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Informationsblatt 1/97 der Eltern von OliviaLiebe Leser! Normalerweise sind Sie es gewohnt, durch die Medien über unseren Fall unterrichtet zu werden. Die Presse berichtete auch über Monate hinweg ausführlich darüber, unserer Meinung nach aber tendenziös nach den Wünschen des medizinischen Establishments. Diese einseitige Berichterstattung führte dazu, daß Ihnen wesentliche Informationen vorenthalten blieben, so daß wir uns nun veranlaßt sehen, nach besten Kräften und in Eigenregie diesen Mangel auszugleichen. Beginnen möchten wir mit dem letzten Großereignis: Der ProzeßDie öffentliche Hauptverhandlung war für drei Tage anberaumt. Das waren: 9. u. 11.10.96, sowie 11.11.96 (Faschingsbeginn). Die Anklage lautete:Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach § 195 Abs.1 und 2 StGB, und Fahrlässige Körperverletzung nach dem § 88 Abs.1 und 4, 1. Fall StGB Der angeklagte Delikt nach § 195 ist ein Antragsdelikt, abhängig vom Antrag des Obsorgeinhabers, in diesem Fall der Bezirkshauptmannschaft. Theoretisch wäre es möglich gewesen, ihn zurückzuziehen. Die BH-Wr. Neustadt hielt ihn aber weiterhin aufrecht. Zur Erinnerung möchten wir das Fernschreiben der BH-Wr. Neustadt wiedergeben, das uns als "Garantie" nach Spanien gesandt worden war: "Im Falle einer freiwilligen Rückkehr der Familie Pilhar nach Österreich mit Tochter Olivia und Durchführung der erforderlichen Untersuchungen sowie Absprache der Behandlungen, wird die BH Wiener Neustadt die notwendigen Schritte für die Rückgabe des Sorgerechtes unterstützen sowie bei der Staatsanwaltschaft keine Anträge auf Zwangsausübung stellen." Es folgen nun Passagen aus dem Hauptverhandlungsprotokoll. Originaltext umrahmt. Auszüge aus dem HV-Protokoll:
Was sagen eigentlich andere Fachexperten über die Chemotherapie? Auf diesen letztgenannten Sachverhalt dürfte auch im "Wissenschaftlich begründeten Gutachten" vom 28.7.95 Bezug genommen worden sein, welches zum Beschluß der Zwangstherapie für Olivia führte (Krankenhaus Tulln). Darin heißt es: "... Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise auch das Ableben der Patientin beschleunigt." Es wurde damals also "wissenschaftlich begründet" in Kauf genommen, daß Olivia zu diesen 10% zählen könnte!
Und wieder DDr. Abel: "Es muß jedoch nachdenklich stimmen, wenn Umfragen ergeben, daß viele Onkologen bei sich selbst eine zytostatische Therapie nicht vornehmen lassen würden." Ein Schweizer Pharmakonzern schreibt in einer Broschüre, daß man gerade bei Zytostatika eine karzinogene Wirkung in Kauf nehmen muß. Die Karzinogenität dieser "Krebsmittel" bestätigt auch das Bundesministerium für Gesundheit: "Allerdings wäre einzuräumen, daß fast alle in Verwendung stehenden Chemotherapeutika (Krebstherapie) tumorerzeugende Effekte besitzen." Im deutschsprachigem Raum versterben pro Jahr weit über 300.000 Patienten in der Krebstherapie. Tendenz steigend. Liest man die Beipackzettel der Zytostatika durch, und denkt man sich wirklich die Überschrift "Nebenwirkung" durch die Überschrift "Hauptwirkung" ersetzt, also gerade so, wie es Dr. Mann ungewollt angedeutet hat, und ruft man sich die 95%-ige Mortalität der Chemotherapie in Erinnerung, dann kann man nur mehr hoffen, daß bei diesem globalen "Chemo-Dogma" keine bösere Absicht, als nur Profitdenken dahinter steckt.
Dr. Gadner sprach hier Dr. Hamer an. Ein Monat später konnten wir dem Gericht den Fall Angelo Amstutz präsentieren. Kurze Zusammenfassung des Falles Angelo Amstutz:Dem Jungen diagnostizierten Ärzte im Frühjahr 1996, er hätte Harnblasenkrebs. Sie schnitten seine Bauchdecke auf und nähten sie sofort wieder zu. Ihrer Meinung nach war er völlig verkrebst und sie gaben ihn auf. Die Eltern gingen zu Dr. Hamer. Dieser erkannte anhand des Kopf-CTs, daß nicht Harnblasenkrebs, sondern ein beidseitiger Wilmstumor vorlag. Er empfahl den Eltern das gleiche wie uns; Zuwarten, bis sich die Zysten induriert habe. Kurz vor unserem letzten Verhandlungstag wurde dann zu diagnostischem Zwecke in Spanien sein Bauch eröffnet und nachgesehen, ob es sich tatsächlich so verhält, wie es Dr. Hamer vorhersagte. Und es war so! Es waren tatsächlich Wilmstumore und sie waren verfestigt. Allseitig waren sie von den übrigen Organen abgelöst und mit einer derben Kapsel versehen. So wurde auch dieser "Paradetumor" durch eine schier unfaßbare Fügung als "Des Kaisers neue Kleider" entlarvt! Nun brauchten diese großen Tumore nur mehr in einer weiteren Operation entfernt werden. All dies gab der spanische Chirurg zu Protokoll, welches wir dann in beglaubigter Abschrift dem Richter bei unserer Verhandlung übergaben.
Ähnlich formuliert es Dr. Dieter Kurt Hossfeld: "Aber welcher Patient es sein wird, weiß ich nicht im voraus." Mit anderen Worten: Es werden alle Krebspatienten international gleich nach einem Standardtherapieschema (Protokoll) behandelt. Retrospektiv kann man dann sagen, so und so viele Patienten haben nach 5 Jahren noch gelebt. Allerdings kann es mit 10%-iger Wahrscheinlichkeit vorkommen, daß der Patient bereits nach den ersten Chemospritzen verstirbt. Ob der Patient nun diese Therapie zusätzlich zu seinem Leiden verkraftet oder nicht, kann im Voraus niemand sagen. Betreffend die so oft zitierten Überlebenschancen sagte Prof. Dr. med. J. Stjernward, ein weltweit anerkannter Brustkrebsspezialist und Leiter der Krebsabteilung der Weltgesundheitsorganisation in einem Interview der Welt vom 10. Juli 1989: "Allerdings führen uns Politiker hinters Licht, denn die von ihnen veröffentlichten Daten über den angeblichen Erfolg der Krebsbehandlung entsprechen nicht der Wahrheit Außerdem müssen viele Stellen einen Leistungsnachweis erbringen, um von Politikern und Spendern neues Geld für die Forschung zu bekommen."
Bemerkung: Dr. Hamer macht nicht nur Konfliktlösung. Wenn es erforderlich ist, rät er dem Patienten durchaus zur Operation oder Infusion odgl. Allerdings ist es derzeit so, daß man sich in den Spitälern auf den Justament-Standpunkt stellt, nicht nach Hamer vorgehen zu wollen und mag der Patient noch so darum bitten.
