
CODE, 1989
Impressum
Medizinbetrieb
Terror gegen den Krebsforscher Hamer
Hans-Joachim Gerdesheim
Ein hervorragendes Beispiel, wie die Schulmedizin mit ihr nicht gewogenen Ärzten
der Alternativ-Medizin umgeht, bietet der Fall des Internisten Dr. Ryke Gerd
Hamer, der
die "Eiserne Regel des
Krebses" entdeckte und hervorragende Heilungserfolge erzielt. Doch Hamers Theorie
hat einen Nachteil: Sie kostet zu wenig und bringt der vereinigten Lobby der Schulmedizin
zu wenig Geld in ihre Kassen. Also wird Hamer mit allen erlaubten und nicht erlaubten
Mitteln bekämpft.
Begonnen hatte eigentlich alles am 17. August 1978. An diesem Tag erschoß der
italienische Kronprinz Emmanuelle von Savoyen auf der Mittelmeerinsel
Cavallo Hamers Sohn Dirk, wobei der Schuß eigentlich gar nicht ihm galt, sondern dem Sohn
des Hausarztes des Prinzen. Der Prinz von Savoyen
war damals
bezeichnenderweise auch Großmeister der geheimen Freimaurer Loge P-2.
Ein tiefgehender Schock als Krebsursache
Hamer wörtlich: "Die Frau des Prinzen, Marina Doria, hatte die nächtliche
Szenerie mit Hilfe der auf Fernlicht geschalteten Lampen ihres Jeeps wie in einem
Amphitheater erhellt. Die etwa 20 Freunde des Prinzen waren als Zuschauer rechts und links
um den kleinen Hafen auf den Anhöhen verteilt. Der Prinz und seine Frau hatten eigens
für die Aktion von ihrem Haus auf Cavallo den größten ihrer Karabiner geholt."
Nachdem Dirk Hamer vier Monate später nach 20 Operationen aufgrund eines
Nierenversagens in den Armen seines Vaters starb, bemerkte der bislang kerngesunde
Internist, daß sich bei ihm ein Hodenkrebs entwickelte. Hamer, führte seine Erkrankung
auf den tiefen, durch den Tod seines Sohnes verursachten Schock zurück und begann diese
Theorie bei seinen Patienten zu überprüfen.
Dabei stellte er fest, daß bei allen von ihm überprüften Fällen die Krebserkrankung
unmittelbar nach einem tiefen Konfliktschock, also beispielsweise einer Fehlgeburt oder
einem tödlichen Unfall des sich von der Hand der Mutter losgerissenen Kindes, begann.
Hamer nannte dies in Gedenken an seinen Sohn das "Dirk-Hamer-Syndrom" (DHS- Syndrom). Dies ist nach
der von Hamer aufgestellten "Eisernen Regel des Krebses"
das erste Kriterium für die Krebs-Erkrankung.
Kriterium zwei ist Hamer zufolge, daß der empfundene Konfliktinhalt die Lokalisation
des Krebses bestimmt. Der Konfliktschock führt demnach zur Bildung eines sogenannten
"Hamerschen Herdes" an einer jeweils ganz bestimmten Stelle des Gehirns -
laienhaft ausgedruckt könnte man dies vielleicht einen "Hirntumor" nennen,
obwohl dieses Wort nicht ganz zutrifft - und zur Lokalisation der Krebserkrankung am
speziell dazu korrespondierenden Organ.
Kriterium drei besagt, daß der Verlauf der Konfliktentwicklung den Verlauf der
Krebserkrankung bestimmt. Stoppt der biologische Konflikt, dann stoppt auch das
Krebswachstum am Organ. Selbst wenn das Karzinom sich nicht zurückbildet, stellt es doch
keine Gefahr mehr für den Menschen dar. Eine Chemotherapie oder eine Drogen-Therapie ist
nicht vonnöten; lediglich abschwellende Mittel, wie beispielsweise Cortison oder
Digitalis, können noch verabreicht werden. Gefährlich wird der Krebs erst dann, wenn ihn
ein Schulmediziner entdeckt oder in Fällen, bei denen sich der Krebs schon seit vielen
Jahren im Körper eingenistet hat und der dem zugrunde liegende Konflikt nicht gelöst
ist. Dann kann auch Hamer diesen Personen nicht helfen, ansonsten liegt seine
dokumentierte Heilungsrate bei sage und schreibe 97 Prozent.
