| Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd
HAMER
Facharzt f. Innere Medizin mit Berufsverbot
wegen Nichtabschwörens der
(Germanischen) Neuen Medizin
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
28.10.2009
Auf Anforderung der Rechtsanwältin Birgit Steinacker
| der Jugendlichen Susanne Rehklau
und ihrer Eltern
Erika Rehklau und Fritz Rehklau
erstatte ich für das
Oberlandesgericht München
Außenstelle Augsburg
30. Zivilsenat
Fuggerstr. 10
80150 Augsburg |
 |
das folgende fachinternistische Gutachten.
Es stützt sich auf folgende Unterlagen:
1. Die bildgebenden Untersuchungen der Filderklinik (MRT vom
03.07.2009)
und der Univ.-Kinderklinik Tübingen vom 08.07.2009;
2. Die von den Eltern der Patientin zugänglich gemachten schriftlichen
Befundberichte
- des MEDIAS-Klinikums in Burghausen (07.08.2009)
- der Univ-Kinderklinik Ulm (16.07.2009)
-
der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm (20.07.2009)
3. Sowie einem längeren persönlichen Telefonat mit der jungen Patientin
am
26.10.2009 und mit den Eltern am 26.10. und 28.10.2009
4. Von der Filderklinik Stuttgart weiß ich nur aus dem Krankenbericht
der Univ.
Tübingen, daß die Patientin dort 5 Tage (vom 02. bis 06.07. mit
homöopathischen
Injektionen behandelt wurde).
Fragestellung:
1. War die Diagnostik der Univ-Kinderklinik Tübingen fachlich
qualifiziert?
2. War die Diagnose eventuell vollständig oder überwiegend falsch?
3. War die bisherige Therapie durch qualifizierte Diagnostik und
Diagnose gedeckt
und ist die vorgesehene Therapie richtig und notwendig?
Bei der Vorgeschichte beziehe ich mich auf die Angaben der kompetenten
Anwältin
Frau Birgit Steinacker, meine eigenen telefonischen Explorationen der
Patientin und
auf die Angaben der Univ. Kinderklinik Tübingen.
1. Mögliches Ovarial-Ca mit Beta-HCG-Erhöhung
2. Nierenzyste der rechten Niere.
Vorbemerkung:
In der Medizin kann ein Patient oftmals mehrere Dinge (sog.
Sinnvolle
Biologische
Sonderprogramme) gleichzeitig haben. In der Medizin sagt man salopp:
„der Patient
hat Läuse und Flöhe“. Dabei bemerkt man natürlich viele Symptome nicht,
weil man
nicht gezielt danach sucht.
1. Ovarial-Ca-Möglichkeit (vermehrtes Beta-HCG) :

Wenn man bei 1000 Frauen das sog. Beta HCG (= Beta- Humanes
Choriongonadotrapin), das ja zum Frühnachweis einer Schwangerschaft im
Harn dient,
messen würde, würde man bei einer Reihe von ihnen (2-3 %!) vielleicht
erhöhtes Beta-HCG feststellten. Das Beta-HCG wird von der Plazenta gebildet, aber –
nach der
Literatur kann es auch beim
Eierstocks-Karzinom gefunden werden.
Damit könnte die Vermutung der Anwältin, Frau Birgit Steinacker, daß es
sich um
einen Verlustkonflikt um den Vater (bei der Trennung der Eltern) handeln
würde,
durchaus zutreffend sein. Mir selbst haben die Eltern diese Möglichkeit
auch bestätigt.
Allerdings kann es sich nicht um ein interstitielles mesodermales
Geschehen handeln,
das in der ca-Phase eine Eierstocks-Nekrose macht und in der
pcl-Phase
eine
Eierstocks-Zyste - sondern um ein
Eierstocks-Karzinom, ein sog. Teratom,
das dem
Althirn-Vermehrungsmodus entspricht (also Stammhirn-gesteuerte
Zellvermehrung in
der ca-Phase und tuberkulöser Abbau in der
pcl-Phase) - aber als
Konflikt ebenfalls
einen „starken archaischen Verlustkonflikt“ hat.
Aber:
Niemals beobachtet man bei einer Eierstockszyste (pcl-Phase) erhöhtes
Beta HCG,
und niemals beobachtet man bei einem
Ovarial-Teratom Zysten in der
pcl-Phase - in
der ca-Phase sowieso nicht. Schon aus diesen Gründen war die Diagnose
der Univ.