Diese Aussage entspricht nicht ganz der Wahrheit. Dr. Stangl hat sehr wohl anhand eines Kopf-CTs von Olivia einen Hamerschen Herd (schulmedizinisch "Metastase") im Leberrelais (ein für die Leber zuständiger Bereich des Gehirns) festgestellt. Und er hat dem ebenfalls anwesenden Dr. Heinz Zimper (damaliger Obsorgeinhaber) die katastrophalen Folgen der Chemotherapie bei Leberkrebs erklärt. Erst durch Dr. Stangls Intervention bei Primar Vanura (Tulln) und seiner uns gegebenen Versicherung, die therapeutische Leitung von Olivia zu übernehmen, brachten wir unsere Tochter freiwillig ins Tullner Spital. Was dann aber dort geschah, war wiederum entgegen den getroffenen Abmachungen verlaufen. Dr. Stangl war vielen Hamer-Patienten als fachlich kompetenter Arzt ein Begriff, der seinem Arztgelöbnis treu, seine ethische Überzeugung auch zu verteidigen bereit war. So schrieb er am 31.3.1993 an den Präsidenten der Steiermärkischen Ärztekammer, Dr. Wolfgang Routil:
Solche, ehemals recht mutigen Worte, hatten natürlich ihren Preis: Einen Telephonterror von den sonst anscheinend so seriösen Professoren und Primaren und eine Vorladung vor den Sanitätsrat. Dr. Stangl mußte seine Forderung nach einer öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung der Neuen Medizin zurückziehen. So schrieb Täglich Alles kurze Zeit später: "Neue Medizin: Wie ein Amtsarzt leiden muß." In diesem Artikel wurde der Arzt zwar zitiert mit: "Ich muß zugeben, daß die von Dr. Hamer erkannten Gesetzmäßigkeiten im Krankenverlauf von Krebspatienten richtig sind.", allerdings wurde auch darauf hingewiesen, daß sich der Arzt künftig aus dieser Angelegenheit heraushalten möchte. Auch ein Bild des Bundespräsidenten wurde darin gezeigt. Es war untertitelt mit: "Dr. Thomas Klestil wird den Fall Hamer und die Neue Medizin prüfen lassen.". Wäre diese Überprüfung damals (1993) erfolgt, hätte es mit Sicherheit keinen Fall Olivia Pilhar gegeben! Prof. Pius Prosenz, psychiatrischer Sachverständige:Dr. Prosenz erstellte sein Gutachten anhand des Gerichtsaktes und dem vorhandenen Medienmaterial über uns, da wir das persönliche Gespräch mit ihm ablehnten. Während unserer Zeugenaussage mußte er den Gerichtssaal verlassen, da wir sonst die Aussage verweigert hätten. Da über Erika Pilhar keine ausreichende Menge an Medienmaterial vorlag, konzentrierte sich das psychiatrische Sachverständigenurteil vor allem auf die Person Helmut Pilhar. Laut §241 Abs. 1 StPO kann der Richter die Sachverständigen an der Verhandlung teilnehmen lassen, muß aber nicht!
Herr Pilhar ein Staatsfeind?? Die NEUE MEDIZIN eine gar systemfeindliche Wissenschaft?? Ist allein die Forderung nach einer korrekten wissenschaftlichen Überprüfung der Neuen Medizin bereits subversiv?? Kann irgend jemand durch eine korrekte wissenschaftliche Überprüfung der Neuen Medizin körperlich Schaden nehmen?? Stellt eine korrekte Überprüfung für irgend jemand eine Art von Gefahr dar?? Der steiermärkische Ärztekammerpräsident Dr. Routil schreibt vertraulich (!): "... um unsere Position hinsichtlich der immer wieder geforderten und für uns nicht vertretbaren klinischen Prüfung darzustellen."
Mit anderen Worten, wir wären nicht angeklagt worden, wenn wir zu Dr. Hamer gegangen wären, nachdem man uns Olivia austherapiert zurückgegeben hätte! Für den Psychiater gilt Herr Pilhar auch dann noch als fanatisch, sollte Dr. Hamer seine Habilitation (Voraussetzung zur Einnahme einer Professur) an der Uni Tübingen gelingen.
1. ärztlicher Zeuge, der Leberkrebs vermutet hatte!
2. ärztlicher Zeuge, der Leberkrebs vermutet hatte!
3. ärztlicher Zeuge, der Leberkrebs vermutet hatte!
"Definitivheilung" in der Krebstherapie bezeichnet das Überleben der 5-Jahres-Überlebensfrist. Sie besagt nicht, ob der Patient sein normales Alter erreichen kann, oder ob er noch 30, 20, 10 oder 1 Jahr überleben wird! Und sie besagt nicht, welche Lebensqualität der Patient genießt. DDr. Abel schreibt in dem bereits zitierten Werk: "Die Gleichsetzung der Heilung mit dem 5-Jahresüberleben ist irreführend." Das AKH erklärte offiziell, erst nach zwei Jahren sagen zu können, ob Olivia geheilt sei.
