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Pressespiegel 1995

Der Spiegel, 07.08.1995

„Heimliche Vernunft“

Wie weit dürfen Eltern die Behandlung ihrer Kinder bestimmen?

Auch in deutschen Krankenhäusern kommt es immer wieder vor, daß sich Eltern gegen die Behandlung ihres Kindes sperren. Weil sie die Qualen der Kleinen nicht mehr ansehen können, untersagen sie den Ärzten etwa, die rettende Chemotherapie fortzusetzen. Die Folge ist ein oft wochenlanges juristisches Gezerre um die richtige medizinische Versorgung.

So kämpfte vor vier Jahren im bayerischen Markt Rettenbach der Elektromeister Alban Scharpf monatelang mit Medizinern, Richtern und dem Jugendamt um seine von tödlichem Blutkrebs befallene Tochter Katharina. Zunächst hatten Ärzte in der Ulmer Uni-Klinik das drei Jahre alte Kind ein Vierteljahr lang chemotherapeutisch behandelt. Als die Schmerzen für die Tochter immer quälender wurden, das Gesicht des Mädchens immer grotesker entstellt wurde, holten die Eltern das Kind nach Hause. Ärzte sollten es erst einmal ohne Zytostatika betreuen.

Die um das Leben des Mädchens besorgten Uni-Ärzte schalteten Gerichte und Jugendamt ein. Mit der Chemotherapie, so argumentierten sie, hätte das Kind eine 90prozentige Heilungschance, alternative Methoden würden dagegen den sicheren Tod bedeuten. Das Memminger Amtsgericht entzog den Eltern das Sorgerecht. Katharina sollte wieder in die Uni-Klinik - zwangsweise.

Daraufhin flüchtete der Vater mit seiner Tochter in die USA, um sie in einer Spezialklinik behandeln zu lassen. Das wiederum genügte den Richtern. Weil die Tochter nunmehr in einer anerkannten Klinik behandelt werde, gewährten sie den Eltern das Sorgerecht zurück.

Als das Mädchen zwei Jahre später starb, entspann sich erneut Streit. Staatsanwälte beschlagnahmten die Leiche und ließen sie gegen den Willen der Eltern obduzieren. Das Karlsruher Verfassungsgericht billigte später die Entscheidung der Behörden, weil ein ärztlicher Behandlungsfehler als Todesursache nicht auszuschließen gewesen sei.

Ob die Gerichte in Fällen wie der kleinen Katharina den Eltern das Sorgerecht entziehen können, ist unter Juristen umstritten. Grundsätzlich ist es Sache der Eltern, über die richtige Behandlung ihres Kindes zu entscheiden. Sie haben die oberste Verantwortung für das Wohl ihres Kindes, nicht die Arzte.

Erst wenn Kinder alt genug sind, die Konsequenzen einer Operation zu übersehen, können sie selbst entscheiden - auch gegen den Willen ihrer Eltern. Die Juristen setzen das Alter für diese sogenannte Einwilligungsfähigkeit von Fall zu Fall fest. Zuweilen billigen sie schon einer 13jährigen die nötige Reife für die Entscheidung über eine Operation etwa an der Gebärmutter zu.

Bei Kindern wie der kleinen Katharina oder der österreichischen Olivia darf kein Arzt ohne Zustimmung der Eltern Medikamente verabreichen, eine Therapie verordnen oder gar das Operationsmesser ansetzen.

Anders entscheiden die Gerichte erst, wenn die Eltern das Wohl des Kindes gefährden. So müssen die Eltern gefahrlosen und objektiv erforderlichen Eingriffen wie etwa einer Blinddarmoperation zustimmen. Weigern sie sich, können die Ärzte das Vormundschaftsgericht einschalten, das die fehlende Zustimmung der Eltern umgehend ersetzt.

Kompliziert werden die Fälle, wenn der Erfolg einer Therapie ungewiß ist. Häufig stecke in den Eltern „ein Stück heimlicher medizinischer Vernunft“ , so der Göttinger Familienrechtler Uwe Diederichsen, wenn sie unsicheren Therapiemethoden der Schulmedizin die Zustimmung verweigern.

„Wo die Gefahren bei Behandlung wie Nichtbehandlung für das Kind gleich groß sind, hat das Vormundschaftsgericht nichts zu suchen“, sagt Diederichsen. „Es ist klar, daß dem Gericht in diesen Fällen auch keine höheren Einsichten in das Kindeswohl gelingen als den Eltern.“

Berüchtigt sind unter Ärzten die Anhänger der Zeugen Jehovas. Den Jüngern der Sekte, die den nahen Weltuntergang verheißen, ist jeglicher Konsum von Blut verboten: keine halbgaren Steaks, aber auch keine Bluttransfusionen.

Oftmals tragen sie Erklärungen bei sich, die Ärzten in Notfällen Bluttransfusionen verbieten. „Geht nie ohne dieses Dokument aus dem Haus“, mahnt die Jehova-Schrift Unser Königreichsdienst“ „kontrolliert es bei euren Kindern jeden Tag, bevor sie zur Schule gehen.“

Immer wieder müssen Ärzte tatenlos zusehen, wie in den Krankenbetten Anhänger der Sekte sterben, weil sie sich gegen rettende Operationen gewehrt haben. So verblutete vor vier Jahren in einem Berner Krankenhaus eine junge Frau kurz nach der Geburt ihres Babys. Sowohl die Frau selbst als auch der Ehemann und sogar ihr Vater - allesamt bekennende Zeugen Jehovas hatten sich geweigert, einer Bluttransfusion zuzustimmen.

Hilfe bei Gericht können die Ärzte nur dann einholen, wenn Sektenanhänger ihren Kindern den rettenden Eingriff verweigern. Dann geht das Lebensrecht des Kindes vor . „Niemand ist berechtigt“, so lautet der Leitspruch der MedizinrechtIer, „eigenem Glauben fremdes Leben zu opfern.“

 

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