Zeugin Dr. Marina MARCOVICH, geboren 11.05.1952, Ärztin, wh.
1190 Wien, Iglasseegase 45 fremd, gibt nach WE vernommen an:
Der ER: Wie kommen Sie in die Sache hinein? Wie hat es für Sie begonnen?
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Zeugin: Ich bin seit ungefähr 15 Jahren als freie Mitarbeiterin bei der
österreichischen Ärzteflugambulanz tätig. In dieser Funktion habe ich einen Anruf von
der Flugambulanz bekommen, daß ein Kind aus Spanien zu holen wäre. So bin ich zu der
Sache gekommen.
Der ER: Wann und von wem haben Sie das erste Mal über die Problematik erfahren,
also worum es geht, warum die Flugambulanz nach Spanien fliegt? Was haben Sie gewußt?
Zeugin: Von der Flugambulanz habe ich nicht viel mehr gewußt, als daß es sich
um ein krebskrankes Kind handeln soll, dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Ich weiß
das Datum nicht, aber es war an einem Mittwoch Abend, daß wir ursprünglich fliegen
wollten. Ich habe eigentlich erst am Flugplatz erfahren, welche Umstände im Hintergrund
vorhanden sind, daß offensichtlich noch eine Adresse über andere Kanäle bekannt werden
soll, die aber dann nicht bekannt geworden ist; daß Interpol eingeschaltet ist und es ein
noch viel größeres Umfeld als nur ein krankes Kind gibt.
Der ER: Sie waren zweimal in Spanien?
Zeugin: Ja; wobei wir an diesem Mittwoch nicht abgeflogen sind, weil die Adresse
nicht bekannt geworden ist, sondern erst am Donnerstag Mittag.
Der ER: Wann haben Sie den ersten Kontakt mit den Eheleuten Pilhar gehabt?
Zeugin: Am Donnerstag Nachmittag, im Zuge des ersten Fluges. Wir sind um 12:00
Uhr in Wien abgeflogen und sind dann vom Flughafen zuerst ins Hotel gefahren, wo die
Eltern sein sollten. Dort waren sie aber nicht. Wir sind dann zum Gericht gegangen und
dort habe ich die Eltern dann erstmals gesehen.
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Der ER: Warum mußten Sie zunächst unverrichteter Dinge wieder nach Hause fliegen?
Warum wurde nichts aus der Rückholung des Kindes und der Eltern?
Zeugin: Ich muß sagen, ich war mit der ganzen Problematik nicht vertraut und
habe eigentlich erst im Zuge der Gespräche bei Gericht am Donnerstag Nachmittag mit dem
österreichischen Honorarkonsul, mit dem Ehepaar Pilhar, mit Herrn Dr. Hamer erfahren, was
überhaupt dahintersteht und was da los ist. Mein Eindruck war, daß die Eltern in
allererster Linie die Rechtssituation in Österreich fürchteten, wo sie über ihr Kind
nicht mehr entscheiden dürfen, wo ihnen das Kind weggenommen wird. Da mir von meinem
ärztlichen Selbstverständnis her in erster Linie daran gelegen war, daß dem Kind
geholfen wird, habe ich gedacht, es muß ja auch in Malaga Kinder geben, die an
Wilmstumor
erkranken und die dort entsprechend behandelt werden. Meine Überlegung war, daß man ja,
wenn die Eltern die Rückkehr nach Österreich so sehr scheuen, müßte es doch möglich
sein, das Kind in Malaga einer entsprechenden Behandlung zuzuführen. Auch in Spanien gibt
es Universitätskliniken. Zu diesem Zeitpunkt war mir die ganze Rechtssituation der
Entmündigung usw. auch noch nicht so klar. Ich habe das nicht aus dieser Sicht gesehen,
sondern rein medizinisch. Aus diesem Grund habe ich dann
von Malaga aus Prof. Dr. Gadner angerufen und habe ihn gefragt, ob er nicht in Spanien
einen Kollegen hat, mit dem er entsprechend kooperiert, so daß man sozusagen die
Behandlung des Kindes von Spanien aus in die Wege leiten könnte. Er hat dann einen Namen
genannt in Malaga am Spital und hat gemeint, daß wäre ein Kollege, mit dem er sich
absolut versteht, mit dem er auch gemeinsam arbeitet. Daher
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war die primäre Absicht eigentlich, das Kind in Spanien in die Behandlung des
örtlichen Spitals zu überstellen, was laut Prof. Gadner eine medizinisch durchaus
vertretbare Lösung gewesen wäre. Wir haben dann mit dem Spital Kontakt aufgenommen und
waren noch am selben Abend mit der Familie, Dr. Hamer und dem österreichischen
Honorarkonsul dort. Es hat sich dort aber entgegen den ursprünglichen Zusagen, daß es
dort einen Arzt gibt, der sich sofort darum kümmern würde, herausgestellt, daß dieser
auf Urlaub war. Es hat auf jeden Fall geheißen, wir sollen am nächsten Tag in der Früh
um 10:00 Uhr wieder kommen. Ich habe damals, da ja die
Obsorge von rechtlicher Seite dem
österreichischen Honorarkonsul übertragen war, das Gefühl gehabt, daß ich nicht mehr
viel dazu beitragen kann; die Anbindung an die Klinik in Malaga war gelungen, die
Eltern
haben zugesagt, diesen Weg zu gehen. Deswegen war eigentlich meine Absicht, am Donnerstag
Abend zurückzufliegen. Als wir dann am Flughafen waren ungefähr um 22:00 Uhr, habe ich
mir gedacht, daß das eigentlich dem Honorarkonsul gegenüber nicht ganz korrekt ist; ich
habe ihm irgendwie die ganze Verantwortung überlassen; was wäre, wenn die Eltern am
nächsten Tag nicht mit dem Kind kommen, obwohl ich eigentlich davon überzeugt war, daß
sie das tun würden. Ich habe mir gedacht, vielleicht ist es doch in irgendeiner Form noch
gut, wenn ich dableibe. So haben wir uns entschlossen, in Malaga zu übernachten. Ich habe
dann um 7:00 Uhr früh noch einmal mit Prof. Gadner gesprochen und habe mit dem
österreichischen Honorarkonsul telefoniert. Er war sehr froh, daß wir dageblieben sind
und daß er nicht allein mit der ganzen Sache dagestanden ist. Er hat mich dann um 9:30
Uhr beim Hotel abgeholt und wir sind gemeinsam in die Klinik gefahren, wo die
Eltern
bereits eingetroffen waren, was mich
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sehr gefreut hat. Sie hätten ja in der Zeit auch verschwinden können. Es war für
mich von Anfang an klar, ich setze hier Vertrauen gegen Vertrauen. Ich habe überhaupt den
Eindruck gehabt, daß die Eltern in dieser Situation massiv unter Druck gestanden sind:
nicht nur ein schwerkrankes Kind, sondern auch der ganze Rechtsdruck, der Druck der verfolgenden Reporter. Das war dort eine
wirklich fürchterliche Situation. Ich habe mich sehr gefreut, daß sie gekommen sind,
weil mir das irgendwie gezeigt hat, wenn man ihnen Freiraum läßt, zu atmen und mit ihnen
auf einer normalen Basis verkehrt, dann geht das auch von beiden Seiten. Ich muß sagen,
es war für mich dann eine sehr große Enttäuschung im Spital in Malaga, daß die
Verhaltensweise der Ärzte dort wieder genauso war, wie ich verstanden habe, weswegen die
Eltern aus dieser Art medizinischer Umgangsweise geflüchtet sind. Das sind Kleinigkeiten.
Letzten Endes muß man bedenken, daß der Patient die Qualität einer Therapie nie
wirklich beurteilen kann. Das kann nicht einmal ich. Wenn mir heute ein Orthopäde sagt,
meine Bandscheibe gehört operiert, kann ich ihm auch nur glauben. Was der Patient sehr
wohl beurteilen kann, ist die Art, wie ihm jemand als Mensch begegnet. Es ist die Frage,
ob er Vertrauen zu demjenigen entwickelt oder nicht. Das sind oft Kleinigkeiten. Ich
erinnere mich z.B., daß Olivia untersucht worden ist. Sie ist ja kein Säugling mehr,
sondern ein Kind, das auch schon ein Schamgefühl hat. Ich werde nie vergessen, wie dieser
untersuchende Arzt, um offenbar die Lymphknoten in der Leistenbeuge zu tasten, ihr die
Unterhose heruntergezogen hat. Er hat da mit einer Hand so angerissen. Ich denke, daß das
Dinge sind, die eine Mutter viel mehr berühren als die Frage irgendwelchen Medikamente,
weil sie einfach Ausdruck der menschlichen Haltung sind, die dahintersteht. Ich habe
länger mit dem
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Honorarkonsul gemeinsam mit den verantwortlichen Ärzten gesprochen. Ich habe einfach
den Eindruck gehabt, daß dort an der Klinik eine Situation war, mit der sich die
Eltern
nicht wirklich positiv abgefunden haben. Daraufhin habe ich mit Prof. Gadner telefoniert
und ihm das geschildert und habe gesagt, wenn die Eltern nicht nach Österreich
zurückwollen und man das Ganze hier in Malaga behandeln möchte, glaube ich, daß es
einfach gut wäre, daß jemand hier ist, dem die Eltern vertrauen und der die Anbindung an
die spanischen Kollegen in positiver Weise machen kann. Ich habe ihn gebeten, ob er nicht
nach Spanien kommen würde. Ich habe den Eltern Prof. Gadner als einen Mensch vorgestellt
und empfinde das persönlich auch so, mit dem man sehr wohl reden kann und der auch eine
Sensibilität im Umgang mit Menschen hat. Deswegen war meine Hoffnung immer, wenn Prof.
Gadner mit den Eltern ein positives Verhältnis aufbauen kann, gelingt es vielleicht auch,
sie medizinisch in eine Betreuung zu bringen, mit der das Kind positiv behandelt wird. Ich
habe dann mit Prof. Gadner telefoniert und er hat das zugesagt. Ich bin daraufhin nach
Österreich zurückgeflogen. Das war am Freitag Nachmittag. Die Absicht war, daß ich mit
Prof. Gadner gemeinsam kommen werde. In dieser Zeit in Österreich, Samstag und Sonntag
bis abends, habe ich mich mit Prof. Gadner sehr lange unterhalten. Ich habe aus seinen
Informationen mittlerweile viel besser verstanden, warum die Eltern weggegangen sind. Es
war eigentlich auch eine Aufeinanderfolge von unglücklichen Umständen, wie es halt im
Leben ist, die dann dazu geführt hat, daß die Eltern am Montag Vormittag gesagt haben,
sie gehen weg aus dem Spital. Ich habe das von Prof. Gadner
auch so verstanden, daß er
das bei Eltern kennt, die sich mit der Tatsache auseinandersetzen müssen, ein
krebskrankes
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Kind zu haben, daß diese sozusagen im ersten Schrecken wieder weglaufen, dann aber,
wenn sich alles wieder beruhigt hat, wieder kommen.
Der ER: Warum sind Sie sozusagen unverrichteter Dinge zurückgeflogen, oder war das
nicht unverrichteter Dinge?
Zeugin: Für mich war es nicht unverrichteter Dinge. Ich hatte den Eindruck, es
ist jetzt mit der Klinik in Malaga im Einvernehmen mit Prof. Gadner
alles geregelt. Was
sollte ich daher noch tun? Ich bin keine Onkologin.
Der ER: Warum ist es zum zweiten Flug gekommen?
Zeugin: Ich hatte ursprünglich die Absicht, mit Prof. Gadner
hinunterzufliegen.
Er hat gesagt, er kann erst am Montag. Er sollte mit den Eltern einmal ein Gespräch
führen und dann entscheiden, ob er versucht, sie mit den Kollegen in Malaga in eine
positive Verbindung zu bringen oder ob sie doch mit ihm gemeinsam heraufkommen möchten
und die Therapie hier durchführen lassen Am Samstag in der Nacht hat mich erstmals Dr.
