Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd
HAMER
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord18. Mai 2009
An das
Lagmannsrett
Skien
Betr.: Ungültiges Urteil
des Tingretts Sandefjord vom 29.04. und 30.04.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit stelle ich, da das
Urteil ja offensichtlich
schon formal ungültig ist, folgende beiden
Anträge:
1. Das Lagmannsrett veranlaßt eine sofortige öffentliche
Überprüfung der Germanischen Neuen
Medizin. Ich schlage vor, damit es schneller geht, mit den
gleichen Patienten, die vom Tingrett Sandefjord abgelehnt
waren. Das Lagmannsrett stellt es den Universitäten Oslo
und Christinsand frei, einen oder zwei
Medizin-Sachverständige zu dieser Präsentation zu entsenden, die im
Lagmannsrett in Skien stattfindet.
2. Das Lagmannsrett fordert in diesem besonderen Fall das
Helsepersonellnemnd auf, Herrn Dr.
Hamer bis zur
Präsentation/Verifikation eine vorläufige Arbeitserlaubnis zu
erteilen, nach dem alten Grundsatz in dubio pro reo!
Denn es sind ja jetzt durch die Verzögerung des staatlichen
helsepersonellnemnds, des staatlichen Gerichtes Sandefjord
Tingrett, des staatlichen Medizinprofessors und des staatlichen
Rufmordfernsehens TV2 – 2
Jahre der ursprünglichen 3 Jahre bereits verloren gegangen, in denen
ich hätte praktizieren können. Jetzt ist nicht einmal mehr 1 Jahr
übrig. Alle absichtlichen Verzögerungen dürfen deshalb nicht zu
meinen Lasten gehen.
Begründung:
1.) Ich hatte, das ist mehrfach beschrieben, eine eindeutige Klage
erhoben: Das helsepersonellnemnd müsse beweisen, daß die
Germanische Neue Medizin falsch
sei, andernfalls sie nicht behaupten dürfe, mein Handeln sei
unverantwortlich, daß ich nicht abschwöre, und daß ich einen großen
Mangel an Einsichtfähigkeit habe, weil ich nicht die vorgeschriebene
Staatsmedizin machen wolle.
2.) Anstatt nun eine redliche Überprüfung in der Sache vorzunehmen,
die ja maximal drei Tage dauern würde, und zu deren Mithilfe ich mich ja
angeboten hatte, glaubte die norwegische Ärztekammer (Haug,
Fredheim) - und das eindeutig in Komplizenschaft mit der
unerfahrenen Hilfsrichterin Haug und in Absprache mit ihr – nicht
einmal eine einzige Stunde darauf verwenden zu müssen, und der Klage
gemäß, die Germanische Neue Medizin
überhaupt nur anschauen zu müssen.
Staatliches Gericht und staatliche
Ärztekammer sowie Staatsmedizin (Obermediziner Smeland) und
auch das staatliche Fernsehen
TV2 waren sich offenbar von Anfang an als Komplizen darüber einig, daß
die Richtigkeit der Germanischen Neuen
Medizin nicht thematisiert werden braucht, und
Hamer aber trotzdem, auch ohne
Prüfung, als unverantwortlich bezeichnet werden darf.
Darin liegt eine ungeheuerliche menschliche Mißachtung und
Menschenverachtung gegenüber den 100 täglich unnötigerweise geopferten
Patienten, daß jedem Menschen die Gänsehaut über den Rücken laufen muß.
Den Höhepunkt der Arroganz erreichen die Ausführungen im
Urteil in dem Satz:
"Das Gericht (Ch. Hauge) ist daher der Meinung, daß die Lehre
des Klägers über die Germanische Neue
Medizin noch nie durch eine wissenschaftliche Kontrolle, die auf
anerkannten Forschungsmethoden basiert, verifiziert worden ist.
Zusätzlich hat er darüber hinaus keinerlei allgemeine Anerkennung für
seine Lehre erhalten."
Ein solcher, an Ignoranz und Dümmlichkeit nicht mehr zu überbietender
Urteilspassus zeigt die mangelhafte justitiale Aufsichtspflicht in
Norwegen, daß eine so ignorante unerfahrene Hilfsrichterin, die nicht
einmal die simpelste Methode naturwissenschaftlicher Verifikation
begriffen hat, für diesen vielleicht schwierigsten Prozess in der
norwegischen Justizgeschichte eingesetzt wurde.
In der Klageschrift wurde zudem unendlich oft beschrieben – und auch
durch das Gutachten von Prof.
Niemitz untermauert, - daß es in der Naturwissenschaft (und die
Germanische ist eine
Naturwissenschaft) nur eine einzige Art der Überprüfung gibt, nämlich
die der Reproduzierung am nächstbesten Fall.
Daß die Schulmedizin mit
ihren 5000 Hypothesen (auch v. Prof. Smeland zugegeben)
"anerkannte Forschungsmethoden" zusammengelogen hat, gehört mit zum
größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte.