Kinderklinik Tübingen grundverkehrt !!
Natürlich haben nur die Frauen mit
Ovarial-Teratom in der
ca-Phase
erhöhtes Beta-HCG – oder wenn sie keine Tuberkel-Mykobakterien haben, die ein
Ovarial-Karzinom
in der pcl-Phase abbauen können.
Das bedeutet für Susanne: entweder ist ihr Verlustkonflikt für den Vater
immer noch
oder immer wieder (= Rezidive) aktiv oder er könnte gelöst sein, würde
aber in
Ermangelung von Tbc-Mykobakterien weiterhin Beta-HCG produzieren.
Nach beidem hat die Univ.
Kinderklinik Tübingen gar nicht gesucht.
Während es die versierte Anwältin Steinacker zumindest halb richtig gewußt und die
Univ.
Kinderklinik Tübingen damit beschämt hat. Eins von beiden muß die
Patientin als
virgo intacta haben, was den erhöhten Beta-HCG-Spiegel erklärt.

2. Nierenzyste der rechten Niere: (pcl-Phase des Nierenparenchym-SBS)
Über den Entstehungsmechanismus der Nierenparenchym-Zyste siehe den
gelungenen Vortrag der Anwältin Birgit Steinacker.

Die Nieren liegen retroperitoneal = hinter dem Peritoneum, ebenso die
Nierenzysten.
Bei starkem Oedemdruck aus dem Organ, hier der Niere in der
pcl-Phase
bzw. mit
geplatzter Nierenzyste, kann ein Großteil des Peritoneums und sogar der
Pleura von
der Bauchwand bzw. von der Thoraxwand abgehoben werden.
Genau das ist bei Susanne passiert.
Eine Eierstockszyste, auf die die Tübinger irrigerweise „getippt“
hatten, sogar Chorion-Zyste, die es gar nicht gibt, also eine solche Eierstockszyste ist stets intraperitoneal
gelegen, kann also keinesfalls das Peritoneum von der Bauchwand oder
sogar die
parietale Pleura von der Thoraxwand ablösen. Das kann einzig nur die
Nierenzyste,
bzw. bei geplatzter Nierenzyste, die unter hohem Gewebeinnendruck
ausströmende
Flüssigkeit aus der Niere. Von Radiologen einer Universitätsklinik muß
man erwarten
können, daß sie solche klaren Symptome erkennen können.
Denn hier lag eine geplatzte
Nierenzyste der rechten Niere vor. Die
Verhältnisse liegen
hier so klar, daß ein Student im 1. klinischen Semester das erkennen
können müßte.
Sicher, die Schwierigkeit besteht darin, daß man durch einen erhöhten
Beta-HCG-Wert
auf die falsche Fährte gelockt werden kann, außerdem darin, daß man die
Erkenntnisse der Germanischen Neuen Medizin mit Gewalt ignoriert.
Aber:
Beide Elternteile versicherten bei einer heutigen telefonischen
Befragung (28.10.2009)
übereinstimmend, daß Susanne virgo intacta ist. Ein von einer Placenta
ausgehendes
Chorion-Ca oder Chorionepithelium gibt es auf der ganzen Welt und in der
gesamten
Literatur bei virgo intacta nicht!
Die Ärzte in Tübingen haben nicht einmal danach gefragt!
Die nächste Frage ist:
Warum ist das Beta-HCG zwar erhöht, aber nicht so stark erhöht, wie es
nach 2 1/2
Jahren Eierstocks-Teratom zu erwarten wäre?
Nun, auch diese Frage habe ich mit den Eltern klären können:
1) Wenn Susanne beim Vater ist, hat sie ein Nachthemd an und in letzter
Zeit habe er
des öfteren beobachtet, daß sie morgens naßgeschwitzt war.
2) Wenn sie zu Hause ist, so die Mutter, möchte sie seit 2 Monaten immer
nackt und
am liebsten aufgedeckt schlafen – was bei sehr vielen Tbc-Kranken der
Fall ist.
Conclusio: Das Mädchen hatte seit 2 Monaten vor der „Erkrankung“ eine
pcl-Phase
mit Tbc und in dieser Zeit wurde offenbar der Großteil des
Ovarial-Karzinoms verkäst
und – der Beta-HCG ist „nur“ noch auf 6 IU/L (Norm < 4 IK/L) also noch
deutlich, aber
geringfügig erhöht. Aus einem solchen Wert ein Chorion-Karzinom
konstruieren zu
wollen, ist ein nicht zu verzeihender diagnostischer Fehler bei einer
virgo intacta.