Da sollte man doch eigentlich annehmen, daß sich die medizinische Fachwelt - oder was
sich zumindest dafür hält - mit aller zuerst sicherlich gebotenen Skepsis - schließlich
gibt es viele Personen, die glauben, für irgend etwas den "Stein der Weisen"
gefunden zu haben - auf Hamers Forschungsergebnisse stürzt und diese überprüft.
Schließlich hatte der heute 53jährige Internist seine Erkenntnisse zu einer
Habilitationsarbeit zusammengefaßt.
Doch weit gefehlt. Hamer ging auch den Weg, den beispielsweise ein Robert Koch, ein
Kopernikus, ein Galilei und ein Giordano Bruno beschreiten mußten - die Schulmedizin
beziehungsweise die Fachwelt wies ihre sich später als richtig herausstellenden
Erkenntnisse kategorisch ab - jedenfalls überwiegend.
Lediglich die Ärztekammer Niedersachsen konstatierte im Fall
Hamer einmal: "Nach
den vorliegenden Beratungsergebnissen kann die von Dr. Hamer vertretene Therapie die
bisher bewährten Behandlungsmethoden krebskranker Patienten unterstützen, aber nicht
ersetzen."
Doch blieb es nicht bei der reinen Ablehnung der Hamerschen Theorie, vielmehr setzte
ein Kesseltreiben ungeheuren Ausmaßes ein, und zwar sowohl auf dem medizinischen Gebiet
als auch auf dem politischen Sektor; hierbei war Auslöser, daß Hamer mit ganzem Einsatz
versuchte, eine Verurteilung des Prinzen von Savoyen
wegen der Tötung
seines Sohnes herbeizuführen.
Hamer nannte dabei in Interviews den Prinzen einen "Mörder". Der jetzt nun
endlich nach vielen Verzögerungen am 19. April 1989 in Cavallo stattfindende Prozeß hat
als Anklagepunkt "Vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge", was
zwar formaljuristisch nicht hundertprozentig korrekt ist, angesichts der Situation aber
verständlich.
Interpol-Fahndung im Auftrag eines Mörders?
Was geschah nun aber? Der Prinz von Savoyen
- der Dirk Hamer nach
Angaben Ryke Geerd Hamers eine Rente von zwei Millionen Mark für den "Unfall"
zahlen wollte, dies aber nach dem Tode Dirks bis auf eine zwischenzeitlich gezahlte Summe
von 200 000 Mark dann verweigerte - zeigte seinerseits Hamer wegen "Beleidigung"
an.
Nun sollte man eigentlich davon ausgehen, daß jede Staatsanwaltschaft dies sofort
ablehnt, doch weit gefehlt. Gegen Hamer, der sich zu diesem Zeitpunkt in Italien aufhielt,
wurde eine Interpolfahndung eingeleitet. Man überlegte auch des öfteren eine
Inhaftierung "wegen der Schwere des Vergehens" oder auch wegen
"Fluchtgefahr", obwohl sich Dr. Hamer überall ordnungsgemäß angemeldet hatte.
Neben der Interpolfahndung wurde Hamer lange auch von Privatdetektiven
beschattet.
Nachfolgend soll hierzu der Inhalt einiger dieser Berichte kurz wiedergegeben werden:
So heißt es in einem Fernschreiben vom
26. Juli 1984 von der Bahnhofspolizei Kufstein an die Staatsanwaltschaft Lüneburg
"Betreff: Hamer - Inpol-Ausschreibung -, Straftat Beleidigung:
Hamer kam am 24.1.1984
mit dem verspäteten Schnellzug D 280 Alpenexpreß gegen 21.50 Uhr am Grenzübergang
Kufstein/Bhf. zur Anreise."