Diese Aussage vom Sachverständigen finden wir besonders aufschlußreich. Der Begriff "Ein ausgereifter Tumor" impliziert doch eine gewisse Reifungszeit, also eine Zeit des Zuwartens, bis der Tumor "ausgewachsen" ist. Nichts anderes wollten wir! Wir wollten warten, bis sich diese Zyste verfestigt (induriert) hat, um sie dann, - wohlgemerkt ohne Chemo- oder Strahlentherapie! - chirurgisch entfernen zu lassen. Gerade so, wie es der Fall Angelo Amstutz zeigte und welchen wir am letzten Tag der Verhandlung präsentierten. Unsere Anwältin Frau Schefer hält dem Sachverständigen den Fall Angelo Amstutz vor:
Der Einzelrichter hat diese Frage von Frau Schefer nicht zugelassen! Peng! Frage wurde abgewiesen! Der Sachverständige brauchte darauf nicht zu antworten! Der Fall Angelo Amstutz war somit vom Tisch. Wir alle waren fassungslos. Man nennt das "freie richterliche Beweiswürdigung"!
Ein wesentliches Kriterium, weshalb wir uns derart massiv gegen die Chemotherapie aussprachen, war die begründete Vermutung, daß Olivia an einem Leberkrebs leide. Die drei oben erwähnten Zeugen bestätigten deren damalige Diagnose über Leberkrebs. Des weiteren vermutete Dr. Stangl und auch Prof. Rius (Chefradiologe Uni-Klinik Barcelona), daß ein Leberkrebs vorliege. Prof. Stacher, der für die Zwangstherapie bei Olivia stimmte, warnt in seinem Buch "Chemotherapie maligner Erkrankungen" auf Seite 68: "Selbstverständlich ist, daß alle diese Nebenwirkungen in ihrem Ausmaß nicht nur von der Dosis, sondern von der Ausgangssituation des Patienten (Allgemeinzustand, Zustand der Leber, Nieren, ...) abhängig sind, ..." Aber auch das AKH selbst schreibt im Krankenakt (Erörterung der einmaligen Einblicknahme siehe weiter unten):
Bei einem Kontrolltermin am 4.7.96 gelang es dem Vater, einen Blick auf die MR-Anlage zu werfen, während Olivia untersucht wurde. Nach wie vor war der große Fleck innerhalb der Leber erkennbar. Der Fleck in der Leber konnte also gar nicht der eindrückende Wilmstumor sein, denn der war ja samt Niere seit einem Jahr entfernt. Offiziell bestritten die Onkologen immer und immer wieder diesen Leberkrebs. Und der Sachverständige mußte einräumen, daß ein Leberkrebs nicht völlig ausgeschlossen sein könne, da ihn eigentlich niemand als solchen erkennen hätte können!! Zu den vorgelegten Artikeln über die trostlosen Mißerfolge der Chemotherapie erklärt der onkologische Sachverständige:
Laut SV ist bei 90% aller Tumorpatienten mit Metastasen eine Chemotherapie sinnlos! Olivia hatte "Metastasen"!
Diese Studie wurde 1989 erstveröffentlicht und 1995 in Buchform neu aufgelegt. In der Vergangenheit erkrankte jeder vierte Bürger an Krebs, heute ist es jeder dritte! Und die Krebssterblichkeit steigt heute genauso noch wie vor Jahren kontinuierlich an.