Hamer angerufen. Es waren viele Telefongespräche. Er hat dann immer häufiger angerufen
im Laufe des Sonntags. Es waren dann im ganzen vier oder fünf Telefonate in kürzeren
Abständen. Ich hatte den Eindruck, daß er es letzten Endes auch für besser befindet,
wenn das Kind nach Österreich zurückgebracht wird und die Familie hier, ohne diese
schreckliche Situation in Spanien, sein kann. Das war der Grund, warum ich dann nicht, wie
ursprünglich geplant, am Montag in der Früh mit Prof. Gadner
hinuntergeflogen bin,
sondern Sonntag in der Nacht, wo ich den Eindruck hatte, daß die Eltern und Dr.
Hamer
jetzt bereit seien, zurückzukommen. Ich bin dann hinuntergeflogen und
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habe sie allein geholt. Das war in der Nacht von Sonntag auf Montag.
Der ER: Waren sie gleich dazu bereit? Ein bißchen etwas hat es dann auch noch
gegeben, bis es soweit war, daß Sie zurückfliegen konnten, soweit ich es aus dem Akt
ersehe.
Zeugin: Sie meinen vielleicht dieses
Schriftstück, das Dr. Hamer mitgebracht hat. Von den
Eltern hatte ich nicht den
Eindruck. Das Gepäck war da, die Kinder waren mit. Für mich bestand kein Zweifel daran,
daß wir gemeinsam zurückfliegen. Es war nur so, daß Dr. Hamer mir dann ein
Schriftstück vorgelegt hat, an dessen Inhalt ich mich nicht mehr ganz erinnere. Ich
glaube, daß darin gestanden ist, daß Dr. Stangl aus Tulln und Frau Dr.
Rozkydal die
weitere Behandlung des Kindes in Wien übernehmen sollten. Ich habe daraufhin
hingeschrieben, daß der verantwortliche Arzt zum damaligen Zeitpunkt in meinen Augen
Prof. Gadner war und daß ich sie nicht zu Dr.
Rozkydal und Dr. Stangl
zurückbringe,
sondern zu Prof. Gadner, womit meine medizinische Verantwortlichkeit wieder geendet
hätte, weil ich ja nur als Flugarzt eingeschaltet war.
Der ER: Warum haben Sie das Schriftstück unterschrieben?
Zeugin: Ich kann mich an dieses Schriftstück nicht mehr vollinhaltlich
erinnern. Für mich war der springende Punkt die Verantwortlichkeit von Prof.
Gadner.
Der ER: Haben Sie etwas davon mitbekommen, ob die Eheleute Pilhar in Spanien
aufgrund eines Haftbefehles verhaftet worden sind?
Zeugin: Nein. Ich habe nur gesehen, daß sie bei Gericht sind und habe mir
gedacht, das ist eigentlich nicht
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der Aufenthaltsort für so ein krankes Kind, sich dort stehend aufzuhalten.
Der ER: Daß ein Gericht involviert ist, haben Sie schon gesehen?
Zeugin: Ich habe auch mitgekriegt, daß das Sorgerecht zu diesem Zeitpunkt dem
Honorarkonsul von Österreich übertragen war.
Der ER: Wieso glauben Sie, daß das Sorgerecht beim Honorarkonsul war?
Zeugin: Weil es den Eltern entzogen war. Der Honorarkonsul hat mir mitgeteilt,
daß er die Obsorge für das Kind hat. Er erschien mir mit dieser Situation ziemlich
überfordert. Er ist nicht mehr der Jüngste. Ich habe ihn primär gesehen, als er
unheimlich hektisch aus dem Gericht herausgelaufen ist. Ich wußte gar nicht, wer das ist;
ein älterer Herr mit bösem Gesicht. Ich habe dann festgestellt, daß er nur ein böses
Gesicht gemacht hat, weil er in diesem ganzen Hexenkessel offenbar sich nicht sehr wohl
gefühlt hat. Das ist ein ganz lieber und feiner Mensch, wie ich dann festgestellt habe.
Primär war die Frage, packen wir jetzt das Kind oder eventuell auch die Eltern und
verführen wir es zwangsweise zurück nach Österreich. Das erschien sowohl ihm als auch
vor allem mir, die ich auf dem Flug die Verantwortung für das Kind gehabt hätte, als
fast nicht durchführbar. Es hätte ja nur die Möglichkeit gegeben, hier einen Gewaltakt
zu setzen und das Kind einfach allein zu nehmen, die Eltern festzusetzen, oder die Mutter
unter dem Blickwinkel, daß ein krankes Kind seine Mutter in der Nähe braucht,
mitzunehmen und in Handschellen in den Flieger zu setzen, dann kommt es zu irgendeinem
Handgemenge an Bord; mir erschien eine harmonische Lösung vorzuziehen.
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Der ER: Der Honorarkonsul hat Ihnen gesagt, er hätte das Sorgerecht?
Zeugin: Ja.
Der ER: Sie haben gemeint, er war durch die Situation überfordert?
Zeugin: Ich will ihm nichts unterstellen, aber glücklich war er damit sicher
nicht.
Der ER: Tatsächlich war die Situation so, daß natürlich ein Gerichtsbeschluß aus
Österreich vom zuständigen Pflegschaftsgericht da war, daß den Eltern das
Sorgerecht
entzogen worden ist. Haben Sie jemals während Ihres Aufenthaltes oder in Gesprächen mit
den Eheleuten Pilhar von diesem Pflegschaftsbeschluß etwas erfahren?
Zeugin: Nur in der Form, daß mir der Honorarkonsul gesagt hat, er hätte
eigentlich die Pflicht, das Kind zu sich nach Hause zu nehmen. Er meinte: "Wie soll
ich denn das machen?" Ich habe von ihm erfahren, daß den Eltern offenbar das
Sorgerecht entzogen ist und er damit betraut wurde.
Der ER: Von wem das Sorgerecht entzogen wurde, hat er nicht gesagt? Haben Sie sich
auch nicht erkundigt, wie der Lauf der Dinge war?
Zeugin: Nein. Das waren ehrlich gesagt auch keine Dinge, die mich sehr
interessiert haben.
Der ER: Die Eheleute Pilhar sagen, es wären ihnen in diesem Zusammenhang
Versprechungen gemacht worden, insbesondere im Namen des österreichischen Staates, wenn
sie mit dem Kind zurückkämen, wäre es damit erledigt und sie hätten von Behörden,
Gerichten usw. nichts böses mehr zu erwarten. Können Sie aus Ihrer Wahrnehmung dazu
etwas sagen?
