von
Frankreich, der Proselyt Francois
Miterand, hatte
seinem Glaubens- und Duz-Bruder eine spezielle neue Gerichts-Kammer
konstruiert, deren 3 Rabbiner erstmals zu diesem Prozess zusammen
trafen.
Nicht die Rabbiner-Richter mussten korrumpiert
werden, denn das Freispruch-„Urteil“ ist bei einem
Rabbinergericht
üblich, das über einen jüd. Glaubensbruder befindet, wegen Mordes an
einem Goj.
Der
Prozess von Paris
hätte genauso in Tel Aviv stattfinden können.
Er fand nicht gegen den jüd. „Mörder“ statt,
sondern gegen die aufmuckenden Opfer. So nach dem Motto: eine
Unverschämtheit dieser Gojim, dass sie einen Prozess wollen, wo man doch
in solchem Fall höchstens einen getürkten Schwindelprozess bekommt. Und
den nach 13 Jahren und mit Geschworenen, die sämtlich aus dem jüd.
Quartier von Paris stammten.
Ich werde nie vergessen, wie wir, die betrogene
Familie, vor dem unverschämten Rabbinerrichter standen: Richter
Colomb unterbrach mich stets nach einem Satz, wenn ich etwas sagen
wollte, schnauzte mich an, daß er mich rausschmeißen lassen würde, wenn
ich noch einen weiteren Satz sagen würde.
Jetzt ist es klar, dass alles getürkt war, nachdem
es der Mörder selbst eingestanden hat. Damals habe ich das nach dem
Prozeß auch schon vermutet und auch gesagt. Da musste man jedoch
vorsichtig sein, daß nicht die jüd. Medien brüllten: Verfolgungswahn!
Jetzt war es eben kein Verfolgungswahn, dann ist es
jetzt eben „Antisemitismus“.
Herr Staatsanwalt, daß Sie nach 30 Jahren des
allgemeinen Desinteresses der gesamten Justiz nunmehr an einem Prozeß
interessiert sind, wenn der „Mord“ gerade verjährt ist, das finde ich
höchst seltsam. Viel wahrscheinlicher ist es doch, daß da wieder eine
Schmieren-Komödie stattfinden soll, bei der der „Mörder“ eben nicht mehr
bestraft werden kann, sondern sich von dem „Mord“ mit läppischem Geld
freikaufen können soll.
Aber für das Geld eines „Mörders“ ist uns Dirk
nicht feil!
Was wollen Sie denn überhaupt noch untersuchen?
Alle Corpera delicti waren doch schon 1991 mit ausdrücklicher Erlaubnis
des Justizministers gestohlen: die Kugel, der Karabiner, das Boot –
einfach alles. Und Maitre Baditer (späterer Justizminister) bot
der Familie Hamer, d.h. mir
persönlich in Gegenwart eines Zeugen, im Namen des Mörders zwei
Millionen DM dafür, wenn wir auf den Prozeß verzichten würden.
Da Sie also nicht auf der Basis von Tatsachen
untersuchen können, müssten Sie auf die Grundlagen des korrupten
Rabbinergerichts
zurückgreifen und das, ohne dass der „Mörder“ noch verurteilt werden
könnte. Solch einen Schmierenkomödien-Prozeß als rechtslose Gojim haben
wir von 1991 noch in grauenvoller Erinnerung. Nein danke! Nicht noch
einmal solche Demütigung durch den hohnlachenden „Mörder“ unseres
Dirk.
Dirk hat hat ja keinen „Mörder“. „Ihre
Assassinität“ ist unschuldig.
Bleibt also nur die Absicht übrig, die Familie
Hamer zu korrumpieren bzw. mit Geld zu
bestechen oder den „Mörder“ erneut zu exkulpieren, weil doch der Fall
DIRK HAMER in 2 Wochen leider verjährt ist.
Ich kann für meine erwachsenen Kinder, Dirk’s
Geschwister, nicht sprechen. Aber ich als Vater von Dirk und Chef
der Familie Hamer, werde meine
Kinder verpflichten redlich zu bleiben und auf Judasgeld, Schweigegeld
vom „Mörder“ ihres Bruders, dankend zu verzichten, geschweige denn
überhaupt darüber zu verhandeln.
Statt dessen sollte ein Prozeß gegen die korrupten
Rabbinerrichter von Paris stattfinden. Dafür wäre ich sofort zu haben.
Dann könnte auch die menschenverachtenden Verbrechen – samt
Superkorruption – der jüd. europäischen Königshäuser ans Licht kommen.
Aber in dieser Richtung dürfen Sie mit Sicherheit nicht ermitteln.
Nur wenn Sie „Ihre Assassinität“ wegen
vorsätzlichen Mordes, der nicht verjährt, anklagen wollten, hätte es
noch den Anschein eines Sinns. Aber, wie gesagt, ohne corpora delicti,
mit lauter getürkten Ermittlungs-Unterlagen, mit fingierten
Zeugenaussagen, und das Ganze in Süditalien – und alles, was nicht als
nachweislich vorsätzlicher Mord anerkannt wird, ist verjährt – und das
Gericht würde aller Wahrscheinlichkeit nach wieder ein
Rabbinergericht
sein oder ein „Gericht“ aus Logenbrüdern der Verbrecher-Loge P2, deren
Chef „Ihre Assassinität“ sind, mit jüdischen oder P2-Geschworenen, wie
gehabt …
Nein danke!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer