Zeuge Dr. Georg Mann, geb. 02.02.1953, Arzt, p.A.
St.Anna-Kinderspital fremd, gibt nach WE vernommen an:
Der ER: Welche Funktion haben Sie damals im Spital gehabt, als Sie mit dem Ehepaar
Pilhar Kontakt gehabt haben?
Zeuge: Ich war Stationsarzt; von der Funktion her habe ich damals die Funktion
eines Oberarztes erfüllt, allerdings nicht vom Titel her.
Der ER: Wer hat Sie mit dem Kind erstmals kontaktiert?
Zeuge: Das Kind war an dem Tag, das war ein Montag, bereits einige Tage
auf dieser Station stationär aufgenommen. Ich als stationsverantwortlicher Arzt habe von
mir aus im Rahmen einer kurzen Stationsvisite an diesem Vormittag den ersten Kontakt
aufgenommen, indem ich in das
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Zimmer hineingegangen bin. Ich glaube, der Vater war vorher einmal kurz am Gang
heraußen, da habe ich ihn gesehen, während ich ein anderes Gespräch geführt habe. Es
war dann eine weitere Untersuchung, eine sogenannte Kernspintomographie, außerhalb des
Hauses nötig, so daß ich ein definitives Gespräch erst am Nachmittag dieses Montags
führen konnte, wobei das Kind schon am Donnerstag Abend, glaube ich, im
St.Anna-Kinderspital aufgenommen worden war.
Der ER: Sie sagen, ein definitives Gespräch gab es am
Montag Abend. Ist das das mehrfach zitierte Aufklärungsgespräch?
Zeuge: Wir haben früher einen etwas unglücklicheren Terminus gehabt, der
Erstgespräch geheißen hat. Dieses Gespräch ist aber zunächst einmal ein
Diagnoseaufklärungsgespräch und gleichzeitig benutzt man die Gelegenheit, um zunächst
die Behandlungsrichtlinien zu erklären, die Risiken und natürlich auch die Folgen der
Erkrankung bei Nichtbehandlung. Dieses Diagnoseaufklärungs- und bereits Therapiegespräch
versuchen wir meistens zusammenzulegen, auch aus dem Grund, weil wir damit gleichzeitig
Optimismus vermitteln können.
Der ER: Was haben Sie wem über Ihre Diagnose gesagt? Wie wurden die Eheleute Pilhar
darüber informiert, worum es sich handelt?
Zeuge: Nachdem die Eltern mit dem Kind am frühen Nachmittag von der
Untersuchung zurück waren, bin ich ins Zimmer gegangen mit der für mich eher positiven
Botschaft, daß es nach unserem Dafürhalten wahrscheinlich nur ein Wilmstumor ist und
daß damit die Chancen, daß das Kind ohne wesentliche Beeinträchtigung ganz
gesund werden kann, sehr gut sind; wenn die Eltern einverstanden wären,
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könnte man mit einer relativ milden Form der Behandlung heute noch beginnen. Die
Eltern haben daraufhin gemeint, da wäre sicherlich noch ein ausführlicheres Gespräch
notwendig, was für uns ja auch selbstverständlich ist. Ich wollte nur keine Zeit
verlieren und habe das quasi angeboten. Weil die Eltern ein Gespräch völlig zu Recht
urgiert haben, sind wir dann ins Ärztezimmer gegangen und ich habe ihnen sehr detailliert
die Verhältnisse erklärt, auch anhand des Bildmaterials, das zur Verfügung gestanden
ist. Ich habe allgemein über das Wesen von onkologischen Erkrankungen gesprochen, kurzum,
eine schulmedizinische Aufklärung betrieben, so wie sie gemacht werden soll, was sehr
ausführlich war. Die Eltern haben auch sehr detaillierte Fragen gestellt und waren sehr
besorgt und interessiert an diesen Verhältnissen.
Der ER: Die Beschuldigten haben ausgesagt, sie hätten sich -
vielleicht auch aus anderen Gründen - nicht so richtig behandelt gefühlt.
Zeuge: Das ist mir nicht verständlich.
Der ER: Hat es zwischen Ihnen bei diesem Gespräch irgendwann einen Disput gegeben,
ist gestritten worden?
Zeuge: Von der Form her war das nie der Fall. Durch ganz gezieltes Befragen habe
ich langsam mitbekommen, daß sie eigentlich nicht dableiben wollen. Der Vater hat mich
damals gefragt, was passierte, wenn sie nicht mehr kämen. Ich kann das wörtlich so
sagen, ich erinnere mich, weil das ja nicht oft vorkommt. Ich habe gemeint: "Ich sage
Ihnen das sehr ungern, aber es kann sein, daß Sie das alleine nach unseren Regeln dann
gar nicht mehr entscheiden dürfen, wenn die Verhältnisse so kraß sind und das Kind auf
jeden Fall sterben muß und auf der anderen Seite wir eine
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Behandlung anbieten, wo ohne große Nebenwirkungen das
Kind gesund werden kann." Ich habe auch betont, daß ich das sehr ungern sage. Es war
durchaus kein Streitgespräch, weil wir wissen, daß wir auf das Vertrauen der Eltern
angewiesen sind und auf keinen Fall gegen die Eltern behandeln möchten. Wir haben ja
primär das Interesse des Kindes im Auge, das ist unsere Aufgabe. Im Interesse des Kindes
ist es auch immer, daß die Entscheidungen mit den Eltern zusammen getroffen werden. So
ungefähr war der Tenor des Gespräches. Die Art und Weise, wie ich gesprochen habe, war
ziemlich genauso, wie ich es jetzt hier erklärt habe.
Der ER: Was ist den Eheleuten Pilhar gesagt worden, welche medizinischen
Konsequenzen das haben wird, wenn sie mit dem Kind weggehen?
Zeuge: Das ist sehr detailliert gefragt worden. Ich habe zunächst erklärt,
daß eine kurzfristige Entfernung sicher keine wesentliche Verschlechterung für die
Prognose des Kindes bedeuten wird. Ich habe das ganze Bildmaterial original unkopiert dem
Vater mitgegeben und ihn gebeten, mir wenigstens die Bilder zurückzubringen, damit ich
sie noch kopieren könne. Man könne dann ja weiterreden, innerhalb von Wochen und Monaten
werde allerdings genau das eintreten, was eingetreten ist. Ich habe es wirklich so
vorhergesagt. Ich habe gesagt, der Tumor wird so groß werden, daß Atemprobleme auftreten
werden, der Tumor wird metastasieren, d.h. es werden Absiedelungen in der Lunge zunächst
entstehen, damit steigt das Risiko, daß der Tumor platzt, wenn das Kind dann erst
operiert wird, und man das Kind zusätzlich bestrahlen
muß, daß also die Therapie
intensiver werden muß und damit einhergehend natürlich auch die Überlebenschancen des
Kindes mit der Zeit immer geringer werden. Das sei keine Sache von Tagen, aber sicher
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eine Sache von Wochen bis Monaten, bis das Kind sicher an der Erkrankung sterben
muß.
Der ER: Sie haben es so vorhergesehen, wie es tatsächlich passiert ist und den
Eheleuten Pilhar auch gesagt, was ohne eine Behandlung, wie Sie sie vorschlagen, geschehen
wird?
Zeuge: Ja, das ist auf gezieltes Befragen des Vaters von mir so gesagt worden.
Der ER: Sie haben von Wochen und Monaten gesprochen. Haben Sie das
medizinisch eingrenzen können? Ist den Eheleuten Pilhar auch eine Zeitspanne gesagt
worden, die sie noch Zeit haben, sich die Sache zu überlegen?
Zeuge: Es ist eine ganz konkrete Zeitspanne von zunächst zwei Tagen von mir
angegeben worden, um wieder zu erscheinen und weitere Gespräche zu führen; dies aus
Angst davor, daß innerhalb von Wochen der Tumor ein Volumen erreichen kann und dann
spontan rupturieren kann; es wurde von mir davon gesprochen, daß diese Gefahr weiterhin
steigt. Das ist ein Risiko von Wochen.
Der ER: Die Eheleute Pilhar haben den Standpunkt, in erster Linie wäre es ihnen um
die Chemotherapie gegangen. Ist diese
Chemotherapie bei diesem Gespräch besprochen
worden?
