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Korrespondenz 2008 Germanische Neue Medizin®

UNIVERSITÄT FREIBURG

Ärztlicher Direktor
Univ. Prof. Dr. med. G. Gitsch

An
Patientin

8. Dezember 2008

 

Antrag zur Prüfung der "Germanischen Neuen Medizin"

 

Sehr geehrter Patientin,

für Ihre Verzweiflung habe ich das größte Verständnis und bedaure sehr, dass Sie bisher keine adäquate Hilfe finden bzw. annehmen konnten.

Betreffend die "Germanische Neue Medizin" habe ich Ihnen einen entsprechenden Eintrag aus dem Online-Lexikon Wikipedia beigelegt. Bitte bilden Sie sich Ihre eigenen Meinung.

Dem Universitätsklinikum ist es sicher nicht möglich, am nächstbesten "passenden Fall" eine Überprüfung der Thesen eines Straftäters, dem die ärztliche Zulassung entzogen wurde, vorzunehmen.

Mit dem Ausdruck meines Bedauerns verbleibe ich

Prof. Dr. med. G. Gitsch

 

 

Anmerkung:

Die Germanische reißt der universitären Scheinheiligkeit ihre Maske vom Gesicht und die grausame Fratze kaltblütiger Unmenschlichkeit tritt offen zum Vorschein.

 

Seit 27 weigert sich diese Unseriosität in Tübingen ihrer Pflicht nachzukommen. Um der drohenden Überprüfung und den daraus entstehenden Konsequenzen entfliehen zu können, hat man kurzerhand dem Entdecker wegen "Nichtabschwörens und Sich-nicht-bekehrens" die Approbation weggenommen und flugs die Habilitationsordnung abgeändert: Keine Habilitation ohne Approbation (Lex Hamer). Ein Vergehen hat man ihm nicht nachgewiesen, dafür hätte man ja prüfen und den Beweis antreten müssen. Um den Entdecker physisch kaputt zu bekommen, hat man ihn zwei Mal wegen an den Haaren herbeigezogenen Gründen, für Jahre in Gefängnissen weggesperrt. Diese Kriminalisierung war scheinlegitimiert durch den widerrechtlichen Approbationsentzug. Kein Gericht wagte es in nahezu Hundert Verhandlungen, eine Überprüfung der Germanischen anzuordnen, um Dr. Hamers Behauptungen widerlegt oder eben bestätigt zu bekommen! Alle Gerichte wußten diese Gretchenfrage zu umgehen. Man verurteilte ihn immer ohne geprüft zu haben! Seine Beweisanträge wurden rundum abgelehnt. Seine Existenz wurde damit vernichtet. Um dem Entdecker sein Charisma zu rauben, durften sämtliche Medien seit Jahrzehnten unter Verweis auf seinen Approbationsentzug und seine Inhaftierungen, ihn als Wunderheiler und Scharlatan beschimpfen und eine regelrechte Menschenhatz auf ihn veranstalten.

 

Der Fall Olivia erscheint nun im rechten Licht! Unser Kind wurde dazu mißbraucht, um Dr. Hamer vor aller Welt als Ungeheuer erscheinen zu lassen! Welche menschenverachtende Abscheulichkeit! Jetzt versteht man die Zusammenhänge!

 

Und warum das alles? Damit die Universitäten nicht prüfen müssen!

 

Gerade ein Direktor solch einer Universität wagt es, Dr. Hamer einen Straftäter zu nennen?!

 

Weil Dr. Hamer unsere Unterdrücker beim Namen nennt, wirft man ihm "Antisemitismus" vor und versucht ihn damit unberührbar und indiskutabel zu machen. Immer wieder schlägt man ein auf diesen ach so bösen, bösen, bösen Hamer! Aber insgeheim ...

 

Mit dem Hinweis auf das alttestamentarisch geleitete Wikipedia braucht man sich nicht erst eine Meinung bilden, damit kann man sie abrunden. Man weiß bereits weltweit, dass die Germanische Neue Medizin allen Völkern vorenthalten und für die sich auserwählt Wähnenden exklusiv vorbehalten bleiben soll.

 

Ja, allmählich lernen wir zu begreifen was CHUZPE heißt!

 

Und selbst wenn Dr. Hamer einmal eine Schokolade gestohlen haben sollte, was er nicht getan hat, so kann das nicht als Begründung ausreichen, die Germanische nun nicht überprüfen zu müssen, Herr Direktor! Wenn Sie wirklich Verständnis hätten für die Verzweiflung der Patientin, wäre Ihnen die Person Dr. Hamer vordergründig einerlei, Herr Direktor! Ihnen müßte es - Ihrem Amte entsprechend - um das Leben der Ihnen anvertrauten und Ihnen vertrauenden Patienten gehen und um naturwissenschaftliche Erkenntnisfindung zum Wohle aller Bürger. Bezahlt werden Sie aus deren Steuergeldern! Ihre Entscheidung, nicht prüfen zu wollen, ist ein ungeheuerlicher Amtsmissbrauch!

 

Eure Hybris ist unsere Zuversicht! An der Germanischen werdet Ihr scheitern!

 

 

siehe auch:

Patient an VG Freiburg, 15.12.2008 - Tote können ja nicht klagen

Nur wo GERMANISCHE draufsteht, ist der HAM(M)ER drin!

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