Dazu wieder DDr. Abel: "Wir haben gesehen, daß für die meisten fortgeschrittenen Krebse keine Evidenz für eine lebensverlängernde Wirkung der Chemotherapie existiert. Oder, um es schärfer auszudrücken, die Onkologie hat es bisher versäumt, eine einwandfreie wissenschaftliche Grundlegung für die zytostatische Therapie in der heute vorherrschenden Form zu schaffen." Soweit Auszüge aus dem HV-Protokoll. Dem Gericht oblag es zu würdigen:
Aber:
Man gestattete uns keines der uns wesentlichen Verteidigungsmittel, aber man verurteilte uns. Wie bei Schwerverbrecherprozessen hatte man an die dreißig (!) bewaffnete Polizisten aufgestellt. Beamte in Zivil "sicherten" den angrenzenden Park. Der Richter behandelte das Publikum, das zu einem großen Teil aus Hamer-Geheilten und Hamer-Interessierten bestand, als wären es Menschen zweiter Klasse. Die Mikrophonanlage war derart eingestellt, daß man in den letzten Zuschauerreihen kaum etwas verstehen konnte. Der Richter verlas sofort nach dem Plädoyer der Verteidigung das Urteil, gerade so, daß deutlich wurde, daß das Urteil bereits vorher festgestanden hatte. Im Zeitraum um den Prozeß erhielten wir ein anteilnehmendes Schreiben. Es war ein Brief eines österreichischen Staatsangestellten, der Dr. Hamer nicht kannte. Er schrieb: "Das ist ein Prozeß totalitärer Systeme gegen Dissidenten, das ist ein Hochverratsprozeß." Dieser Behauptung brauchen wir weder etwas hinzuzufügen, noch möchten wir etwas beschwichtigen. In ähnlicher Form hat es uns ja auch der psychiatrische Sachverständige bestätigt. In ähnlicher Form haben wir es auch empfunden. Der Kampf um den KrankenaktSchon lange vor dem Prozeß drängten wir darauf, den Krankenakt ausgehändigt zu bekommen. Wir schrieben an das AKH, an die BH-Wr. Neustadt, an das Bezirksgericht und als schließlich der Verhandlungstermin näher kam, auch an das Landesgericht. Im naivem Glauben gingen wir nämlich davon aus, daß wir als Eltern einerseits, andererseits aber als Angeklagte mit Sicherheit Anspruch auf die klinischen Gerichtsakten haben würden. Diese ganze Causa drehte sich ja einzig und allein um den Gesundheits- bzw. Krankheitszustand von Olivia. Und dieser war ja nun in diesen Akten vermerkt. Unser Anwalt mußte uns aufklären, daß der Krankenakt lediglich als Beweismittel gelte und als solches vom zuständigen Richter zugelassen werden könne, oder eben nicht (freie richterliche Beweiswürdigung). Obwohl wir alle erdenklichen Stellen bis zum Justizminister davon in Kenntnis setzten, daß wir davon überzeugt sind, mit den Krankenakten unsere Unschuld beweisen zu können, folgte man sie uns nicht aus. Onkologen haben uns bei Gericht angezeigt, berieten das Gericht und exekutierten die von ihnen beschlossene Zwangstherapie an unserem Kind. Anzeiger, Richter und Vollstrecker in einem. Onkologen verwehren uns unser Recht auf Einblicknahme in das Hauptbeweismittel, die klinischen Gerichtsakten. Onkologen weigern sich erfolgreich, wissenschaftlich und öffentlich die Lehren Dr. Hamers zu überprüfen. Onkologen brauchen nicht für ihr eigenes Tun den wissenschaftlichen Wahrheitsbeweis anzutreten. Onkologen fühlen sich anscheinend nicht nur als Götter in Weiß, sie werden auch als solche behandelt; unfehlbar und über jeden Zweifel erhaben. Das alles erinnert nicht nur an das tiefste Mittelalter, - das ist tiefstes Mittelalter und wird unter dem Deckmantel "wissenschaftlich anerkannt" praktiziert! Interessant war aber beim Prozeß zu erfahren, daß der Sachverständige