In einem Schreiben vom 13. Juli 1985
von der Deutschen Grenzschutzstelle Basel Bad. Personenbahnhof "Ermittlung auf Grund
einer Ausschreibung im Deutschen Fahndungsbuch Inpol-EDV: Der zur Aufenthaltsermittlung
ausgeschriebene Dr. med. Hamer wurde am 9.7.1985 in Basel Bad. Personenbahnhof Einreise: D
878 ermittelt."
Im Auftrag des Prinzen von Savoyen
überwachte auch das Münchener
Detektiv- und Überwachungs-Institut Friedrich Spohrer Dr. Hamer. In einem Schreiben an den deutschen
Rechtsanwalt des Prinzen, Hansjoachim Gaub (übrigens Informationen
zufolge ein Duzfreund von Franz Josef Strauß), vom 28. Mai 1979 heißt es wörtlich:
"6.00 Uhr Abfahrt in München - Heidelberg an im Hotel Central 11.00 Uhr. In der
Uni-Klinik nach den Prof. Röhl und Prof. Linder
durchgefragt. Herrn Dr. Röhl nur kurz auf dem Gang gesprochen und er
versprach mir für morgen, den 29.5.1979 einen Termin in mein Hotel durchgeben zu lassen.
Anschließend versuchte ich in der Rechnungsstelle der Chirurgie über die Rechnung an Dr.
Hamer etwas zu erfahren. Über einige Umwege kam ich an Herrn Schwegele, der sich an den
Fall Dr. Hamer sehr gut erinnern konnte und mir vertraulich folgendes berichtete."
Hier wollen wir es gut sein lassen.
Neben diesen schier unglaublichen Vorgängen wurde mehr als zwanzigmal versucht, Dr.
Hamer Verfolgungswahn zu unterstellen. Versuchte Dr. Hamer sein Recht durchzusetzen, wurde
einfach ein Psychiatrisierungsverfahren vorgeschaltet. So unter anderem auch in dem von
Hamer angestrengten Prozeß, als er versuchte, klären zu lassen, ob der Prinz von Savoyen
für einen Einbruch in Hamers Wohnung, bei dem diesem sämtliche persönlichen Sachen
gestohlen wurden, verantwortlich war.
Nur am Rande soll erwähnt werden, daß Hamer mit seinem zweiten Sohn nur durch großen
Zufall einen Mordanschlag überlebte. Als er dem italienischen Fernsehen einmal ein
Interview wegen der Tötung seines Sohnes Dirk gab, mußten Hamer und sein anderer Sohn
vorher sehr lange in einem Raum warten. Als Hamer auf die Toilette
mußte, wurde sein Sohn
urplötzlich in die Maske gerufen - obwohl dies eigentlich nicht notwendig war, da nur Dr.
Hamer interviewt werden sollte -, so daß die am Tisch stehende Dose Cola unbewacht war.
Mordanschlag mit vergifteter Coca
Zwölf Stunden später brachen Dr. Hamer und sein Sohn am Flughafen in Rom bewußtlos
zusammen; der Blutzuckerspiegel war in Sekundenschnelle auf Null gesunken. Nur weil die
Maschine sich verspätet hatte und dadurch noch nicht in der Luft war, konnten Hamer und
sein Sohn durch eine sofortige in der Unfallstation eingeflößte Traubenzuckerlösung
gerettet werden. Wobei ihnen noch der weitere Zufall zu Hilfe kam, daß beide sich die
Cola teilten und dadurch nur die Hälfte der sonst auf jeden Fall tödlichen Dosis
abbekamen.
Der gegen den Prinzen von Savoyen
angestrengte Prozeß wurde dann
unter mysteriösen Umständen immer wieder verschoben, obwohl zwei französische Gerichte
1983 und 1986 die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet hatten. Zwischendurch bekam
Hamer keine Akten oder Terminmitteilungen zugestellt, obwohl diese ordnungsgemäß
abgesandt wurden.
Nun soll der Prozeß jedoch, wie bereits berichtet, am 19. April 1989 in Cavallo
eröffnet werden.