Zeuge: Ja. Ich habe den Eheleuten zunächst das Wirkprinzip der Chemotherapie,
die Wirkungsweise erklärt, wie man mit diesen Medikamente erreichen kann, Tumoren
wegzubehandeln, daß also das Wachstum der Krebszellen gehemmt wird, daß zum Teil auch
ein rascheres Absterben von Krebszellen durch diese Medikamente bewirkt werden kann und
daraus sich auch schon die wesentlichsten Nebenwirkungen der Medikamente erklären, weil
diese
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Behandlung leider nicht nur auf die entarteten Zellen wirkt, sondern zu einem
dosisabhängig unterschiedlichen Ausmaß auch auf normale Körperzellen, vor allem jene,
die sich besonders rasch teilen, die sich rasch vermehren müssen. Es resultiert also als
wichtigste Nebenwirkung eine Unterdrückung der Körperabwehr, weil die weißen
Blutzellen, die sich fast täglich erneuern müssen, dies nicht können unter dieser
Behandlung, die ja Zellwachstum, Zellvermehrung verhindert. Das ist für uns ein
Standardaufklärungsgespräch. Das ist die Nebenwirkung, die
unmittelbar mit der Wirkung verknüpft ist, deshalb eigentlich auch gar nicht Nebenwirkung
genannt werden sollte. Damit ist sicher zu rechnen, daß eine mäßige Beeinträchtigung
der Abwehr auftreten wird. Das gilt besonders für die Behandlung von Wilmstumoren, daß
selbst diese Nebenwirkung relativ geringfügig ist, weil die Dosierung, die notwendig ist,
um vor einer Operation chemotherapeutisch zu behandeln, relativ gering ist. Genauso habe
ich es den Eltern erzählt. Das ist eigentlich ein standardisiertes Gespräch, das aber
auf der anderen Seite von der Form her nicht so routinemäßig gesagt wird, daß man
meinen könnte, das wird nicht gehört.
Der ER: Hatten Sie den Eindruck, daß die Eltern Pilhar verstanden haben, was Sie
ihnen gesagt haben?
Zeuge: Ja, absolut.
Der ER: Welche Argumente in Richtung Chemotherapie sind Ihnen
entgegengehalten worden?
Zeuge: Da war die Befürchtung, daß das Kind die Medikamente generell nicht
vertragen würde. Sie hätten das Gefühl, daß das für ihr Kind unmöglich der richtige
Weg sein könnte. Diese Medikamente könnte das Kind nicht aushalten. Das waren die
Argumente.
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Der ER: Was heißt " nicht aushalten"?
Zeuge: Ich habe dem nur entgegnet, daß wir sehr viele
Kinder mit einer relativ milden Form der Chemotherapie
behandeln und daß hier kein Grund
zur Befürchtung bestehe, daß eine wesentliche Bedrohung für das Kind entstände.
Theoretisch können diese Medikamente natürlich schon
Nebenwirkungen haben, die unter Umständen sogar lebensbedrohlich werden können. Das
muß ich dazusagen. Das ist diesen Medikamenten schon zu eigen, allerdings im speziellen
Fall ganz, ganz unwahrscheinlich. Das ist auch von mir so gesagt worden.
Der ER: Haben Sie zu dem Zeitpunkt schon auf alle Fälle eine, wenn auch milde,
Chemotherapie am Anfang besprochen? Es ist ja auch im Raum gestanden, nur und
gleich zu operieren.
Zeuge: Auch das ist angesprochen worden. Es ist angesprochen worden, daß wir
dieses Konzept momentan als Standardkonzept verfolgen, daß wir zunächst Chemotherapie
machen mit dem Ziel - was auch vom Vater genau hinterfragt worden ist und ihm erklärt
worden ist - den Tumor zunächst zu verkleinern; das hat den Vorteil, daß der Tumor
möglicherweise bei der Operation
nicht platzt, operieren muß man sowieso. Auf der
anderen Seite ist damit vielleicht sogar möglich, die Niere als tumortragendes Organ zu
erhalten, wenn der Tumor noch kleiner wird. Ich habe aber zugestanden, daß man, wenn so
große Bedenken bestehen, so eine Behandlung beim Kind durchfuhren zu lassen,
selbstverständlich auch primär eine Operation
machen kann und nachher sozusagen
weiterreden kann, wenn die Eltern Probleme mit der Diagnostik des Tumors haben. Wir haben
ja keine Gewebsprobe entnommen, sondern ja nur anhand der Bildgebung eine
höchstwahrscheinliche Diagnose gestellt.
