Zeuge Dr. Johann Loibner, geboren 04.02.1944, Arzt für
Allgemeinmedizin, wh. 8563 Ligist 89 fremd, gibt nach WE vernommen an: Meine
Angaben beim Bezirksgericht Voitsberg vom 18.12.1995 sind richtig. Das ist im wesentlichen
meine Aussage. Es war ein sehr junger Untersuchungsrichter. Er hat nicht alle meine
Formulierungen im einzelnen niedergeschrieben, aber im großen und ganzen ist es das, was
ich gesagt habe. Es stimmt mit der Wahrheit überein.
Der ER: Wie ist überhaupt der Kontakt zum Ehepaar Pilhar hergestellt worden?
Zeuge: Herr Pilhar hat mich eines Tages angerufen, ob er in meine Behandlung
kommen könne. Homöopathische Ärzte werden im allgemeinen auch von Patienten aufgesucht,
die weiter weg von der Ordination des Arztes wohnen. Es ist durchaus üblich, daß
ich aus dem Raum Wiener Neustadt einen geringen Teil der Patienten habe.
Der ER: Sie selbst sprechen von Homöopathie. Haben Sie
sich in der Praxis auf Homöopathie spezialisiert?
Zeuge: Ich war sieben Jahre Landarzt, habe mich dann immer mehr auf die
homöopathische Heilmethode ausgebildet und führe seit über 16 Jahren eine rein
homöopathische Praxis.
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Der ER: Können Sie den Tag noch sagen?
Zeuge: Ja, es war ein Dienstag Nachmittag um 15.00 Uhr, wo ich normalerweise
nicht ordiniere. Da die Sache dringlich war, habe ich außerhalb meiner regulären
Ordinationszeit Herrn Pilhar und seine Tochter Olivia drangenommen. Bezüglich das Datums
habe ich nochmals nachgesehen. Normalerweise schreibt meine Ordinationshilfe das Datum in
meine Kartei. Ich selbst habe möglicherweise nicht auf den Kalender geschaut. Es war mit
Sicherheit der Dienstag, weil ich da nachmittags normalerweise keine Patienten drannehme.
Das war der 05.07.1995. Ich müßte nochmals im Kalender 1995 nachsehen; es war der erste
Dienstag des Monats Juli.
Der ER: Sind beide Eltern zu Ihnen gekommen?
Zeuge: Nein, Herr Pilhar ist mit Olivia gekommen.
Der ER: Was wollte man von Ihnen?
Zeuge: Er ersuchte mich um einen Beistand vom homöopathischen Heilmittel her.
Er hat einen Arzt gesucht, der seine Tochter auch in der nächsten Zeit behandelt. Das hat
er von mir gewünscht. Ich habe tags zuvor oder am gleichen Tag in einer Pressemeldung
gelesen, daß Eltern ihr krebskrankes Kind aus dem Krankenhaus herausgenommen haben; ich
wußte nicht, daß das sein Name war. Dann habe ich erfahren, daß das seine Geschichte
ist. So habe ich ihm dann in dieser Situation geraten. Ich habe in der Ordination
erfahren, daß er im Krankenhaus gewesen ist; aufgrund seiner Angst oder seiner
Einschätzung der Chemotherapie wollte er einen anderen Weg einschlagen und war bei Dr.
Hamer. Außerdem hat er dann noch mich aufgesucht. Das war sehr schwierig; er wußte auch,
daß er
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sein Kind wieder ins Spital zurückbringen sollte. Ich habe gehört, daß ein Verfahren
laufen soll, daß er sein Kind zurückbringen solle. Ich habe ihm geraten, es gebe eine
Möglichkeit an der Grazer
Kinderchirurgie, nämlich Herrn Univ.-Prof. Hugo Sauer, einen
sehr anerkannten Kinderchirurg, mit dem ich persönlich ein gutes Verhältnis habe,
aufzusuchen. Ich werde mich dafür einsetzen, daß möglicherweise, wenn es von
chirurgischer Seite abzuschätzen ist, eine chirurgische Entfernung des Tumors von Prof.
