SV Dr. Scheithauer gibt an: Eigentlich hat sich nichts an
meinem Gutachten geändert.
Der ER: Es ist diese Leberschädigung zur Sprache gekommen. Für mich ist es
eindeutig und ausreichend expliziert, aber zur Verdeutlichung, weil es nicht so besonders
zur Sprache gekommen ist: Was war mit der Leber?
SV: Betreffend die Leber wurde zu dem Zeitpunkt, als die Diagnose gestellt
wurde, letztlich eigentlich an drei verschiedenen Stellen mit allen menschenmöglichen
diagnostischen Verfahren festgestellt, daß die Leber nicht betroffen war. Das heißt, der
Tumor war auf die Niere beschränkt; das, was man sozusagen in der Leber gesehen hat - und
das hat Frau Pilhar ja heute auch gesagt - das einzige war, daß die Leber imprimiert
wurde, d.h. der Tumor war so groß, daß er auf die Leber gedrückt hat. Das Tumorstadium
war ein Stadium 1, ein Frühstadium, das potentiell in erster Instanz auch operiert hätte
werden können, und das ist ja im Prinzip ja auch in einem der Gespräche als dann nicht
ideale Alternative, aber sozusagen als Möglichkeit, ins Auge gefaßt worden. In Amerika
macht
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man das sogar nicht selten, daß man in erster Instanz operativ agiert und daß man nur
im Anschluß dann die Chemotherapie macht, in Abhängigkeit von Risikokonstellation,
welchen Aufbau der Tumor hat, wie groß er war, wie unproblematisch die Therapie. In
Europa macht man das an und für sich umgekehrt, daß vorweg, um das Risiko zu minimieren,
daß die Kapsel dieses Tumors bei der operativen Entfernung zerplatzt, in erster Instanz
über vier Wochen eine Chemotherapie
gegeben wird; der Vorteil dieser Strategie ist auch,
daß der Tumor meistens schon binnen dieser wenigen Wochen deutlich kleiner ist, leichter
zu operieren ist; nach erfolgten Operation wird dann entschieden. In manchen Fällen, wenn es eine sehr
günstige Prognose ist, es also ein sehr ausgereifter Tumor ist, muß keine Chemotherapie
gemacht werden; das ist eher selten. Im übrigen macht man dann entweder vier
Wochen oder vier Monate eine Sicherheitsbehandlung, um versteckte Fernmetastasen zu
behandeln. Faktum war, daß zu dem Zeitpunkt, wo Olivia dann einer entsprechenden Therapie zugeführt wurde, sowohl in
der Lunge als auch in der Leber Metastasen waren. Das ist
ein Stadium IV, da stehen die Chancen einer Definitiv- und Dauerheilung nur mehr
50 : 50. Da muß man in der Regel dann auch mit intensiveren therapeutischen Maßnahmen
eingreifen, um eine Heilung gewährleisten zu können. Das Problem ist, wenn der Zustand
eines Patienten schlechter ist, dann hat er natürlich auch von der Verträglichkeit der
Therapie wesentlich größere Probleme, als wenn es jemandem sehr gut geht. Man muß
intensivere Medikamente einsetzen, die in der Regel dann schlechter vertragen werden, und
zusätzlich, was man im Idealfall normalerweise nicht macht, muß man eine
Bestrahlungstherapie auch einsetzen. Spätschäden, weil man ja doch auch in diesem
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Stadium so viele heilen kann, finden sich gerade bei Leuten, die intensiver behandelt
werden mußten und die Strahlentherapie erhalten haben.
Der ER: Wenn ich den Einwand richtig verstanden habe, der vom Erstbeschuldigten
kommt, geht er davon aus, daß diese Leberschädigung von vornherein schon da war. Das
stimmt mit Ihrem Gutachten nicht überein.
SV: Nein. Prim. Hübsch, inzwischen in Neunkirchen Vorstand der
Radiologie, hat im Allgemeinen Krankenhaus alle Computertomographien des Bauchbereiches
und alle Untersuchungen vor sich liegend gehabt und hat die Befunde miteinander verglichen
und hat dezidiert in seinem Befund ausgeschlossen, daß vor dem 19.05.1995, das war der
Zeitpunkt der ersten Computertomographie, die Leber in diesen Krankheitsprozeß involviert
war. Das kann man auch statistisch sagen, um Fragen vorweg vorzugreifen: Die
Wahrscheinlichkeit, daß primär Lebermetastasen vorliegen, ist sehr gering. In 85% der
Fälle gibt es keine Fernmetastasen, weil der Tumor eben zuerst so groß wird, daß man
ihn tastet. Ich würde sagen, man kann mit Ultraschall und Computertomographie in 95 bis
98%-iger Sicherheit Metastasen
ausschließen. Wie gesagt, nichts ist perfekt in der
Medizin, aber nach allem menschlichen Ermessen war das nicht der Fall.
Der ER: Nun ist schon einige Male diese Therapiestudie SIOP 9 GPO angesprochen worden. Können Sie
uns als medizinischen Laien erklären, was das ist?