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Zeugin: Nein, eigentlich nicht.
Der ER: Sie sind nach Ihrer Rückkehr nach Österreich auch in die Situation im
Krankenhaus Tulln einbezogen worden. Warum?
Zeugin: Bis Donnerstag Mittag.
Der ER: Wie sind Sie in diese Situation gekommen?
Zeugin: Nachdem wir das Kind nach Österreich zurückgebracht hatten und die
Eltern Kontakt mit Prof. Gadner
am Flughafen hatten, ist nicht dieses positive Verhältnis
zwischen den Eltern und Prof. Gadner
zustandegekommen, das ich mir gewünscht hätte und
auf das ich gehofft habe. Es war dann die Frage, was weiter geschieht. Dann war in
Anwesenheit von Dr. Zimper der
Entschluß, die Eltern einmal nach Hause fahren zu lassen,
damit sie sich von der Reise frisch machen und ein bißchen erholen können. Dann war die
Frage, was jetzt geschehen soll. Ich weiß nicht, von wem der Vorschlag gekommen ist, das
Kind ins Krankenhaus Tulln zu bringen, aber als ich von diesem Vorschlag gehört habe,
erschien er mir gut, weil ich Prim. Vanura immer als einen dem Patienten zugewandten und
mit Menschen gut umgehenden Primarius gekannt habe und mir daher gedacht habe, Spital ist
Spital, Hauptsache, die Familie findet einen Ort, wo sie Vertrauen fassen kann und sich
mit dem Kind gut aufgehoben fühlt.
Der ER: Haben Sie eine bestimmte Position bei dieser Sache gehabt?
Zeugin: Nein, überhaupt nicht. Ich war schon einmal drin. Dadurch, daß ich in
Spanien war, habe ich die Eltern gekannt. In dem Moment, wo man mit einem Patienten
Berührung bekommt, berührt einen auch sein Schicksal irgendwie. Dann sagt man nicht,
geht hin wo ihr wollt.
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Der ER: In welchem gesundheitlichen Zustand war das Kind, als Sie mit ihm nach
Österreich zurückgeflogen sind?
Zeugin: Sicher in einem schlechten, geschwächten Zustand, obwohl ich Olivia
auch heute noch dafür bewundern muß, wie sie unter diesen Umständen immer noch
durchgehalten hat; sie war nicht in einem akut lebensbedrohenden Zustand, sonst hätten
wir intensivmedizinisch etwas tun müssen, aber sicherlich in einem sehr schlechten und
geschwächten Zustand.
Der ER: Nach Vorhalt Seite 2 des Protokolls des Pflegschaftsgerichtes vom 28.7.1995
im Krankenhaus Tulln, AS 227/Band VII, in welchem Prim. Vanura als Auskunftsperson
vernommen über den Zustand des Kindes folgendes angibt: "Bei der Durchuntersuchung
ergaben sich im wesentlichen relativ normale Blutbefunde, ausgenommen einer massiven
schweren Tumoranämie... Die Computertomographie ergab im Schädel und im Thoraxraum keine
meßbaren oder erkennbaren Metastasierungen des großen Bauchraumes. Der Bauchtumor füllt
im wesentlichen das Abdomen fast völlig (derzeit ausgerechnet etwa 4200 ml Volumen), die
Atmung des Kindes ist stark behindert, der Zwerchfellhochstand auch an der
Computertomographie deutlich erkennbar. Das Kind leidet offensichtlich starke
Schmerzen,
wimmert zeitweise vor sich hin und kriegt Schmerzmittel." Entspricht dies auch Ihrer
Erinnerung, wenn Sie sich an den äußerlich erkennbaren, also auch für die
Eltern und
den Laien erkennbaren Zustand des Kindes in dem Zeitpunkt erinnern?
Zeugin: So entspricht das den Tatsachen. Es war sicher
durch den Zwerchfellhochstand die Atmung
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behindert; nicht in dem Sinn, daß man hätte sagen können, es wird bedrohlich und sie
hätte bereits unter Sauerstoffmangel gelitten, aber es war sicher so, daß sie sich eher
eine Position gewählt hat, in der sie möglichst gut Luft gekriegt hat. Ich muß aber
andererseits sagen, ich bin am Samstag, bevor sie ans AKH transferiert wurde, noch an
ihrem Bett gesessen. Ich erinnere mich, daß sie damals ein Marmeladekipferl gegessen hat.
Man muß sich das schon so vorstellen, daß das Kind natürlich von so einem Riesentumor
im Bauch beeinträchtigt war, aber daß es doch absolut in der Lage war, wenn auch
teilweise unter Schmerzen. Mir kommt vor, der Schmerzzustand war wechselnd und auch
abhängig von der Bewegung und der Belastung. Wenn sie sich in ihrer Lage irgendwie
verändert hat, hat es eher wehgetan als wenn sie ruhig gelegen ist.
Der ER: Nach Vorhalt AS 227/229: "Das Kind kann schlecht essen, einige Schluck
Suppe, dann wieder Erbrechen. Das Kind liegt fast immer relativ unbeweglich in
Rechts-Schräg-Lage, das Gehen auf die Toilette ist für sie offenbar eine Tortur. In der
derzeitigen Situation muß man sagen, daß das Kind massiv geschwächt, stark
beeinträchtigt ... ist." Ist das in etwa der Zustand, den Sie auch bestätigen
können?
Zeugin: Ich würde es nicht ganz so kraß sehen.
Der ER: War es für jeden Laien erkennbar, daß das Kind aber schwer krank war? Ist
das auch Ihr Eindruck?
Zeugin: Ja. Schon von der Art der Bewegung her und dieser Nach-innen-Wendung des
Kindes. Sie hat kaum mit uns kommuniziert. Das war wahrscheinlich ihre einzige Chance,
diese Situation durchzustehen.
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Sachverständiger Dr. Scheithauer: keine Fragen.
Der StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gesagt, daß in den Krankenhäusern
fallweise der menschliche Umgang mit den Patienten ein bißchen zu vermissen wäre. Kommt
sowas öfter vor, daß Eltern dann plötzlich das Vertrauen verlieren und dann nicht recht
wissen, wie sie weitermachen sollen?
Zeugin: Ich denke schon.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie ist Ihre Erfahrung?
Zeugin: Bei uns an der Intensivstation ist es Gott sei Dank nicht vorgekommen.
Ich kann daher aus meiner persönlichen Erfahrung sowas nicht bestätigen, aber ich habe
fast 20 Jahre lang in einem Krankenhaus gearbeitet und weiß, daß es immer wieder zu
Auseinandersetzungen mit Eltern kommt und daß hier die Seite, die die Kraft in der Hand
hat - und das ist in dem Fall das Spital - natürlich schon sehr dominant reagiert; Druck
erzeugt Gegendruck. Wahrscheinlich ist diese Situation auch positiv aufzulösen, aber wenn
man einmal anfängt, zu sagen: "Ich bin im Recht und du mußt das annehmen",
sehe ich schon ein, daß damit auch die Haltung der Eltern oft mehr dagegen wird als es
eigentlich primär der Fall ist.
Verteidiger Mag. Rebasso: War damals in Spanien Dr. Hamer stets vor Ort
anwesend?
Zeuge: Ich habe die Eltern ohne ihn nicht gesehen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Kann man sagen, daß er damals der primäre
Vertrauensarzt der Eltern war?
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Zeugin: Absolut, ja. Das war auch der Grund, warum ich von vornherein überhaupt
nicht versucht habe, einen Keil hineinzutreiben und nur mit den Eltern zu reden und mit
ihm nicht. Das war ja für mich auch völlig klar, daß man in einer solchen Situation
jemanden braucht, der einem einen Anker bietet. Man muß sich vorstellen, in einem fremden
Land mit einem schwerkranken Kind auf der Flucht! Da wäre es in meinen Augen gar nicht
legitim gewesen, ihnen einen Menschen, dem sie offensichtlich vertrauen, wegzunehmen,
querzutreiben.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hatten Sie den Eindruck,
daß die Schwierigkeit dieses Falles vielleicht auch besonders von diesem scheinbar
offenbar unauflöslichen Konflikt zwischen Dr. Hamer und der Mehrheit der Vertreter der
Schulmedizin charakterisiert ist, der letztendlich dahintergestanden ist?
Zeugin: Ja, sicher, natürlich.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ist Ihnen in Erinnerung, daß in der Zeit in Spanien,
die Sie selbst überblickt haben, irgendwann ein Schriftstück eine Rolle gespielt hat im
Zusammenhang mit diesem Obsorgeentzug; daß von jemandem den Eltern ein Schriftstück
ausgehändigt worden wäre, wo das drin steht oder daß Sie ein offizielles Schriftstück
gesehen haben?
Zeugin: Nein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Woher hatte Konsul Esten Ihres Wissens nach seine
Information her, daß er jetzt der Obsorgeträger sei?
Zeugin: Da bin ich überfragt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Es gab eine Aussage von Frau
Pilhar, daß der Konsul ihr das Sorgerecht
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symbolisch wieder rückübertragen hätte. Können Sie sich an so eine Aussage
erinnern?
Zeugin: Es war am Donnerstag Abend die Frage, was jetzt zu geschehen hat. Da war
die Entscheidung, daß die Eltern am nächsten Tag um 10:00 Uhr mit dem Kind in die Klinik
gehen. Da ist das eingetreten, was ich vorhin schon erwähnt habe, daß der Konsul gemeint
hat, ob er Olivia jetzt mit sich nach Hause nehmen solle, sie sei doch viel besser bei den
Eltern aufgehoben. Nachdem sowohl von ihm als auch von mir absolut der Eindruck bestand,
daß mit den Eltern ein Vertrauensverhältnis herrscht und daß sie das, was sie zugesagt
haben, einhalten werden, was sie dann auch getan haben, hat der Konsul sich dann
entschieden, daß er vorübergehend das Kind wieder den Eltern anvertraut hat. Wir haben
uns dann am nächsten Tag um 10:00 Uhr an der Klinik wieder getroffen. Als wir dann am
Freitag Abend abgeflogen sind, war dieselbe Situation wieder gegeben, d.h. schon Freitag
Mittag, als wir die Klinik verlassen haben; der Konsul hat gemeint, bis ich mit Prof.
Gadner zurückkomme und ein Gespräch mit den
Eltern stattfindet, ist es gescheiter, daß
das Kind bei den Eltern ist.
Verteidiger Mag. Rebasso: Frau Pilhar hat das offenbar so
aufgefaßt, daß ihr
das Sorgerecht zurückübertragen wurde. War das auch Ihre Auffassung?
Zeugin: Ja. Das hat er auch so formuliert, daß er ihr sozusagen vorübergehend
das Sorgerecht zurücküberträgt. Das war am Donnerstag Abend, als die Eltern, nachdem
wir die Klinik verlassen hatten, mit dem Kind wieder an ihren Aufenthaltsort, der mir
nicht bekannt war, zurückgegangen sind. Sie sind dann am Freitag Vormittag wieder in die
Klinik gekommen und wir haben uns dann Freitag Mittag vor der Klinik getrennt. Ich habe
die Eltern
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dann am Montag um 5:00 Uhr früh wieder gesehen. D.h., es muß in der Zeit zwischen
Donnerstag Abend und Freitag bis 10:00 Uhr und ab Freitag Mittag bis sie dann
zurückgekommen sind, gewesen sein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben ausschließlich im Einvernehmen mit dem
Konsul Ihre Mission abgewickelt?
Zeugin: Ich war Gott sei Dank mit allen im Einvernehmen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ich meine, als Repräsentant des Staates.
Zeugin: Ich muß sagen, ich habe das wirklich nie so empfunden, obwohl das
nachher vielleicht so gewesen sein hätte sollen. Ich habe das nicht so gesehen, daher
habe ich mich auch in diesen ganzen Diskussionen nie als Vertreterin eines Rechtssystems
gesehen. Für mich war wichtig, was mit dem kranken Kind geschieht.
Verteidiger Mag. Rebasso: Von seiten der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt war
damals in Bezug auf Ihre Intervention niemand eingeschaltet? Sie haben keine Aufträge
bekommen von Dr. Zimper oder von der BH?
