Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3239 Sandefjord05.
September 2008
An den
Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt / Main
Herrn Prof. Dr. Fritz
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Az: 12 E 2640/07 (V)
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fritz,
es ist jetzt bereits das 4. Mal, daß die
Richterin Frau
Oehm-Neidlein in der Angelegenheit meiner
Approbationsrückerteilung zuständig ist.
Es kann doch nicht sein, daß eine Richterin 4-mal (innerhalb von 16
Jahren) in gleicher Sache entscheiden darf – wahrscheinlich schon mit
dem Daumen nach unten, weil sie alles versuchen wird, zu beweisen, daß
sie in den früheren Verhandlungen recht gehabt/gesprochen hat. Denn wenn
sie das nicht machen würde, müßte sie ja erklären, warum sie sich in den
vorherigen Prozessen gegen mich anders entschieden hat.
Das empfinde ich als justitiale
Ungeheuerlichkeit.
Noch niemals hat Richterin
Oehm-Neidlein
auch nur ein einziges meiner Argumente berücksichtigt. Seit 16 Jahren
bekomme ich von Frau
Oehm-Neidlein
das stereotype Urteil… es sei nicht gewährleistet, daß ich auch
wirklich alle schulmedizinischen Möglichkeiten berücksichtigen würde
(hier geht es quasi nur um
Chemo und
Morphium bei Krebstherapie) …
deshalb könne man mir die
Approbation
(nunmehr seit 22 Jahren) nicht zurück geben.
Deshalb wende ich mich an Sie, in der
Hoffnung, daß Sie als Universitäts-Professor manches besser verstehen
werden, da ich davon ausgehen darf, daß Sie mit den universitären
Praktiken vertraut sind. Denn es ist doch so: Wenn eine neue
wissenschaftliche Erkenntnis in der Naturwissenschaft geboren wird, dann
ist es die Aufgabe des Staates - besonders in einem Fall, in dem es um
so viele Menschenleben geht - die Sache zu prüfen. Dies ist in meinem
Fall aber nie geschehen, außer in den 30 von mir privat initiierten
Verifikationen der
Germanischen Neuen Medizin.
Herr Reg. Dir.
Diefenbach vom
Prüfungsamt für Heilberufe hat mir gesagt, die Behörden und Gerichte
hätten mir nachweisen müssen, daß die
Germanische Neue Medizin falsch ist. Sie hätten es damals (1986 =
Approbationsentzug)
nicht gemacht –„sorry - aber jetzt bekäme ich sie eben nicht wieder“.
Nun habe ich inzwischen 30-mal die
Richtigkeit der Germanischen Neuen
Medizin durch öffentliche
Verifikationen nachgewiesen, aber die
Behörden und Gerichte nehmen diese Beweise seit 27 Jahren nicht
entgegen. Auch Frau
Oehm-Neidlein
hat auf alle meine Beweisanträge für die Richtigkeit der
Germanischen Neuen Medizin mit
keinem einzigen Wort geantwortet.
Das ist eine solche Unverschämtheit,
besonders vor dem Hintergrund der Tatsache, daß jeden Tag - nur allein
in Deutschland - 1500 Menschen mit
Chemo und
Morphium unnötigerweise
sterben.
Wenn ich aber nachgewiesen habe, daß die
„Germanische“ naturwissenschaftlich richtig ist, dann darf ich doch
nicht eine falsche Schulmedizin mit 5000 Hypothesen praktizieren. Aber
auf gar keinen Fall darf mir doch ein Super-Laien-Gericht aus
Nichtmedizinern – unter Mißachtung der 30 stattgehabten öffentlichen
Überprüfungen - per Gerichtsbeschluß den Rat erteilen, ich solle mich
verpflichten,
Chemo und
Morphium zu „therapieren“ (d.h. Patienten zu
Tode bringen), dann erst dürfe ich wieder praktizieren.
Auch die Begründung, meine in
zahlreichen Schriftsätzen gemachten Äußerungen bei der Behandlung
krebskranker Menschen durch Schulmediziner, daß es sich hierbei um
Massenmord (Zitat Prof. Niemitz) handele, zeige deutlich, daß ich
gegenüber anderen Ansätzen und Therapieformen nach wie vor eine
unversöhnliche Haltung einnähme.
Was hat „versöhnlich“ oder
„unversöhnlich“ mit richtig oder falsch im naturwissenschaftlichen
Sinne zu tun?