Sauer ohne präoperative Chemotherapie
durchgeführt wird. Ich habe gleich am nächsten
Tag mit Prof.Dr. Hugo Sauer persönlich gesprochen und ihn gebeten, die Patientin Olivia
zu übernehmen, wenn die Eltern kommen sollten. Er hat mir das auch zugesagt und hat mir
erklärt, er ist ab 15.08.1995 im Urlaub, d.h. er ist noch fünf Wochen da, es würde sich
also ausgehen. Das war das eine. Das andere war, daß ich natürlich Olivia untersucht
habe, so gut ich konnte, weil ich ja für gewöhnlich auch die Angaben der Mutter brauche,
die natürlich andere Krankheitssymptome von Olivia gewußt hätte; es war mir aber
aufgrund der wesentlichen Symptome und der Geschichte ziemlich klar, daß ich ein
passendes Heilmittel finde. Ich habe daher ein Tumor-Leber-Nieren-Mittel verordnet und
Herrn Pilhar aufgetragen, er solle mich in den nächsten Tagen ständig unterrichten; wenn
sich der Zustand bessert, können wir so fortfahren, sollte sich nichts ändern, dann
müßte er doch in der nächsten Zeit zumindest den Chirurgen aufsuchen. Es war so, daß
die Atembewegungen nicht ganz symmetrisch waren. Wenn ich nicht
aus der Presse gewußt hätte, daß es sich um einen Wilmstumor handelt, hätte ich
primär angenommen, es handle sich um einen Lebertumor, auch aufgrund anderer Symptome.
Ich habe Olivia schließlich ein
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homöopathisches Heilmittel verabreicht. So sind wir dann in Verbindung geblieben. Es
sind in den Tagen darauf mehrere Male telefonische Anrufe erfolgt. Einige Tage gab es eine
wesentliche Erleichterung. Ich habe das aber mit Vorsicht beurteilt, weil ich natürlich
auch die Situation der Eltern gekannt habe, es solle jetzt schnell besser werden. Es gibt
bei jeder Krankheit einmal einige Tage Besserung und auch Verschlimmerung. Es hat sich
aber im nachhinein doch gezeigt, daß gerade jenes Heilmittel, das ich verabreicht habe,
tatsächlich sehr gutes bewirkt hat.
Der ER: Was wußten Sie zum Zeitpunkt, als Herr Pilhar mit seiner Tochter Sie in der
Ordination aufgesucht hat, definitiv über den Grad der Erkrankung?
Zeuge: Als ich wußte, daß Herr Pilhar mich mit Olivia aufsuchen wird, habe ich
mich natürlich sofort informiert und auch mit der pathologischen Anatomie Graz Kontakt
aufgenommen, um mir Unterlagen zu erwerben, die ich auch bekommen habe. Nach der
Untersuchung wußte ich, so wie ich es auch niedergeschrieben habe: Sie war in einem
relativ guten Allgemeinzustand, hat im Laufe dieser Stunde der Untersuchung zeitweise
stechende Schmerzen gehabt, aber der Tumor war ausgedehnt, es war ein großer,
raumfordernder Prozeß im Entstehen, der nach der Einschätzung in den letzten Monaten
zugenommen haben mußte. Das war der Zustand, den ich mit meinen Möglichkeiten der
Anamnese, der Schilderung der Krankheitsgeschichte, der feinen Symptome und auch des
Abtastens mit den Händen und der äußeren Inspektion festgestellt habe.
Der ER: Worauf bezieht sich von Ihrem Standpunkt und Ihrer Therapie aus die
Homöopathie, die Verabreichung homöopathischer Mittel? Hat das auch
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etwas mit dem Tumor selbst zu tun und mit den allfälligen Operationen? Welche
Funktion sollten Sie bei der ganzen Sache haben?