SV: Die Krankheit ist so selten, in Österreich finden sich pro Jahr 6 bis 12
Fälle, in Deutschland etwa 200 Fälle pro Jahr. Man versucht daher, nachdem das ein Tumor
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ist, wo man eine sehr sehr hohe Heilungschance hat, die Patienten möglichst
einheitlich und optimalst zu behandeln und das nur an spezialisierten Zentren. Das Ziel
ist, die bestehende, etablierte Therapie, die so eine hohe Heilungschance hat, noch
kürzer, noch besser verträglich zu machen und vielleicht noch weiter zu optimieren bei
den Patienten, die nicht eine so gute Prognose haben. Man versucht ja bei einer
Tumortherapie mit einer Chemotherapie, den Patienten, wenn es irgendwie vermeidbar ist,
keinen Schaden oder keine Nebenwirkungen zuzufügen. In manchen Situationen, z.B.
Leukämie, ist die Chemotherapie
eine schreckliche Therapie. Chemotherapie
ist nicht Chemotherapie. Es gibt 60 Substanzen, es gibt 2000 Kombinationen. Es hängt davon ab, was
für ein Behandlungsziel man anstrebt. Man versucht aufgrund der Seltenheit der Krankheit
aufgrund der großen Erfahrung, die man benötigt, um diesen seltenen Tumor zu behandeln,
die Patienten weltweit einheitlich zu behandeln. In ganz Europa werden die Patienten nach
dieser SIOP-Studie, das ist die Society for onkological
Pediatritions, behandelt, und in
Amerika gibt es eine zweite Gesellschaft, die auch mit Buchstaben abgekürzt ist; die
behandeln auch alle einheitlich; man behandelt in Abhängigkeit vom Tumorstadium, vom
Alter des Patienten und von der Risikokonstellation, die sich aufgrund des intraoperativ
erhobenen Befundes ergibt.
Der ER: Auf welcher Basis ist diese Studie?
SV: In der vorhergehenden amerikanischen Studie z.B. sind 6000 Patienten
behandelt worden, in der europäischen Studie sind auch ungefähr 1500 Fälle, die man
über 15 Jahre schon nachbeobachtet, behandelt worden.
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Der ER: Heißt das also, daß diese Behandlungsmethode über Grundlage
Therapiestudie SIOP die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft mit
heutigem Stand sind?
SV: Ja. Das ist sicherlich der Fall. Es gibt
viele Ärzte, viele verschiedene Meinungen, es gibt gute Ärzte, schlechte Ärzte, manche
Ärzte, die ihre Fähigkeiten, Möglichkeiten überschätzen und manche, die die Grenzen
der Medizin kennen. Weltweit würde von jemandem, der ein bißchen etwas versteht von der
Krebstherapie und der die Seltenheit dieses Tumors oder dieser Krankheit kennt, auf diese
Art behandelt werden. Eine Alternative gibt es ganz, ganz sicher nicht.
Der ER: Es ist auch die Rede davon, daß das in
einigen wenigen Krankenhäusern abgehandelt wird. Wo gibt es in Österreich solche
Zentren? Wo könnte dieser Fall abgehandelt werden? Weiters ist auch die Rede von einer
Verständigungspflicht. Das muß nämlich gemeldet werden. Was ist darunter zu verstehen?
SV: Es ist in Österreich an und für sich das Zentrum für diese Erkrankung
eben das St.
Anna-Kinderspital. Wenn an einer Abteilung, egal wo, diese Krankheit
diagnostiziert wird, dann wird diese Zentrale, das St.Anna-Kinderspital verständigt bzw.
werden in der Regel die Patienten auch dorthin transferiert, weil dort eben das Know-how
besteht und sozusagen auch die Infrastruktur für eine wirklich optimale Versorgung der
Patienten gegeben ist, bzw. die Universitätskliniken machen eben die Behandlungen zum
Teil auch selbständig, aber auch unter Information und Beiziehung des Professor
Gadner,
des Leiters des St.Anna-Kinderspitals.
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Der ER: Das war offenbar der Grund für Prof.
Jürgenssen, zu sagen, St.Anna-Kinderspital? Hat er da nach den üblichen Regeln gehandelt?
SV: Ja, das ist der übliche und korrekte Weg und das ist eigentlich sehr prompt
gegangen. Olivia wurde ja am selben Tag der Diagnosestellung oder des Verdachtes dorthin
weitertransferiert.
Der ER: Ich habe zu beurteilen, wie dieses Stadium ein Laie miterlebt. Das Gutachten
geht von Stadium 1 bis Stadium 4. Unabhängig von allen mehr oder weniger diffizileren
medizinischen Möglichkeiten, was ist für Eltern eindeutig erkennbar,
daß der Zustand schlechter wird? Wie kann man das medizinisch sagen und
fassen?