Nicht viel besser erging es Hamer bei seinen medizinischen Bemühungen. Auch hier
blockte die Schulmedizin rigoros ab. Die von
Hamer bei der Universität Tübingen
eingereichten Habilitationsunterlagen wurden einfach nicht geprüft und seine Habilitation
abgelehnt, da er keine 100seitige Zusammenfassung seines 744 Seiten starken Buches
"Vermächtnis einer neuen
Medizin, Band 1 - Das ontogenetische System der
Tumoren" beigefügt hatte. Seine Thesen wurden nicht ein einziges Mal auf
Reproduzierbarkeit geprüft.
Daß niemals eine derartige Prüfung stattgefunden hat, geht auch aus einem Schreiben
der Universität vom 29. Dezember 1987 an Hamer hervor, in dem diese schreibt, daß der
Habilitationsausschuß in dem "Habilitationsverfahren eine Überprüfung
der 'Eisernen Regel des
Krebses' nicht für erforderlich erachtet hatte".
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß der deutsch
Rechtsanwalt des Prinzen von Savoyen
gleichzeitig auch die Rechtsvertreter der
Universität Tübingen war und ist.
Am 17. Dezember 1986 verurteilte dann das Verwaltungsgericht Sigmaringen die
Universität Tübingen, die Habilitationsprüfung noch einmal vorzunehmen. Was dabei
herauskam? Dreimal darf geraten werden, wobei das Verfahren allerdings formal noch nicht
beendet ist.
Zwischenzeitlich hatte die Bezirksregierung Koblenz mit Entscheidung vom 8. April 1986 gegen
Dr. Hamer auf Betreiben der Universität und mehre Behörden ein Berufsverbot verhängt -
Aktenzeichen: 027-2 (507/508). Wörtlich heißt es darin:
"Das Gesetz (die Bundesärzteordnung, der Autor) sieht mithin u. a. in
dem Umstand, daß der Arzt wegen einer nachträglich eingetretenen Schwäche der geistigen
Kräfte zur Ausübung des ärztlichen Berufes fähig ist, einen Widerrufsgrund (der
Approbation, der Autor).
Die diesbezüglichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Arzt mangels
entsprechen Einsicht nicht mehr in der Lage ist, den ärztlichen Pflichten vollem Umfange
nachzukommen. Auf die Frage, ob der Arzt im rechtlichen Sinne geschäftsunfähig ist,
kommt es nicht an. Ein wegen geistiger Schwäche insoweit Ungeeigneter muß keineswegs
gleichzeitig auch schon geschäftsunfähig sein. Anders ausgedruckt: die gemäß _§ 3
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAO hinsichtlich der geistigen Kräfte zu stellenden Anforderungen
sind höher als die, denen derjenige genügen muß, der lediglich nicht für
geschäftsunfähig gehalten werden will ...
Anhaltspunkte dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit wäre, der "Eisernen
Regel des Krebses" abzuschwören, sind nicht erkennbar. So soll er - einer
Pressenotiz zufolge - noch im März dieses Jahres versucht haben, einen Kreis angesehener
Professoren von seiner Theorie zu überzeugen. Vor dem Hintergrund der Feststellungen
unter A - insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. Glatzel
- erscheint es im übrigen als ausgeschlossen, daß Herr Dr. Hamer überhaupt in der Lage
wäre, sich zu "bekehren"...
Dazu kommt, daß der Gesichtspunkt "geistige Schwäche" teilweise
- wenngleich in nicht genau nachvollziehbarer Weise - von Unzuverlässigkeitsmomenten
überlagert wird (Unzuverlässigkeit: Behörde verpflichtet, Approbation zu widerrufen)
....
Die Universität Tübingen änderte dann auch sofort ihre Habilitationsordnung, in die,
quasi als "Lex Hamer",
die Anordnung aufgenommen wurde, daß nur der seine Habilitation erlangen kann, der auch
approbiert ist. Ein Teufelskreis, aus dem Hamer kaum herauskommen kann.