Zeuge: Es gelingt auch in der Homöopathie nicht sehr häufig und überaus
regelmäßig, aber doch auch, daß Tumoren unter der homöopathischen Behandlung
zurückgehen. Ich habe eigene Erfahrungen und auch die meiner Kollegen und die ganze
homöopathische Literatur.
Der ER: Heißt das, daß Sie geglaubt haben, daß durch eine homöopathische
Behandlung allein diese Krankheit zu beherrschen wäre?
Zeuge: Das wäre vom Verlauf abhängig gewesen. Wenn das zurückgegangen wäre,
wie es auch schon vorgekommen ist, dann hätten sich weitere Schritte erübrigt. Ich habe
aber, gerade in der Einschätzung der schon vorhandenen Größe des Tumors, im Auge
behalten, daß höchstwahrscheinlich eine Operation zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu
umgehen sein wird. Deshalb habe ich auch Kontakt mit Prof.Dr. Sauer aufgenommen.
Der ER: Mit welchem Ergebnis ist Herr Pilhar von Ihnen weggegangen? Was haben Sie
ihm gesagt? Sie geben ihm das homöopathische Mittel und damit wird alles gut, oder, das
Mittel wird nur vorübergehende Linderung bringen? Wie ist Herr Pilhar von Ihnen
fortgegangen?
Zeuge: Ich sagte ihm, er müsse mich in den nächsten Stunden und Tagen über
den Verlauf der Erkrankung informieren, und wenn sich in der nächsten, kürzeren Zeit
nichts ändert, müsse er doch einen chirurgischen Arzt aufzusuchen, weil sonst bei
weiterer Zunahme doch eine tatsächlich akut bedrohliche Situation
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eintreten wird. Das habe ich ja auch erreicht, daß er immerhin etliche Wochen später
nach Tulln gegangen ist.
Der ER: Zu dem Zeitpunkt, als Herr Pilhar mit Olivia bei Ihnen war, haben Sie die
Situation noch nicht als akut betrachtet?
Zeuge: Akut gefährlich, bedrohlich, so war es nicht. Sie konnte herumgehen, sie
sprach normal und hatte zeitweise stechende Schmerzen. Der
Lebertumor war zwar in einer
sicherlich beunruhigenden Größenzunahme, aber daß man im Augenblick von einer
Lebensbedrohung sprechen konnte, war sicherlich nicht der Fall.
Der ER: Wo waren Sie zum Zeitpunkt 05.07.1995? Sie waren nicht mehr zu Hause?
Erstbeschuldigter: Ich muß einen Irrtum aufklären: Ich war mit Olivia am
04.07.1995 bei Dr. Loibner. Ich weiß das deshalb, weil wir dann am frühen Morgen, gegen
3.00 Uhr, nach Deutschland aufgebrochen sind. Am 05.07.1995 war dann die
Help-TV-Sendung;
diese war an einem Mittwoch. Wir sind schon von Kärnten aufgebrochen.
Der ER: Am 24.07.1995, nach der Rückholung, sagen Sie
in Ihrem Protokoll, wären Sie auf einer Nachtvisite gewesen?
Zeuge: Ja.
Der ER: Was war der Grund dafür?
Zeuge: Ich war in meinem Urlaubsort in Niederösterreich. Als ich aus den
Medien
gehört habe, daß die Familie Pilhar zurückgekehrt ist, habe ich mich gemeldet. Falls
sie wieder mit mir Kontakt aufnehmen wollten, war ich ja nicht in meiner Ordination. Ich
habe ausrichten lassen, daß ich unter dieser Telefonnummer erreichbar wäre, falls
der Wunsch bestünde, meine Hilfe oder meinen Rat in Anspruch zu nehmen. Ich wurde dann
etwas später darum gebeten. Das
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war an einem Nachmittag. Bis ich dann dort war, war es 20.00 Uhr abends oder
etwas später.
Der ER: Sie sagen "Der Allgemeinzustand der Patientin war sehr schlecht"?
