
Saarbrücker Zeitung, 24.07.1989
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Krebsarzt verliert seine Zulassung
Koblenz (lrs). Ein Arzt ist für seinen Beruf ungeeignet, wenn er
nicht nach seinen Berufspflichten handelt. Dies entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht
in einem am Sonntag bekannt gewordenen Urteil
in erster Instanz und bestätigt damit die Aberkennung der staatlichen Zulassung zur
Berufsausübung (Approbation) für einen "uneinsichtigen Krebsarzt", so das
Gericht.
Der Mediziner hatte behauptet, selbst an Krebs erkrankt gewesen zu sein. Er habe dann
die Ursache einer jeden Krebserkrankung gefunden und sei nun in der Lage, die schwere
Krankheit in jedem Stadium heilen zu können.
Fachleute eines "Internationalen Schiedsgerichts" hatten jedoch bald
festgestellt, daß die Theorie des Arztes lediglich bewährte Methoden zur Krebserkennung
und -behandlung unterstützt. Dennoch eröffnete der betroffene Arzt im Sommer 1985 in der
Nähe von Koblenz eine private "Krebsklinik", ohne dafür die erforderliche
Erlaubnis zu haben. Die Behörden schlossen das Unternehmen wieder. Wenig später zog die
Koblenzer Bezirksregierung dem Arzt die Approbation zurück.
Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Behörde jetzt rechtmäßiges Handeln. Die
Richter stellten fest, der Mann kenne zwar genau seine Berufspflichten, sei aber absolut
nicht zu bewegen, danach zu handeln.
Darüber hinaus habe er Röntgenaufnahmen falsch gedeutet. Außerdem habe er sich
grundlos geweigert, über sich ein Gutachten über seine Eignung zum Arzt fertigen zu
lassen. Ein solcher Mediziner dürfe nach geltendem Recht seinen Beruf nicht ausüben.
(Aktenzeichen 9 K 215/87).
siehe auch:
Briefe für Neue Medizin, No.
3/89