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Nach unseren Regeln erlaubt uns das, so einen Tumor auch zu behandeln. Weil wir
verstehen, daß man selbstverständlich mit diesem Vorgehen Probleme haben kann, habe ich
natürlich auch angeboten, den Tumor primär zu operieren.
Der ER: Herr Pilhar hat geschildert, daß das, was er über das Wochenende im Krankenhaus
gesehen hat, für ihn sehr erschütterlich war. Er konnte im Zimmer ein schwerkrankes Kind
beobachten; er hat das auf die Behandlung mit Chemotherapie zurückgeführt. Ist so
etwas zwischen Ihnen beiden bei diesem Gespräch zur Sprache gekommen?
Zeuge: Es ist möglich, daß er es erwähnt hat, aber ich habe auch betont, daß
er die spezielle Behandlung, die für sein Kind vorgesehen ist, damit nicht vergleichen
soll. Das ist angesprochen worden.
Der StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wieviel Zeit ist für dieses Aufklärungsgespräch zur
Verfügung gestanden?
Zeuge: Von meiner Warte aus ist unbegrenzt Zeit zur Verfügung gestanden. Ich
bin unter keinem Zeitdruck gestanden, weil wir routinemäßig für solche Gespräche ein
open end haben. Ich habe mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, die Eltern
zu überzeugen, daß sie im Guten hierbleiben oder im Guten wiederkommen. Zwischendurch
habe ich den Vater gebeten, daß er ein Telefonat mit einer Ärztin seines Vertrauens
führen soll, um ihn zu überzeugen, daß wir nicht gegeneinander arbeiten wollen, sondern
daß wir das beste für das Kind herausholen wollen. Das Ganze hat wahrscheinlich ca.
eineinhalb Stunden gedauert, schätze ich. Ich weiß es aber nicht mehr genau.
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Verteidiger Mag. Rebasso: Herr Pilhar sagt, daß zunächst von Ihnen ein
Ärztegespräch in Aussicht gestellt wurde, dann sind Sie gekommen und haben gesagt, man
muß die Chemotherapie sofort beginnen, und erst, als Herr Pilhar dann das Gespräch
eingefordert hat, waren Sie bereit, sich mit ihm zusammenzusetzen. Wie ist da Ihre
Erinnerung?
Zeuge: Das ist nicht völlig widersprüchlich, und zwar insofern, als ich am
Nachmittag mit dem endgültigen Ergebnis dieser kernspintomographischen Untersuchung ins
Zimmer gekommen bin und gemeint habe, man könne, wenn die Eltern einverstanden wären,
mit der Behandlung beginnen. Daraufhin haben die Eltern gesagt, das wäre nicht möglich,
ohne daß dieses angekündigte Erstgespräch geführt worden wäre. Tatsächlich haben wir
uns dann nach hinten gesetzt und ich habe das den Eltern sehr genau erklärt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Herr Pilhar sagt, Sie hätten dann zugestanden, einen
Fehler gemacht zu haben. Sie hätten gesagt, Sie sehen das ein, Sie hätten vorher reden
müssen. Dann hätten Sie sich mit ihm hingesetzt.
Zeuge: Das kann sicher so nicht gewesen sein. Das kann sich höchstens darauf
bezogen haben, daß ich die Diagnose und das Angebot der Behandlung gemacht habe, bevor
ich mich hingesetzt habe und diese lange Erläuterung gegeben habe. Sehr oft kommt es ja
vor, daß Eltern primär das Vertrauen haben und einverstanden sind und man das parallel
machen kann. Keinesfalls wollte ich die Eltern überfahren mit irgendeiner Art der
Behandlung. Wir haben uns ja dann auch sofort nach hinten gesetzt, ohne daß ich mich
irgendwie unter Druck gesetzt gefühlt hätte. Für
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mich ist das Aufklärungsgespräch eine Selbstverständlichkeit.