Zeuge: Er hat sich gegenüber dieser Zeit auffällig verschlechtert. Das habe
ich beschrieben. Sie war wesentlich blasser. Das hat mich im Augenblick sehr beeindruckt.
Ich habe ganz ehrlich jetzt diesen Zustand so beurteilt, daß nur mehr geringe Chancen
bestanden und schon ein kleines Wunder passieren müßte, wenn Olivia noch mit dem Leben
davonkommen sollte. Das deckt sich auch mit der Beurteilung vieler anderer Kollegen.
Der ER: Offenbar ist die Überlebenschance im jetzigen Zeitpunkt auch zwischen Ihnen
besprochen worden, denn es heißt in Ihrem Protokoll: "Desgleichen sprach ich aus,
daß die Patientin voraussichtlich eine Chemotherapie
zum jetzigen Zeitpunkt
schwerlich überstehen würde." Wie ist das zu verstehen?
Zeuge: Ich habe gemeint, daß jeder Eingriff, ob ein chirurgischer Eingriff oder
eine Chemotherapie, für das Kind sehr schwer zu überstehen sein würde, weil es in einem
sehr, sehr schlechten Zustand war. Ich konnte mir das eigentlich nicht vorstellen, daß es
überhaupt noch davonkommt. Es wurde auch kurz überlegt, ob sie nach Graz gehen sollte.
Ich hätte ihr nicht einmal einen Transport nach Graz zugemutet. Als ich am nächsten Tag
gehört habe, daß die Familie mit Olivia nach Tulln gegangen ist, dachte ich, diese
kleine Reise wird sie überstehen.
SV Dr. Scheithauer: Mich irritiert, daß zuerst der Allgemeinzustand gut war,
nach Verabreichung der Homöopathika besser war. Zu dem Zeitpunkt ist bei dem
Wilmstumor
keine Chemotherapie, keine operative
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Intervention überlegt worden. Wenige Wochen später erwartungsgemäß in Kenntnis des
Krankheitsverlaufes befindet sich das Kind in einem sehr schlechten Zustand, und da wurde
keine Chemotherapie, keine
Operation mehr für möglich erachtet. Daran, daß man einen
Patienten mit einer so seltenen Krankheit, die ausschließlich an spezialisierten Zentren
behandelt wird, umgehend an ein spezialisiertes Zentrum weiterleiten sollte und zusätzlich
homöopathische Maßnahmen machen sollte, haben Sie nicht gedacht?
Zeuge: Es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, ich hätte eine chirurgische
Intervention nicht erwogen. Davon habe ich gesprochen und aus diesem Grund habe ich auch
mit Prof. Sauer sofort Kontakt aufgenommen. Ob das allein mit homöopathischen Mitteln
behandelbar ist, hängt - wie ich schon ausgeführt habe - von den nächsten Tagen ab.
Innerhalb der nächsten Tage müßte sich zeigen, ob die Therapie greift, und wenn nicht,
wird eine chirurgische Intervention notwendig werden. So war das.
Der ER: Haben Sie nicht die Einlieferung in ein anerkanntes österreichisches
Therapiezentrum erwogen?
Zeuge: Zu diesem Zeitpunkt, als Herr Pilhar in so einer Verfassung gewesen ist,
wo er sich schon mehr oder minder auf der Flucht befunden hat, war es unvorstellbar, zu
einer Chemotherapie oder einem Zentrum, wo mit Sicherheit
Chemotherapie begonnen wird, zu
raten. Ich glaube, Herr Pilhar hat mich auch nicht aus diesem Grund als homöopathischen
Arzt aufgesucht, daß ich ihn umgehend zur Chemotherapie
schicke. Ich habe zumindest
soviel Vertrauen gewonnen, daß ich ihm sagen konnte, wenn das nicht greift, wird es nicht
ausbleiben, eine chirurgische Intervention durchzuführen.
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Der StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie aktiv eine
Empfehlung für die Chemotherapie
abgegeben?