SV: Es ist, glaube ich, sehr schwierig; als Eltern hat man, glaube ich, eine
andere Beziehung, als wenn man als Arzt an den Patienten herantritt. Ich glaube schon,
daß es bei einem Krankheitsprozeß in diesem Umfang, in diesem Ausmaß, der ja
fast ein Drittel der Größe des Kindes eingenommen hat, merkbar sein muß, daß es dem
Kind schlecht geht.
Der ER: Es muß doch der Bauch sehr aufgebläht sein. Sieht man, daß da etwas
schlechter oder in dem Fall größer wird?
SV: Ich war bei der unmittelbaren Behandlung der Olivia
nicht beteiligt. Ich habe mein Gutachten nur anhand der Krankenunterlagen, die mir zur
Verfügung gestellt wurden, gemacht. Ich konnte nur sozusagen aus den Medienberichten und
den Fotos ersehen, wie die Situation primär ausgeschaut hat, wie sie dann mit der
Flugärzteambulanz eingetroffen ist und wie sie dann ausgesehen hat. Der Leib war
sicherlich aufgetrieben; es ist
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in der Situation sicherlich der ganze Verdauungsapparat Magen-Darm zusammengedrückt.
Entsprechend hat man natürlich, weil dort sehr empfindliche Nervenzentren sind, in der
Regel auch Schmerzen, also nicht nur das Druckgefühl, sondern diese Nervenzentren werden
in der Regel auch komprimiert; das, was man an Essen überhaupt zu sich nehmen kann, kann
nicht sehr viel gewesen sein, weil der Magen zusammengedrückt war; natürlich ist die
Muskulatur geschwächt und man ist bei weitem nicht mehr so bewegungsfähig. Es ist sicher
objektiv ersichtlich, glaube ich.
Der ER: Kann man aus medizinischer Sicht sagen, ob und
wieviel Schmerzen das Kind gehabt haben muß bei diesem Krankheitsbild?
SV: Das ist eine sehr schwierige Frage, weil Schmerz subjektiv registriert wird.
Jeder hat ein unterschiedliches Ausmaß an Schmerzempfindung. Die Wahrscheinlichkeit ist
sehr groß. Ich konnte das auch nur indirekt beurteilen, weil ja nach diesen
Hamer-Thesen
der Schmerz gut ist, welche Auffassung natürlich katastrophal ist. Ich konnte das auch
indirekt beurteilen, als ich die Intensität der Schmerztherapie gesehen habe, die in
einem Krankenhaus erforderlich war. Die Schmerzen
müßten, soweit ich das indirekt
beurteilen kann, bestanden haben; wie oft und in welchem Ausmaß, das kann ich natürlich,
nachdem ich auch mit der Patientin nie gesprochen habe, nicht beurteilen.
Der ER: Angeklagt ist wörtlich
"Körperverletzung". Das ist aber der technische Ausdruck dieses Paragraphen,
der juristisch angezogen worden ist. Inhaltlich heißt es aber: Körperverletzung oder
Gesundheitsschädigung. Können Sie als Arzt sagen, ob und wieweit sich Ihr Befund und
Gutachten unter diese
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juristische Definition begeben kann? Definiert wird nämlich die
Gesundheitsschädigung so, daß es heißt: "An der Gesundheit schädigt, wer
eine Krankheit herbeiführt oder verschlimmert." Was sagen Sie als Mediziner zu den
Begriffen "Krankheit" und "verschlimmert"?
SV: Es hat sich die Chance auf Definitivheilung, die ja Gott sei Dank doch noch
eingetreten ist, von primär 97% auf 50% und wahrscheinlich einen noch geringeren
Prozentsatz verringert, weil in der Zwischenzeit durch den verschleppten Therapiebeginn
Fernmetastasen aufgetreten sind, also aus dem Stadium 1 ein Stadium 4 geworden ist, und
weil intensivere therapeutische Maßnahmen erforderlich
geworden sind und ja auch die Verträglichkeit der Therapie wesentlich problematischer
geworden ist durch den verzögerten Beginn der Therapie in einem höheren Tumorstadium.
Der ER: Nach dem von Ihnen erhobenen Krankheitsbild in diesen zehn bis elf Wochen,
von denen die Rede ist, hat sich die Krankheit verschlimmert?
SV: Ja, zweifellos.
-----
StA: keine Fragen.
-----
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie sagen, die Krankheit hat sich verschlimmert. Was
hat die Verschlimmerung der Krankheit herbeigeführt? Hat sie sich aus sich heraus
verschlimmert oder wurde da etwas getan, eine Außeneinwirkung?
SV: Die Krankheitsverschlimmerung ist dadurch erfolgt, daß keine entsprechende
Therapie in die Tat umgesetzt wurde und daß zwei Monate verstrichen sind. In dieser Zeit
von zwei Monaten hat sich der Tumor von einem
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Durchmesser von ungefähr 8 cm auf einen Durchmesser von ungefähr 30 cm vergrößert.
Dadurch hat sich auch eine Verschlechterung ergeben.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hat sich die Verschlimmerung aus sich heraus
entwickelt oder wurde etwas dazu getan?
SV: Die hat sich spontan ergeben. Das liegt in der Natur dieser Krankheit, in
der Natur der Tumorkrankheit. Das ist ein gesundes Körpergewebe, das nicht mehr den
Wachstumsmechanismen unterliegt und somit tut, was es will. Es ist von selbst gewachsen,
spontan.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ihre Meinung war zunächst die, daß man das hätte
stoppen können? Man hätte eingreifen können?
SV: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ihre gesamte Sachverständigenbegutachtung ist auf den
einschlägigen konventionellen Erkenntnissen der schulmedizinischen Krebstherapie
aufgebaut?
SV: Das ist im wesentlichen das, worauf ich basiere, ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Das berücksichtigt aber nicht die ja auch hier
in diesem Verfahren im Raume stehenden anderen Meinungen zu diesem Thema?
SV: Das ist ein so weitreichendes Problem,
das wir sicherlich nicht abhandeln und endgültig lösen werden können. Faktum ist, daß
jedem Laien, jedem Arzt, wenn er einen neuen therapeutischen Weg hat, eine neue
Möglichkeit hat, eine Erkrankung zu behandeln, zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung
stehen, die Welt daran auch teilnehmen zu lassen. Es gibt Zeitschriften, wo er seine Daten
bekanntgeben kann. Es wurde von Herrn Pilhar gesagt, den
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Dr. Hamer kennt jeder; es gibt diesen Namen - abgesehen davon, daß er kein Arzt ist -
nirgends in der Welt. Es erscheint dieser Name nirgends - das wurde auch von Dr.
Hawel
festgestellt und steht jedem die Möglichkeit zu - das heißt "Medline" -
nachzuschauen, ob jemand irgend etwas darüber einmal publiziert hat. Es ist keine
anerkannte Methode; es gibt sehr viel paramedizinische Methoden, die zum Teil, wie gesagt,
nicht ausreichend untersucht worden sind. Es ist allerdings die Schulmedizin nicht böse,
sie verwehrt sich nicht gegen diese Methoden. Wir wissen, gerade in der Krebstherapie, wie
groß die Nachfrage ist. Viele Patienten wollen das - und das ist verständlich, weil man
nach menschlichem Ermessen wirklich alles machen möchte, um zusätzliche Maßnahmen zu
ergreifen. Es wird durchaus akzeptiert. Die Schulmedizin verlangt nur genauso, wie sie von
sich selbst etwas verlangt, daß wirklich auch Beweise erbracht werden, daß diese
Therapie etwas bringt, oder daß sie besser ist, oder daß sie überhaupt etwas dazu
beiträgt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Es ist Ihnen aber bekannt, daß es hier verschiedene
Meinungen gibt, insbesondere in der Krebstherapie ein ganzes Spektrum von Meinungen, und
Sie referieren aus der Sicht der konventionellen Schulmedizin? Ist das so?
SV: Es gibt sicherlich an die 300 paramedizinische Methoden. Was sozusagen das
Gesetzbuch für den Juristen ist, ist eben die schulmedizinische Meinung, wenn Sie so
wollen, für den Arzt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ist Ihnen bekannt, daß in verschiedenen
Zeitungen, Zeitschriften, durchaus zum Teil auch in Fachzeitschriften, insbesondere im
Zusammenhang mit der Chemotherapie
Publikationen
erfolgt sind, die ich zum Teil auch hier habe, die ich dem Gericht
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auch vorlegen werde und die Verlesung beantragen werde, die auch den Beschuldigten zum
Teil damals vorgelegen sind, und wo es z.B. heißt: "Chemotherapie im Abseits" -
also insbesondere im Zusammenhang mit der Chemotherapie
doch sehr kritische Stellungnahmen
- von durchwegs medizinisch gebildeten Personen erfolgen, z.B. "Vom Giftgas zum
Krebsmittel"; im deutschen Ärzteblatt ist etwas abgedruckt, da geht es darum, daß
noch immer mehr Fragen als Antworten ebenfalls im Zusammenhang mit der konventionellen
Krebstherapie gibt. Im Spiegel - das ist zwar keine Fachzeitschrift - haben wir einen
Artikel "Ein gnadenloses Zuviel an Therapie". Da sind Stellungnahmen zu lesen,
die zum Teil für die Chemotherapie
vernichtend sind. Ist Ihnen das bekannt?
SV: Natürlich. Ich möchte nur auf folgendes aufmerksam machen: Es gibt
unendliche Berichte und Chemotherapie
ist nicht Chemotherapie; gerade jemand, der
sozusagen die Krebstherapie macht, weiß über die Grenzen und Möglichkeiten der
Chemotherapie, die es gibt. Es gab sehr, sehr wesentliche Fortschritte, aber es wurde in
den letzten Jahren, Jahrzehnten gelernt, daß es eben Grenzen und Möglichkeiten gibt. Die
sollten je nach Chance, je nach Möglichkeit entsprechend eingesetzt werden. Wenn man
jemanden nicht mehr heilen kann, dann weiß man, und das wird generell getan, daß man
eher zurückhaltend agiert und nicht belastend agiert, da die Lebensqualität, wenn nur
eine begrenzte Zeit verbleibt, eigentlich das entscheidendste, vordergründige Moment ist.
Umgekehrt gibt es bestimmte Situationen, wo so gewaltige Fortschritte gelungen sind wie
beispielsweise bei diesem Wilmstumor; das sind nicht viele Tumoren. Hodentumoren waren
früher ein Todesurteil und heute kann man 90% dieser Menschen auf Lebzeit heilen.
Da
Seite 84
muß man manchmal doch intensivere Therapien machen, aber das ist leider Gottes dann
erforderlich. Da gibt es eben leider auch keine alternative Möglichkeit.
Aber sonst ist es wirklich wichtig zu wissen, Chemotherapie
ist nicht Chemotherapie. Es
gibt 2000 verschiedene Kombinationen. Das hängt davon ab, was man behandelt. Es geht die
Entwicklung in der Medizin wirklich fulminant vor sich, daher auch diese
Überspezialisierung. Es kann ein praktischer Arzt und auch ein allgemeiner Internist
eigentlich nicht mehr wirklich die Möglichkeiten vollends überblicken und ersehen, die
augenblicklich bestehen, und wie es weitergeht. Selbst die Onkologie, also die
Krebstherapie, hat sich wieder aufgeteilt. Es gibt spezielle Chirurgen dafür, selbst die
Blutkrebserkrankungen sind ein eigenes Kapital geworden. Es ist die Medizin so vielfältig
geworden. Das sollte man eben als Arzt wissen. Es waren sehr viele Ärzte beteiligt, daß
man zwar global ein bißchen die Situation beurteilen kann, aber aufgrund einer
Überspezialisierung sollte dann doch ein Spezialist beigezogen werden.
Verteidiger Mag. Rebasso: Kann man sagen, daß sich die Krebstherapie nach wie
vor im Experimentierstadium befindet?
SV: Das würde ich so nicht meinen. Bei sehr häufigen Krebsarten sind die
therapeutischen Möglichkeiten sicherlich noch nicht optimal, vor allem bei
fortgeschrittenen Tumorstadien sicherlich. Alles bedarf einer weiteren Optimierung.
Vielleicht ist es in zehn bis fünfzehn Jahren so weit, wenn man jene Gendefekte kennt,
die den Krebs auslösen, daß man ganz andere therapeutische Möglichkeiten hat. Es ist
alles verbesserungsbedürftig. Es wäre falsch und schlecht, wenn man sagt, das ist das
Optimale. Man kann
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sich immer nur nach der gegenwärtigen Situation, nach den gegenwärtigen
Möglichkeiten orientieren.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ich lege dem Gericht vor einen Artikel aus dem
Deutschen Ärzteblatt, Ausgabe Jänner 1996, weiters einen Artikel aus einer Zeitschrift
aus 1991, der sich ebenfalls mit Chemotherapie
befaßt und die Überschrift trägt
"Chemotherapie im Abseits" Auch dieser Artikel möge bitte zur Gänze verlesen
werden; weiters einen weiteren Artikel aus einer Ärztezeitung aus dem Jahr 1995, welcher
den Titel trägt "Das Ziel muß es sein, Krebs ohne Operation und
Chemotherapie und
Bestrahlung zu heilen". Hier werden ebenfalls die massiven Nachteile dieser Therapie
in einer Ärztezeitschrift behandelt; weiters einen Artikel aus der Zeitschrift "Der
Spiegel", zugegeben keine einschlägige Fachzeitschrift, dennoch aber etwas, was
immerhin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Dann noch einen weiteren Artikel,
ebenfalls aus dem Jahr 1995, der war brandaktuell, vom 5.7.1995; in der damaligen Zeit ist
er damals in der Zeitung erschienen und ist ebenfalls den Beschuldigten für ihre
Entscheidung zur Verfügung gestanden "Vom Giftgas zum Krebsmittel". Das war die
Frankfurter Allgemeine Zeitung. Hier heißt es z.B. "Blickt man auf die 50 Jahre
Chemotherapie zurück, so fällt auf, daß sich Phasen der Erfolge und des Pessimismus
abwechseln. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß große Fortschritte erzielt wurden,
die Situation ist aber vor allem bei den Geschwürnissen innerer Organe sowie des
Bindegewebes nach wie vor unbefriedigend. Nur 6% aller Krebsleiden lassen sich heute
heilen." Ich ersuche um Verlesung dieser Beiträge, und, falls es dem Gericht
erforderlich scheint, den Sachverständigen dazu noch zu einer Stellungnahme zu bitten.
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Sie sagen, es lag ursprünglich ein Stadium 1 vor und dann letztlich zum Zeitpunkt der
Operation Stadium 4. Wir haben die Beischaffung der Krankenakten beantragt, aus denen sich
ergeben müßte, daß letztlich die Medikation allerdings auf Basis Stadium 2 erfolgt ist.
SV: Wie gesagt, ich
war in die aktive Behandlung der Patientin ja nicht involviert. Mir lagen nur die
Unterlagen vor. Prof. Gadner ist ja geladen. Er war dann mehr oder weniger direkt
involviert. Es kann sein, daß dem Wunsch der Eltern entsprechend eine unter Umständen
weniger intensive Chemotherapie
zum Einsatz gelangt ist, als das üblicherweise bei so
weit fortgeschrittenen Stadien ist. Das könnte sein, das kann ich nicht beurteilen. Ich
habe wie gesagt da keinen Einblick gehabt. Die Intensität der Chemotherapie
mag der
Anfangsbehandlung eines Stadiums 2 entsprochen haben, aber tatsächlich ist das Stadium 4
nichts anderes, als daß Metastasen
in Lunge und Leber vorlagen. Man kann unterschiedlich
intensiv behandeln.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ihrer Stellungnahme zuvor folgend müßte ich
annehmen, daß nach der Tumorentfernung auf der Leber dieser Schatten oder dieses
Zurückdrängen des Organs auf dem Computertomogramm nicht mehr erkennbar sein
müßte.
SV: Ich habe mein Gutachten Ende August 1995 geschrieben. Der letzte Befund, den
ich zur Verfügung hatte, war ungefähr von Mitte August. Ich habe die
computertomographisch festgestellte Befundbesserung und das weitgehende Verschwinden des
Tumors nicht mehr eingesehen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Es dürfte aber an sich an der Leber nichts mehr
erkennbar sein nach Ihrer Auffassung?
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SV: Das wird zum Zeitpunkt der Operation sicherlich der Fall gewesen sein, weil
man auch Fernmetastasen bei dieser Krankheit zum Verschwinden bringen kann, ohne daß hier
operativ interveniert werden muß. Das ist die Regel vor allem, wenn der Primärtumor so
klein geworden ist, daß man die Niere wieder erkennen kann. Dann kann man mit
Bestimmtheit davon ausgehen, daß in der Leber sich nichts mehr nachweisen ließ.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie sagten, wenn der Wilmstumor entfernt wird, dann
würden dadurch, durch die Entfernung des Wilmstumors, auch die Lebermetastasen
verschwinden?
SV: Nein, das ist nicht ganz richtig. Die Lebermetastase ist durch die
Chemotherapie, die vorweg erfolgt ist, verschwunden. Im Stadium der
Fernmetastasierung
kann man nur mit der Chemotherapie
diese Metastasen entfernen. Die kann man nicht und
sollte man auch nicht operativ angehen. Das ist nicht sinnvoll. Die verschwinden eben
unter der Chemotherapie. Operiert wird dann nur der Primärtumor, also die Niere. Im
Anschluß an die Chemotherapie, damit nicht wieder solche
Fernmetastasen auftreten, macht
man noch einmal sicherheitshalber die Therapie.
Verteidiger Dr. Schefer: Es ist nicht so, daß durch die Extirpation eines Teils
eines Organes die Metastasenbildung an einem anderen Teil automatisch aufhören würde?
SV: Nein. Es ist eine obligate Voraussetzung, den Tumor operativ zu entfernen,
aber alleine durch die Tumorentfernung werden die Metastasen
nicht verschwinden; sicher
nicht.
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Verteidiger Dr. Schefer: Es ist also nicht so, daß durch die medikamentöse
Behandlung des einen Tumors notwendigerweise aufgrund der Verabreichung der entsprechenden
Medikamente automatisch sämtliche andere Metastasen
geheilt werden können; durch den
"Streueffekt" laienhaft gesprochen?
SV: Ihre konkrete Frage ist, ob mittels dieser Infusionstherapie gleichzeitig
der Tumor und die Metastasen
behandelt werden können und verschwinden können? Habe ich
das richtig verstanden?
Verteidiger Dr. Schefer: Ist tatsächlich ja vielleicht auch gar nichts anderes
möglich? Das, was verabreicht wird, erreicht ja wahrscheinlich alles?
SV: Über die Blutbahn werden alle Regionen erreicht, ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Die Heilungschancen bei Lebermetastasen stellen sich
aber doch prognostisch ganz anders dar, nämlich sehr schlecht im Gegensatz zum
Wilmstumor.
SV: Das hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Wir sprechen ja jetzt nur von
diesem Wilmstumor. Hier sind die Heilungschancen, wenn Metastasen
an einem Organsystem
sind, 50%.
Verteidiger Dr. Schefer: Bei einem Leberkrebs? Bei Metastasenbildung an der
Leber?
SV: Wenn man einen Tumor in der Leber
sieht oder hat, dann ist das noch immer der Wilmstumor, dann ist es dieselbe Krankheit. Es
ist eine Absiedelung, das ist dann eine Lebermetastase; eine Absiedelung des
Primärtumors, dieses Wilmstumors, eben in der Leber. Es ist aber dieselbe Krankheit.
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Verteidiger Dr. Schefer: Das ist also nicht Leberkrebs?
SV: Richtig.
Verteidiger Dr. Schefer: Woran erkennt man das?
SV: Bildgebend erkennt man an und für sich denselben Gewebsaufbau.
Verteidiger Dr. Schefer: Ist das ein histologischer Befund?
SV: Das muß nicht histologisch sein. Aufgrund der Zusammensetzung des Gewebes
kann man das in der Regel eigentlich doch ziemlich klar zuordnen bzw. beim Wilmstumor
weiß man, daß an und für sich eine Vergesellschaftung mit Zweitkarzinomen, also mit
anderen Tumoren nicht vorkommt. Unmittelbar gibt es weltweit keinen einzigen Fall, wo das
aufgetreten ist. Das ist nicht typisch.
Verteidiger Dr. Schefer: Ist denn das Gewebe in Niere und Lunge gleich; nicht
das Tumorgewebe, sondern das Gewebe an sich? Wenn man ein Stückchen aus der Leber und der
Niere herausschneidet und sich das unter dem Mikroskop anschaut, kann man dann
feststellen, was Leber und was Niere ist aufgrund der histologischen Differenz? Ist da ein
Unterschied?
SV: Natürlich.
Verteidiger Dr. Schefer: Nach Ihrer Darstellung, würden, wenn man Zellen der
Lebermetastasen entnehmen würde, diese histologisch aussehen wie Nierengewebe?
SV: Bei einem Tumor ist das so. Wenn eine Absiedelung über die Blutbahn oder
die Lymphe in ein anderes Organsystem, vornehmlich die Leber, erfolgt, dann
Seite 90
ist der Gewebsaufbau ident, auch feingeweblich. Dann ist kein Unterschied.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie schreiben in
Ihrem Gutachten, das Kind hat Schmerzempfindungen erleiden müssen dadurch, daß sich die
Krankheit weiterentwickelt hat. Welche Schmerzempfindung hat das Kind durch Verabreichung
der Chemotherapie, durch die zytostatische
Chemomedikation. Ich darf als bekannt
voraussetzen, daß das Schmerzen
verursacht. Wie gestalten sich diese aus Ihrer Sicht? Sie
haben Stellung genommen zu den Schmerzen, die durch den Tumor entstehen. Wie sieht das mit
der subjektiven Befindlichkeit des Kindes und dem Schmerzempfinden durch die Verabreichung
der Chemomedikation aus?
SV: Normalerweise hat man mit der Verabreichung der Chemotherapie
überhaupt keine Schmerzen. Es gibt zahlreiche Begleitmedikamente, die in der
Regel auch in der Lage sind, jegliche andere Nebenwirkung
abzuwenden. Das ist die Regel bei der Chemotherapie
beim Erwachsenen. Beim Kind sind
sicherlich besondere Umstände. Die Medikamente wirken auf das sich teilende Gewebe, wobei
eben durch eine Chemotherapie latent all jene gesunden Gewebe gefährdet sind, die sich
relativ rasch teilen. Es hängt aber sehr von der Intensität der Behandlung, von der
Krankheit, von der Wahl der Medikamente ab, mit welchen Nebenwirkungen zu rechnen ist.
Beim Tumorstadium 1 verwendet man eine an und für sich milde Zytostatikakombination, die
üblicherweise keine Schmerzen
verursacht. Es können indirekt - es ist jeder Mensch auch
individuell etwas unterschiedlich - Schmerzen
sich ergeben durch eine
Mundschleimhautentzündung beispielsweise, eben weil die Mundschleimhaut ein gesundes
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Gewebe ist, das sich relativ rasch erneuert, mit dem Interferieren diese Medikamente.
Es gibt manche Medikamente, die aber nicht hier in Verwendung waren, die auch das
Nervensystem irritieren können, aber das ist im Prinzip von der Behandlung
unproblematisch. Bei einem Tumorstadium 1 wäre im Prinzip außer mit einem
vorübergehenden Haarausfall möglicherweise mit einer Mundschleimhautentzündung, mit
Übelkeit kaum durch Begleitmedikamente, und mit Abnahme der weißen Blutkörperchen, also
einer Beeinträchtigung der Infektabwehr, sozusagen mit keinen Nebenwirkungen,
Schmerzen oder echten Problemen zu rechnen gewesen unter normalen Umständen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie sieht das mit der psychischen Verfassung des
Kindes aus, das plötzlich nicht mehr gehen kann oder nicht mehr essen kann oder keine
Haare mehr hat?
SV: Das liegt auf der Hand, das ist eine extreme Problematik. Gerade für ein
Kind ist das eine extreme psychische Belastung, das ist ganz klar.
Verteidiger Mag. Rebasso: Können Sie nicht nachvollziehen, daß aus der Sicht
von Eltern getrachtet wird, das dem Kind zu ersparen?