Prof. Scheithauer (nebenbei bemerkt ist er der Sohn des ehemals ehrenamtlichen Präsidenten der Pharmafirma IMMUNO) ebenfalls die Röntgenaufnahmen und CT-Bilder von Olivia gar nicht zu Gesicht bekommen hat. Er berief sich in seinem Sachverständigenurteil auf einen radiologischen Befund. Da ihm dann dieser Umstand anscheinend selbst peinlich war, schickte er dem Gericht nach der Verhandlung nachträglich noch schnell eine Liste von Radiologen, deren Befunde er angeblich alle eingesehen habe. Auch erklärte er mit einer verblüffenden Selbstverständlichkeit, eine persönliche Inaugenscheinnahme von Olivia wäre nicht notwendig gewesen, da er ja durch die Medien über ihren Gesundheitszustand informiert war. Auf den Befund des spanischen Chefradiologen Prof. Rius vom 10.7.95, in welchem das Vorhandensein von "Kopfmetastasen" (Hamerscher Herd im Leberrelais, etc.) beschrieben wird und der sich seit damals im Gerichtsakt befindet, mußte der Sachverständige ebenfalls erst aufmerksam gemacht werden. Der Sachverständige gründete also sein sachverständiges Urteil, allein auf Befunde von nicht als Sachverständige beeidete, dafür aber "ausgewählte" Radiologen, ohne selbst Olivia oder ihren vollständigen Krankenakten gesehen zu haben! Die Krankenakten von Olivia gelten als "top secret". Es ist den Onkologen die Geheimhaltung anscheinend derart viel wert, daß sie selbst auf die Vernichtung ihres "Erzfeindes" Dr. Hamer verzichten. Die Staatsanwaltschaft in Köln hat das Grundrecht Dr. Hamers anerkannt, daß er sich ohne Krankenakten von Olivia gegenüber den erhobenen Vorwurf Olivia gequält zu haben, nicht verteidigen kann. Es liegen zwar zwischen Köln und Wr. Neustadt nur an die 900 km Landweg dazwischen, was die juristischen Belange betrifft, scheinen es aber Welten zu sein. Mehrmals hat die Kölner Staatsanwaltschaft am Gericht Wr. Neustadt den Krankenakt angefordert, doch niemals bekommen. Dennoch aber dürften die Krankenakten mysteriöse Kreise ziehen. So erklärte uns kürzlich eine Patientin eines Oberösterreichischen Krankenhauses, daß der dortige Primar ihr erklärt habe, er hätte die Aufnahmen von Olivia gesehen. Nicht im Rahmen eines Ärztekongresses, da gäbe es noch ganz andere Möglichkeiten, erklärte er. Was mag wohl in diesem Krankenakt stehen?Nun, - einiges konnten wir ja bereits im Februar 1996 in Erfahrung bringen. Damals wurde uns ein einmaliger Einblick gestattet, allerdings mit der Auflage, keine Kopien davon anzufertigen. Vorsorglich hatte man den Krankenakt auch entsprechend "vorbereitet". So fehlten sämtliche Aufnahmen, wie CTs und Röntgenbilder. Damals sprachen wir uns wichtig erscheinende Passagen kurzerhand auf Tonband. Folgend ein paar Auszüge: Histologie der Niere: Mikroskopisch sieht man einen ganz ausgedehnt nekrotischen Tumor mit großen Arealen nur noch Fibroblasten mit massenhaft Schaumzellen aufweisend und Gefäßproliferaten, dann auch Nekrosen in denen noch schattenhaft mittelgroße Tumorzellen erahnbar sind. Darin Verkalkungsherde ... Beurteilung: Dr. Hamer hat ja bekanntlich erklärt, daß Olivia an der rechten Niere nicht nur diese Zyste (Wilms) hatte, sondern daß sie auch an einem Sammelrohrkarzinom (Nierenzellenkarzinom) litt. Prinzipiell muß man wissen, daß Krebs Tumore (Zysten) bilden, aber auch Löcher (Nekrosen) "fressen" kann. Wenn nun angeblich diese rechte Niere lediglich Wilms aufgewiesen haben soll, was bedeutet dann im histologischen Befund das Wort "Nekrose"? Man sollte auch wissen, daß sich der Mensch aus drei