Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd
HAMERSandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
21. September 2009
An den
Internationalen Gerichtshof
Den Haag
Peace place
Betr.: Mein
Schreiben vom 17.09.2009
Hohes Gericht,
im Nachtrag zu meinem
Schreiben vom
17.09.2009, in dem ich dem
Antrag des Prof. Dr. Sojka
beigetreten bin, schicke ich dem Gericht in Den Haag heute einen
Verfassungsentwurf.
Die beantragte Feststellung, daß die sog. Bundesrepublik Deutschland
(BRD) kein legitimer Staat ist, sondern ein Besatzungskonstrukt, noch
heute nach 64 Jahren der Besatzung, das wäre eine Negativfeststellung.
Auch daß die sog. Bundesrepublik realiter als Finanzagentur in
Frankfurt/Main firmiert, ist eine Negativfeststellung. An beiden
Negativfeststellung gibt es nichts zu rütteln.
Diese ganze angemaßte Autorität kann man auch völkerrechtlich einen
Superbetrug nennen, genauer gesagt: einen Super-Besatzungsbetrug. Aber
die Damen / Herren vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag sind
natürlich den Damen und Herren von der Frankfurter Finanzagentur
Logen-schwester-/brüderlich und den Logenmeistern vielleicht glaubensmäßig eng verbunden. Deshalb können nur Träumer in Deutschland
auf einen gerechten Spruch aus den Haag hoffen.
Vielleicht könnte uns allen ein Kompromissvorschlag weiterhelfen.
Antrag:
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag möge beschließen, daß
- unverzüglich – unter Aufsicht des Gerichtes – über den
Verfassungsentwurf von allen Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft
abgestimmt wird.
- bis zur Abstimmung und Konstituierung einer neuen Regierung ist
Deutschland weder in der EU noch in der Nato, so daß es die Chance
behält, ein neutraler Staat zu bleiben,
- vor dem Bestehen einer freigewählten Regierung dürfen keine früheren
Beschlüsse oder sog. Anerkennungen vorweggenommen werden. Alles muß
einem frei gewählten Rechtsstaat Germanien vorbehalten bleiben. Auch
alle Besatzungsstatuten sind mit Annahme der Verfassung durch das
deutsche Volk hinfällig.
- Sowohl die Staatsgrenzen muß ein souveräner Rechtsstaat Germanien
frei bestimmen dürfen, als auch die Gültigkeit oder Ungültigkeit von
angemaßten Hoheitsakten unserer derzeitigen Besatzungsregierung (sog.
BRD = Frankfurter Finanzagentur GmbH).
- Der Internationale Gerichtshof bestimmt, daß kein Staat den
souveränen Rechtsstaat Germanien erpressen oder gar angreifen darf,
genauso wie sich der Staat Germanien verpflichtet keinen anderen Staat
anzugreifen.
Der Antrag von Prof.
Sojka ist mehr als berechtigt, das weiß jeder
vernünftige Mensch in Deutschland. Aber wenn die Bundesrepublik für
nicht existent erklärt wird, dann hätten wir wieder entweder
Besatzungs-Zonen oder eine Weimarer Verfassung, die auch wieder eine
große Menge Staaten im Staate hätte. In beiden Fällen kämen wir vom
Regen in die Traufe.
Wenn uns der Internationale Gerichtshof aber eine Volksabstimmung über
diese neue Verfassung ermöglichen würde, würde es kein Interregnum
geben.
Ich bitte darum, auch über diesen Antrag zu entscheiden.
Dr. Ryke Geerd Hamer
Beilage:
1. Verfassungsentwurf für einen deutschen Rechtsstaat Germanien
2. Kopie meines Passes