SV: Ich verstehe, muß ich ganz ehrlich sagen, die Reaktion und all die
Überlegungen und zum Teil auch die Wege, die gegangen wurden, sehr gut. Das Problem ist,
daß leider über Medien, über solche Zeitungsartikel, die Sie vorgelegt haben, der
Betroffene so verunsichert ist, daß er wirklich sich schwer tut, hier eine richtige
Entscheidung zu treffen. Das ist das Problem. Natürlich sollen diese Zeitungen nicht eine
prinzipielle Zensur diesbezüglich erlangen. Die Unsicherheit, die Konfrontation, das Wort
Chemotherapie,
Seite 92
wenn man nicht weiß, was es ist, bereitet zunächst einmal Erschrecken, Angst und
verschiedene Reaktionen. Das bezweifle ich nicht.
Verteidiger Mag. Rebasso: So, wie Sie es jetzt ausgedruckt haben, klingt das
schon anders, als wie Sie es im schriftlichen Gutachten schreiben. Da schreiben sie
nämlich, nach Ihrer Meinung liegt auf jeden Fall sozusagen ein § 92 vor und die
Fürsorge wurde vernachlässigt. Wie ist das zu verstehen?
SV: Das ist im wesentlichen so, wie das kurz vorher erwähnt wurde mit den
Zeugen Jehovas mit der Blutkonserve. Wenn ich z.B. sehe, daß bei einem Kind eine akut
lebensbedrohliche Situation vorliegt und ich weiß, daß ich das Kind nur mit dieser
Blutinfusion retten kann, dann werde ich sozusagen die Entmündigung effektuieren und
werde die Blutinfusion verabreichen. Wenn ich das als Arzt nicht tue, bin ich
straffällig. Das haben wir vor gar nicht allzulanger Zeit erlebt. Das ist eigentlich eine
sehr vergleichbare Situation wie eben hier. Ich weiß, daß es nur diese therapeutische
Möglichkeit gibt, ich weiß, daß es eigentlich die einzige Chance ist, daß ich dem Kind
fast mit Sicherheit helfen kann, und ich muß alles daran tun - und das ist ja getan
worden - um diese entsprechende Therapie in die Tat umzusetzen, auch wenn es die Eltern
nicht verstehen, nicht verstehen können und vielleicht nicht selber dran schuld sind,
sondern durch andere so beeinflußt worden sind, aber letztlich wären sie verantwortlich
gewesen, daß das Kind dieser Therapie zugeführt wird.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie sagen, zunächst ist das Tumorstadium 1
vorgelegen. Prof. Jürgenssen
ist aber, so ist es jedenfalls aktenkundig, zu Beginn von
einem Tumorstadium 2 ausgegangen, was ja
Seite 93
einen Unterschied letztlich auch für die Beurteilung durch die Eltern betrifft, weil
ja die Aussichten dann jeweils andere sind. Das ist aktenkundig im Pflegschaftsakt bzw. in
den jeweiligen Eingaben. Prim. Jürgenssen
hat ja mehrere Eingaben an das Gericht gemacht.
Kann er sich da geirrt haben?
Erstbeschuldigter: Das war eine handschriftliche Ergänzung von Dr.
Jürgenssen.
Das Maschinengeschriebene ist von mir. In Klammer steht: vermutetes Stadium 2, vielleicht
auch höher. Das war am 30.5.1995.
SV: An und für sich ist es ein Tumorstadium 1 gewesen. Es würde von
Tumorstadium 1 auf 2 keinen sehr wesentlichen Unterschied machen. Dr. Hawel, der Urologe,
und Prof. Gadner haben in dem Abschlußbericht das Stadium 1 vermutet, aber es ist kein
großer Unterschied. Die Langzeitüberlebens- und Heilungsraten sind beim einen 95%, beim
anderen ungefähr 90%. Vom therapeutischen Vorgehen ändert sich in erster Instanz
eigentlich nicht sehr viel, aber die präoperative Chemotherapie
würde man doch auf jeden
Fall dann effektuieren. Stadium 1 ist wie gesagt nur auf die Niere beschränkt, Stadium 2
ist die Niere überschreitend, aber prinzipiell operabel. Es ist sehr schwierig, eine
diffizile Unterscheidung, die am ehesten wahrscheinlich durch diese
Magnetresonanztomographie möglich ist, die aber erst im St.Anna-Kinderspital erfolgt ist,
die Prim. Jürgenssen ja noch nicht hatte. Er hatte Ultraschall und Computertomographie.
Verteidiger Dr. Rebasso: Wenn Sie sagen, ca. 90%, kann es auch darunter liegen?
SV: Das hängt davon ab, weiche Patientenanalysen man anschaut. Die Literatur
bei ungefähr
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10.000 Patienten mit dieser Krankheit, wie gesagt 6 pro Jahr in Österreich, ist eben
so, daß im Stadium 1 beispielsweise in der europäischen Serie - die Amerikaner haben
etwas höhere Daten - 85% im Stadium 1, 80% im Stadium 2, 75% im Stadium 3
angegeben werden; wie gesagt, es gibt kaum Fälle im Stadium 4, weil so spät kaum jemand
zur Therapie kommt, aber da sind die Heilungsraten unter oder um 50%.