Beurteilung der sog. Therapie:
a) Daß die Ärzte der anthroposophischen Filderklinik Stuttgart vom 2.
bis 06.07.2009
lediglich homöopathische Injektionen gegeben haben (Enquisetum D3 i.v.)
über
solchen Unsinn braucht man wohl kein Wort zu verlieren.
b) Daß man was machen mußte angesichts der Tatsache, daß das Mädchen
innerhalb von 4 Tagen 6-7 Liter Flüssigkeit (aus der Niere) im Bauchraum
und
Thoraxraum eingelagert hat, was die Ärzte als Oligurie fehlinterpretiert
hatten
(Pseudo-Oligurie). Wenn man eine korrekte radiologische Diagnose gemacht
hätte,
dann hätte man gewußt, daß entweder auch das rückwärtige Peritoneum
(= Retroperitoneum) gerissen war oder aber das Retroperitoneum samt Darmgekröse bis zur vorderen Bauchwand vorgedrückt war. Da einfach aufs
Geratewohl hineinzupunktieren, ist wie russisches Roulett bei solch
dürftiger,
doppelt und dreifach falscher, weil schlampiger radiologischer
Diagnostik!
Es war kein Tumor, sondern Flüssigkeit, wie die 4 ½ Liter Punktat
gezeigt haben.
Eine solche „Blindpunktion“ durfte man auf keinen Fall machen. Man hätte
eine
kleine Op. machen müssen oder aber das mit Oedem prall gefüllte
Nierenlager
punktieren müssen.
Von dort wären auch 3 oder 4 Liter Flüssigkeit abgeflossen. So hat man 4
½ Liter
per Punktion durch das Gekröse, vielleicht sogar durch den Darm und
durch das
Peritoneum und durch das Retroperitoneum abpunktiert.
Ich kann das nur extrem dilettantisch nennen. Das Kind hätte dabei zu
Tode
kommen können, zumal das Punktat hämorrhagisch (blutig) war. Daß man den
Retroperitonealraum, also das Nierenlager fachmännisch hätte punktieren
können,
was die eleganteste und schonendste Lösung gewesen wäre, hätte ja eine
präzise
fachradiologische Diagnostik vorausgesetzt, die ja eben gefehlt hat.
Die Wasserkonflikt-Vorgeschichte, die zu dieser
Nierenzyste gehört,
lautet
folgendermaßen:
Susanne, mit der ich am Abend des 26.10.2009 telefoniert habe, hatte mit
6, kurz
bevor sie schwimmen lernte, einen Badeunfall (ging unter). Sie weiß
noch, daß es so
war, aber Einzelheiten weiß sie nicht mehr.
Von da ab mochte sie – als Zeichen der Konfliktaktivität – nicht mehr
mit dem Kopf
unter Wasser tauchen.
Confliktolyse: Die Lösung des Wasserkonfliktes erfolgte etwa am 19. oder
20. Juni,
als Susanne mit der Familie im Kristall-Thermalbad in Füssen schwimmen
durfte. Dort
machte das Tauchen richtig Spaß und – löste ihren Wasserkonflikt. Die
Folge war eine Nierenzyste der rechten Niere, die (siehe unten) am 25. oder 26.6.2009
platzte.
Aufnahmen vom 03.07.2009 in der
Filderklinik
Wir sehen die rechte Niere
(vermehrt kontrastangefärbt) hat
retroperitoneal
reichliche Flüssigkeitsansammlung, die aus der geplatzten
Nierenzyste
der rechten Niere herrührt.
Ödem rechts dorsal siehe Pfeil.
Denn jetzt passierte etwas Außergewöhnliches:
Susanne erinnert sich noch ganz genau, daß sie etwa am 25. oder 26.6.
ausgerutscht
und mit voller Wucht platt auf den Bauch gefallen ist. Am Bauch merkte
sie zunächst
nichts, nur ein Knie tat ihr sehr weh.