Zeugin: Nein. Ich habe Dr. Zimper erstmals in meinem Leben, am Samstag am
späten Vormittag oder frühen Nachmittag gesehen, nachdem ich das erste Mal aus Spanien
zurück war, und habe mich dann den ganzen Nachmittag mit ihm über diese Sache
unterhalten und auch daher erst viele Informationen bekommen, die ich vorher nicht hatte.
Am Donnerstag kurz bevor wir abgeflogen sind hat mich der Präsident der
österreichischen Ärzteflugambulanz angerufen und mir gesagt, die - und damit war
offenbar die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt gemeint - wollen uns noch einen Doktor
mitgeben, ob mir das
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etwas machen würde. Ich sagte, mir macht das überhaupt nichts. Vier Augen sehen mehr
als zwei und mir ist jeder recht, der mitfliegt. Ich habe dann aus seinen Bemerkungen für
mich gedacht, daß es wahrscheinlich so ist, daß ich mit meinem Touch, mit meiner eigenen
Geschichte, offenbar für die Behörden nicht so verläßlich aussehe, darum wird mir
jemand ordentlicher mitgegeben. Das war Dr. Witt vom St.Anna-Kinderspital. Diesen Eindruck
hatte ich.
Verteidiger Mag. Rebasso: Da war Ihnen die BH Wr. Neustadt schon präsent als
jemand, der da offenbar involviert ist?
Zeugin: Ja; aber nicht, in welcher Rolle genau. Ich habe das erst in Spanien vom
Honorarkonsul gehört. Ich glaube, auch Dr. Witt, der mitgeflogen ist, ist wie die
Jungfrau zum Kind gekommen. Der konnte sich nicht einmal umziehen; er ist um 12:00 Uhr zum
Flughafen gelaufen gekommen und hat gesagt, er habe auch von nichts gewußt, plötzlich
hätte es geheißen, er soll da mitfliegen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wissen Sie, wer die Flugambulanz informiert hat und
das in Auftrag gegeben hat?
Zeugin: Ich glaube, daß es primär eine Kooperation
zwischen der Flugambulanz und dem ORF war. Ich glaube, daß das irgendwie durchgesickert
ist. So erschien mir das am Mittwoch Abend; daß jemand, der von der Interpol gesucht wird
und wo öffentliches Interesse besteht, aufgefunden worden ist und daß es daher im
Interesse der Berichterstattung und der Medien ist, das zu begleiten. Es sollte am
Mittwoch Abend ein Journalist des ORF mit uns mitfliegen. Dann ist aber die Adresse nicht
bekannt geworden. Es ist aber in den Nachrichten um 22:00 Uhr bekannt geworden, daß wir
hinunterfliegen wollten. Ich
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glaube, dadurch hat die Behörde überhaupt erst Kenntnis davon bekommen, daß der
Aufenthaltsort bekannt ist, daß wir hinunterfliegen sollen, und ich glaube daher, daß
sich dann erst am Donnerstag Vormittag auch die Behörde mit eingeschaltet hat.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wenn Sie den Konflikt, der zwischen den Eltern und
gewissen Teilen der Ärzteschaft bestanden hat, global betrachten, wenn Sie gefragt
werden, ob die Eltern gegen alles und jedes waren, wogegen sie waren, wo allenfalls
Bereiche waren, wo ein Kompromiß auch von den Eltern möglich war oder ob von den
Eltern
überhaupt kein Kompromiß möglich war, wie hat sich das aus Ihrer Sicht dargestellt? Wo
waren die sensiblen Bereiche und wo bestand Kompromißbereitschaft?
Zeugin: Ich habe über die primäre Situation im
St.Anna-Kinderspital ja nur
durch die Berichte von Prof. Gadner
erfahren. Da habe ich von der ganzen Sache noch nichts gewußt. Prof. Gadner hat mir das so geschildert, daß die
Eltern an einem Donnerstag ins
St.Anna-Kinderspital gekommen sind, daß an diesem Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag
Prof. Gadner, sein Stellvertreter und der stationsführende Oberarzt auf einem Kongreß
waren, daß von den jüngeren Kollegen, die im St.Anna-Kinderspital Dienst hatten, Freitag
Vormittag die Diagnose gestellt wurde, die später dann bestätigt wurde und richtig war,
daß aber die jüngeren Kollegen warten wollten, bis die "Chefs" zurückkommen,
bevor sie mit der Therapie beginnen. Das wäre am Montag gewesen. Freitag, Samstag und
Sonntag waren die Eltern mit dem Kind dort im Spital, und es hat jeden Tag ein anderer von
den jüngeren Kollegen Dienst gehabt und hat sich, so wie es ja sein soll, den
Eltern
entsprechend zugewandt und mit ihnen länger gesprochen.
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Wenn man mit verschiedenen Menschen spricht, wird man auch immer einen etwas anderen
Eindruck von der Situation bekommen. Ich denke, daß Eltern gerade in einer Situation, wo
sie mit so etwas konfrontiert werden, daß ihr Kind Krebs hat, natürlich besonders
hellhörig sind und schauen, ob da irgendwelche Differenzen in den Aussagen der Kollegen
vorhanden sind. Das ist einfach eine ganz schwierige Situation, in der wahrscheinlich auch
viel Mißtrauen drin ist, eine negative Haltung dieser ganzen Situation gegenüber. Wer
hat schon gern, daß sein Kind Krebs hat. So ist Freitag, Samstag, Sonntag vergangen, und
am Montag Vormittag wurde in das Zimmer, in dem sich Olivia mit ihren Eltern befunden hat,
ein Mädchen hineingelegt, das schon eine ganz schlimme Therapie hinter sich hatte. Sie
hatte Knochenkrebs, alle Haare verloren usw., also ein abschreckendes Beispiel. Daraufhin
hätten die Eltern sozusagen ihre Sachen gepackt und hätten gesagt, so soll ihr Kind
nicht ausschauen. Es wurde aber vereinbart, daß sie sich bei Prof. Gadner
melden; das
hätte der Vater auch Montag Nachmittag vereinbarungsgemäß getan. Prof. Gadner
hat
gesagt, er kennt diese Erscheinung, daß Eltern im ersten Schreck und im ersten Schock
einmal aus dem Spital flüchten, dann aber zurückkommen. Er sagt,
in dieser Zeit halten sie mit den Eltern einfach Kontakt. Nachdem die
Eltern nicht aus
Wien waren, sondern aus Niederösterreich, hat er Prim. Jürgenssen gebeten, daß er über
die Fürsorge ein bißchen Kontakt mit den Eltern hält, daß man sie nicht aus den Augen
verliert. Ich zitiere Prof. Gadner: Prim. Jürgenssen
hätte daraufhin nicht einen
angenehmen Kontakt gepflegt, sondern wäre zur Behörde gegangen und hätte ihnen das
Sorgerecht entziehen lassen. Prof. Gadner
hat gemeint, daß das der Punkt war, an dem das
Ganze dann so eskaliert ist. Um auf Ihre Frage
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zurückzukommen: Ich hatte, als ich im Krankenhaus Tulln
mit den Eltern immer wieder Kontakt hatte und gesprochen habe, schon den Eindruck, daß
sie Dingen, die sie verstehen, von Menschen, denen sie vertrauen, absolut zugänglich
sind. Wir haben z.B. in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag einen Chirurgen aus dem SMZ
Ost gebeten, der dafür bekannt ist, daß er nicht unbedingt Chemotherapie vor der
Operation vertritt, sondern, wenn es irgendwie geht, den Tumor gleich primär entfernt.