Fazit Prof. Niemitz vom 18.03.2004:
…Seit über zwanzig Jahren, dabei alle
Regeln von Wissenschaft, Moral und Ethik verletzend, hält die
Universität Tübingen den wissenschaftlichen und insbesondere den
medizinischen Fortschritt auf. Und die Konsequenzen sind erschreckend:
Jahr für Jahr sind Hunderttausenden von Kranken die Möglichkeiten, sich
gemäß der Neuen Medizin therapieren zu lassen, durch das illegale de
facto und de jure Verbot der Neuen Medizin vorenthalten worden. Und das
führte Jahr für Jahr zu hunderttausendfachem Tod - und es hört auch
nicht auf. Man kann es eigentlich nur in der Dimension "Massenmord" oder
"Massentötung" richtig beschreiben…
Nur ein völlig Fremdgesteuerter kann die
5000-Hypothesen-Schulmedizin, die Prof.
Niemitz einen amorphen Brei
eines Hypothesen-Sammelsuriums nennt, gleichsetzen mit „alle
ärztlichen Gegebenheiten“.
Dabei praktizieren seit 1984 (also schon
2 Jahre vor dem Entzug der
Approbation) alle
jüdischen Ärzte (gestützt auf dem diesbezüglichen Kommentar im Talmud
ihres Weltoberrabbiners Menachem Mendel
Schneerson) die (Germanische)
Neue Medizin bei ihren Glaubensbrüdern, mit 98%igem Erfolg bei Krebs,
und zwar weltweit!!
Den Beweis hat uns Rabbi Prof. Joav
Merrick gegeben, als er in einer Arbeit über die Neue Medizin
geschrieben hat:
"Die beiden ersten Grundsätze von
Hamers Arbeit, nämlich die
psychosomatische „Eiserne Regel des Krebses“ (Hamers erstes „Gesetz“)
und das Prinzip der Umkehrung der Pathogenese in Salutogenese (Hamers
zweites „Gesetz“) gelten in der heutigen Ganzheitsmedizin als
anerkannt."
(Anmerkung von mir: 1984 gab es nur die
beiden ersten Naturgesetze)
Und kürzlich haben
jüdische Ärzte der
Ben Gurion-Universität in Israel „entdeckt“, daß ein besonders
schmerzhaftes Erlebnis das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, um ganze
60% steigere (BILD vom 26.08.2008) - obwohl sie das natürlich
schon seit 27 Jahren wissen und auch praktizieren.
Und jüd. Ärzte aus Montreal sollen
herausgefunden haben, daß ein
DHS (Dirk-Hamer-Syndrom = ein schwerstes
seelisches Konflikt-Erlebnis) Veränderungen im Gehirn macht. Auch sie
praktizieren seit 27 Jahren Germanische Neue Medizin pur.
Beides steht schon sei 1984
deutlich und klar in meinen Büchern, sogar mit etlichen
Fallbeschreibungen und den dazu gehörigen Abbildungen von
Hirn-Computertomogrammen.
Es ist der helle Wahnsinn, daß meine
entdeckten und bewiesenen Erkenntnisse seit 27 Jahren zwar an jüd.
Patienten weltweit praktiziert werden dürfen, aber für nicht-jüdische
Patienten weiterhin verboten bleiben müssen.
Es ist mit Abstand das größte Verbrechen
der Menschheitsgeschichte, und das Verhalten von Richterin
Oehm-Neidlein
ist von einer solchen Unmenschlichkeit, ja Menschenverachtung, wie man
das gar nicht beschreiben kann.
Immer versucht man, durch dümmliche
Urteile die Wahrheit weiterhin zu verhindern und das Verbrechen zu
verheimlichen, nach dem Motto: Stellen wir uns doch einfach ganz dumm.
Aber in meinem Fall waren sogar die Behörden und die Gerichte
beweispflichtig.
Was Frau
Oehm-Neidlein
gemacht hat, war meiner Rechtsauffassung nach nicht nur gröbliches
Verschulden, sondern ein gigantisches Verbrechen - als 4-fache
Wiederholungstäterin. Sie, als Verwaltungsgerichtspräsident, können doch
unmöglich zulassen, daß Frau
Oehm-Neidlein
ihr Verbrechen dadurch deckt, daß sie die gleiche Tat nunmehr in dem
Verfahren am 29.10.2008 wiederholen darf.
