| Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd
HAMER
Facharzt f. Innere Medizin mit Berufsverbot
wegen Nichtabschwörens der (Germanischen) Neuen Medizin
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
05. Dezember 2009
Allgäuer Rundschau
Herrn Dirk Ambrosch
Bezugnehmend auf
Ihren Artikel vom 02.12.2009 - betr. Susanne Rehklau -
würde ich Sie höflich bitten, mir ein paar Fragen zu beantworten:
1. Warum darf sich die
Universität Tübingen
– trotz Verurteilung durch das VG Sigmaringen – seit 28 Jahren
weigern, die Germanische Neue
Medizin in der Sache "durch Reproduzierung am nächstbesten Fall"
zu prüfen. und das, obwohl ihr Justitiar mir schon vor 23 Jahren
anvertraut hat, daß die Tübinger Professoren meine Erkenntnisse schon im
Nov. 1981 hinter verschlossenen Türen 100 mal nachgeprüft und für
richtig erkannt haben. Ist solche Erkenntnisunterdrückung kein
abscheuliches Verbrechen?
2. Würden Sie sich oder Ihr Kind mit einer 5000-Hypothesen-Medizin
behandeln lassen, wenn es eine naturwissenschaftliche geprüfte Medizin
ohne eine einzige Hypothese gibt?
3. Die
Deutsche Krebshilfe
schreibt 2005, daß es dokumentierte Todesfälle in der
Germanischen Neuen Medizin
gibt.
Das ist Ignoranz und Arroganz auf die Spitze getrieben.
- Die Patienten sterben bei der
Schulmedizin zu 98 % laut aller seriösen Statistiken an Chemo
und Morphium.
- In der Germanischen Neuen
Medizin sterben 2 %, sofern sie nicht durch Diagnose und
Prognose in der Schulmedizin
in Panik gesetzt sind.
- In Israel, wo die jüdischen Patienten ausnahmslos nach der "Germanischen"
behandelt werden, sterben laut amtlicher israelischer Statistik 3,9
% an Krebs, ohne Chemo und Morphium natürlich.
4. Die allermeisten Patienten kommen zur "Germanischen",
wenn sie schulmedizynisch "ausbehandelt" sind und zum Sterben nach Hause
geschickt wurden.
5. Prof. Niemitz /
Leipzig, bezeichnet es einfach nur als Massenmord, was hier passiert:
"… Jahr für Jahr sind Hunderttausenden von Kranken die
Möglichkeiten, sich gemäß der Neuen Medizin therapieren zu lassen, durch
das illegale de facto und de jure Verbot der Neuen Medizin vorenthalten
worden. Und das führte Jahr für Jahr zu hunderttausendfachem Tod - und
es hört auch nicht auf. Man kann es eigentlich nur in der Dimension
"Massenmord" oder "Massentötung" richtig beschreiben. Man darf es
formaljuristisch so nicht benennen, denn - formaljuristisch - muß man es
als etwas anderes und schlimmeres bezeichnen: formal - und so den
strafrechtlichen Kategorien von Mord oder Tötung feinsinnig entzogen -
ein permanenter Verfassungsbruch mit Todesfolge in hunderttausenden von
Fällen. Letztlich wird sich über die Universität Tübingen hinaus unsere
ganze Gesellschaft und damit jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder
Politiker, jede Behörde, jeder Professor, jeder Standesvertreter oder
Lobbyist und jeder einzelne fragen lassen müssen, warum und wie er so
etwas zulassen konnte.
Fazit:
"Nach naturwissenschaftlichen Kriterien muss die Neue Medizin nach
derzeitigem Wissenschaftsstand und nach derzeit bestem Wissen für
richtig erklärt werden. Die
Schulmedizin ist dagegen, naturwissenschaftlich gesehen, ein
amorpher Brei, der wegen grundlegend falsch verstandener (angeblicher)
Fakten nicht einmal falsifizierbar ist, von verifizierbar ganz zu
schweigen. Sie muss deshalb nach naturwissenschaftlichen Kriterien als
Hypothesensammelsurium und damit als unwissenschaftlich und nach bestem
menschlichem Ermessen als falsch bezeichnet werden."
Wer ist schuldig für den Massenmord?
Dürfen die Täter über mich zu Gericht sitzen, der ich mich als
Wissenschaftler und Arzt total korrekt verhalten habe?
Gibt es niemanden, der die Täter anklagt?
Herr Ambrosch, eines Tages wird man
den Journalisten mal vorhalten:
"Wess`Brot ich eß`, dess` Lied ich sing!" Dann können solche
Journalisten ihren Kindern nicht mehr in die Augen schauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer |