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Pressespiegel 2007

Ostsee Zeitung, 01.03.2007

Arzt muss alternative Behandlungsmethode nennen

Koblenz (dpa) Ein Arzt muss einen Patienten ungefragt über alternative Behandlungsmethoden aufklären, wenn sie sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden. Das entschied das Oberlandesgericht  (OLG) Koblenz (Az.: 5 U 180/06). Denn es sei dann allein Sache des Patienten zu entscheiden, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll sei und worauf er sich einlassen wolle. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage einer Patientin gegen ihren Zahnarzt in Höhe von 6000 Euro statt.

 

Anmerkung:

Da bisher die GNM nicht widerlegt werden konnte, gilt sie als Stand er Wissenschaft. Die GNM geht immer ursächlich vor und hat kaum Nebenwirkungen und kostet wenig.

Im Herbst 2005 sind sämtliche Onkologen im deutschsprachigem Gebiet per Einschreiben über die GNM in Kenntnis gesetzt worden.

 

siehe auch:

Schreiben + Mini(Präsentation) an sämtliche Onkologen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, 01.10.2005

Eine kleine Sammlung relevanter Urteile betreffend Medizin

 

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