| Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd
HAMER Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
16.11.2009
Persönlicher Brief
Sehr gehrte Damen und Herren Richter
der 30. Kammer des OLG München / Augsburg
Bisher war es immer so, daß Sie nur eine Seite hören konnten in
medizinischen Streitfällen. Das war diesmal anders.
Aber Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage: Es kann und darf nicht
darum gehen, Argumente auszutauschen, solange das Verbrechen andauert,
daß die Germanische Neue Medizin
gezielt nicht geprüft werden darf oder die
30 erfolgten
Prüfungen (z.B. die
Verifikation
von Tyrnau (Trnava)) nicht anerkannt werden dürfen.
Das ganze Elend auf der Kinderonkologie könnte man doch innerhalb von
2-3 Tagen beenden, wenn man eine redliche Prüfung innerhalb 2-3 Tagen
anordnen würde.
Bisher haben sich alle Gerichtsinstanzen mit Richtern seit 28 Jahren
geweigert, einen Beweisantrag zuzulassen. Z.z. läuft vor dem höchsten
norwegischen Gericht Høyesterett Oslo (Direktør Gunnar Bergby)
ein solches Beweisverfahren. Sie brauchten sich deshalb diesem Verfahren
nur anzuschließen und man könnte diese Überprüfung dann international
gemeinsam an 3 Tagen in Sandefjord durchführen.
Unser kleiner aber leistungsstarker norwegischer Verlag könnte zwar
vielleicht nicht alle Kosten bezahlen, würde aber die gesamte
Organisation übernehmen, auch die Kameradokumentation. Zu Weihnachten
wäre alles längst abgeschlossen. Nicht auszudenken, welche Freude die
30. Kammer all den vielen Patienten zu Weihnachten machen könnte.
Ich würde vorschlagen – 7. bis 9. Dezember 2009.
Es wird weiter vorgeschlagen, daß die
Verifikation unter Aufsicht beider Gerichte, aber zwanglos vonstatten
geht, wie es bei naturwissenschaftlichen Verifikationen üblich ist. Den
wissenschaftlichen Vorsitz könnte z.B. Prof. Dr. Ing. Hans Ulrich
Niemitz führen, Prof.
für Studium generale und Geschichte der Naturwissenschaft in Leipzig. Er
kennt die Germanische Neue Medizin
und wäre, glaube ich, völlig integer. Als Naturwissenschaftler kennt er
auch den üblichen Ablauf einer Verifikationskonferenz.
Den norwegischen und deutschen Richtern bliebe nur die Aufgabe, sich
die einzelnen Verifikationsfälle kritisch anzuhören und, wenn alles klar
ist, das Ergebnis amtlich zu attestieren.
Die
Universitäten Tübingen
und Ulm können beliebig
viele Professoren schicken, sogar auch Patienten mitbringen. Allerdings
müssen die Patienten CT-Bilder vom Kopf und den Organen dabei haben,
sowie die Ergebnisse aller Untersuchungen (z.B. Blutserum – etc.
etc.). Es geht dabei nicht um Abstimmung nach Kopfzahl, sondern um
naturwissenschaftliche Schlüssigkeit. Das Gericht wird selbst
feststellen, daß die naturwissenschaftlich schlüssigen Zusammenhänge so
unendlich eindeutig sind, daß es auch jede Hausfrau verstehen kann, die
die nötige Offenheit mitbringt und sich etwas Mühe gibt.
Außerdem soll die Veranstaltung im Internet veröffentlicht werden, so
daß jeder sich selbst sein Urteil bilden kann.
Eigentlich, geehrte Damen und Herren Richter, bitten wir alle doch
nur um die größte Selbstverständlichkeit der Welt – zum Wohle unserer
Patienten. Jedes Fahrradlämpchen muß überprüft werden, wenn der Verdacht
besteht, daß es nicht funktioniert.
Wie unendlich viel wichtiger ist das Leben der vielen Kinder, die
quasi alle überleben könnten und auch der erwachsenen Patienten, von
denen jeden Tag allein bei uns in Deutschland 1500 „gestorben werden“.
Bitte, meine Damen und Herren Richter, tun Sie ihre Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer |