
Schorndorfer Nachrichten, 12.10.1991
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Richter ändert Beschluß
MARKT RETTENBACH (lsw) - Der Richter am Amtsgericht Memmingen hat den
von ihm selbst in dieser Woche verfaßten Beschluß abgeändert, wonach die
leukämiekranke dreijährige Katharina aus dem Ort Markt Rettenbach im
Landkreis Unterallgäu zur weiteren Chemotherapiebehandlung in die Universitätsklinik
nach Ulm hätte gebracht werden müssen. Der Rechtsanwalt der Eltern hatte dagegen
Beschwerde eingelegt.
Nach Angaben des Präsidenten des Landgerichts Memmingen vom Freitag trug der
zuständige Amtsrichter der Beschwerde des Anwalts nun Rechnung. In dem abgeänderten
Beschluß heißt es, das Kind müsse "in eine geeignete Fachklinik" gebracht
werden. Die geänderte Version müsse nun erneut dem Landgericht vorgelegt werden. Das
Landgericht, so der Präsident, werde dann zu prüfen haben, ob durch die geänderte
Fassung nicht der gesamte Beschluß, der die Einweisung in eine Fachklinik verfügt und
das Sorgerecht für das Mädchen auf das Jugendamt übertragen hat, hinfällig werde.
Nach Auffassung des Rechtsanwalts der Eltern war der vor einigen Tagen ergangene
Gerichtsbeschluß mit dem festgelegten Behandlungsort Ulm verfassungswidrig, weil in der
Bundesrepublik der Grundsatz der freien Arztwahl besteht. Das Vormundschaftsgericht sei
mit diesem Beschluß eindeutig zu weit gegangen. Auch habe sich bei den Eltern die
Einsicht durchgesetzt, daß für die weitere erfolgreiche Behandlung des schwerkranken
Mädchens eine geeignete Klinik unbedingt notwendig sei. Katharina sei
bereits bei einer anderen Klinik angemeldet.
siehe auch:
Informationsdienst Amici di Dirk, 2/92