Ganz abgesehen davon, daß das sog. "Urteil"
ohnehin ungültig ist, wegen der drei gravierenden Formfehler, zeigt sich
auch, daß die unerfahrene Hilfsrichterin nicht einmal das juristische
"kleine Einmaleins" beherrscht. Eine weise Richterin im Lagmannsrett
hat nur den Kopf geschüttelt und gesagt: "So etwas habe ich noch nie
erlebt."
"Das Gericht (Hauge) ist außerdem der Meinung, daß der
Kläger seine Arzttätigkeit nicht verantwortungsbewusst ausüben wird.
Wenn es um die objektiven Elemente geht, wird von einem Arzt erwartet,
daß er sich an die vorgeschriebene Lehre hält, die innerhalb der Medizin
wissenschaftlich dokumentiert ist."
Auch dieser geradezu schwachsinnige Urteilspassus ist an
Einfältigkeit nicht mehr zu überbieten. Er würde das Ende der
Wissenschaft in der Medizin bedeuten. Und die Hilfsrichterin, die nicht
nur von Medizin, sondern auch von Naturwissenschaft so viel versteht,
wie die Kuh vom Sonntag, die darf das "ex cathedra" entscheiden.
Zum Wahnsinnigwerden.
Man hat das Gefühl, man diskutiert auf Hilfsschulniveau!
Schließlich:
Daß auch in der Germanischen
gelegentlich mal ein Patient stirbt – wir Menschen sind nicht Gott – das
ist ja selbstverständlich. Aber es sind nur 1 oder 2 von hundert an
Krebs erkrankter Patienten. In der
Schuldmedizin mit
Chemo
und
Morphium sterben 50 bis 100 mal so viel, quasi alle.
Da schreibt die Hilfsrichterin einfältig:
"Es ist wissenschaftlich dokumentiert und allgemein anerkannt, daß
Zellengift und Strahlenbehandlung gegen Krebs helfen. Krebs ist eine
tödliche Krankheit, falls die Patienten keine Behandlung erhalten. Es
wird auf Dr. Smelands Erklärung hingewiesen. Das Gericht ist
übrigens der Meinung, daß dies ein Umstand ist, der keine nähere
Beweisführung braucht."
Ich habe noch nie einen dümmeren Gerichts- bzw. Urteilspassus
gelesen.
Er disqualifiziert die Hilfsrichterin Hauge m. E. auf
Lebenszeit.
"Das Gericht (Hauge) ist zu dem Entschluß gekommen, daß der
Kläger (Dr. Hamer) eine
unverantwortliche Arzttätigkeit ausüben wird. Er verweigert die
Anwendung von anerkannten Behandlungen für Krebs, rät Patienten davon
ab, diese Behandlungen entgegen zu nehmen und würde diese Patienten nur
mit der Germanischen Neuen Medizin
behandeln."
Und wenn nach 3 Tagen Verifikation – so wie in den bisherigen 30
Verifikationen,
davon 4 Universitäten - klar ist, daß die
Germanische Neue Medizin richtig
ist, wer ist dann für die 1 Million geopferter norwegischer Patienten
verantwortlich: Die staatlichen Medizyniker, die staatliche
Ärztekammer, die staatlichen Gerichte oder das staatliche
Fernsehen TV2 ?
Aber dann steht Hamer ohne
Arbeitserlaubnis da – bis zu seinem 75. Geburtstag. Und alle Onkologen
werden dann sagen wollen: "Entschuldigung, dumm gelaufen.
Nein, das ist nicht dumm gelaufen, sondern das war das größte und
niederträchtigste Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Und der 16.
April 2009, wird man sagen, war der schwärzeste Tag Norwegens.
Ich hoffe, auf dem Lagmannsrett sitzt eine weisere Richterin,
die für unsere Patienten die heute betroffen sind rasch um
Schadensbegrenzung bemüht ist und versucht, für die Patienten noch rasch
wieder gutzumachen, was noch wieder gutzumachen geht.
Sie wird vielleicht fragen, wie ich das Tingrett gefragt habe:
Was hat denn der Dr. Hamer
eigentlich falsch gemacht?
Wenn die Germanische Neue
Medizin doch vielleicht richtig ist – wie man das ja in drei
Tagen feststellen kann – dann konnte und durfte er doch gar nicht
abschwören, ohne vor allen Patienten dieser Welt auf ewig als mieser
Verräter dazustehen.
Ich wäre auch froh, wenn die weise Richterin des Lagmannsrett,
nach den 3 Tagen der öffentlichen Verifikation, mich fragen würde:
"Herr Hamer, für unsere
norwegischen Patienten werde ich alles entscheiden, was zu ihrem Nutzen
und zu ihrem Überleben notwendig ist. Können Sie mir sagen, was ich
entscheiden kann, um noch möglichst viele Patienten zum Überleben zu
verhelfen? Sind Sie bereit, den norwegischen Patienten zu helfen?"
Dann werde ich antworten: "Ja, ich werde gerne nach Kräften
mithelfen, daß möglichst kaum noch ein Patient in Norwegen mehr an Krebs
zu sterben braucht. Aber, bitte, erlauben Sie mir, daß auch meine
deutschen Landsleute-Patienten nach Norwegen kommen dürfen, denn Sie
wissen ja, daß ich nicht in mein Heimaltland reisen darf."
Hochachtungsvoll
Dr. Hamer