Zeugin Veronika Schilcher, geb. 06.07.1961, Angestellte, wh.
2724 Maiersdorf 221, Schwester der Zweitbeschuldigten, gibt nach WE und Vorhalt des § 152
StPO an:
Seite 68
Ich will aussagen.
Der ER: Sie sollen dabei gewesen sein, als die gerichtliche Entscheidung zugestellt
werden sollte?
Zeugin: Ja, ich war dabei, als der schriftliche Obsorgeentzug uns überreicht
worden ist, weil die Familie Pilhar nicht mehr da war.
Nach Vorhalt des Aktenvermerkes vom 28.06.1995, AS 107: "Am 28.06.1995 haben
Herr DSA (Diplomsozialarbeiter) Reisner und der Unterfertigte nach telefonischer
Vorankündigung den Gendarmerieposten Bad Fischau im ca. 8.15 Uhr aufgesucht und haben uns
dann zwei Gendarmeriebeamte nach Maiersdorf begleitet. Die Gendarmen haben im
Dienstkraftwagen einige Häuser vor der Anschrift Maiersdorf 221 gewartet, während Herr
Reisner und der Unterfertigte nach einem kurzen Gespräch mit der
mütterlichen Großmutter, die sich gerade auf der Straße befand, das Haus allein
betreten haben. Im Haus konnte nur der mütterliche Großvater sowie eine Schwester der
Kindesmutter angetroffen werden."
Zeugin: Ein Herr Gruber und ein Herr Reisner kamen zu uns. Ein Gendarmerieauto
hat vor dem Haus gewartet.
Der ER: Wie ist es Ihrer Erinnerung nach weitergegangen?
Zeugin: Sie haben uns ein Schreiben mitgebracht, das war der offizielle
Kindesentzug. Wir wurden gefragt, ob wir wissen würden, wo sich die Familie Pilhar
aufhält. Der Gendarmeriewagen war zur Sicherheit deshalb in Begleitung, weil die
beiden Herrn nicht wußten, wie wir darauf reagieren würden, wenn die Herrn unser Haus
betreten
Seite 69
würden, wurde aber dann von Herrn Gruber weggeschickt. Wie das Gespräch war, kann ich
nicht mehr dezidiert sagen.
Der ER: Mit wem der beiden Herrn haben Sie persönlich gesprochen?
Zeugin: Vorwiegend mit Herrn Gruber, aber auch mit dem zweiten Herrn.
Nach weiterem Vorhalt des AV: "Nach einem längeren, intensiven
Gespräch..."
Der ER: Haben Sie das auch so empfunden? Wie lang
haben Sie mit wem gesprochen und worüber?
Zeugin: Es war ein längeres Gespräch, vorwiegend mit Herrn Gruber, meinem
Vater und mir. Herr Gruber hat uns diesen Beschluß vorgelesen und wieder die Frage
aufgeworfen, ob wir wissen, wo sich die Familie Pilhar befände. Wir wußten es nicht. Wir
haben auch gesagt, wir wissen es nicht.
Der ER: Man hat Ihnen den ganzen Beschluß vorgelesen?
Zeugin: Im Prinzip alle Punkte, ja.
Der ER: Worum ist es wirklich in diesem Beschluß gegangen? Warum waren die Herrn
da? Was wollten sie letztendlich?
Zeugin: Sie haben immer wieder betont, daß das Kind nicht mehr rechtmäßig den
Eltern gehört laut diesem Beschluß; es kam immer wieder die drängende Frage, ob wir
nicht doch wissen, wo sich die Familie aufhält und ob wir denn wissen, was das bedeutet,
wenn das "schief" geht.
Der ER: Sie haben gesagt, es wäre gesagt worden, daß das Kind nicht mehr den
Eltern gehört. Ist diese Formulierung richtig?
Zeugin: Das hat der Herr Gruber gesagt.
Seite 70
Der ER: Weiter heißt es im AV, daß der Beschluß ON 3 zurückgelassen wurde.
Dieses offenbar Ihnen vorgelesene Schriftstück wurde dann auch zurückgelassen?
Zeugin: Ja; bei meinen Eltern und mir im Haus. Wir wohnen zusammen.
Der ER: Haben Sie sich den Beschluß dann noch einmal durchgelesen? Haben Sie sich
in die Problematik noch vertieft?
Zeugin: Natürlich haben wir das durchgelesen und waren betroffen.
Der ER: In diesem Beschluß steht, daß dieser nach § 12 AußStrG sofort in Vollzug
zu setzen ist. Ist Ihnen das aufgefallen?
Zeugin: Ja, schon, aber was hätten wir machen sollen? Das war ja nicht machbar.
Der ER: Es ist behauptet worden, es bestand telefonischer Kontakt. Stimmt das? Hat
er auch zum damaligen Zeitpunkt bestanden?
Zeugin: Ab und zu. Ich war nicht immer da. Ich kann das nicht genau sagen.
Der ER: Dann soll dieser telefonische Kontakt auch in der Richtung einmal geklappt
haben, daß Ihre Mutter mit Herrn Pilhar telefoniert hat. Können Sie dazu etwas sagen?
Wissen Sie, welches Telefonat gemeint ist? Waren Sie dabei oder ist nachher darüber
gesprochen worden?
Zeugin: Es tut mir leid, das kann ich jetzt nicht sagen.
Der ER: Fällt Ihnen aus der heutigen Erinnerung ein bestimmter Zeitpunkt, eine
bestimmte Äußerung, ein, von der an nach Ihrer Wahrnehmung die
Seite 71
Eheleute Pilhar auf alle Fälle gewußt haben, daß das Kind nicht mehr ihnen
gehört?
Zeugin: Das weiß ich nicht.
StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Dieser Beschluß ist nicht nur damals zurückgelassen
worden, sondern er wurde auch mit der Post zugestellt. Wissen Sie das?
Zeugin: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Waren Sie zufälligerweise dabei, als er zugestellt
wurde?
Zeugin: Ich war nicht dabei, aber ich habe es dann gesehen, als ich heimkam. Bei
der Entgegennahme war ich nicht dabei. Ich glaube, meine Mutter hat das Schriftstück in
Empfang genommen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wissen Sie, an welchem Tag der Beschluß mit der Post
zugestellt worden ist? War das vor oder nach der Intervention mit der Gendarmerie?
Zeugin: Das war danach.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie lange war zu diesem Zeitpunkt die Familie Pilhar
schon weg von zu Hause? Wieviele Tage?
Zeugin: Das kann ich nicht mehr sagen; ungefähr eine Woche.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wissen Sie, ob Ihre Mutter dem Postzustellbeamten
gesagt hat, daß die Familie Pilhar eigentlich gar nicht da ist?
Zeugin: Ich nehme es an.
Verteidiger Mag. Rebasso: Jedenfalls hat sie die Briefe übernommen?
Seite 72
Zeugin: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Es wurde festgehalten, Sie hätten ein längeres,
intensives Gespräch mit den Herren gehabt, die das Schriftstück überbracht haben.
Worüber haben Sie gesprochen? War das eine Diskussion?
Zeugin: Ich kann nicht unbedingt sagen, eine Diskussion. Es war eher ein Vorwurf
von seiten der Herren uns gegenüber mit dem Inhalt, daß das Kind nicht mehr den Eltern
gehört, und wo sie sich den aufhalten, warum wir das nicht wissen, was sie denn jetzt
machen werden, das Kind gehöre behandelt, in diese Richtung.
Verteidiger Dr. Schefer: Haben Sie dazu Auskunft erteilt? Haben Sie darauf
geantwortet?
Zeugin: Eher nicht, weil wir selber unwissend waren.
Verteidiger Dr. Schefer: Warum wurde Ihnen der Beschluß vorgelesen? Haben Sie
das gewünscht?
Zeugin: Nein. Herr Gruber hat von sich aus den Brief geöffnet und uns das
vorgelesen.
Verteidiger Dr. Schefer: Hat Herr Gruber Ihnen aufgetragen, daß Sie den Inhalt
dieses Schreibens weitergeben sollten?
Zeugin: Das kann ich jetzt nicht genau sagen. Das weiß ich jetzt nicht.
Verteidiger Dr. Schefer: Hatten Sie das Gefühl, daß Sie das tun sollten?
Zeugin: Ich hatte eher das Gefühl, daß er uns aufmerksam machen wollte, daß
wir, falls wir irgendwie Kontakt zu Herrn Pilhar bekommen, ihn das wissen lassen sollten.
Seite 73
Verteidiger Dr. Schefer: Hatten Sie das Gefühl, daß Sie sich womöglich einer
strafbaren Handlung schuldig machen, wenn Sie das nicht tun?
Zeugin: Zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht.