-----Ursprüngliche Nachricht-----Von: Thomas W.
Gesendet: Montag, 20. Juli 2009 16:06
An: helmut@pilhar.com
Betreff: Germanische Neue Medizin nach Dr.med.Mag.theol. Ryke Geerd
Hamer:
Ihre Bemerkungen zu inszenierter Vogel- und Schweine-Grippe
Das ist eine E-Mail Anfrage von Thomas W.
Ich kann Ihnen da nur Zustimmen. Ich habe in diesem Zusammenhang
recherchiert, wie es denn mit Zwangsimpfung aussieht. Es wird ja immer
proklamiert, dass es solche nicht gibt und solche auch nicht rechtlich
abgesichert wären. Das ist eine Taeuschung, wie sich aus den Seiten
http://www.bmg.bund.de ergibt:
Antworten zum Thema Impfen bei Influenza A/H1N1
auf http://www.bmg.bund.de
9. Wird das BMG eine Impfpflicht einführen, um die Krankheit zu
stoppen?
Schutzimpfungen sind in Deutschland grundsätzlich freiwillig. Die
Vorbereitungen, die Bund und Länder getroffen haben, sind darauf
gerichtet, dass eine Schutzimpfung angeboten werden kann. Es ist zu
erwarten, dass die ganz große Mehrheit der Menschen dieses Impfangebot
annimmt.
Quelle:
http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/S/Glossar-Schweinegrippe/Fragen-und-Antworten-Impfen.html#doc1616974bodyText9
Wie viel diese Aussage wert ist ergibt sich aus Dem Artikel 5 des
Bundesgesetzblattes vom 27. Juli 2007:
Artikel 5
Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen
Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der
körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes),
der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des
Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der
Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Diese
Grundrechte können auch durch die Rechtsverordnungen nach Artikel 4
eingeschränkt werden.
Wie üblich wird das Beschneiden von Grundrechten verschachtelt in
verschiedenen Verordnungen und Vorschriften versteckt. Das wird
natürlich nicht publik gemacht.. Lesen sollte man auch Artikel 4. Die
IGV Vorschriften, die da umgesetzt werden sollen finden sich ebenfalls
in dem Dokument.
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzesblattes hat das
BundesMinisteriumfuerGesundheit (BMG) völlig freie Hand was auch immer
zu tun um die InternationalenGesundheitsVorschriften (IGV)
durchzusetzen, sprich eine Zwangsimpfung durchzusetzen. Mal kurz am
Rande in einem Gesetzesblatt versteckt.
Vor allem auf dieses: */werden die Grundrechte.......
eingeschränkt...../* sollte man sein Augenmerk richten. Da steht nicht
/können die Grundrechte....... eingeschränkt werden/ Nein, nein! Die
*sind* eingeschränkt.
Das entsprechende Bundesgesetzblatt gibt es hier zum Download:
http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168682/DE/Service/Suche/Gesetze/Gesundheit/Internationale_20Gesundheit/Functions/internationale-gesundheitsvorschriften,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/internationale-gesundheitsvorschriften.pdf
Ich moechte Sie bitten, diese Informationen weiterzuleiten. Sollten
Sie eine Idee haben, wie man sich dagegen verwehren kann waere ich
dankbar fuer eine Nachricht.