Verteidiger Mag. Rebasso: Allgemein ist bekannt, daß das durchaus in
Krankenhäusern ein Problem ist. Am 29.08.1995 gab es aus Anlaß dieses Falles ein
Interview mit Dr. Stacher im Fernsehen. Frau Brigitte Xander hat ihn gefragt: "Die
Schulmedizin hat Vertrauen eingebüßt. Was kann man dagegen tun?" Er hat darauf
gesagt: "Es muß ein Kommunikationstraining stattfinden und bei den Ärzten eine
diesbezügliche Schulung erfolgen, da die Ärzte im Rahmen ihrer Ausbildung dafür nicht
geschult werden." War das wirklich so, wie Sie uns das jetzt geschildert haben?
Zeuge: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Würde ein Geschehen an der Leber den Einsatz von
Chemotherapie
kontraindizieren?
Zeuge: Das kann man so grob sicher nicht sagen.
Der ER: Ist davon die Rede gewesen bei diesem Gespräch, daß auch die Leber
betroffen ist?
Zeuge: Das war eine ganz detailliert Frage, die ganze genau mit dem Vater
besprochen worden ist, der das ja auch genau verstanden hat als Techniker.
Der ER: Also ist über die Leber und die Chemotherapie gesprochen worden?
Zeuge: Das hat sich primär überhaupt nicht auf die Chemotherapie
bezogen.
Dieser Wilmstumor, der auf der rechten Seite gesessen ist, ist in die Höhe gewachsen und
hat sich kugelförmig in die Leber hineingedrückt. Es hat Schnittbilduntersuchungen der
Lunge gegeben. Da war auf unteren Schichten nur Leber drauf und noch nicht Niere. Das hat
den Eindruck erweckt, als sei hier etwas in der Leber.
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Das war aber der originäre singuläre Tumor, der sich nur in die Leber hineingedrückt
hat. Das war auch der Grund, warum an diesem Vormittag noch diese zusätzliche
Untersuchung, diese Kernspintomographie gemacht wurde. Genau das habe ich auch dem Vater
erklärt und bereut, daß wir nicht schon früher reden konnten, weil sie noch einmal
unterwegs waren für diese Bildgebung. Ich habe erklärt, daß hier kein originärer
Lebertumor besteht, sondern daß es tatsächlich Gott sei Dank nur so ist, daß ein Tumor
der Niere hinaufwächst, sich in die Leber hineindrückt und wenn man nun ein Schichtbild
der Leber macht, kann es so aussehen.
Der ER: Ist eine Chemotherapie bei einer Leberschädigung vorgesehen, nicht
vorgesehen oder kontraindiziert?
Zeuge: Generell kann man die Frage so nicht beantworten. Es kommt auf die Form
und Intensität der Chemotherapie, die Auswahl der Medikamente an. Es gibt
selbstverständlich bösartige Erkrankungen, die man behandeln kann, selbst wenn die
Funktion der Leber - und darum geht es vom fachlichen her - beeinträchtigt ist; selbst
dann gibt es in der Regel Möglichkeiten, chemotherapeutisch zu behandeln, die unter
Umständen eingeschränkt sind.
Verteidiger Dr. Schefer: Wie groß war der Wilmstumor, als Sie diese
Erscheinungen auf der Leber feststellen konnten?
Zeuge: Ich schätze, 4 x 5 cm ungefähr.
Verteidiger Dr. Schefer: Bei dieser Größe war es möglich, daß er bereits in
dieser Weise auf die Leber einwirkt, daß eine solche Erscheinung stattfindet?
Zeuge: Ja, das ist bei Tumoren des oberen Nierenpols möglich. Der Tumor ist
gegen die Leber verschieblich und von der Niere ausgehend. Das war die
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wichtigste Frage, die ich an diesem Vormittag klären wollte. Für mich war schon klar,
daß das kein Lebertumor ist. Das haben wir von anderen bildgebenden Untersuchungen
ohnehin schon gewußt. Ich habe nur diesen Kernspintomographietermin an diesem Vormittag
stehen lassen, um die Verschieblichkeit des Tumors, die Abgrenzbarkeit zu beurteilen. Ich
habe das auch dem Vater erklärt, der das damals verstanden hat, daß es, wenn man später
ohnehin operieren muß, wichtige Frage sein kann, ob der Tumor sich gut abgrenzen läßt
oder ob man theoretisch eine Verletzung der Leber bei der endgültigen Operation
mit in
Kauf nehmen muß, weil der Nierentumor dort hineinwächst.