Als er gesagt hat, den Tumor kann man nicht einfach operieren, den muß man vorher zum
Schrumpfen bringen, habe ich schon den Eindruck gehabt, daß die Eltern diesem Argument
zugänglich waren und daß man das diskutieren konnte. Nur sind dann offenbar wieder Dinge
passiert, die die Eltern wieder ganz in eine Konterhaltung gebracht haben.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was waren das für Dinge?
Zeugin: Ich glaube, daß es mehr zwischenmenschliche Dinge waren, so wie das,
was ich aus Spanien geschildert habe mit der Unterhose, als wirklich sachliche Dinge. Ich
glaube, es liegt mehr an solchen Sachen, warum man zu jemandem kein Vertrauen hat.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wo waren in Spanien, als die Sache schon
fortgeschritten war, die sensiblen Punkte? Waren sie dann letztlich gegen alles und jedes,
was vorgeschlagen wurde?
Zeugin: Nein, sie sind ja auch in die Klinik gekommen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wo waren die springenden Punkte, wo man sich nicht
einig werden konnte?
Zeugin: Es ist in Spanien um keine Details gegangen. Es war einfach, als wir
gemeinsam in der Klinik
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waren, offensichtlich, daß das Verhalten der spanischen Ärzte nicht dazu angetan war,
den Eltern Vertrauen zu vermitteln, und daraufhin die Hoffnung war, wenn man mit Prof.
Gadner vor Ort spricht, ist es vielleicht doch möglich. Es ging hier nicht um Details.
Die wollten dort Untersuchungen machen und gleich mit einer Therapie beginnen, aber
nachdem die Eltern einfach kein Vertrauensverhältnis hatten, war die Vorstellung, daß
man das vielleicht mit Prof. Gadner
besser besprechen kann.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hinter dem Vorwurf, der
Gegenstand der Verhandlung ist, steht letztendlich die Meinung, daß man, wenn man sich
Dr. Hamer anvertraut, sofort erkennen
muß, daß das alles Unsinn ist, und man müßte
auch als Laie von selber sofort draufkommen, daß man auf dem Holzweg ist. Glauben Sie,
daß das so ist?
Zeugin: In der kindlichen Krebstherapie bin ich kein Fachmann. Ich kann daher
weder zum schulmedizinisch-onkologischen Vorgehen noch zur NEUEN
MEDIZIN von Dr. Hamer
etwas sagen, weil ich mich einfach mit beidem nicht auskenne. Aber daß man sagt, das muß
sozusagen auch der Hausmeister oder ich als Kinderärztin, die sich mit Krebs nie befaßt
hat, erkennen, daß das Mumpitz ist, kann ich einfach nicht sagen, weil ich mich eben
nicht genügend auskenne. Die prinzipielle Annahme, daß seelische Konflikte zu
körperlichen Niederlegungen in Form von Krankheit führen, ist, glaube ich, etwas, das
sowieso niemand bezweifeln wird.
Der ER: Nach Vorhalt Blg./3 zu ON 54, Schreiben mit
Briefkopf "Amici di Dirk, Köln" datiert mit 24.7.1995 "Vereinbarung: Frau
Dr. Marcovich als Beauftragte der österreichischen Regierung gibt die Versicherung ab,
daß Olivia Pilhar nichts gegen den
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Willen der Eltern getan werden wird, insbesondere keine Chemo und kein stationärer
Aufenthalt in einem Krankenhaus. Herr Dr. Stangl, Amtsarzt in Tulln, und Frau Dr.
Rozkydal
betreuen das Kind." Dann wechselt das Schriftbild, und es geht dann weiter: "Die
Einbindung der beiden Obgenannten erfolgt nach Rücksprache mit Prof. Gadner, der im Sinne
der Behörde die therapeutische Verantwortung für Olivia Pilhar trägt. Sämtliche
diagnostischen und therapeutischen Schritte werden von Herrn Prof. Gadner nur im
Einvernehmen mit den Eltern durchgeführt bzw. nach deren Aufklärung." Dann folgt
nochmals das Datum 24.7.1995 und zwei Unterschriften, von denen ich eine als die Ihre
erkennen kann.
Zeugin: Die zweite Unterschrift ist vom Konsul. Der zweite Teil des Schreibens
wurde von mir verfaßt.
Der ER: Wie kommt das zustande, warum unterschreiben Sie das?
Zeugin: Als wir in der Früh zum Flughafen Malaga gekommen sind und dort die
Eltern, die Kinder, Dr. Hamer und den Honorarkonsul getroffen haben, war Dr.
Hamer dort,
ich glaube sogar, mit einer Videokamera auf der Schulter, und hat mir dieses Schriftstück
vorgelegt. Ich habe das damals gelesen und habe gesagt, erstens bin ich nicht die
Beauftragte des österreichischen Staates; ich habe mich nicht so gesehen, obwohl es
irgendwie klar war, daß ich von Österreich kommend und mit der Absicht, die Familie mit
nach Hause zu nehmen, im Sinne der Absicht des Staates gehandelt habe. Prof.
