
Schorndorfer Nachrichten, 9.11.1991
Impressum
Sorgerecht wieder bei den Eltern
MINDELHEIM (dpa) - Das Amtsgericht Memmingen hat am Freitag den Eltern
der leukämiekranken, dreijährigen Katharina aus Markt Rettenbach das
Sorgerecht für ihr Kind zurückgegeben. Nach Mitteilung eines Sprechers des Gerichts
wurden alle früheren Beschlüsse für die weitere fachärztliche Behandlung des Mädchens
aufgehoben. Im Oktober hatte das Gericht den Eltern Katharinas das
Sorgerecht entzogen, weil sie sich geweigert hatten, das Mädchen weiter
chemotherapeutisch in der Uniklinik Ulm behandeln zu lassen. Mittlerweile wird das Kind in
einer Klinik im Ausland versorgt.
Um die Auswirkungen der chemotherapeutischen Behandlung ihrer Tochter dokumentieren zu
können, haben die Eltern einen Videofilm über die Zeit nach der Chemotherapie gedreht.
Das Mädchen hatte nach Angaben ihrer Mutter Schmerzen am ganzen Körper, entzündete
Schleimhäute und schrie die ganze Nacht. Die Eltern sind laut Gericht jetzt wieder voll
im Besitz des elterlichen Sorgerechts. Das Amtsgericht gehe davon aus, daß seit der
ergangenen Anordnung veränderte Umstände herrschen. Die Behandlung des Kindes in einer
Fachklinik im Ausland sei gewährleistet, heißt es in der Begründung des Beschlusses.
siehe auch:
Informationsdienst Amici di Dirk, 2/92