Zeuge: Nein. Ich habe mich seit vielen Jahren natürlich auch immer wieder mit
der Chemotherapie beschäftigt; nach über 20 Jahren homöopathischer Tätigkeit und
gründlicher freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit habe ich nicht dieselbe Sympathie für
die Chemotherapie wie andere meiner Kollegen. Ich halte die
Chemotherapie für eine ultima
ratio, eine ratio ultissima, die allerletzte Möglichkeit. Nachdem auch in Amerika etwa
auch beim Wilmstumor eine präoperative Chemotherapie
nicht durchgeführt wird, nur eine
postoperative, teile ich die Meinung der Chemotherapeuten nicht, daß das das einzig
Maßgebliche wäre. Eigentlich ist die chirurgische Intervention bei der Behandlung das
eigentlich bislang Erfolgversprechende. Bei Olivia wurde eine Bestrahlung neben der
Chemotherapie durchgeführt. Das möchte ich betonen, weil das so dargestellt wird, als
ginge es nur um die Chemotherapie.
Verteidiger Dr. Schefer: In welchem Krankenhaus ist der von Ihnen genannte
Prof. Dr. Sauer tätig?
Zeuge: Er ist der Vorstand der Universitätskinderchirurgie
Graz.
Verteidiger Dr. Schefer: Wie haben Sie Olivia untersucht?
Zeuge: Mit den Möglichkeiten, mit denen ein Allgemeinarzt untersucht; erstens
eine sorgfältige, gründliche Anamnese mit Beginn der Erkrankung. Ich muß ergänzen, ich
habe noch um 22:00 Uhr abends mit Frau Pilhar telefonisch noch eine ca. viertelstündige
Exploration gemacht, wobei sie
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mir noch ergänzende Symptome durchgegeben hat; weiters nicht labormäßig und nicht
apparativmäßig, sondern mit den Möglichkeiten der Inspektion und der
Palpation, d.h.
man tastet den Tumor, betrachtet die Größe und die Blutarmut. Sie war zu diesem
Zeitpunkt z.B. nicht blutarm, sondern sie war gar nicht angegriffen. Was zu diesem
Zeitpunkt vorgelegen ist, war der beeindruckend größere Tumor über der Lebergegend bzw.
zeitweise stechende Schmerzen.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben also eine Tastbefundung geführt?
Zeuge: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: SV Dr. Scheithauer hat ausgesagt, daß die
Tastbefundung bei Wilmstumoren nicht durchgeführt werden sollte, weil die Gefahr einer
Ruptur besteht und daß es sich um einen absoluten Kunstfehler handeln würde, wenn man in
Kenntnis des Wilmstumors eine solche Untersuchung durchführt.
Zeuge: Der homöopathische Arzt wird zu den sanften gerechnet. Ich habe nicht
mehr getastet als einen großen Bauch. Wirklich die Lebergröße oder den Leberrand
intensiv, wie man das durch heftiges Eindrücken macht, habe ich mich nicht getraut. Die
rechte obere Körperhälfte, speziell der rechte Oberbauch und die Schmerzen, die darunter
angegeben wurden, waren das einzige, was ich feststellen konnte, aber richtig zu
palpieren, indem man den Bauch eindrückt, um den Leberrand wirklich zu ertasten, war
ohnehin nicht möglich.
Verteidiger Dr. Schefer: Es gibt also eine differenzierte Möglichkeit, einen
Tastbefund durchzuführen?
Zeuge: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben gesagt, wenn Sie nicht gewußt hätten, daß
es sich um einen
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Wilmstumor gehandelt hat, hätten Sie aufgrund Ihrer Untersuchung angenommen, es handle
sich um einen Lebertumor. Warum?
Zeuge: Das habe ich angenommen. Es war ein Geruch im Stuhl, der gewöhnlich doch
auf Verdauungsstörungen hinweist.
Verteidiger Dr. Schefer: Wurde Ihnen das berichtet oder war das eine eigene
Wahrnehmung?
