Klageerklärung
an das
Agder
Lagmannsrett
Sachnr.:
08-098421TVI-SAFO
Der klagende Part:
Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer
Sandkollveien 11
3229 Sandefjord
Prozessbevollmächtigte:
Keiner
(Im Tingrett durch den Rechtsanwalt Erik Bryn Tvedt, Postadresse 278,
3201 Sandefjord repräsentiert)
Der Klagegegner:
Der Staat durch das Gesundheits- und
Fürsorgedepartement
Postadresse 8011 Dep.
0030 Oslo
Prozessbevollmächtigte:
Regierungsrechtsanwalt durch die Rechtsanwältin
Ingrid Skog Hauge, Postadresse 8012 Dep., 0030 Oslo
Einleitung
Das Tingrett in Sandefjord fällte den 30.04.2009 in der Sache
08-098421TVI-SAFO das folgende Urteil:
1. Das staatliche Gesundheits- und Fürsorgedepartement wird
freigesprochen.
2. Dr. Ryke Geerd Hamer muss innerhalb von zwei Wochen – ab der
Verkündung dieses Urteils – dem staatlichen Gesundheits- und
Fürsorgedepartement die Kosten von 118 072 Kronen bezahlen, mit dem
Zusatz der gesetzlichen Zinsen ab dem Verfall bis die Bezahlung erfolgt.
…
Das Urteil wurde dem Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Erik Bryn
Tvedt am 30.04.2009 verkündet. Die
Klage traf am 15.05.2009 beim Agder
Lagmannsrett ein. Die
Klage muss als eine Berufung angesehen werden und
ist damit rechtzeitig eingetroffen. Diese Berufung wurde vom Agder Lagmannsrett an das Sandefjord
Tingrett geschickt. Das Tingrett gab dem
klagenden Part im Brief vom 04.06.2009 die Frist bis zum 12.06.2009,
Mängel in der Beschwerde zu berichtigen. Der klagende Part nahm am
09.06.2009 Kontakt mit dem Tingrett auf und bekam am selben Tag Hilfe,
um eine Klageerklärung zu erstellen. Deshalb ist die
Klage rechtzeitig
eingetroffen.
In dieser Sache geht es um die Gültigkeit des Beschlusses, das vom
Gesundheitsdepartement am 01.04.2009 getroffen worden ist. Im
Urteil des Sandefjord Tingretts vom 30.04.2009 wurde das staatliche
Gesundheits-
und Fürsorgedepartement freigesprochen. Die
Klage bezieht sich auf die
gesamte Entscheidung, inklusive der Kostenentscheidung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das
Urteil des Sandefjord Tingretts vom
30.04.2009, wegen Fehlern in der Gesetzanwendung und Beweisbewertung und
Sachbearbeitungsfehlern, falsch ist.
Die Sachbearbeitungsfehler sind in der Beschwerde und besonders in der
„Klage“ an das Agder Lagmannsrett vom
13.05.2009 beigelegt, beim
Lagmannsrett am 14.05.2009 eingetroffen.
Hauptsächlich wurden folgende Sachbearbeitungsfehler begangen:
Wie aus dem Rechtsbuch hervorgeht, wurden während der Hauptverhandlung
im Gericht eine Reihe von Zeugenaussagen verhindert. Das war
unrechtmässig und muss zu einer Aufhebung der Behandlung und des
Urteils
vom Sandefjord Tingrett führen.
Weiter wurde dem klagenden Part nicht erlaubt zu beweisen, dass die
Germanische Neue Medizin richtig ist. Das würde nur 3 Tage dauern, und
dennoch hatte das Gericht beschlossen, sich nicht die Zeit dafür zu
nehmen. Es wird auch auf den Brief des Klägers an das Lagmannsrett vom
18.05.2009 hingewiesen. Das entspricht Sachbearbeitungsfehler und Fehler
in der Gesetzanwendung, da es für die Gültigkeit des Beschlusses
relevant ist.