Verteidiger Dr. Schefer: Das war um den 22.05.1995. Zu diesem Zeitpunkt war
Ihnen klar, daß ein Krebs an der Leber nicht vorlag?
Zeuge: Das ist richtig. Nach allen unseren bildgebenden Methoden war das völlig
ausgeschlossen.
Erstbeschuldigter: Wir sind am Donnerstag Abend ins
St.Anna-Kinderspital
gekommen. Es hat dann ein Gespräch mit einer Ärztin am Freitag Vormittag stattgefunden.
Dabei wurde uns erklärt, daß dieser Fleck in der Leber noch nicht zu interpretieren sei.
Sie haben diesen dann als Wilmstumor, der in die Leber drückt, interpretieren können?
Zeuge: Ja. Ich habe versucht, Ihnen das an diesem Nachmittag zu erklären. Ich
bin mit den Bildern zu Ihnen gekommen.
Erstbeschuldigter: Wir haben im Krankenhaus Wr. Neustadt CT´s aufnehmen lassen.
Am Freitag mußten wir noch einmal CT´s aufnehmen und am Montag nochmals Bilder
aufnehmen. Im Prinzip ist die Serie, die in Wr. Neustadt aufgenommen worden ist, in Wien
noch
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einmal aufgenommen worden mit der Bemerkung, daß die in Wr. Neustadt nicht so genau
wären. Stimmt das?
Zeuge: Das kann ich so nicht sagen. Von mir kam diese Bemerkung nicht.
EB: Warum sind dieselben CT´s noch einmal aufgenommen worden?
Zeuge: Das waren nicht dieselben. Auch das habe ich Ihnen damals zu erklären
versucht. Es gehört zur Routinevoruntersuchung, daß man die Lunge mit CT untersucht. Das
war, soviel ich mich erinnere, nicht vorhanden. Es war ein Abdomen-CT vorhanden, also eine
Computertomographie des Bauches. Auf dieser Computertomographie war die Diagnose
eigentlich schon höchstwahrscheinlich. Das hat bereits Prim. Jürgenssen
veranlaßt, der
ja auch Onkologe ist. Er hat gesagt, er schickt ein Kind mit einem Wilmstumor nach
St.Anna. Die Untersuchungen, die zunächst bei uns gemacht worden sind, waren ein
Ultraschall, der selbstverständlich noch einmal gemacht werden muß, weil es da auf den
Untersucher ankommt, wie das gemacht wird. Weiters wurde eine Computertomographie der
Lunge gemacht. Diese war so geschichtet, daß sie unterhalb der Lunge aufgehört hat. Die
untersten Schichten sind schon durch die Leber gegangen. Damit war die Untersuchungsserie
zu Ende. Wer die Lungenbilder gesehen hat, hat gemeint, das könne ein Lebertumor sein,
weil er halt keine ausreichenden Informationen gehabt hat. Das war eine rein theoretische
Vermutung, die dazu Anlaß gegeben hat, auch noch eine kernspintomographische Untersuchung
der Leber zu veranlassen. Das ist mir an dem Montag in der Früh
bekanntgeworden. Ich
sagte, diese Untersuchung machen wir jetzt nicht mit der Frage nach einem Lebertumor,
sondern nach der Frage, wie sich der Wilmstumor zur Leber wirklich
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verhält. Deswegen ist diese dritte Untersuchung erfolgt, die ich nicht mehr
abgebrochen habe.
EB: Sie haben mehrmals davon gesprochen, daß Ihre Diagnose auf wahrscheinlich
nur Wilmstumor gelautet hat. Sie haben aber auch mehrmals davon gesprochen, daß Olivia
bei Nichtbehandlung sterben muß.
Zeuge: Das ist eine 100%ige Prognose.
EB: Sie sagen, wahrscheinlich Wilmstumor und verabreichen die Chemotherapie.