Er versucht es jedenfalls. So begann am 15. März 1989 erneut vor dem
Verwaltungsgericht Sigmaringen ein von Hamer angestrengter
Prozeß, in dem dieses die
Universität Tübingen
zur Rehabilitierung Hamers und zur Überprüfung seiner
Habilitation veranlassen soll. Die Rehabilitierung hätte dann die Wirkung, daß
Hamer
seine ärztliche Zulassung wiedererlangen würde (aufgrund des Redaktionsschlusses dieser
Ausgabe muß das Ergebnis leider nachgereicht werden).
Ein trauriges Kapitel ist auch die "Deutsche Krebshilfe", die damals noch
unter der Leitung von Mildred Scheel stand. In der Fernseh-Talkshow
"3 nach 9," deckte Hamer folgendes auf: Der Mitarbeiter der Krebshilfe, ein
gewisser Dr. Jonas, soll in der Universitätsklinik Heidelberg
Hamers
Thesen auf Reproduzierbarkeit geprüft haben und zu dem Ergebnis gekommen sein, daß
Hamers Theorie bei 80 Prozent der von ihm untersuchten Fälle gestimmt habe. Die
restlichen 20 Prozent wisse er nicht genau. Hierbei handelt es sich Hamer zufolge um vor
langer Zeit eingekapselte Karzinome, die keine gesundheitlichen Beschwerden mehr
verursachten. Mildred Scheel habe dann direkt angeordnet, diese
Untersuchung unter Verschluß zu halten.
Krebshilfe verheimlicht Hamers Erfolge
Kein Wunder, wenn folgendes zutrifft. Nach CODE vorliegenden Informationen soll Mildred
Scheel für Kliniken mehrfach bei Siemens
Kobalt-Bestrahlungsgeräte gekauft und zu dem Einzelpreis von fünf Millionen Mark jeweils
500 000 Mark Zuschuß der Deutschen Krebshilfe gezahlt haben. Als Vermittlungsprovision
habe Mildred Scheel dann aber zehn Prozent der Verkaufssumme, also 500
000 Mark, erhalten, die dann auf ein Schweizer Konto geflossen seien.
Interessant ist auch folgendes: Am 22. Oktober 1981 hatte Hamer ein Exemplar seines
Buches "Krebs - Erkrankung der Seele" an Mildred Scheel
geschickt, mit der Bitte, seine Theorie überprüfen zu lassen. Mit Datum vom 18. Februar
des darauf folgenden Jahres erhielt Hamer folgendes, von der Vorstandsassistentin der
Deutschen Krebshilfe, Annemarie Kerp, unterzeichnetes Schreiben: "Sehr
geehrter Herr Dr. Hamer, in der Anlage sende ich Ihnen das Frau Dr. Scheel überlassene
Manuskript zurück."
Vor rund anderthalb Jahren hatte Hamer dann den Marburger Gynäkologen Professor Schulz
gebeten, zehn Krebsfälle auf seine Theorie hin zu überprüfen, er würde auch für die
Kosten der Computertomogramme, mit denen das Gehirn "geröntgt" werden kann,
aufkommen. Professor Schulz antwortete, er fühle sich der Größe der
Aufgabe nicht gewachsen und habe Hamers Wunsch daher an seinen Dekan, den Zahnmediziner
Professor Jakob Hering, weitergeleitet.
Nachdem ein Anhänger der Hamerschen Theorie die damalige
Bundesgesundheitsministerin
Rita Süßmuth auf den "Fall
Hamer" anschrieb, erhielt dieser
eine vollkommen unbefriedigende Antwort einer gewissen Gabriele Hundsdörfer.
Als dieser Rita Süßmuth
dann nochmals schrieb und weitere tiefergehende
Erläuterungen hinzufügte, erhielt er folgende
Antwort, wieder von Gabriele Hundsdörfer: "Ich
bestätige Ihr Schreiben an Frau
Ministerin vom 12.2.1988. Aus gegebenem Anlaß wird zu Ihren Ausführungen keine
weitere Stellungnahme abgegeben."