Zeuge: Nein, das war ein Bericht, den ich später durch die Mutter erfahren
habe. Das war ein giftiger Geruch, so wurde es mir geschildert. Das war das erste Symptom,
das im Stuhl aufgetreten ist. Dann waren stechende Schmerzen
im rechten Bauch bzw. im
rechten Unterbauch. Stechende Schmerzen, von stechendem Charakter, sind für gewöhnlich
sowohl bei Leber- als auch bei Nierenerkrankungen häufig anzutreffen. Es ist nicht
wesentlich für mich, einen Lebertumor festzustellen; das ist für die homöopathische
Diagnose nicht entscheidend, sondern die Gesamtzahl der Symptome. Der dritte Grund, warum
ich eine Lebererkrankung sicherlich miteingeschlossen habe, war das Gemütsverhalten. Sie
wurde mir nämlich als leicht beleidigt, als leicht gekränkt geschildert. Es ist bekannt,
daß besonders Menschen, die mit der Leber sensibel sind, zu Ärger und Beleidigung
besonders geneigt sind. Das hätte ich angenommen, aber ich habe vorher
gewußt, es
handelt sich um einen Wilmstumor; daß die Leber im ganzen Geschehen mitbeteiligt sein
müsse, war mir klar, aber einen Lebertumor selbst definitiv festzustellen, war mir nicht
möglich und auch nicht entscheidend.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ist diese Möglichkeit, die sich in Graz geboten
hätte, mit Operation ohne
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vorherige Chemotherapie vorzugehen, mit den Eheleuten Pilhar besprochen worden?
Zeuge: Das habe ich, glaube ich, wohl dem Herrn Pilhar angedeutet, daß ich mich
verwenden werde.
Verteidiger Mag. Rebasso: Gab es da ein Einvernehmen, ein Einverständnis, eine
Zustimmung?
Zeuge: Als Herr Pilhar dann aus Spanien zurückgekommen ist, war eines seiner
ersten Worte, die er zu mir gesagt hat, "Ich hätte auf Sie hören sollen";
schon in diesem Sinne, daß den operativen Weg zu Prof. Sauer, was auch noch eine Zeitlang
erwogen worden ist, einzuschlagen wahrscheinlich günstiger gewesen wäre.
Verteidiger Mag. Rebasso: Mir liegt ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft
Wiener Neustadt vom 07.05.1995, in welchem Herr Gruber für das Jugendamt firmiert und
sinngemäß das Einverständnis erklärt, so vorzugehen, also in Graz die Behandlung
fortzusetzen. Haben Sie das koordiniert?
Zeuge: Mit Dr. Vacarescu, der Herrn Pilhar kurz vertreten hat, habe ich
Gespräche geführt. Ich glaube, auch er hat sich bei Prof. Sauer gemeldet wie auch ich.
Verteidiger Mag. Rebasso: Das war sozusagen mit dem Jugendamt
koordiniert?
Zeuge: Er hat eine Nachricht bekommen und wollte mir sogar faxen, daß ein
Vorhaben besteht, Olivia bei Prof. Sauer in Behandlung zu bringen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Gab es dazu eine Zustimmung von seiten des Jugendamtes
Ihrer Erinnerung nach?
Zeuge: Er hat es mir vorgelesen und wollte es mir faxen. Ich hatte zu diesem
Zeitpunkt kein Faxgerät, worauf ich mir das dann wenig später nachgeholt habe. Dann
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hätte ich das in der Hand gehabt. Er hat es mir vorgelesen, aber ich habe den Inhalt
nicht so in Erinnerung.
Verteidiger Mag. Rebasso: Also koordiniert wurde es nicht von Ihnen, sondern von
Dr. Vacarescu?
Zeuge: Ja, aber er wollte es mir schicken, weil ich es initiiert habe, weil es
von mir ausgegangen ist.
Der ER: Warum ist es nicht zur Operation in
Graz gekommen, wenn man von dem ausgeht,
was Dr. Loibner sagt?