Wieso wissen Sie, daß, wenn die Behandlung nicht erfolgt, das Kind sterben
muß? Gibt es
eine Vergleichsstudie, können Sie diese nennen, die vorweist, was mit Kindern mit
Wilmstumor passiert, wenn man sie nicht chemotherapeutisch behandelt und sie vielleicht
auch nicht operiert?
Zeuge: Das war übrigens auch Inhalt unseres ersten Gespräches. Ich habe
gesagt, ich kann keine historischen Zahlen nennen, aber es ist bekannt, daß mit
Operation allein theoretisch 20 bis 30% Überleben erreicht werden kann, daß das aber heute
klassischerweise niemand mehr tun würde, weil die Prognose um so viel besser ist, wenn
man kombiniert vorgeht. Ich habe Ihnen damals auch erklärt, die ersten Erfolge sind mit
der Bestrahlung erreicht worden, und zwar mit
Operation und
Bestrahlung ohne Chemotherapie. Um den Kindern so wenig wie möglich zu schaden, d.h. Bestrahlung
einzusparen, die ja schon an die 80% Überleben gebracht hat, hat man begonnen, die
Bestrahlung zum Teil durch Chemotherapie
zu ersetzen.
Verteidiger Dr. Schefer: Woher wissen Sie, daß bei Nichtbehandlung mit
Sicherheit der Tod eintritt?
Zeuge: Ich persönlich weiß es nicht mehr aus eigener Erfahrung. Seitdem ich so
tätig bin, werden alle Kinder behandelt. Das gibt es nur in diesem historischen
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Vergleich. Ich weiß das aus der Vergangenheit, daß früher alle gestorben sind.
Es gibt einen Krebs bei Kindern, den man nicht behandeln muß. Das ist ein ganz anderer
Tumor, der bei Säuglingen - und auch das ist aus der Vergangenheit bekannt - sozusagen
von selber verschwinden kann. Wir können diese Tumoren mittlerweile sehr genau
charakterisieren und würden sie keinesfalls behandeln. Das ist eine andere Diagnose. Man
kann nicht sagen, das ist auch irgend etwas im Urogenitaltrakt.
Der StA: Dabei handelt es sich jedoch nicht um Wilmstumor?
Zeuge: Das ist richtig.
Verhandlungsunterbrechung von 10.40 Uhr bis 10.50 Uhr
Verteidiger Mag. Rebasso: Der Zeuge Dr. Mann hat gesagt, er hat damals
die Meinung vertreten und geäußert, daß Sie eigentlich bei so krassen Verhältnissen
gar kein Recht mehr hätten, etwas zu bestimmen, was die Heilbehandlung des Kindes
betrifft. Hat er das in dieser Form gesagt?
EB: Definitiv in diesem Wortlaut nicht; er hat aber sehr wohl erklärt, er
müßte dies dann seinem Vorgesetzten Dr. Gadner melden und der würde dann juristische
Schritte gegen uns Eltern einleiten.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was war letztlich der Grund, warum Sie offenbar auch
nach diesem von Dr. Mann geschilderten Aufklärungsgespräch das Vertrauen nicht gewinnen
konnten?
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EB: Durch überhasteten Beginn oder gewollten Beginn der Therapie. Wir hatten
den Eindruck von Dr. Mann, daß er eigentlich überlastet ist; er hat einen abgearbeiteten
Eindruck gemacht; letztendlich sicherlich auch die zu diesem Zeitpunkt widersprechenden
Aussagen der Ärzte. Uns hat Dr. Jürgenssen
erklärt, es solle eine Operation
stattfinden
und dann eine Chemotherapie; dann war das Gespräch mit der Ärztin am Freitag Vormittag,
welche gesagt hat, es sei etwas an der Leber, die Heilungschancen betragen 70 - 80%. Dr.
Mann hat erklärt, es ist eindeutig, wahrscheinlich Wilmstumor, die Heilungschancen
betragen 90%. Einerseits dieser Krankenhausbetrieb, wo die Kinder anscheinend alle nach
einem Schema behandelt werden, trotzdem wurden uns Eltern aber von den Ärzten
unterschiedliche Prognosen erklärt, und letztendlich auch der Einfluß des Arztes selbst,
der überarbeitet erschienen ist.