Bei diesem unglücklichen Sturz muß die
Nierenzyste, die sich bis dahin
schon gebildet
hatte, geplatzt sein. Aber es könnte auch zusätzlich ein Zwerchfellriß
resultiert sein
sowie ein Riß des Retroperitoneums, denn von da ab lief die Flüssigkeit
(wie beim
Osteosarkom aus dem Periost) aus dem geplatzten Zystenriß heraus,
bildete im
Abdomen gekammerte, hämorrhagische Flüssigkeitsansammlungen (retroperitoneal)
und löste auch die Pleura von der Thoraxwand ab (= extrapleuraler
Mantel-Hydrothorax), zugleich durch den Unterdruck im Thoraxraum mitverursacht.
Sogar das
Mediastinum ist „unter Wasser“.

Nach den Kammern könnte man meinen, es handle sich um eine Zyste der
linken
Niere. Aber dagegen sehen wir die samt Retroperitoneum abgelöste und
durch die
Flüssigkeit stark komprimierte Leber und den zusammengeschnurrten
Isthmus für die
ehemalige Nierenzyste.
Der Druck eines solchen Geschehens muß sehr groß sein, daß die parietale
Pleura
mühelos von der Thoraxwand abgelöst wird.
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Sagittal-vertikale
NMR-Aufnahmen
vom 3.07.2009
(Filderklinik) Pfeil: subpleuraler
supraphrenischer
Erguß (Erguß
zwischen Zwerchfell
und Pleura).
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Extrapleurale, basale und Mantelergüsse
des Thorax = sogenannter extrapleuraler
Mantelhydrothorax. |
Pleuramantelergüsse bds. (retropleural)
Die Flüssigkeit stammt aus der Flüssigkeitsproduktion der
Nierenzyste. Daß die
Flüssigkeit extrapleural und sogar ins Mediastinum eindringt (bzw. durch
den Thorax-Unterdruck hochgezogen wurde), könnte seinen Grund auch gehabt haben in
einer
Zwerchfellruptur durch den Unfall, oder die retroperitoneale Flüssigkeit
wurde
„hochgedrückt“ nach retropleural. Denn Peritoneum und Pleura waren ja
ursprünglich
mal eins.
Die hochqualifizierten Tübinger Pädiater aus der Kinder-Klinik
diagnostizierten nun
ein „Nierenversagen mit Oligurie“, obwohl die beiden Nieren wie man
sehen kann,
hervorragend arbeiten, aber die meiste Flüssigkeit literweise in den
Bauch und die
Pleura entleert haben (= Pseudo-Oligurie).
Weder war einer in der Lage die Bilder zu lesen noch hat sich einer für
die
Spezialanamnese (Unfall) interessiert. Ich muß so etwas leider als
dilettantisch
bezeichnen.
Grundsätzliches zur vorausgegangenen und angeschlossenen sog.
Chemo
(= Gift)-„Therapie“
Wenn man im 5000-Hypothesen-Unsystem der
Schulmedizin denken würde, dann
könnte man vor lauter Fehlern und Stümperei überhaupt nichts mehr
verstehen (oder
man nimmt weitere 20 Hypothesen zu den 5000 hinzu).
Das angenommene oder „getippte“ Chorion-Karzinom, das ja bei virgo
intacta nicht
vorkommt, wird in der Medizin fälschlich Karzinom genannt, ist es aber
nicht. Es ist ja
Teil der Placenta und wächst nur 9 Monate, wie die Schwangerschaft auch.
Ein Chorion-Karzinom der Placenta mit
Chemo bearbeiten zu wollen, wäre
ohnehin
völlig unsinnig gewesen, da es ja nach 9 Monaten sowieso stoppt. Ein
Eierstocks-Ca =
Teratom wurde aber gar nicht in Erwägung gezogen, da man mangels
Kenntnis der Germanischen Neuen Medizin nicht mit dem Abbau der Karzinome durch
Tuberkulose
rechnen darf (= Dogma!).
An Nierenzyste, schon erst recht geplatzte
Nierenzyste, hat man keinen
Gedanken
verschwendet wegen des noch erhöhten Beta-HCG.
Die Gift-Therapie war also in jedem Fall völlig unsinnig, ganz
besonders, weil man ja
von völlig falschen, d.h. nicht gegebenen Voraussetzungen ausgegangen
war.
Was muß gemacht werden:
Wenn man jetzt die Zusammenhänge weiß, muß man auch wissen, daß sich
nach dem
Auslaufen einer Nierenzyste - das Gleiche gilt für eine ausgelaufene Ovarialzyste, hier
nennt man es Endometriose - daß man also nach einer solchen
ausgelaufenen Nierenzyste viele kleine
Nierenzysten erwarten muß, die hauptsächlich im
Retroperitonealbereich,
aber durch die unsachgemäße Punktion auch im Intraabdominalbereich
(= im Bauch) möglicherweise im Entstehen sind.
