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Pressespiegel 1989

Saarbrücker Zeitung, 24.07.1989
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Krebsarzt verliert seine Zulassung

Koblenz (lrs). Ein Arzt ist für seinen Beruf ungeeignet, wenn er nicht nach seinen Berufspflichten handelt. Dies entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht in einem am Sonntag bekannt gewordenen Urteil in erster Instanz und bestätigt damit die Aberkennung der staatlichen Zulassung zur Berufsausübung (Approbation) für einen "uneinsichtigen Krebsarzt", so das Gericht.

Der Mediziner hatte behauptet, selbst an Krebs erkrankt gewesen zu sein. Er habe dann die Ursache einer jeden Krebserkrankung gefunden und sei nun in der Lage, die schwere Krankheit in jedem Stadium heilen zu können.

Fachleute eines "Internationalen Schiedsgerichts" hatten jedoch bald festgestellt, daß die Theorie des Arztes lediglich bewährte Methoden zur Krebserkennung und -behandlung unterstützt. Dennoch eröffnete der betroffene Arzt im Sommer 1985 in der Nähe von Koblenz eine private "Krebsklinik", ohne dafür die erforderliche Erlaubnis zu haben. Die Behörden schlossen das Unternehmen wieder. Wenig später zog die Koblenzer Bezirksregierung dem Arzt die Approbation zurück.

Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Behörde jetzt rechtmäßiges Handeln. Die Richter stellten fest, der Mann kenne zwar genau seine Berufspflichten, sei aber absolut nicht zu bewegen, danach zu handeln.

Darüber hinaus habe er Röntgenaufnahmen falsch gedeutet. Außerdem habe er sich grundlos geweigert, über sich ein Gutachten über seine Eignung zum Arzt fertigen zu lassen. Ein solcher Mediziner dürfe nach geltendem Recht seinen Beruf nicht ausüben. (Aktenzeichen 9 K 215/87).

 

siehe auch:

Briefe für Neue Medizin, No. 3/89

 

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