Weitere Anführungen über die näheren Sachbearbeitungsfehler in der Sache
und des Urteils vom 30.04.2009 gehen besonders aus den beigelegten
Dokumentationen in den Klagen vom
13.05.2009,
15.05.2009,
18.05.2009 und
06.06.2009 hervor.
Der klagende Part wünscht dieselben Beweise anzuführen, die vor dem
Tingrett angeführt worden sind und die zusätzlichen Beweise, die das
Tingrett verhindert hat. Die Zeugen gehen aus dem Rechtsbuch der
Hauptverhandlung im Tingrett hervor. Übrige Beweise gehen aus der
Vorladung hervor, die beim Tingrett am 26.06.2008 eingetroffen ist, samt
späteren Prozessschreiben.
Die Bitten des klagende Parts richtet die Aufmerksamkeit des
Lagmannsretts auf die „Anträge“, die auf Seite 1 im Brief an das
Lagmannsrett vom 18.05.2009 hervorkommen. Diese Bitten werden
wiederholt.
Der klagende Part hat den Klagegegner aufgefordert, eine schnelle
Antwort einzureichen, auch wenn die Frist 3 Wochen beträgt. Dadurch kann
man Zeit und Menschenleben sparen. Das Lagmannsrett wird deshalb
aufgefordert, die Sache so schnell wie möglich zu behandeln.
Der klagende Part ist der Meinung, dass das
Urteil des Tingretts falsch
ist und dass das Lagmannsrett ein Urteil gemäss den Ansprüchen des
klagendes Parts fällen kann. Subsidiär wird angeführt, dass die
Sachbearbeitung des Tingretts so mangelhaft gewesen ist, dass die
Behandlung der Sache und die Entscheidung des Tingretts abgewiesen und
auf eine neue Behandlung im Tingrett verwiesen wird.
Der klagende Part wurde bei der Behandlung der Sache im Tingrett durch
den Rechtsanwalt Erike Bryn Tvedt, Sandefjord, repräsentiert. Wie aus
der „Klage“ vom 13.05.2009 hervorgeht, wünscht sich der klagende Part,
dass er nicht mehr durch einen Prozessbevollmächtigten repräsentiert
werden möchte, da es ihm verhindert wird, sich so zu äussern, wie er es
gerne möchte.
Ansprüche:
Prinzipiell:
1. Der Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 01.04.2008 wird für
ungültig erklärt.
2. Das staatliche Gesundheits- und Fürsorgedepartement muss Dr. med.
Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer innerhalb von 14 Tagen nach der Verkündung
des Urteils durch das Lagmannsrett die Kosten erstatten, mit dem Zusatz
der gesetzlichen Zinsen ab dem Verfall bis die Bezahlung erfolgt.
Subsidiär:
1. Das Urteil des Sandefjord
Tingretts vom 30.04.2009 in der Sache
08-098421TVI-SAFO wird aufgehoben und die Sache wird zum Tingrett
geschickt, um neu behandelt zu werden.
2. Die Kostenfrage steht aus, bis die endgültige Entscheidung, die die
Sache abschliesst, vorliegt.
Sandefjord, 09.06.2009
Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer
Die Klageerklärung gibt es in 4 Exemplaren. 3 Exemplare werden dem
Gericht übersandt und ein Exemplar behält der klagende Part.
***
Die Klageerklärung wurde im Büro des Gerichtes mit Hilfe von
Tingrettsrichter, Martin B. Rove, aufgesetzt. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Klagegründe und Anführungen gemäss den Wünschen
des klagenden Parts aufgesetzt worden sind. Diese Anführungen haben
nichts mit den Beurteilungen des Tingretts oder dem Richter zu tun, der
bei der Ausarbeitung der Klageerklärung geholfen hat. Die Hilfe bestand
darin, eine solche Vorladung aufzusetzen, die alle formellen
Anforderungen erfüllt.
Sandefjord Tingrett, 09.06.2009
Martin B. Rove
Tingrettsrichter