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Anmerkung: "Nachtigall, ick hör dir trapsen!" Es soll also in der mündlichen Verhandlung am 29.10.2008 in Frankfurt von Richterin Öhm-Neidlein - in freier richterlicher Beweiswürdigung - der Beweisantrag abgelehnt werden?!
Erinnern Sie sich vielleicht an den Fall Angelo Amstutz? Der Bub war ein Parallelfall zu Olivia. Alles war bei dem Buben mit beidseitigen Wilmstumor so verlaufen, wie Dr. Hamer es bereits 9 Monate vorher vorausgesagt hatte. Mit dem Fall Angelo Amstutz hatten wir den Beweis in Händen, dass Dr. Hamer recht hatte und wir Eltern richtig entschieden hatten, die Chemotherapie und Bestrahlung abzulehnen und eventuell nur zu operieren. Wir brachten diesen Fall samt OP-Befund und OP-Video als Beweisantrag ein - und er wurde vom Richter Jedlicka (Wr. Neustadt) in ebenfalls "freier richterlicher Beweiswürdigung" ABGELEHNT! Nennt man so etwas nicht BEWEISMITTELUNTERDRÜCKUNG?! (Wie Sie, verehrter Herr Leser, vielleicht ebenfalls wissen werden, wurde dieses Beweismittel dann BESEITIGT! Sprich, man hat Angelo am OP-Tisch Wochen nach unserer Verurteilung einfach verbluten lassen!)
Und jetzt soll eine solche Farce - zum x-ten Male - wiederholt werden?
Um Himmels Willen! In welcher Zeit leben wir eigentlich?
Dr. Hamer kämpft nun seit 27 Jahren alleine gegen diese Erkenntnisunterdrückung. Ich denke, es ist offensichtlich, dass er es nicht aus Profilierungssucht tut! Er tut es, um uns helfen zu können!
Sollten wir ihn dabei nicht endlich unterstützen? Wir werden uns diesem Beweisantrag jedenfalls sofort wieder anschließen. Helft mit!
siehe auch: Häufige Fragen zu Angelo Amstutz Häufige Fragen zu Hamer - betreffend Berufsverbot (Approbationsentzug) VG Frankfurt an Dr. Hamer, 18.08.2008 - Verhandlungstermin Approbation Dr. Hamer an VG Frankfurt, 05.09.2008 - Wegen Approbation Dr. Hamer an VG Frankfurt, 05.09.2008 - Beweisantrag RA Koch an VG Frankfurt, 08.09.2008 - Beweisantrag Dr. Hamer an VG Frankfurt, 05.10.2008 - Richterlicher Betrug Olivia und Eltern Pilhar an VG Frankfurt, 07.10.2008 - Antrag auf Streitbeitritt |