Um solche entstehenden und völlig ungefährlichen Zysten vermeiden zu
wollen, müßte
man schulmedizinisch jahrelang Gift (Chemo) geben, denn immer, wenn eine
Chemo-Giftrunde in der Wirkung nachlässt, wachsen sie wieder etwas weiter,
insgesamt 9
Monate lang. Aber der nicht vorhandene Schaden dieser kleinen
haselnußgroßen
Zystchen steht in gar keinem Verhältnis zu der jahrelangen tödlichen
Chemo-Gift-Applikation, die eine 98%ige Mortalität hat – nach internationalen
Statistiken! Ganz
abgesehen davon könnte man später in einer winzigen mikrochirurgischen
Operation
solche Zystchen („aus kosmetischen Gründen“) herausoperieren, was aber
kein
vernünftiger Mensch machen würde.
Deshalb geht mein Rat dahin, das junge Mädchen selbst über ihren Körper
entscheiden zu lassen, da ja überhaupt keine Lebensgefahr besteht - ob
die Patientin
lieber 50 kleine, das Wohlbefinden nicht störende Nierenzystchen im
Bauch und
Nierenlager haben möchte, oder mit unärztlicher Gift-Applikation ohne
jede
medizinische Notwendigkeit umgebracht werden will. Das zu entscheiden
ist einzig das
Recht und die Sache der Patientin selbst, die mit ihren 12 Jahren weit
über ihr Alter
verständig ist.
Eine Bauch-CT-Kontrolle 3 Monate lang in monatlichen Abständen und nach
9
Monaten eine letzte ist alles, was ich bei meiner eigenen Tochter machen
würde.
Spätestens dann weiß man über das „kosmetische Problem“ genau Bescheid.
Ein
ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt es ohnehin nicht.
Den Vertretern der Univ. Kliniken Tübingen und
Ulm (von der Filderklinik
ganz zu
schweigen) stünde es gut an, sich für ihre doppelten und dreifachen
kapitalen
diagnostischen und pseudotherapeutischen Fehler bei dem Mädchen und
ihren Eltern
in aller Form zu entschuldigen, anstatt noch auf dem hohen Roß zu sitzen
und quasi
per Haftbefehl das misshandelte Mädchen wieder zurückzufordern zu
weiteren
Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen, und dabei arroganterweise die
Germanische
Neue Medizin gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. So etwas nennt man
unärztlich.
Man sollte als Gutachter immer versuchen einen gangbaren Weg
aufzuzeigen:
In absehbarer Zeit muß das
Høyesterett in Oslo eine Überprüfung der
Germanischen
Neuen Medizin anberaumen. Sie wird nur 2-3 Tage dauern. Das
Oberlandesgericht
München/Augsburg könnte sich damit einbringen, bzw. diese Überprüfung
mittragen.
Dann wäre - auch für Tausende armer Kinder, die mit Polizei zur
Chemo,
d.h. zum
sicheren Tod (98%) derzeit verhaftet werden, wie Susanne mit
Polizeigewalt verhaftet
und nach Ulm geschleppt wurde - endlich dieser menschenverachtende
Horror vorbei.
Welche Aufgabe könnte richterlicher sein als diese?
1. Frage: War die Diagnostik der
Univ-Kinderklinik Tübingen fachlich
qualifiziert?
Antwort: Die Diagnostik der
Universitätsklinik Tübingen muß man als
geradezu
dilettantisch unqualifiziert bezeichnen.
2. Frage: War die Diagnose eventuell vollständig oder überwiegend
falsch?
Antwort: Bei derart dilettantischer Diagnostik war die Diagnose
zwangsläufig
vollständig falsch.
3. Frage: War die bisherige Therapie durch qualifizierte Diagnostik und
Diagnose
gedeckt und ist die vorgesehene Therapie richtig und notwendig?
Antwort: Die Therapie war auf der Basis der unqualifizierten Diagnostik
und der
falschen Diagnosen ebenso unqualifiziert und falsch.
Bei einer Univ.-Klinik sind solche Fehler durch Unfähigkeit
unverzeihlich.
Hochachtungsvoll
Dr. Hamer
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