Die Angst der Schulmedizin und Chemie-Lobby
Während Rita Süßmuth
sonst für jeden AIDS-erkrankten Schwulen oder
Süchtigen viele um Verständnis heischende Worte findet - ebenso bei der Abtreibungs-,
Rauschgift- und Asylantenfrage -, zeigte sie sich hier äußerst wortkarg. Es geht ja auch
nur um eine Theorie, die Millionen Menschen das Leben retten kann.
Warum fürchten die Schulmedizin und die Chemie-Lobby
Hamer so? Die Antwort hierauf ist
ganz einfach: Wenn er nämlich recht hat, und alles spricht dafür, dann kann nahezu jeder
Mensch von dieser "Geißel der Menschheit" gerettet werden, und dies mit einem
winzigen Bruchteil der bisherigen Kosten. Die gesamte Schulmedizin will aber nicht
zugeben, daß sie sich jahrzehntelang geirrt hat, und die Chemie- und Pharma-Lobby, aber
auch die Krankenhäuser sind aus reinen Profitgründen dagegen.
Schließlich kostet ein Bestrahlungsgerät mehrere Millionen Mark. Die Gewinne aus der
Krebsmedizin gehen in die Milliarden. Hamer sagt auch in seiner Theorie, daß es,
abgesehen von mechanischen Verletzungen, also Zerrungen, Brüchen und Vergiftungen, keine
eigenständigen Krankheiten gibt, sondern alle nur Heilungsphasen von ausgeheilten
Karzinomen sind.
Da aber auch diese bei konsequenter Beachtung nach der von ihm aufgestellten Therapie
weitgehend ohne Chemie ausgeheilt werden, sind auch hierfür nur Kosten in geringer Höhe
notwendig.
Wie hoch aber die Gewinne aus dem Pharmabereich sind, kann man daraus erkennen, daß
Pressemeldungen zufolge die Pharmaindustrie alleine im vergangenen Jahr 427 Millionen DM
alleine für Werbung ausgegeben hat. Die Krankenhäuser sind dagegen, da sie, um nur ein
Beispiel zu nennen, rund 30 000 DM je Chemotherapie von den
Krankenkassen ersetzt
bekommen.
Also wird Hamer, der über keine Lobby außer seinen dankbaren geheilten Patienten
verfügt, mit allen Mitteln wie ein Hase gejagt. Anwälte, die zwei Tage vor der
Verhandlung plötzlich ohne Erklärung ihr Mandat niederlegen, sind angesichts der oben
geschilderten Vorfälle noch harmlos.
Dabei sagt Hamer ganz richtig: "Meine Forschungsergebnisse können an einem
Vormittag überprüft werden. Man braucht bloß Computertomogramme der Gehirne von an
Krebs Erkrankten anzufertigen. Wenn nicht jede Krebsart an einer von mir in meinen
Arbeiten vorhergesagten jeweils speziellen Stelle im Hirn eine Schwellung erkennen
läßt,
bin ich sofort als Schwätzer entlarvt. Es würde nur wenige Stunden dauern. Ich bin sogar
bereit, die Kosten hierfür zu zahlen. Daß dies aber bislang nicht geschehen ist, spricht
Bände."
Zum Abschluß soll noch kurz auf eine am 9. Dezember 1988 von mehreren
österreichischen Ärzten, darunter dem europaweit auf dem Gebiet der Labormedizin als
Kapazität anerkannten Professor Jörg Birkmayer, unterschriebene Erklärung eingegangen
werden. Diese Ärzte hatten Hamer mit sieben ihm bislang unbekannten Personen
konfrontiert. Die Untersuchung hatte dabei den ausdrücklichen Zweck festzustellen, ob
alle Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe dieser Patienten, die an Krebs, Multipler
Sklerose und weiterer Krankheiten erkrankt waren, eindeutig nach der "Eisernen Regel
des Krebses" verlaufen waren, was eindeutig der Fall war. Professor Jörg
Birkmayer äußerte sich später in einem Interview "fasziniert von den
diagnostischen Fähigkeiten des Herrn Dr. Hamer". Und das über einen
Arzt, der seit drei Jahren in der Bundesrepublik Berufsverbot hat.
siehe auch:
Briefe für Neue Medizin, No. 2/89