Erstbeschuldigter: Ich möchte auf Dr. Leeb zu sprechen kommen mit dem Urologen
Davaruca aus Nürnberg. Wir haben mit Herrn Davaruca einen Termin ausgemacht gehabt,
allerdings für eine Woche später aus Termingründen. Eine Woche später haben wir aber
Kenntnis davon erhalten, daß uns das Sorgerecht entzogen worden ist. Es ist ziemlich
drunter und drüber gegangen. Ähnlich war es bei Dr. Loibner. Ich war mit Olivia am
Nachmittag, am Abend bei Dr. Loibner. Es hat dann um 22.00 Uhr das Telefonat zwischen Dr.
Loibner und meiner Frau stattgefunden. Wir haben uns dann gegen 3.00 Uhr morgens
überstürzt zusammengepackt und sind sofort nach Deutschland gefahren, weil Gerüchte
laut geworden sind, daß wir mit Interpol in Österreich gesucht werden. Von Deutschland
aus habe ich mit Dr. Loibner
noch des öfteren telefoniert. Es war auch so, daß sich der
Gesundheitszustand, das Befinden von Olivia wirklich gebessert hat. Es gibt da auch
entsprechende Videoaufnahmen.
Der ER: Sie haben doch gesagt, so schlecht wie in Deutschland ist es Olivia sonst
nie gegangen.
EB: Einige Tage; wie Dr. Loibner
angedeutet hat, gibt es Schwankungen im
Krebsgeschehen. Es gibt
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Aufnahmen vom Chiemsee, auf denen man Olivia mit dem dicken Bauch im Badeanzug sieht.
Ich meine, sie ist baden gegangen; sie hat sich eigentlich wohlgefühlt. Das war am
Mittwoch. Eine Woche später, als das Spiegel-TV-Team bei uns war, hat Olivia kaum gehen
können. Sie hat richtig Schweißperlen gehabt; nach zwei, drei Tagen konnte sie wieder
gehen. Das ist nur so dahingegangen.
Der ER: Heißt das, daß es in Graz zu dieser Möglichkeit, von der Dr.
Loibner
gesprochen hat, deshalb nicht gekommen ist, weil Sie mit dem Kind auf der Flucht waren?
EB: Wir haben sehr wohl Kenntnis von Dr. Loibner
bekommen, daß es diese Möglichkeit gäbe. Zu diesem Zeitpunkt war aber auch die
Möglichkeit im Gespräch, die Frau Dr. Petrovic in Zusammenarbeit mit Herrn Dr.
Pichler
aus der Help-TV-Sendung zu erarbeiten versucht hat, daß ein Team von Ärzten der
NEUEN MEDIZIN und ein Team der Schulmediziner Olivia, in Behandlung nehmen könnten. Wir haben
auch dahingehend gesprochen, glaube ich, daß wir Dr. Sauer mit einbeziehen möchten. Das
ist parallel gegangen. Die Information von Dr. Pichler war die, daß sich kein
Schulmediziner bereiterklärt. Wir haben zwar unsererseits Ärzte nennen können, aber Dr.
Pichler sagte wortwörtlich: "Die Schulmediziner haben Hosenflattern".
Der ER gibt bekannt, daß die Zeugin Dr. Elisabeth Rozkydal am heutigen Morgen mit
einem Telegramm bekanntgegeben hat, daß sie erkrankt sei und nicht zur Verhandlung
erscheinen könne.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was war der Grund für Ihr Verschwinden nach
Deutschland, weswegen es
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nicht mehr dazu gekommen ist, daß man dieser Behandlung in Graz nähertreten konnte?
EB: Ich habe zuvor erwähnt, es hat Gerüchte gegeben, daß wir in Österreich
mit Polizei gesucht werden sollen. Natürlich haben wir uns vor der Zwangstherapie
gefürchtet. Deshalb sind wir um 3.00 Uhr morgens nach Deutschland aufgebrochen.