Gadner hatte
inzwischen schon mit dem Justizminister und mit dem Bundespräsidenten gesprochen und war
sozusagen im Sinne der Regierung im Moment der Verantwortliche, weil mit ihm als Fachmann,
als Onkologe,
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immer rückgesprochen wurde. Ich verstehe ja nichts von der Onkologie. Es war ja er,
der sozusagen aus dem Hintergrund gesagt hat, so oder so, und der auch in die ganze Sache
eingebunden war. Daher habe ich geschrieben, er als momentan Verantwortlicher wird die
Behandlung übernehmen. Ich wollte nicht zusagen, daß ich das Kind zu zwei Ärzten
bringe, die mir zu diesem Zeitpunkt unbekannt waren. Mir war Prof. Gadner
die
Referenzperson. Deswegen habe ich das hingeschrieben. Aus meinem ärztlichen
Selbstverständnis heraus und meiner 20-jährigen Berufspraxis halte ich es auch für den
gangbaren Weg, Kinder im Einvernehmen mit ihren Eltern zu therapieren oder zu behandeln.
Ich denke, daß das auch Prof. Gadner
so gesehen hat. Aus dieser Sicht habe ich auch
diesen zweiten Satz hingeschrieben, daß er im Einvernehmen mit den Eltern handeln wird.
Man muß sagen, er hat bis heute nicht ohne Einvernehmen der Eltern gehandelt, denn er hat
ja dann die Behandlung, die verfügt wurde, nicht übernommen.
Der ER: Haben Sie und der Konsul unterschrieben, damit nicht noch einmal eine
Komplikation kommt und Sie mit dem Kind nach Hause kommen können? So ist es auch in den
Medien dargestellt worden.
Zeuge: Richtig. Das hat mich auch etwas gestört, weil ich an sich kein Mensch
bin, der "Linke" macht, um irgend etwas zu erreichen.
Der ER: Ich würde das nicht als "Linke" bezeichnen. In einer bestimmten
Situation, in der man unter Druck steht, kann man auch eine solche Unterschrift gegen den
Willen rechtfertigen. So war es nicht?
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Zeugin: Das würde ich nicht so sehen. Ich mag niemanden betrügen, auch den Dr.
Hamer nicht. Das, was ich dazugeschrieben habe, entspricht meiner Überzeugung.
Der ER: Auch in den Medien ist gestanden, daß nach dieser Unterschrift Dr.
Hamer
triumphierend zu den Medien gegangen wäre und gesagt hätte, er hätte quasi seinen
Willen durchgesetzt.
Zeugin: Nein, das ist eine falsche Darstellung. Diese Szene hat im Spital in
Malaga stattgefunden, und ich muß sagen, das hat mich gegenüber Dr. Hamer etwas negativ
berührt. Er hat damals am Freitag um 10:00 Uhr ein zehnseitiges Schriftstück
mitgebracht; das war eine ärztliche Empfehlung, worin er
auf zehn Seiten niedergelegt hat, wie er sich die Therapie bei Olivia vorstellt und was er
empfiehlt. Er wollte vom Honorarkonsul und von mir, daß wir das unterschreiben. Wir haben
das auch beide unterschrieben, denn ich habe dem Honorarkonsul gesagt, eine Empfehlung
heißt ja noch nicht, daß ich mich daran halte. Wenn mir heute jemand einen Zettel in die
Hand drückt, er empfiehlt mir, daß ich in Spanien nicht in die pralle Sonne gehe, dann
bestätige ich mit meiner Unterschrift, daß ich die Empfehlung zur Kenntnis genommen
habe, das heißt aber noch nicht, daß ich nicht in die pralle Sonne gehe. Daher haben wir
beide diese Empfehlung unterschrieben. Dann ist Dr. Hamer vor die Presse getreten, hat
dieses Schriftstück geschwenkt und hat gesagt: "Der Vertrag ist unterschrieben, die
NEUE MEDIZIN ist anerkannt." Das, muß ich sagen, hat mich etwas gestört, weil es
einfach nicht den Tatsachen entsprochen hat.
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Verteidiger Dr. Schefer: Sie meinten, Prof. Gadner
hat die Behandlung, die
verfügt wurde, nicht übernommen?
Zeugin: Ja. Ich glaube auch nicht, - das weiß ich aber nicht - daß er damals
in diese Diskussion in Tulln, wo dann die Zwangsbehandlung verfügt wurde, einbezogen war.
Da bin ich überfragt, aber ich denke nicht. Ich weiß nur, daß er in allen Gesprächen
mit mir nicht den Standpunkt vertreten hat, daß man zwangstherapieren sollte. Ich glaube,
daß das von seinem menschlichen Verständnis her nicht in seiner Absicht gelegen war.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wir haben gehört, daß Prof. Gadner
doch eine weit
größere Rolle gespielt hat, als es bisher bekannt war. Es wird daher aus der Sicht der
Verteidigung der Antrag gestellt, Prof. Gadner
nochmals als Zeuge ergänzend zu vernehmen.
Prof. Vanura hat heute ausgesagt, daß Prof.
Gadner Olivia doch selbst untersucht haben
soll, weiters hat er offenbar eine sehr große Rolle im Zusammenhang mit der Rückführung
des Kindes gespielt und auch Gespräche mit Regierungsstellen geführt.
Der StA spricht sich gegen diesen Antrag sowie überhaupt gegen die Aufnahme
weitere Beweise aus. Er weist weiters darauf hin, daß der Konsul in Malaga von den
österreichischen Behörden um Vollzug der Obsorgeentziehung ersucht wurde. Er konnte
nicht über die Obsorgeberechtigung verfügen.
Der ER behält sich die Entscheidung über diesen Antrag vor.
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Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben ausgesagt, daß Prof. Gadner
den Namen einer
Ärztin in Malaga genannt hat, die unter Umständen operieren könnte?
Zeugin: Er hat keine Ärztin, sondern einen Arzt genannt, und nicht einen, der
operieren kann, sondern einen Onkologen, also einen Krebsspezialisten, der herangezogen
werden könnte. Den Namen weiß ich nicht mehr.
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