Es geht doch in diesem Streit einzig nur
um die Frage: Ist die Germanische Neue Medizin sachlich
naturwissenschaftlich richtig oder nicht. Wenn sie richtig ist und mit
ihr 98% der Patienten überleben können, dann muß sie auch für alle
Patienten angewandt werden dürfen - so einfach ist das - oder so einfach
hätte es sein können, wenn da nicht das 27-jährige Verbrechen gewesen
wäre mit dem religiös-paranoischen Boykott meiner Erkenntnisse - samt
Diebstahl zum exklusiven Gebrauch.
Herr Professor, fragen Sie mal Ihre
Kollegen von der Naturwissenschaftlichen Fakultät: In der
Naturwissenschaft gilt immer noch einzig als Beweis - die Reproduzierung
am nächstbesten Fall - bzw. in Physik und Chemie ist das Experiment das
Ende der Fahnenstange.
Bitte, gestatten Sie mir noch eine
kleine Frage, die ich an Sie persönlich stelle:
Man hat mir meine
Approbation – ohne
daß ich mir etwas hätte zuschulden kommen lassen – einfach nur wegen
„Nichtabschwörens“ der (Germanischen) Neuen Medizin und „Mich nicht
Bekehrens“ zur Schulmedizin 1986 entzogen – in letzter Instanz aber erst
1991, als es (wie ich jetzt erfahren habe) schon gar keine
Bundesrepublik mehr gab sondern wieder Besatzungs-Status.
Bitte, geben Sie mir doch eine ehrliche
Antwort, ob mir meine
Approbation überhaupt rechtlich jemals rechtskräftig entzogen worden
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Ryke Geerd
Hamer
nachfolgend
2 Abschriften und diverse Anlagen
Hier noch 2 Abschriften:
1) Rechtsanwaltskanzlei Uwe Lucke
(Hürth bei Köln)
Sehr
geehrter Herr Dr. Hamer,
ich
bestätige Ihnen hiermit, daß Sie aufgrund des mit der Revision nicht
angreifbaren Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 21.12.1990
-6 A 10035/89 OVG – Ihren Beruf als Arzt nicht mehr ausüben dürfen.
Bereits
das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in 1. Instanz den die
Approbation
widerrufenden Bescheid der Bezirksregierung Koblenz bestätig und das
Urteil vom 03.07.89 unter anderem damit begründet, daß Ihnen angeblich
die Einsichtsfähigkeit in die notwendige Behandlung von Krebskranken
fehle. Ausdrücklich wurde schon in 1. Instand die Auffassung der
Bezirksregierung Koblenz bestätigt, die ihre Entscheidung u.a. wie folgt
begründet hatte:
Anhaltspunkte dafür, daß Dr. Hamer bereit wäre, die Eiserne Regel des
Krebs abzuschwören, sind nicht erkennbar … im übrigen (erscheint es) als
ausgeschlossen, daß Dr. Hamer überhaupt in der Lage wäre, sich zu
bekehren.
Zur
weiteren Begründung hierfür wurde herangezogen,
daß er
(Dr. Hamer) noch im März dieses Jahren versucht haben (soll), einen
Kreis angesehener Professoren von seiner Theorie zu überzeugen.
Die vom
Regierungspräsidenten in Koblenz ausgesprochene Entziehung der
Approbation
ist sowohl in erster als auch in zweiter Instanz so bestätigt worden.
Die Revision gegen das Urteil des OVG Koblenz wurde nicht zugelassen.
Das
gerichtliche Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Damit
besteht für Sie hinsichtlich Ihrer früheren ärztlichen Tätigkeit
Berufsverbot auf Dauer, d.h. es besteht quasi lebenslänglich ein
Berufsverbot.
Mit
freundlichen Grüßen
(L u c k
e)
Rechtsanwalt
2) BRD
Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten
während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der
DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes
für die Bundesrepublik Deutschland“.
Mit dem territorialen Geltungsbereich
verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes
mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite
885,890 vom 23.09.1990 ).
Da die BRD verfassungsrechtlich
(festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit
ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit
dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst.
Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 –
existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik
Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen
Volkes treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht
mehr.
Alle von der Regierung und den Behörden
der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen
getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig
und ungültig.
Anlagen:
Gutachten Prof. Niemitz
Eidesstattliche Erklärung Prof. Beck
Verifikation Univ. Trnava +
Kommentar
BZ vom 25.08.2008 + mein
Kommentar
Kommentar Sylvia Glatz
Beweisantrag für die Richtigkeit der
Germanischen Neuen Medizin