Ärztlich und strafrechtlich habe ich mir jedoch niemals etwas
zuschulden kommen lassen.
Ich sollte (ohne Gegenargumente und Beweise meiner Gegner) immer nur
„abschwören“, wie der Ketzer im Mittelalter!
Die Germanische Neue Medizin,
die ich 1981 entdeckt habe, ist eine im naturwissenschaftlichen Sinne
und nach naturwissenschaftlichen Kriterien am nächstbesten Fall
reproduzierbare Medizin – ohne eine einzige Hypothese.
Dies wurde inzwischen 30-mal überprüft bzw. von Ärzten, Amtsärzten,
Professoren, Universitäten
verifiziert und
für richtig befunden.
Die sog. Schulmedizin,
die sich zwar „wissenschaftlich“ nennt, basiert aber nur auf Hypothesen.
Hier hat bis heute noch keine einzige Verifikation stattgefunden.
Wäre es da nicht verwerflich und charakterlos von mir gewesen, einer
Entdeckung abzuschwören, wohl wissend, daß sie eine 98%ige
Überlebenschance bei Krebs bietet?
Ich lebe seit 2007 in Norwegen und habe mich hier um eine
Arbeitserlaubnis bemüht, um Patienten, die an Krebs erkrankt sind, meine
Hilfe anzubieten. Dies wurde abgelehnt.
Das helsepersonellnemnd hat mich zutiefst beleidigt und
diffamiert und damit seine Verweigerung der Arbeitserlaubnis begründet:
mein Handeln sei unverantwortlich gewesen, daß ich nicht abgeschworen
habe.
Aber eine bahnbrechende neue Entdeckung zu machen kann doch nicht
unverantwortlich sein.
Richter Bugge-Hjurth hat jedoch gesagt, es ginge in diesem
Verfahren einzig und allein darum, festzustellen, ob die
Germanische Neue Medizin richtig
sei oder nicht. Für den Nachweis der Falsifizierbarkeit der
Germanischen Neuen Medizin bzw.
Verifizierbarkeit der sog.
Schulmedizin trage die Norwegische Behörde die Beweislast.
Ich habe daraufhin geklagt.
Mein Anwalt ist Herr Erik Bryn Tvedt, Stargate 11 in
Sandefjord.
Aus beigefügtem Brief meines Anwalts Erik Bryn Tvedt können
Sie den Stand meines Prozesses ersehen, der eigentlich vom 15. bis 20.
April 2009 vor dem Tingrett Sandefjord stattfinden soll.
In Sandefjord findet nun am Tingrett aber z.Zt. ein höchst
makabres Justiz-Kasperlespiel statt, das den Tatbestand der schweren
Rechtsbeugung erfüllt.
Obgleich Richterin Charlotte Hauge noch am 1. Dez. 2008 mit
Einverständnis der Gegenpartei (norwegische Ärztekammer)
entschieden hatte, daß ich eine Reihe von Patienten präsentieren und
dokumentarisch filmen dürfe, um zu beweisen, daß ich nicht
unverantwortlich gehandelt habe, als ich mich 1986 bis 1991 in
Deutschland geweigert habe, der
Germanischen Neuen Medizin abzuschwören.
Doch Inzwischen hat Frau Charlotte Hauge sich nicht entblödet,
folgendes zu bestimmen:
Der Untersuchungsrichter Bygge Hjorth hat mir bei der formalen
Abfassung der Prozess-Schrift geholfen.
Das helsepersonellnemnd hatte mir ja geschrieben, es sei
unverantwortlich von mir gehandelt, daß ich der
Germanischen Neuen Medizin nicht
abgeschworen habe.
Grundlage war dabei, daß die
Germanische Neue Medizin ja falsch sein solle.
Deshalb mußte der Tenor meiner Klage ein rein
medizin-naturwissenschaftlicher sein, nämlich daß die
Germanische Neue Medizin nicht
falsch sei. Und daß sie angeblich falsch sei, das müsse das
helsepersonellnemnd beweisen.
Die Richterin Chr. Hauge hat nun selbstherrlich meine Klage
ins Gegenteil verkehrt und geschrieben … es ginge hier gar nicht um ein
medizinisches Thema und gar nicht darum, ob die
Germanische richtig sei.
Ich soll mich gar nicht wehren dürfen, die
Germanische Neue Medizin soll
weiter als falsch gelten dürfen und mein Handeln demzufolge weiterhin
als unverantwortlich.
Tenor: Hamer ist böse, böse,
böse!
Damit hat die Richterin meine Klage umgedreht, bzw. umgelogen. Denn
das hatte ich ja gar nicht geklagt. Sie kann doch nicht einfach sagen,
um was es mir zu gehen hat.
Sie schreibt:
„Gerade, weil es so scheint, als würde der Kläger das Gericht als
Arena benutzen um viel Wirbel um die
Germanische Neue Medizin zu machen, sowie ihre
„Vortrefflichkeit“ zu verteidigen.“
Was soll denn ein Kläger anders verteidigen als sein Klagethema?