sogenannten Keimblättern entwickelt hat. Vereinfacht kann man sagen; es handelt sich hierbei um drei verschiedene Gewebstypen, die den Menschen ausmachen. Eigenständige Organe können sich so aus verschiedenen Keimblättern zusammensetzen. So gehört der Nierenkörper einem anderen Zelltyp an, als das Nieren-Sammelrohrsystem. Der Hinweis "Mischtyp" deutet bereits darauf hin, daß Olivia an der Niere nicht nur an Wilmstumor litt. Was man auch noch wissen muß, ist, daß die Heilungsphase bei Krebs meist mit einer TBC einhergeht. Diese Mikroben helfen dem Körper fehlendes Gewebe wieder aufzubauen, oder überschüssiges wieder abzubauen. Zu Reparaturzwecken wird in dem zu reparierenden Gewebe Kalk eingelagert. (In der Schulmedizin sind Mikroben erklärte Feinde, die es zu bekämpfen gilt!) Auch für diese Heilungsphase finden wir somit Hinweise in der Histologie. Studieren wir einmal die einschlägige Literatur über Nierenzellenkarzinom. Wählen wir sicherheitshalber nicht irgend einen unbekannten Onkologen, sondern nehmen wir den Präsidenten der Deutschen Onkologen. Prof. Klippel schreibt zu diesem Thema: . Einleitung: Diskussion: 9% Heilungschance im Stadium IV (mit Metastasen) laut Schulmedizin. Dagegen hört sich "95% und mehr" entschieden besser an! Ein Kind wie Olivia, mit einer Nierenzyste, einem Leberkrebs, Gehirnmetastasen, Knochenkrebs an einem Lendenwirbel und einem Nierenzellenkarzinom, hätte unter normalen Umständen keiner schulmedizinischen Mühe gelohnt. Wie schrieb doch NEWS so schön: "Denn beim Eingriff an der sechsjährigen Olivia Pilhar hatte er (Dr. Horcher, Chirurg) und sein Team um mehr zu kämpfen als um das Leben eines krebskranken Kindes - nämlich um den Ruf seines ganzen Berufsstandes." Unterschriften-AktionWenn Sie sich mit dem Inhalt der beiliegenden Unterschriftenliste identifizieren können, schicken Sie sie uns bitte unterschrieben zurück. Die Listen werden von uns gesammelt beim Bundeskanzleramt eingereicht. Selbstverständlich werden wir zuvor von allen Listen eine Kopie anfertigen, damit man uns nichts abstreiten kann. Sollten wir es nicht schaffen, eine Unterschriftenanzahl zu erreichen, die entsprechendes Gewicht bei den Politkern haben wird, werden diese Listen zum datenrechtlichen Schutz der Unterfertigten nicht weitergegeben. Retournieren an: Erika und Ing. Helmut Pilhar Vorankündigung!In der nächsten Ausgabe:
Der Witz zum ThemaDie Wochenzeitschrift NEWS beschreibt in ihrer Ausgabe 2/97 in der Rubrik "Innovationen" unter dem Kapitel "Keine Panik vor der Zukunft" das Zukunftsbild für das Jahr ...
Ein kleiner historischer Rückblick: Die WIENER ZEITUNG schrieb am 21.11.1964(!):
Kennen Sie den Reiter auf dem Esel, der dem Tier ein Büschel Gras vor die Nase hält, um es zum Voranschreiten in die vom Reiter bestimmte Richtung zu animieren? Die Situation ist eine ähnliche. Die "anerkannte Wissenschaft" verspricht seit Jahrzehnten: "In zehn Jahren werden wir den Krebs besiegt haben!" Damit lockt sie dem hilfesuchenden Patienten das Geld aus der Tasche, um damit die "Forschung" immer wieder auf jener Ebene zu betreiben, die sich seit jeher als falsch erwiesen hat; Krebs, der in Wirklichkeit wie jede andere Krankheit seelische Ursachen hat, mit stofflichen Mitteln bekämpfen zu wollen. Spenden zur Finanzierung dieses Informationsblattes erbeten an: RB NEUNKIRCHEN-SCHWARZATAL-MITTE Erika und Ing. Helmut Pilhar, A-2724 Hohe Wand, Maiersdorf 221, Tel./Fax.: 02638/81236
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