
General-Anzeiger Bonn, 24.07.1989
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Koblenz. (dpa) Ein Arzt ist für seinen Beruf ungeeignet, wenn er
nicht nach seinen Berufspflichten handelt. Dies entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht
und bestätigte damit die Aberkennung der Approbation für einen "uneinsichtigen
Krebsarzt". Der Mediziner hatte behauptet, durch seine eigene Krebserkrankung die
Ursache für Krebs gefunden zu haben und eröffnete im Sommer 1985 in der Nähe von
Koblenz eine private "Krebsklinik", ohne die erforderliche Erlaubnis.
(Az.: 9 K
215/87)
siehe auch:
Fr. Gottmann's Leserbrief, 24.7.89
Briefe für Neue Medizin, No.
3/89