Dann fährt sie fort:
„Dies ist jedoch nicht das Streitthema des Falles. Es ist nicht
die Germanische Neue Medizin,
die zur Prüfung steht.“
Ja, was steht denn sonst zur Debatte? Doch das, warum mein Handeln
„unverantwortlich“ gewesen sein soll.
Eine solche willkürliche Umdrehung des Klage-Themas empfinde ich als
eindeutigen juristischen Betrug! Zu einer solchen ganz offensichtlich
betrügerischen Rechtsbeugung hat kein Richter auf der Welt das Recht.
Kein Richter hat das Recht, willkürlich zu bestimmen, daß meine Klage
umgedreht, ja umgelogen werden muß. Denn solchen Unsinn, wie mir Frau
Hauge unterstellen oder befehlen will, habe ich eben nicht geklagt!
Dann setzt die Richterin noch eins drauf und schreibt:
„Dies ist auch der Hintergrund dafür, warum keine fachkundigen
Mitrichter ernannt werden.“
Sie hat ihre Rechtsbeugung also schon
planmäßig von Anfang an betrieben. Nur einmal hat die Richterin 3 Worte
mit mir an der Tür gewechselt , wobei sie mich aggressiv und haßerfüllt
anschaute. Danach durfte ich nie mehr ein Wort mit ihr wechseln.
Wohingegen sie mit
Journalisten, wie sie selbst schreibt, vermutlich stundenlang
spricht und sich Rufmordmärchen über mich erzählen läßt.
Ich werd in dem freiheitlichen Norwegen von einer staatlichen
Behörde beschimpft und diskriminiert, obwohl doch gerade diese
unparteiisch und redlich abwägen sollte, anstatt wilde
Rufmord-Beleidigungen gegen einen Unschuldigen zu schleudern, dessen
ganze Schuld wie gesagt darin besteht, der Wahrheit nicht abgeschworen
zu haben. Hier geht es doch um Leben und Tod unserer Patienten – um
Moral und Ethik – und nicht zuletzt auch um den medizinischen
Fortschritt.
Mußte man da nicht auf die Idee kommen, daß sie fremdgesteuert ist?
Diese Vermutung hat sich ja nun zur Gewissheit verdichtet.
Würde es bei diesem Prozess um eine Lappalie gehen, dann würde man
die Möglichkeit einer Fremdsteuerung fast ausschließen können. Aber in
diesem hochpolitischen Prozess steckt nicht nur die ganze
Ärztevereinigung dahinter, am Ende sogar die Minister oder die
Regierung, so daß am Ende ein riesiger Klüngel dahinter steckt.
Das erinnert mich natürlich an die Worte des Anwalts Hoffstad
aus Sandefjord:
„Herr Dr. Hamer, Sie werden
in ganz Sandefjord keinen Anwalt finden, mich eingeschlossen, der Sie
ehrlichen Herzens vertritt. Wir haben alle Angst vor solchen Gegnern.“
Auch mein Anwalt Tvedt hat mir schon mehrfach gestanden, daß
auch er Angst hat vor meinen Feinden und daß er ein über das andere Mal
bestürmt wird, er solle dafür sorgen, daß der Prozess annulliert wird.
Anwalt Hoffstad hat sogar noch mehr gesagt:
„Herr Dr. Hamer, Sie werden
keinen einzigen Richter in Norwegen finden, der Ihnen ein gerechtes
Urteil macht. Die haben alle Angst vor Ihren Gegnern“.
Ich weiß nicht, wen er genau meinte, aber sicher wußte er, wovon er
sprach.
Ich fragte ihn: „Und Sie haben auch Angst?“
Da schaute er aus dem Fenster und nach einer Weile nickte er nur
stumm.
Herr Justizminister, ist das die norwegische Justiz?
Wenn es hier um Kohlen oder Kartoffeln ginge, dann könnte man ja noch
Spaß verstehen. Aber es geht hier auch um 100 norwegische Patienten, die
täglich unnötigerweise an Krebs sterben müssen - abgesehen von weiteren
Millionen in der ganzen Welt.
Sie müssen wissen, daß alle Juden dieser
Welt nach einem Kommentar im Talmud - verfaßt von Oberrabbiner M.
Schneerson -
sich schon seit 28 Jahren nach meiner
Germanischen Neuen Medizin bei Krebs therapieren - und fast
niemand stirbt.
Alle, die mit dem Prozess zu tun haben, wissen das. Und alle lassen
ihre norwegischen nichtjüdischen Patienten, die an Krebs erkrankt sind,
gnadenlos sterben.
Das ist Beihilfe zum Massenmord, für den das Völkerrecht mindestens
20 Jahre Gefängnis vorsieht.
Und wenn Norwegen seine Haltung hier nicht noch ändert, dann
wird Norwegen auf ewige Zeiten für dieses Verbrechen geächtet
werden, denn auch in Norwegen sterben täglich bzw. starben in den
letzten 28 Jahren Zigtausende Patienten an Krebs.
Nun wissen auch Sie um das Verbrechen, das größte Verbrechen der
Menschheitsgeschichte. Ich hoffe, Sie dürfen und können die richtige
Entscheidung treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Ryke Geerd Hamer